Bei strenger Auslegung des Datenschutzes ist ein Anruf vom Privatmobilsprechapparat nicht zulässig. Durch Eintippen der Nummer verarbeitet man bereits personenbezogene Daten auf einem Privatgerät.
Man telefoniert also von der Schule aus.
Wenn das Sekretariat eingehende Anrufe nicht durchstellt/weitergibt, spräche ich mit Schulleiterin. Wenn die nicht möchte, dass telefoniert wird, wird nicht telefoniert. Falls sie es aber möchte, muss sie entsprechende Anweisungen geben.
Im Übrigen verstehe ich nicht, was man telefonisch klären möchte, was nicht auch per E-Mail ginge. Der wesentliche Unterschied ist doch, dass am Telefon die Dokumentation schwieriger ist.