Beiträge von O. Meier

    Ja, das Thema haten wir schon. Und alles andere um Digitalisierung auch. Es gibt wenig Neues zu berichten. Immer noch hängt es von der Schulträgerin ab, ob und was angeschafft wird.

    Wie wir im anderen Thread festgestellt haben, wird „ein Gerät für alles“ wohl kaum funktionieren. Oder man braucht entsprechend eigenschaftreiche Geräte und Peripherie. Insofern ist die Frage, ob ein iPad oder ein Laptop oder eine Banane ein „geeignetes“ Arbeitsgerät sei, gar nicht sinnvoll. Es wäre vielmehr die Frage zu beantworten, wie eine vernünftige Arbeitsausstattung aussehe, was alles dazu gehöre, welche Rolle ein z. B. ein iPad darin einnehme.

    Wenn die Schulträgerin mit „Laptop oder iPad“ (und damit „entweder ... oder ...“ meint) ankommt, weiß man doch, dass auch dieser Schritt zur Digitalisierung nicht ernst gemeint ist.

    Die Geräte sind jedenfalls deutlich leichter als die Notebook-Lösung und nebenbei sehr unkompliziert direkt mit unseren Tafeln zu verbinden.

    Wir haben bisher erst in einige Räumen „interaktive Beamer“. Die können mir mit den iPads via Apple-TV nur zur Wiedergabe nutzen. Stift- oder Touch-Eingaben werden nicht weitergereicht, Apple hat hierzu wohl keine Schnittstelle vorgesehen. „Verbinden“ kann so einiges heißen.


    Mehr Smart Boards in Klassenzimmern wären sicher die bessere Investition als teure Tablets von Apple.

    Ich habe bisher nur von iPads aus den unteren Preis- und Leistungsklassen mitbekommen. Von den teuren dürfte keinen Schule welche bekommen haben. Ob bei anderen Herstellerinnen das Preis-Leistungs-Verhältnis besser ist?

    Smartboards/elektrische Tafeln, die flächendeckend in den Räumen stehen, haben den Vorteil, dass man nicht noch etwas dort hinschleppen muss. Allerdings ergibt sich dann das Problem, des Datenaustausches. Wir können zwar Tafelbilder (nicht besonders benutzerinnenfreundlich) speichern, aber nicht wieder laden. Da wäre man dann womöglich mit einem Tablet besser bestellt.

    DAS wäre jetzt aber nicht schulrechts-konform. Denn der Fachlehrer kann meines Wissens nach nicht beurlauben. Das kann nur der Klassenlehrer.

    Nunja. Man kann sich aber eine Stellungnahme der Fachlehrerin einholen. Ich habe beurlaubungswillige Schülerinnen durchaus schon zu den Fachlehrerinnen geschickt, um zu klären, wie man die zu verpassenden Inhalte nachholen/vorarbeiten kann. Z. B. vor einer Klausur, im Leistungskurs, bei einem Fach, in dem die Betreffende schwach ist. So ab der Unterprima haben die Schülerinnen so etwas vorab selbst geklärt bzw. sich überlegt. Dann war die Beurlaubung kein Problem.

    Klar reicht die Beurlaubung.

    Eben. Allerdings bitte ich den Sonderfall zu beachten, indem die Schülerin den Test-Termin kannte, jedoch der Klassenlehrerin bei der Beantragung der Beurlaubung hierüber im Unklaren gelassen hat. Die Abwägung könnte dann ja anders ausfallen.

    Ansonsten meine ich, dass hier eine Kleinigkeit aufgeblasen wird. Von wem auch immer. Genau so, wie es legitim ist, dass die Klassenlehrerin jemanden beurlaubt, ist es auch legitim, dass die Fachlehrerin nachfragt, ob man den Termin nicht verschieben könne, weil Test. Damit müsste es erledigt sein.

    Keine Ahnung, wie das Gespräch dann abgelaufen ist. Aber dabei nach der Schulleitung zu rufen, kommt mir schon etwas viel vor. Das ist kein Rechtfertigung für eine Beleidigung, aber womöglich einer Erklärung.

    @Der Pirol

    Ja, viele verfahren nicht nach der tatsächlichen sondern nach der kolportierten Rechtslage. Als Neuling traut man sich nicht viel.

    Der Trick ist, irgendwann mal aufzuwachen und die Fehler einzustellen statt fortzuführen.

    Ich war früher auch sorglos beim Einsammeln von Geld. Heute bin ich es nicht mehr.

    Wenn deine SL dich anweist das Geld bar einzusammeln wird man doch automatisch fragen, wie das Geld dann verwahrt werden soll?

    Hoffentlich.

    Wenn die SL dich anweist Geld einzusammeln, muss SL auch einen Plan davon haben, wie das Geld verwahrt wird.

    Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darf man nicht ausführen. Wenn z. B. die Schulleiterin (Übertreibung) dich an anwiese, das Geld in der Pausenhalle unter die Fußmatte zu legen.

    Die SL weist dich an Geld einzusammeln. Das hast du auch zu machen. Das Geld bringst du anschließend zur SL. Es ist dann Aufgabe der SL zu entscheiden, wie das Geld sicher verwahrt werden soll und die Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Ich wollte das geklärt haben, bevor ich das Geld einsammele. Ich wollte nicht mit einem dreistelligen Betrag vor einer schulterzuckenden Schulleiterin stehen.

    Seitdem müssen wir ein "Klassenfahrtskonto" bei einer Sparkasse eröffnen. Auf unseren privaten Namen.

    Ist das nixcht klar geworden, dass das nicht geht? Wenn das Konto auf deinen Namen läuft, kann es z. B. gepfändet werden. Dann haste Ärger am Hacken. IANAL, baer ich hörte mal, dass du dich dann sogar strafbar geamcht hättest.

    ch persönlich bin mit dieser Lösung nicht glücklich.

    Dann mach's halt nicht.

    Aber wenn man auf Klassenfahrt fahren möchte... und das möchte ich eigentlich... dann gibt es bei uns nur diese Möglichkeit.

    Kein Mitleid von meiner Seite. Ich hoffe, dass du dir damit nicht mal ins Knie schießt. Wenn ihr alles mitmacht, ändert sich halt auch nichts. Zum Verarschen gehört auch immer eine, die sich verarschen lässt.

    Ich habe diesen Thread eröffnet, nachdem ich mitkriegte, dass sie ihr Privatkonto verwenden wollte. Ich habe ihr erklärt, warum sie das nicht tun sollte. Hat sie verstanden.

    Was will die SL denn dagegen machen, dass Schüler/Eltern Geld auf das Schulkonto überweisen?

    Zurückbuchen lassen.

    Letztendlich ist mir das auch wurscht, da ich ohnehin keinen Bock auf Klassenfahrten habe. Wenn ich aber die Schulleiterin früge, ob wir ein entsprechendes Verwahrkonto hätten, und sie das verneinte bzw. erklärte, dass das Schulkonto nicht zur Verfügung stehe, käme ich nicht auf die Idee, die Eltern aufzufordern, das Geld auf das Schulkonto zu überweisen.

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