Sobald die Zeugnisse geschrieben sind, lösche ich die Daten.
Und wenn vor dem Schreiben der Zeugnisse etwas passiert?
Sobald die Zeugnisse geschrieben sind, lösche ich die Daten.
Und wenn vor dem Schreiben der Zeugnisse etwas passiert?
Ich habe heute die Schulleiterin darüber informiert und sie meinte, ich solle genau den gleichen Test noch einmal schreiben lassen.
Ich kann den Sinn darin nicht so wirklich verstehen.
Ich kann nicht so wirklich verstehen, warum du deine Schulleiterin nicht gefragt hast, was sie damit beabsichtige.
(ich klicke einfach auf das Icon zuhause oder am Schulrechner, gebe meinen Benutzername und mein Passwort ein, dann werde ich nach einer bestimmten Tannummer wie früher beim Onlinebanking gefragt, komme direkt zu meinen Klassen und gebe die Noten (schriftlich, mündlich, praktisch, gewichtet wie ich möchte) ein).
Zunächst mal halte ich eine schul- oder gar landesweite Lösung für sinniger als individuelles ’Rumprobieren.
In das System trägst du auch nach einzelnen Stunden Bemerkungen zur Mitarbeit ein? Oder nur zusammengezogene Noten?
Wir haben schulintern alles digital
Genauer, bitte. Welche Software verwendet ihr? Wie tragt ihr ein? Was wird alles eingetragen?
(gesichert u.a. mit Tan-Liste)
Und wie muss ich mir das vorstellen?
Die Schülernamen kannst du in verschiedensten Formaten importieren.
Falls ich die entsprechenden Berechtigungen zum Zugriff auf die Datenbank habe. Aus der muss ich sie ja erstmal exportieren. Und dann muss ich die exportierten Daten noch irgendwie aufs iPad kriegen. Da geht Drucken aber erheblich schneller und einfacher.
Falls du die nicht digital zur Verfügung hast, sondern nur ausgedruckt, kannst du deine gedruckte DinA4-Seite mit dem Dienstgerät einschannnen
Wozu?
und dich dann auf der digitalen Kopie austopen.
Vom Drucken und Scannen [wohl eher Fotographieren] wird ja das Display nicht größer. Dann habe ich die Liste erstmal als Bild auf dem iPad und kann mir etwas einfallen lassen, wie ich das dann weiter verarbeite. Nach all den technischen Klimmzügen kann ich dann ungefähr das machen, was ich mit einem Blatt Papier und einem Bleistift auch hinkriege. Reizt mich nicht.
Dienstgerät, nur lokal. Alles andere ist angreifbar.
Kein Backup?
Ich frage mich, wie das denn aussieht, wenn mir die Schulträgerin ein Gerät zur Verfügung stellt, bei dem ein Backup in der Cloud der Herstellerin vorgesehen ist. Muss ich mich als schnöde Nutzerin mich denn noch darum kümmern, ob das erlaubt ist? Oder darf ich einfach mal davon ausgehen, dass die hochwichtigen IT- und Rechts-Expertinnen ihre Arbeit gemacht haben und ein datenschutzkonformes Backup gewählt haben?
PS: Ich daselbst führe Papierlisten für Noten. Ich finde da immer noch am einfachsten. Auf dem dienstlichen iPad gibt es AFAIK auch Tabellenkalkulations-Apps, die man wohl nutzen könnte. Das finge aber damit an, dass ich die Namen der Schülerinnen in eine solche Tabelle eintragen müsste. Das machte mir weder mit der Bildschirmtastatur noch mit der mitgelieferten mechanischen wirklich Spaß. Von dem kleinen Display mal abgesehen. Auf 'ner gedruckten A4-Seite kann ich mich besser austoben.
Besondere Ausnahmefälle heißt, dass eine Befreiung eben nicht der Regelfall sein darf.
In Pandemie-Zeiten gibt es irgendwie keine Regelfälle. Die Sorge um mangelnde Vorsorge bei einer Infektion vor Ort könnte schon als „gravierender erzieherischer Grund“ gelten.
Als ich noch Klassenfahrten veranstaltet habe, habe ich es so gehalten, dass ich bis zum Stichtag verlangt habe, entweder eine Einverständniserklärung oder einen Antrag auf Nichtmitfahrt einzureichen. Bei dem Antrag musste ein Vorschlag dabei sein, was die Schülerin in der Zeit zu tun gedenkt (meist Unterricht in einer anderen Klasse).
Dann erst habe ich der Schulleiterin einen Antrag auf Genehmigung der Klassenfahrt eingereicht. Zusammen mit den Anträgen auf Nichtmitfahrt. Dann konnte die Schulleiterin entscheiden, ob sie die Fahrt unter diesen Umständen genehmigt. Und dann fuhren die mit, die mitfuhren.
Das einfachste ist immer noch, nicht zu fahren. Insbesondere jetzt. Der Ärger mit einer Infektion vor Ort möchte ich auch als Lehrerin nicht haben.
Beim Schmökern im sog. Wandererlass ist mir aufgefallen, dass NRW wieder nicht zu Ende gedacht hat. Was passiert eigentlich, wenn die Eltern volljähriger Schülerinnen keine Kostenübernahmeverpflichtungserklärung abgeben?
Richtig. Die darüberstehende Rechtsnorm ist § 43 SchulG NRW.
Und den "Wandererlass" dürfen wir auch nicht vergessen.
Also gut, nehmen wir mal an außerhalb des Schulrechts käme nichts mehr. In den Wandererlass schaute ich dann aber doch mal ’rein. Da steht etwas zum Verfahren für nicht Mitreisewillige.
Und schon wieder ein Beispiel der Besserwisser und Spitzfindigkeiten, sich an einem Satz aufzuhängen
Gerne.
ohne die Hintergründe zu kennen.
Woher auch? ich kann mich natürlich nur auf das beziehen, das geschrieben wurde.
Wenn Sie an der Schule arbeiten
PLONK
Immer mehr Eltern scheinen allgemein gegen die Schulen zu arbeiten als mit ihnen.
Das ist der Spirit. Eltern, die Gründe haben, ihre Kinder nicht auf Klassenfahrt zu schicken, arbeiten „gegen die Schule“.
Ein Erlass bedeutet nicht, dass dem nicht noch andere Rechtsnormen entgegen stehen.
So oder so hätte ich keine Lust, mich daran abzuarbeiten. Was soll das bringen.
Jetzt unterschreiben sie aber eben nicht die aktuelle Einverständniserklärung zu dieser Klassenfahrt.
- Die Schulleitung besteht auf die Teilnahmepflicht und bezieht sich auf die Anmeldung - dass Kinder mitfahren war sozusagen Voraussetzung für die Anmeldung.
Hat die Schulleiterin eine Rechtsgrundlage für ihre Sichtweise? Dann soll sie den Eltern einen entsprechenden Brief schreiben.
Dann ergäbe aber das Einholen der Einverständniserklärungen keinen Sinn.
Ich vermute, dass die Rechtslage eine andere ist. Insofern lohnt es sich nicht, sich daran abzuarbeiten.
Stell dir vor, du kriegst die Eltern überzeugt und das Kind steckt sich dann auf der Fahrt an. Willste die Diskussion führen?
Das klingt doch gut?
Willkommen im Wahlkampf. Das soll gut klingen. Es bedeutet, dass es bei weiteren Covid-Wellen keine Schulschließungen geben wird. Präsenzunterricht gpr alle — und für immer.
Wie klingt das?
Das ist doch bei anderem Spinnkram nicht anders.
Eben. Spinnkram sollte generell aus den Schulen ’rausgehalten werden.
Alles nur Spekulation, niemand kennt die Wahrheit, daher halte ich mich jetzt zurück.
Eben. Alles Spekulationen. Wir haben überhaupt keine Grundlage, den Einzelfall zu diskutieren.
@Thymian
Also muss man froh sein, dass die Anhängerinnen dieses Spinnkrams sich nicht (konsequent) an den Spinnkram halten? Das überzeugt.
Ja. Es fahren nicht immer alle mit. Da ist Corona nur einer der Gründe.
Ich sehe das Problem nicht.
Hier halten wir es halt so, dass wir jede Prüfung mit der gleichen Sorgfalt begleiten und nicht erst die letzte, weil es da „knapp“ werden könnte.
Das fängt bei der Besetzung der Prüfungskommission an. Eine erfahrene Kollegin als Vorsitzende zu nehmen, ist sicher eine gute Idee. Außerdem steht ihr Kenntnis des jeweiligen Fachs gut an. Dass jetzt die Vorsitzende des allgemeinen Prüfungsausschusses qua Amt die bessere Wahl ist, dürfte nicht in jedem Fall zutreffen.
die Seele
Was ist das?
Schön, wie viele es stört, wenn sich bei ihnen nichts ändert, andere aber mehr bekommen sollen. Da muss man sich als Landesregierung doch da keinen Kopp machen.
Als Wahltipp wartete ich, bis das Wahlkampfgeschenk angekommen ist, bevor ich mich mit meiner Stimme bedankte. Aus der Sichtweise „A13 für Primar“ kann man also keine wählen. Habt ihr andere Aspekte gefunden, jemanden zu wählen?
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