Klassenfahrt und Corona

  • 3 Eltern einer Klasse weigern sich, die Einverständniserklärung zur verbindlichen Anmeldung zur Klassenfahrt in einer 6. Klasse zu unterschreiben.


    Grund: Corona. Was passiert, wenn das Kind krank wird? Muss es dort in Quarantäne verbleiben? Oder müssen die Eltern es sogar abholen (3 Stunden hin und 3 Stunden zurück).


    Andererseits ist die Klassenfahrt durch die Schulleitung genehmigt und es wird gewünscht, dass alle mitfahren. Schließlich besteht ja Teilnahmepflicht (natürlich kann trotzdem eigentlich keine gezwungen werden - wer nicht unterschreibt, kann ja nicht mitfahren, weil kein verbindlicher Vertrag zustandegekommen ist).


    Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Und wie geht ihr damit um?

  • Ehrlich: ich kann das aus Perspektive der Eltern wirklich verstehen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber würde auch wissen wollen, was im Zweifel passieren würde (zumal die Wahrscheinlichkeit aktuell auch nicht wirklich gering ist). Eine sechsstündige Autofahrt ist eben wirklich nicht im Nachbarort, wo man ohne Probleme kurz abholen kommen kann & Quarantäne bei einem wirklich erkrankten Kind in einer Jugendherberge(?)/ Sammelunterkunft würde ich auch nicht unbedingt wollen.

    Lassen sich die Fragen denn (durch dich oder idealerweise die Eltern selbst) noch rechtzeitig klären?

  • Ja, aber dafür müsst ihr doch eine Regelung haben?!

    Wenn es heisst: Kind muss unverzüglich abgeholt werden, dann ist das eine klare Ansage. Da können die Eltern dann sagen: Jo, machen wir, unterschreiben wir - oder aber eben: Ne! Das ist uns zu weit und das Risiko wollen wir nicht eingehen, also unterschreiben wir nicht.

    Reiserücktrittsversicherungen oder auch Abbruch können Eltern privat abschließen, je nach Risikofreude.


    Ich sehe das Problem bzw. die Frage nicht? Entweder sie unterschreiben - Kind fährt mit oder sie unterschreiben nicht - Kind fährt nicht mit.

  • Was machte man denn sonst, wenn ein Kind krank wurde oder verunfallte?

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Andererseits ist die Klassenfahrt durch die Schulleitung genehmigt und es wird gewünscht, dass alle mitfahren. Schließlich besteht ja Teilnahmepflicht (natürlich kann trotzdem eigentlich keine gezwungen werden - wer nicht unterschreibt, kann ja nicht mitfahren, weil kein verbindlicher Vertrag zustandegekommen ist).


    Habt ihr auch solche Erfahrungen gemacht? Und wie geht ihr damit um?

    Wie so oft hilft hier auch die Angabe des Bundeslandes. In vielen Bundesländern herrscht zwar anders als in Niedersachsen für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Teilnahmepflicht an Klassenfahrten, wirklich durchsetzbar ist diese aber nicht. Die Kinder erledigen dann eben vor Ort schulische Aufgaben nach Anweisung. In der Praxis bedeutet das i.d.R. dass sie währenddessen in einer Parallelklasse mit unterrichtet werden oder Aufgaben für diese Woche erhalten, die sie unter Aufsicht in der Schule bearbeiten.

  • In vielen Bundesländern herrscht zwar anders als in Niedersachsen für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Teilnahmepflicht an Klassenfahrten, wirklich durchsetzbar ist diese aber nicht.

    Das wäre auch noch schöner, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern so leicht ausgehebelt werden könnte.

  • Vielleicht hätte ich das etwas differenzierter beschreiben sollen.


    - Die Eletrn haben schon bei unsererm Anmeldebogen zur Klasse 5 der Realschule angekreuzt und unterschrieben, dass das Kind an mehrtägigen Klassenfahrten teilnehmen darf.

    - Jetzt unterschreiben sie aber eben nicht die aktuelle Einverständniserklärung zu dieser Klassenfahrt.

    - Die Schulleitung besteht auf die Teilnahmepflicht und bezieht sich auf die Anmeldung - dass Kinder mitfahren war sozusagen Voraussetzung für die Anmeldung.

    - Ich selbst kann die Eltern aber verstehen, zumal man seine Meinung ja auch ändern kann, gerade in Coronazeiten.


    Jetzt bin ich hin- und hergerissen. Einerseits wäre es schon schön, wenn alle mitführen. Und auch aus Loyalität zur Schulleitung. Andererseits will ich die Eltern auch nicht zwingen.


    Ich befürchte aber irgendwie, dass sich solche Fälle der Verweigerung "rumsprechen" und immer häufiger werden. Es zeichnet sich tatsächlich ab, dass es immer mehr Eltern gibt, die keine Klassenfahrt wollen. Irgendwann sehe ich es schon kommen, dass man in der Klassenpflegschaft das Ganze zwar abnickt, dann aber fast die Hälfte doch nicht mitfahren will. So viele Plätze in den Parallelklassen gibt es nicht, zumal bei uns die Parallelklassen meistens eh alle gleichzeitig fahren... Das ist keine Schwarzmalerei, sondern tatsächlich Erfahrung. Immer mehr Eltern scheinen allgemein gegen die Schulen zu arbeiten als mit ihnen.

  • "Zwingen" kannst Du die Eltern ohnehin nicht. Und ich kann deren Gründe verstehen. Was Du tun kannst: erklären und mögliche Optionen im Fall des Falles benennen. Und dann mit der Elternentscheidung leben.


    Was übrigens auch ein Grund für zögernde Eltern sein kann: die Kinder haben möglicherweise überhaupt keine Erfahrungen mit Übernachtungen ohne Eltern bzw. in der Ferne. Klassenfahrten waren zwei Jahre lang fast unmöglich und auch viele private Reisen wurden verschoben. Selbst Übernachtungen bei Freunden haben in den zwei Jahren massiv abgenommen, weil ja ständig irgendwer irgendwas hatte und man vorsichtig sein wollte / musste. Ich vermute deshalb, dass längere Fahrten (und dann auch noch gleich so weit) nicht für alle etwas Wünschenswertes ist. Auch wenn es - klar - wichtig ist und die KInder wachsen lässt.


    Übrigens: An meiner Schule (allerdings GS) liegen die Teilnehmerquoten bei Klassenfahrten je nach Klasse zwischen 50 und 100 %.

  • Und es mag auch sein, dass die Eltern die Klassenfahrt nicht bezahlen können. Auch das ist bei uns immer wieder ein Grund.


    Auch kranke Schüler, z.B. Diabetiker oder auch Schülerinnen mit Magersucht bleiben bei uns in der Regel auf Wunsch der Eltern daheim, ebenso Kinder mit starken Risikopersonen in Bezug auf Corona in der Familie.


    Ich finde das natürlich schade für die Klassengemeinschaft, aber so ist es eben. Man kann die Eltern nicht zwingen, auch wenn sie am Anfang was unterschrieben haben (ist das überhaupt zulässig/sinnvoll??).

  • Ja, da ist die Lösung doch ganz einfach: Es werden keine Fahrten mehr durchgeführt - und fertig ist der Lack! Und alle Beteiligten haben weniger Stress.

  • Jetzt unterschreiben sie aber eben nicht die aktuelle Einverständniserklärung zu dieser Klassenfahrt.

    - Die Schulleitung besteht auf die Teilnahmepflicht und bezieht sich auf die Anmeldung - dass Kinder mitfahren war sozusagen Voraussetzung für die Anmeldung.

    Hat die Schulleiterin eine Rechtsgrundlage für ihre Sichtweise? Dann soll sie den Eltern einen entsprechenden Brief schreiben.


    Dann ergäbe aber das Einholen der Einverständniserklärungen keinen Sinn.


    Ich vermute, dass die Rechtslage eine andere ist. Insofern lohnt es sich nicht, sich daran abzuarbeiten.


    Stell dir vor, du kriegst die Eltern überzeugt und das Kind steckt sich dann auf der Fahrt an. Willste die Diskussion führen?

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtsgrundlage ist die Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen. Den Erlass kennst Du ja sicherlich.

    Die Einverständniserklärung ist Teil der schulischen Praxis in Verbindung mit der Erklärung zur Übernahme der Kosten. Eine Einverständniserklärung ist formal m.E. in der Tat nicht notwendig, da die Pflicht zur Teilnahme besteht.


    Am Rande: Wir wissen ja sicherlich alle, wie das ausgehen wird. Kind ist plötzlich krank o.ä. Ärgerlich ist in solchen Fällen immer die Frage der Kosten. Eigentlich müssen die Eltern zahlen, wenn sie eine entsprechende Erklärung abgegeben haben. Die Stornokosten o.ä. können schlechterdings nicht auf die anderen SchülerInnen umgelegt werden.

  • Die Schulleitung besteht auf die Teilnahmepflicht und bezieht sich auf die Anmeldung - dass Kinder mitfahren war sozusagen Voraussetzung für die Anmeldung.

    Wie bitte?!? Die Kinder werden also nur an eurer Schule angenommen, wenn sie mit auf Klassenfahrt fahren, oder wie ist das zu verstehen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • "Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Übernahme aller eventuell anfallender Kosten durch außerunterrichtliche Veranstaltungen jeder Art in den nächsten 8 Jahren. Dies schließt explizit auch Exkursionen in den Weltraum ein, sollte dies im Geographie-Unterricht zur Erfüllung der Lernziele erforderlich sein."

    Also so lassen wir uns das auf unserem Anmeldeformular als Pflichtangabe bestätigen. Gleich neben der verpflichtenden Erklärung, dass man auf seine Bildrechte verzichtet. Wäre ja noch schöner.

  • Wie bitte?!? Die Kinder werden also nur an eurer Schule angenommen, wenn sie mit auf Klassenfahrt fahren, oder wie ist das zu verstehen?

    "Mit der Anmeldung nimmt mein Kind an den mehrtägigen Klassenfahrten in Jahrgang 6 und Jahrgang 10 verbindlich teil." So steht es zumindest in der Einverständniserklärung, die bei der Anmeldung unterschrieben wird. Da kann ich ja nichts dafür. Kein Grund für andere, ironische Kommentare zu hinterlassen. Warum müssen Menschen in Foren immer so !!!!!111!!1 sein. :autsch:


    Aber genau das ist es ja, was so unbefriedigend ist. Die Rechtslage ist total eine Grauzone. Einerseits Teilnahmepflicht an allen Schulveranstaltungen, andererseits aber Einverständniserklärung unterschreiben lassen. Ja was denn nun? Entweder ist es Pflicht oder freiwillig.

  • Bolzbold


    Ein Erlass bedeutet nicht, dass dem nicht noch andere Rechtsnormen entgegen stehen.


    So oder so hätte ich keine Lust, mich daran abzuarbeiten. Was soll das bringen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Immer mehr Eltern scheinen allgemein gegen die Schulen zu arbeiten als mit ihnen.

    Das ist der Spirit. Eltern, die Gründe haben, ihre Kinder nicht auf Klassenfahrt zu schicken, arbeiten „gegen die Schule“.

Werbung