Es ist Aufgabe der Eltern, sich um eine Eingliederungshilfe zu bemühen, die notwendigen Unterlagen dafür zu erbringen und auch, einen Anbieter zu finden oder gar selbst eine I-Hilfe zu verpflichten.
Es ist gar nicht die Aufgabe der Schule, Zusammenarbeit, ja, aber nicht die Beantragung und Verteilung. Wie das bei einer Pool-Lösung rechtlich geregelt wird, weiß ich nicht.
Auch ich wäre mit Klassenassistenzen zufrieden, die zur Schule und zum Schulpersonal gehören, entsprechend angewiesen werden können und über die die Schule verfügen kann. Noch stärker fände ich einen pädagogischen Ausbildungsberuf, vergleichbar zu Assistenzen in anderen Bereichen.
Bezüglich der Organistationsform der Poollösung gibt es deutschlandweit unterschiedliche Modellprojekte und -versuche; zwei Varianten sind vorherrschend, die erste überwiegt aber aktuell:
- Zusammenlegung von individuellen Bedarfen: verschiedene Schüler*innen einer Klasse (bei umfassenderen Versuchen auch von ganzen Schulen, die sind i.d.R. aber mit Forschungsbegleitung durch Unis) haben Anrecht auf eine bestimmte Stundenanzahl an Eingliederungshilfe, welche von den Eltern beantragt und durch Sozial- bzw. Jugendamt finanziert wird. In diesen Poollösungen wird organisiert, dass sich Eltern auf einen Träger einigen, der dann die Schulbegleitung für alle Kinder einer Klasse stellt. Eltern geben hier freiwillig das Wahlrecht ab und entscheiden sich zugunsten der Gruppenlösung. Dadurch kann gepoolt werden; je nach Anzahl der bewilligten Stunden können durchaus auch mehrere Schulbegleiter*innen gleichzeitig anwesend sein. Hier sind die Schulbegleiter*innen dann für alle Kinder verantwortlich, deren Bedarfe zusammengelegt wurden. Es gibt hier auch Ansätze mit Koordinator*innen-Stellen, die in manchem Projekten dem Träger und in manchen der Schule zugeordnet sind.
- Klassenassistenzen: über Schule/ Schulträger finanziert, bisher häufig an Privatschulen. Klassenassistenz ist prinzipiell für alle Schüler*innen da; Schule verfügt darüber. In der aktuellen rechtlichen Lage bleibt aber das Recht einzelner Schüler*innen auf Eingliederungshilfe davon unberührt, d.h. es ist dann durchaus möglich, dass Kinder mit höherem Unterstützungsbedarf stundenweise oder auch komplett zusätzlich eine individuelle Hilfe haben.
Insgesamt ist die Studienlage, u.a. aufgrund des wenig festgeschriebenen Berufsbilds von Schulbegleitung und der großen Heterogenität derjeniger, die den Job ausüben (von FSJ bis pädagogisch qualifizierte Mitarbeiter*innen) nicht wirklich gut.
Es gibt aber, v.a. auch international, einige Studien, die ganz spannende Erkenntnisse haben: dass Einzelbegleitungen z.B. auch dazu führen, dass die Lehrkräfte der Klasse mit diesen Schüler*innen weniger interagieren und die Interaktion stattdessen primär über die Schulbegleitung läuft. Ist ein interessantes Feld, bei Bedarf kann ich gern die Quellen dazu raussuchen ![]()