Kriegen wir einen respektvollen Umgang mit einander hin oder möchtest du weiter auf dieser Art kommunizieren?
* PLONK *
Kriegen wir einen respektvollen Umgang mit einander hin oder möchtest du weiter auf dieser Art kommunizieren?
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Nur gegen wen?
Gegen die Dienstherrin. Die wird gegenüber den Lehrerinnen von der Schulleiterinnen vertreten, welche darauf zu achten hat, nur zu genehmigen, was auch bezahlt werden kann.
Nein, das nicht. Pflichtfortbildungen ohne Inhalte bringen auch nichts. Die Länder sind deshalb gegen die Pflicht, weil sie auch nicht wissen, was da hätte laufen sollen und wer sie hätte halten sollen.
Palim Alles richtig, ändert aber nichts daran, dass der aktuelle Kenntnisstand der durchschnittlichen Kollegin nicht ausreichend.
Anstatt darüber zu diskutieren, ob es eine Pflicht geben sollte, sollte msn festhalten, was man alles können muss, um in einer digitalisierten Welt überleben zu können. Um es mal etwas pathetisch zu formulieren.
Ja, ich kann mich selbst auf dem aktuellen Stand halten. Da habe ich aber auch keine Lust mehr zu. Bisher war es immer so, egal ob beim elektrischen Klassenbuch oder digitalen Tafeln und allem anderen. Wir sollten immer vorab eine Einführung bekommen. War nie so. Das Zeug wurde in Betrieb genommen und dann kam hinterher eine Fortbildung. Meist nicht sehr umfangreich. Oder es gab gar nichts. Oder die Anweisung irgendwie selbst klar zu kommen.
Und dann kommt noch hinzu, dass nie etwas funktioniert.
Ich meine bald, Wartungspersonal wäre noch wichtiger als Fortbildung. Aber an beidem wird nach wie vor gespart.
Verpflichtung zur Fortbildung
Neben vielem anderen brauchen wir natürlich mehr Fachkenntnisse bei den Lehrerinnen. Ein gewisser Kenntnisstand bei technischen und theoretischen Grundlagen, Umgang mit dem Betriebssystem und Verwendung von Programmen sowie selbstredend auch Mediendidaktik und -pädagogik. Da es da fehlt, braucht man Fortbildungen. Etwas mehr Selbstverständlichkeit stünde einer solchen Maßnahme gut zu Gesicht.
Aber wenn man doch von vornherein vorhat, die Digitalisierung mit Personal umzusetzen, das sich zu wenig auskennt,
Mir scheint (subjektiv) in dieser (!) Schule , Seiteneinsteiger sind bloße Lückenfüller ohne Wert.
Das ist nicht nur an jener Schule so und auch nicht nur bei Seiteneinsteigerinnen.
Eine Hospitation in der Probezeit ist jedenfalls üblich, wie sonst soll man dich beurteilen?
Der Rest deines Vorbringens ist mir aber zu wirr.
"Die Schulen sind jetzt handlungsfähiger [...]
... weil sie insgesamt weniger Geld haben.
ja, leuchtet ein. Wenn eine Schule die Wahl zwischen Anschaffungen und Fahrten hat, entscheidet sie sich hoffentlich für die Anschaffungen.
Mit Genehmigung darf der Förderverein nicht einspringen da Vorteilsnahme.
Inwiefern ist das Vorteilsnahme? Welcher dienstrechtliche Unterschied besteht zu anderen Geldern, die die Schule vom Förderverein erhält, dass es sich hierbei um eine Straftat handeln soll, sonst aber nicht? Wer macht sich deiner Sicht nach denn strafbar?
wenn der Förderverein eine zweckgebundene Spende an das Land NRW macht.
Das hülfe den Berliner Schulen wenig.
Nehme ich als Lehrkraft Gelder vom Förderverein für eine Dienstreise an, habe ich einen Vorteil (Durchführung der Dienstreise ohne eigene Kosten) sobald ich das ohne Genehmigung annehme.
Ohne Genehmigung ist es keine Dienstreise. Dann bezahlt mir der Förderverein eine Reise (wie aber schaffe ich es dann, dem Unterricht fern zu bleiben?). Das wäre ein Vorteil.
Mit Genehmigung fallen mir keine Kosten an. In dem Fall habe ich keinen Vorteil, wenn der Förderverein der Schule bei den Kosten aushilft.
... aber das ist doch der wesentliche Punkt!
Für mich nicht. Ich denke, die Fördervereine wissen, was sie tun, und können ihre Gemeinnützigkeit sicher stellen.
Hier wurde die These aufgestellt, es handele sich um Vorteilsannahme, wenn ein Förderverein die Fahrtkosten einer Lehrerin übernehme. Wo ist denn nun strafrechtlich der Unterschied zu anderen Zuwendungen des Fördervereins.
Die Gemeinnützigkeit finde ich einigermaßen irrelevant. Mir geht es nach wie vor um die Behauptung, es läge eine Straftat vor, wenn der Förderverein Fahrtkosten übernehme.
Im übrigen kommen die Fahrtkosten nicht der fahrenden Lehrerin zu Gute. Diese kriegt ja nur erstattet, was sie auslegt.
Genau um die Gemeinnützigkeit geht es. Da der FV z.B. bei uns niemals (!) alle Fahrten aller Lehrkräfte zahlen könnte, selbst wenn man für diesen Fall eine Gemeinnützigkeit konstruieren würde, ist der Vorschlag, so Kosten zu finanzieren einfach nur unangemessen.
Mag sein. Ich sehe aber immer noch nicht, inwiefern hier eine Vorteilsannahme vorliegt.
Nein.
Und auf welcher Rechtsgrundlage handeln bundesweit alle Fördervereine so?
Das ist das, was ich meine: wer selbst sehr gut verdient und noch Erbe in Aussicht hat, kriegt nicht mehr mit, wie 90% der Bevölkerung leben. Du hast keine Ahnung, wie es ist, zu Besichtigungsterminen zu fahren und dich mit 100 Leuten in eine Schlange zu stellen, weil du etwas finden MUSST. Und bei der nächsten Wohnung wieder und wieder und wieder.
Ich habe bereits diverse Wohnungen in und um Düsseldorf angemietet. Nie stand ich mit 100 Leuten in einer Schlange.
Der Wohnraum, den man sich mit A13 leisten kann ist umkämpft, aber kein Vergleich zu den ganz günstigen Wohnungen.
Eben.
Nicht alle Beschäftigten und Beamte im öffentlichen Dienst erhalten A13 und mehr und können sich das mal eben leisten.
Ach was. Deswegen wird es für mich nicht attraktiver. Ich habe bisher alle meine Fahrräder recht lange gefahren. Da erscheint mir der Kauf insgesamt attraktiver als eine Form von Miete. Ich haben schon als Schülerin und Studentin Fahrräder gekauft, auch die habe ich bar bezahlt. Mag sein, dass man in gewisser Konstellation dadurch weniger bezahlt, dass eine Agentur auch noch etwas verdient. Aber das man dadurch die Attraktivität des Radelns fördern halte ich für überzogen. Es ist auch nicht so, dass sich Geringverdienerinnen sich jetzt erstmals ein Fahrrad durch Entgeltumwandlung leisten können.
Ich werde mir das nicht anschauen, weil mir das Konzept schon nicht passt.
Ok, ich habe mich unklar ausgedrückt. Ein FV kann im begründeten (Ausnahme-) Fall einzelne Schülerinnen unterstützen, z.B. mit einem Förderungsbetrag mit angemessener Eigenbeteiligung.
Ein Einzeiler mit "wir haben kein Geld" kann nicht zur Übernahme der Gesamtkosten führen. Genausowenig können imho sämtliche Fahrtkosten für einzeln Lehrpersonen übernommen werden.
Das scheint mir das Vorgehen in einem spezifischen Förderverein zu sein. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Übernahme bestimmter Kosten durch den Förderverein rechtswidrig sei oder gar eine Straftat darstelle, vermag ich hieraus nicht zu erkennen.
Vielmehr dünkt mir, dass hier mal wieder juristische Klappentextbildung, Flur-Kolportagen und "Also, bei uns ist das so." munter durcheinanderspringen. Da hier explizit die These einer Straftat erhoben wurde, halte ich es für angebracht, das zu sortieren.
Andersherum möchte ich anmerken, dass auch nur der geringste Verdacht, dass mit der Annahme des Geldes etwas nicht sauber sein könnte, reicht, um gründlich die Finger davon zu lassen.
Er darf auch einzelne Kinder nicht fördern, nur gesamte Veranstaltungen.
Erstens, auf welcher Rechtsgrundlage? Zweitens, wenn er die Fahrtkosten der Lehrkraft übernimmt, fördert er die gesamte Veranstaltung.
Ich habe im Ref in Schulrecht eingeschärft bekommen, dass wir niemals Schenkungen über 5 Euro annehmen düften. Da geht es für mich nicht zusammen, wenn ich vom Föderverein 400 Euro für eine Fahrt bekomme.
Du bekommst die ja gar nicht. Der Förderverein ersetzt das, was eigentlich das Land zahlt.
Sonst dürfte der Förderverein in der Konsequenz nichts zahlen, was über 5 Euro kostet.
gehört, die Kosten und besteht die Möglichkeit, dass durch diese Übernahme andere, in der Satzung festgehaltene, Zwecke als nachrangig behandelt werden…dann ist das Vorteilsnahme.
Wenn der Förderverein der Schule Geld gibt, ginge ich zunächst davon aus, dass er das in Übereinstimmung mit der eigenen Satzung tut.
Ich sehe den Unterschied nicht, dass der Förderverein der Schule etwas geben darf. Nur wenn es für Klassenfahrten ist, ist es eine Straftat. Da habe ich einen Knoten im Kopf, den ich nicht aufgelöst bekomme.
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