Beiträge von O. Meier

    Da wird vermutlich weder die Installation von Programmen oder Apps möglich sein

    Ja, befürchte ich auch. dann bekommt man das MS-Office, das haben ja "eh alle". Und mehr Software braucht man nicht. Ich verstehe gar nicht, wozu Computer als frei programmierbar entworfen werden, wenn nachher der Funktionsumfang einer Schreibmaschine ausreicht.

    So haben wir dann alle nachher ein weiteres Gerät zu Hause stehen, mit dem wir weniger machen können als mit dem privaten Rechner, den wir seit Jahren und Jahrzehnten einsetzen. Wozu braucht man dann dieses neue "digitale" Endgerät?

    [29.10.2020] Einbindung von dienstlichen Endgeräten in Netzwerke an Schulen

    https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/sc…on-dienstlichen

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe, aber für mich klingt das danach, dass man das Gerät einbinden und einsetzen darf, wo man mag, Hauptsache irgendjemand außerhalb des Ministeriums mit für den Datenschutz verantwortlich.

    In der Konsequenz getrennter Netze (gibt es die an allen Schulen?) bräcuhte man entweder je zwei Geräte oder aber zweierlei VPN mit getrennten Accounts etc.

    Die Tatsache, dass nach Fragen eine solche Anzwort kommt, bedeutet doch, dass man vorher da nicht drüber nachgedacht hat. Womöglich weiß man im Minserium nicht, dass getrennte Netze aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen nötig sind.

    Mir scheint, dass einzige, was man sich überlegt hat sind die 500-Euro-Grenze und den Aufkleber mit dem Landeswappen (dessen Kosten die Schulträger nicht erstattet bekommen).

    Irgendwie haben wir alles gehant, dass da nichs bei 'rumkommt, wenn das MInisterium ankündigt, für unser dienstliches Arbeitsmaterial zu sorgen. Jetzthammwas.

    Die Geldmenge ist ziemlich exakt auf 500€ pro volle Stelle berechnet

    Dann liegt da wohl der Hase im Pfeffer. Patsch!


    noch in diesem Jahr in Rechnung gestellt werden, sonst gibt es im schlimmsten Fall Probleme mit der Refinanzierung...keine Ahnung wie das bei öffentlichen Schulen aussieht.

    Laut Schulmail ist das entsprechende Projekt verlängert worden. Ich meine, bis Mitte nächsten Jahres.

    500 Euro pro Gerät ist ja schon sparsam. 500 Euro pro volle Stelle ist einfach nur noch Quatsch.

    Das verstehe ich nicht, du meinst also, dass man die Wirtschaft über das Leben stellen sollte?

    Ja, so wie immer.

    Auch finde ich es fragwürdig, dass teilweise gravierende Eingriffe in die Grundrechte am Parlament vorbei verabschiedet werden.

    In etwas so, dass es gestern einen Debatte im Bundetag dazu gab? Das ist am Parlament vorbei?

    Das Problem mit den Parlamenten ist doch schon lange in anderes. So richtig viel geht von denen auch sonst nicht aus. Zwischen Fraktionszwang und Kolaitionsvertrag nehmen die Parlamentarier zu wenig Entscheidungsgewalt in Anspruch. Das ist eine Entwicklung die sich schon sehr lange zeigt.

    Laut denen werden nur soviele Geräte gekauft, wie Vollzeitstellen an den Schulen rechnerisch notwendig sind. Hat eine Schule zur Deckung des Unterrichtbedarfs 100 Vollzeitstellen notwendig, es arbeiten aber 150 Leute dort, weil einige in Teilzeit beschäftigt sind, gibt es dort wohl nur 100 Geräte.

    Hat schon jemand was ähnliches gehört? Wäre interessant, ob das eine Entscheidung des Schulträgers war oder ob das in irgendeiner Verwaltungsvorschrift des Landes steht.

    Das ist 'ne Schulträgeridee. Das Land sagt in seinen FAQ:

    Zitat

    5. Dürfen mehr mobile Endgeräte beschafft werden als Lehrkräfte an den Schulen des jeweiligen Schulträgers gemäß Berechnungsgrundlage verzeichnet sind?

    Ja. Sollten mehr mobile Endgeräte angeschafft werden können, dürfen Schulträger auch weitere Geräte bis zur Höhe ihres zugewiesenen Budgets gemäß Anlage 1 verausgaben.

    Ich weiß nicht, ob dir das hilft, aber

    Da ich so viel mache, würde man mich natürlich auch nicht gehen lassen wollen. Man weiß ja, was man verliert.

    Mache Ihnen klar, dass sie dich schon verloren haben. Entweder, weil du weg bist oder weil du den ganzen Kram hinschmeißt. Löse dich von der Vorstellung, dass du etwas davon hast, wenn es an der Schule gut läuft. Das ist ein Job, mehr nicht. Dir dankt eh keiner was. 3 Wochen nachdem du da weg bist, kennt keiner mehr deinen Namen, dein Gesicht oder weiß, was du da gemacht hast.

    Dein Angebot könnte lauten, dass, wenn sie dich ziehen lassen, du die verbleibende Zeit nutzen kannst, alles zu sortieren, zu übergeben, Kolleginnen einzuarbeiten. Oder du bleibst und machst, was du machen musst. Du musst das nur geschickt formulieren. So direkt will das keiner hören.

    Weder können wir mit der Infrastruktur und Technik im Schulgebäude Fernunterricht realisieren noch haben unsere bedürftigen Schüler inzwischen das vom Land versprochene Endgerät erhalten.

    Ja, das "Sofortprogramm" lief ab, wie alles andere auch. Im Ministerium hat jemand 'ne tolle Idee. Die Arbeit mit der Umsetzung haben dann andere. Und den Ärger. Dabei versteh ich das nicht. Das Ministerium ist doch Teil der Exikutive. Warum führen die nicht mal 'was aus?

    Wie schwer kann es sein, die Schule über positive Testungen von Schüler/innen zu informieren? Die Telefonnummer der Schule ändert sich nicht!

    Du musst halt erstmal ermitteln, auf welche Schule wer geht. Nein, das wissen nicht alle Schülerinnen und erst recht nicht alle Eltern. Ich habe da interessante Telefonate in Erinnerung. Mag im Einzelnen nicht viel sein, aber in Summe dann doch.

    Derzeit halte ich es für vorrangig, dass Kontakte nachverfolgt werden und man den Leuten sagen kann, dass sie in Quaratäne müssen. Der schriftliche Bescheid, die Information der Schulen etc. ist da nachrangig. Da setzen die Gesundheitsämter durchaus die richtigen Prioritäten.

    Wie sollten uns nicht zu wichtig nehmen und glauben, 'ne Quarantäne sei nur wirksam, wenn die Klassenlehrerin formal korrekt informiert wurde.

    Was den Datenschutz anbetrifft: kein 'Rumgeeier, keine Experimente, keine Alleingänge. Die Schulleiterin muss entscheiden. In NRW sagt das die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit explizit in einem Paper, auf das auch das Bildungsministerium verweist. Insbesondere entscheidet die SL über die zu verwendende Software.

    dass man eine anlassbezogene (also für jede einzelne (!) Stunde) Einverständniserklärung braucht für gestreamten Unterricht

    Wenn das der Fall wäre, fände also nichts statt. Ich wüsste gerne mal, wo die Begründung dafür liegt, dass eine Einverständniserklärung nicht auch für ein bestimmtes Fach, einen bestimmten Zeitraum abgegeben werden kann.

    Hier muss ein Besprechungsmikro her. Ich habe eins bei Amazon gekauft, knapp 100€.

    Du meinst, der Schulträger habe eines für dich angeschafft, oder?

    Ich hatte eher den Eindruck, dass es ein Unterricht sein soll, bei dem nur die Lehrperson im Klassenraum ist.

    Für den Fall muss es nicht unbedingt die Tafel sein. Dokumentenkamera, aufhängtes Handy. Und dann Papier und bunte Stifte.

    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass es an einem technischen(?) BK keine Kameras gibt. Vielleicht erstmal ausprobieren, was noch 'rumliegt? Dann ausgehend von den Erfahrungen damit etwas geeigneteres anschaffen?

    Das bedeutet also für mich, dass ich jegliche Quarantäne-Anordnung ungeprüft akzeptieren soll. Und theoretisch die SuS einfach behaupten können, sie seien vom Gesundheitsamt zum Zuhausebleiben aufgefordert worden? Meine SL hat auch keine Lösung parat.

    Dann ist das halt so. Die Schulleiterin sollte sich einmalig beim Gesundheitsamt informieren, ob das Verfahren wirklich so abläuft. Dann lasst ihr die bitte in Ruhe.

    Wenn Schülerinnen sich vorm Unterricht drücken wollen, tun sie das auf die eine oder andere Weise. Womöglich ist da mit Quarantäne eine weitere Möglichkeit hinzugekommen, die etwas einfacher ist, als bei der dafür bekannten Ärztin ein Attest bei der Sprechstundehilfe abzuholen.

    Wir müssen nicht immer alles kontrollieren.

    PS: Wenn dort wieder Ruhe ist, kann man immer noch im Rahmen von Amtshilfe beim Gesundheitsamt nachfragen, wer von den Kandidatinnen denn tatsächlich in Quarantäne war. Falls das welche gemogelt haben, sind's halt unentschuldigte Fehlzeiten mit den entsprechenden Konsequenzen. Ärgert die vielleicht oder auch nicht.

    Kindern zu Masken zu zwingen.

    Sie sind gegebenfalls zum Tragen der Maske verpflichtet. Das ist etwas anderes als Zwang.

    Wenn der deutsche Krankheitsminister trotz Heiligsprechung der Maske sich auch infiziert, scheint der Rotzfänger wohl doch nicht nicht so wirksam zu sein.

    Falls du den Gesundheitsminister meinst, dürfte er sich sowohl der Wirkung der Maske als auch deren Grenzen bewusst sein. Das bedeutet aber nicht, dass er sie immer konsequent trägt. Gab es da nicht mal Aufnahmen aus einem überfüllten Aufzug?

    Er dürfte viel 'rumkommen und zu vielen Menschen Kontakt haben. Trifft das auf kleine Nachlässigkeiten, ist's schnell passiert. Nimmt man dann noch hinzu, dass die Alltagsmasken weniger die Trägerinnen schützen als die anderem, so ergibt sich ein breites Spektrum an Situationen, die zur Infektion geführt haben können.

    Ohne nähere Kenntnis der Umstände, würde ich noch nicht auf die Nutzlosigkeit der Maske schließen wollen. Außerdem ist die Extrapolation vom Stichprobenumfang 1 wohl eher gewagt.

    Nee, ey, lass' dir was besseres einfallen. Mir ist's ganz lieb, wenn du kein Praktikum an einer öffentlichen Schule machst. Und Tipps für dich habe ich leider auch keine.

    mich dann einfach die Woche in Quarantäne begebe, hätte es dann Konsequenzen?

    Ehrlich, woher sollen hier das jemand verbindlich wissen? So ausgelotet kann die Rechtslage doch gar nicht sein. Allerdings halte ich es schon für problematisch, sich bewusst in die Notwendigkeit der Quarantäne zu begeben.

    Ich sehe nichts, was dagegen spricht, sich vorher mit der Schulleiterin und den übrigen Entscheidungsträgerinnen zu verständigen. Das ist's jedenfalls, was ich machte.

    In der entsprechenenden Tabelle steht dann: Arbeitsverhältnis bis zu einem Jahr: 1 Monat zum Monatsende.

    Wenn ich also jetzt kündige, wäre ich dann Anfang Dezember raus?

    So verstehe ich das. Aber IANAL.

    Prüfe bitte, wo die Kündigung hin muss. An die Schulleiterin? An die Schulaufsicht? Per Post? Auf dem Dienstweg? Postlaufzeit beachten wegen der Frist. Vielleicht wäre in Einschreiben angebracht.?

    @Mehren: Ja, so wird's sein. Das Gesundheitsamt kümmert sich. Die haben ja sonst nichts zu tun.

    Ich spräche vorher mit der Schulleiterin und machte einen Vorschlag, wie man trotz Quarantäne das Praxissemester sauber durchführen kann. Distanzhospitation klingt komisch, könnte aber auch ein Modell sein. Die Tage nacharbeiten, vorarbeiten. Zu Hause ein schulrelevantes Projekt bearbeiten. Datenschutz bei Video-Konferenzen könnte ein Thema sein.

    Immerhin kommt da ja nichts von hinten um die Ecke, sondern du planst etwas. Dann plane auch vollständig. Sorge dafür, dass du dabei allen anderen möglichst wenig Arbeit machst. Davon haben alle genug. Auch zu Friedenszeiten, aber jetzt erst recht.

    Generell bin ich immer gut damit gefahren, wenn ich mit eigenen Vorschlägen und Ideen aufgeschlagen bin. Auch wenn dann etwas anderes gemacht wurde, war ich dann nicht derjenige, der sagte "ich hätte da gerne ein Problem, die Folgen sind aber nicht mein Problem".

    Mit ein Bisschen Glück, hakt die SL einfach ab, was du vorschlägst, und hat damit keine Arbeit. Es gibt aber auch Bedenkenträgerinnen unter den Schulleiterinnen, die immer ein "aaaaber" brauchen. Klär' aber auf inwiefern Seminar/ZfsL oder Universität da noch etwas mitzukamellen haben.

    Wie ist das eigentlich bei Krankheit im Praxissemester? Wie wird die verrechnet? In Quarantäne bist du ja nicht ganz 'raus, sondern bist nur räumlich gebunden.

    Und ansonsten ist ja fast überall Risikogebiet. Pass' einfach auf dich auf (und damit auch auf deine Mitmenschen).

Werbung