Die Frage, wie das Geld an die Schülerinnen oder Eltern kommt, ist ja unabhängig davon zu lösen, dass das Privatkonto der Lehrkraft tabu ist. D. h. man muss hier keinen "bessere Idee" haben, damit das eigene Konto nicht in Anspruch genommen wird. Lasst euch derlei auch nicht von eurem SL suggerieren.
Da ein solcher Fall wohl neu ist, wird es noch kein Verfahren hierfür geben. Ein solches zu entwickeln, wäre aber eine Aufgabe für jemamnden, der die Kameralistik einiegrmaßen blickt. Die Durchführung kann aber durchaus Lehrerwerk sein, also z. B. das Ausfüllen von Kassenanweisungen oder ähnlich.
Gibt es irgendeine Chance, dass "die Schule" deine Kontonummer hat? In dem Falle sollte man sich womöglich überlegen, ob man nicht vorsorglich schriftlich erklärt, dass man die Inansprichnahme des privaten Kontos nicht möchte, erklären, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt und dass es sich eben um ein Provatkonto handelt, das für derlei nicht geeignet ist. Sollte doch jemand Geld auf mein Konto schicken, das dort nicht hingehört, würde ich dafür sorgen, dass es entsprechend zurückgebucht wird. Nee, den ganzen Ärger, den man damit kriegen kann, dass andere einen Fehler machen, möchte man im Vorfeld verhindern.
Warum gibt es eigentlich vom Land keine Anweisung, wie zu verfahren ist? Hat da mal jemand nachgefragt? Andere Schulen stehen doch vor dem gleichen Problem.