Beiträge von O. Meier

    Anderenfalls schriftlich geben lassen, dass es anders nicht geht und der SL die Konsequenzen übernimmt, falls etwas schief gehen sollte!

    Und du glaubst, dass der SL so etwas unterschreibt? Er wird schon die Weisung, das Privatkonto zu verwenden, schon nicht verschriftlichen. Das ist ja der Driss an solchen Regelungen außerhalb der Regeln. So lange alles glatt läuft, sind alle Freunde und keiner will keinem was. Wenn aber etwas schief geht, haben alle ganz schenll die Finger aus dem Honigtopf, wussten von nix und einer wird gebissen.

    Das Problem ist auch, dass Kolleginnen und Kollegen ihre Privatkonten bereits zur Verfügung gestellt haben... Sie haben da offenbar keine Bedenken...

    Und da haben wir wieder das Problem, dass die, die ihr Gehirn aus lassen, den anderen das Leben schwer machen. "Aber alle anderen machen das." ist zwar kein Argument für irgendetwas, trotzdem muss man sich damit immer wieder 'rumschlagen.

    Irgendwie ist da dann doch das Landratsamt in der Pflicht, sich ein Verfahren zu überlegen, das funktioniert. Nur eines anzubieten, dass nicht zutrifft, und eines, das rechtlich bedenklich ist, geht ja nicht. Wenn auf deren Konto Geld liegt, dass den Schülern zusteht, müssen sie es auch dort hinbringen.

    Zu viel Arbeit für die Sekretärin.

    Nunja. Wie die Arbeit zu verteilen ist, kann man sehen, wenn man weiß, wie es laufen soll. Auch bei einer Überweisung vom landratsämtlichen Konto zu den Schülerinnen/Eltern kann der Klassenlehrer zuarbeiten. Wenn man aber alles nicht machte, was nach Arbeit aussieht, liefe nicht mehr viel. Zur Not muss im Büro etwas anderes liegen bleiben.

    Nö, bei der Sachlage (Schulterzucken von oben) bliebe ich wohl stur.

    Was ist an diesem Gerücht "Am BK ist es leichter" dran?

    Hält sich hartnäckig. Man fragt sich bei solchen Vergleichen, was der Maßstab ist. Wie wird leicht quantifiziert, damit man eine solche Aussage machen kann. Ich weiß nicht, wie leicht oder schwer "das Abitur" an einfachen Gymnasien ist, insofern. Die Anforderungen, die in den Bildungsplänen formuliert werden, dürften einigermßane objektiv sein. Ist da was bei, was "leichter" begründet?

    Ein Vorteil könnte sein, dass man einen Leistungskurs in einem Fach wählen kann, in dem man noch keine eigene Bildungsbiographie vorzuweisen hat. "Gesundhiet" oder "Bautechnik" hatte man vielleicht in der Sek I noch nicht.

    Ach, Leute, wie wäre es, wenn ihr als erstes mal in die Prüfungsordnung schaut? Dazu muss man natürlich wissen, um welche Schulform und gegebenenfalls welchen Bildungsgang es sich handelt. Sollte es sich um nidersächsiche Abiturprüfungen handeln, könnte man z. B. hier schauen:

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/136515

    Da finde ich zwar nichts zu Nachprüfungen (die ich im Abitur auch nicht kenne), aber zu mündlichen Prüfungen könnte man das hier zu rate ziehen:

    Zitat von Ergänzende Bestimmung 10.3 zu §10

    Verantwortlich für die Aufgabenstellung und die Durchführung der Prüfung ist die Prüferin oder der Prüfer. Die Aufgabenstellung ist den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses und dem vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission rechtzeitig vor Beginn der Prüfung vorzulegen,[...]

    Steht das was, dass irgendjemand an der Aufgabenstellung etwas 'rumzukammelen hat? Die Recherche hat etwa eine Minute gedauert. Das war der einfache Teil, der ist aber Grundlage für das, was noch kommt. Man muss nämlich dem Wichtigtuer im Ausschuss klar machen, dass er nichts zu melden hat. Eventuell stößt man damit in ein Wespennest von Machtkämpfchen, das man gar nicht so gerne hat.

    Ich würde allerdings von einer Prüfungsaufgabe, die ich für den Prüfling als Fair erachte nur dann abweichen, wenn der Alternativvorschlag mich tatsächlich überzeugt. Insbesondere, wenn da sogar steht, dass ich verantwortlichbin.

    PS: Ich finde es unprofessionell zu prüfen, ohne die Prüfungsordnung in den relevanten Teilen zu kennen.

    Interessanterweise sind diese feineren semantischen und grammatischen Fragen oft in erster Linie vornemlich für die Leute relevant, die den Titel nicht für sich ermurkst haben.

    Aus Neid? Ja, möglich. Allerdings machte ich es da den Neidern nicht so einfach, indem ich auch noch quer durch den Saal Puste, dass ich noch nicht mal weiß, dass ich einen akademischen Grad erworben habe.

    Kollegen haben Spiritus (ich lasse mal Brenn- weg, vielleicht gibt es dann weniger lustige Assoziationen) bzw. Aceton verwendet, um Stühle und Toilettenwände von Permamentmarkern zu reinigen

    Meinst du mit Kollegen dann wohl Lehrerkollegen? Inwiefern sind die für die Reinigung des Mobilar zuständig?

    Die Frage, wie das Geld an die Schülerinnen oder Eltern kommt, ist ja unabhängig davon zu lösen, dass das Privatkonto der Lehrkraft tabu ist. D. h. man muss hier keinen "bessere Idee" haben, damit das eigene Konto nicht in Anspruch genommen wird. Lasst euch derlei auch nicht von eurem SL suggerieren.

    Da ein solcher Fall wohl neu ist, wird es noch kein Verfahren hierfür geben. Ein solches zu entwickeln, wäre aber eine Aufgabe für jemamnden, der die Kameralistik einiegrmaßen blickt. Die Durchführung kann aber durchaus Lehrerwerk sein, also z. B. das Ausfüllen von Kassenanweisungen oder ähnlich.

    Gibt es irgendeine Chance, dass "die Schule" deine Kontonummer hat? In dem Falle sollte man sich womöglich überlegen, ob man nicht vorsorglich schriftlich erklärt, dass man die Inansprichnahme des privaten Kontos nicht möchte, erklären, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt und dass es sich eben um ein Provatkonto handelt, das für derlei nicht geeignet ist. Sollte doch jemand Geld auf mein Konto schicken, das dort nicht hingehört, würde ich dafür sorgen, dass es entsprechend zurückgebucht wird. Nee, den ganzen Ärger, den man damit kriegen kann, dass andere einen Fehler machen, möchte man im Vorfeld verhindern.

    Warum gibt es eigentlich vom Land keine Anweisung, wie zu verfahren ist? Hat da mal jemand nachgefragt? Andere Schulen stehen doch vor dem gleichen Problem.

    Mache ich bislang genauso, hat auch bis vor Corona und dem ganzen Geschrei nach Digitalisierung ganz gut funktioniert.

    Es wird auch weiterhin ganz gut funktionieren.

    Mein privates Schlepptop/Smartphone sind aus diesen Gründen auch nicht im Unterrichtsraum zu finden.

    Ich beließe es bei diesem Status. Sich ein Tabletten-Gerät anzuschaffen, um es in die Schule mitzunehmen, halte ich für absurd. Dort wird das benutzt, was es dort gibt.

    Leider hat man ja zunehmend das Problem, dass immer mehr Lehrwerke Zusatzmaterial in digital. Form anbieten,

    Können die ja machen, muss man ja nicht verwenden.

    Corona hat dann noch sein übriges dazu beigetragen.

    Iniwefern? Inwiefern braucht man durch Corona ein Tablettengerät im Unterricht?

    Unabhängig davon verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum scheinbar viele immer noch auf vom Kreidestaub eingesaute Finger, Tische und manchmal auch Kleidung stehen.

    Letztendlich ist es die Haptik. Meine Handschrift ist die die allerschickste, räusper. Beim Anschreiben - insbesondere bei mathematischen Inhalten - ist es mir wichtig, dass es trotzdem ordentlich aussieht. Ich muss mich da ein wenig konzentrieren. Tja, und dann geht's mit der Kreidetafel am besten. Bei allem anderen, wo was ich probierte, sieht's nicht so gut aus: Polylux, Papier/Dokumentenkamera, analoges und elektrisches Whiteboard, Stift oder Finger auf Tablettengerät.

    Vielleicht auch ein wenig Übungssache, mit der Kreidetafel habe ich halt viel Übung. Auf der anderen Seite scheine ich mich auch den Kreidestaub (und die Kreidewasser-Plürre) gewöhnt zu haben.

    Ich bin heilfroh, dieses Kapitel abgeschlossen zu haben.

    Ich bin froh, dass wir jene noch haben. Wir haben irgendwann sogar mal durchgesetzt, dass die Projektionsflächen für die Beamer nicht über den Tafeln hängen, sondern danaben, so kann man zweierlei parallel nutzen, quasi Multimedia sozusagen.

    Deswegen ist Apple auch so erfolgreich: Das geschlossene System und die Passung aus Hard- und Software sorgen dafür, dass man nach dem Kauf eigentlich nicht mehr darüber nachdenken muss, es funktioniert einfach.

    "Funktioniert einfach" ist ein Versprechen, das uns die Industrie seit Jahrzehnten gibt, aber bisher noch nicht eingelöst hat. Mag sein, dass Apple da dichter dran ist, sehe ich auch so, aber auch da gibt es immer wieder Stolpersteine. Ich entsinne mich gerna an die Achtziger zurück. Da war Computer noch Hobby und es war nicht wichtig, ob etwas lief. Wenn wir keinen Bock mehr hatten, haben wir die Kisten ausgeschaltet und sind Angeln gegenagen oder Radfahren oder Äpplklauen beim Nachbarn. Was uns alles eingefallen ist. Heutzutage sind mir abhängig von einer Technik, die wir kaum noch verstehen und unzureichend beherrschen. Äh, ja, ich komme etwas ab.

    Gerät funktioniert noch wunderbar, Apple liefert aber keine Updates mehr

    Ja, also jein. Manchmal wundere ich mich, wie lange es noch Updates gibt, während andere Geräte schon abgemeldet sind, bevor man sie richtig aus der Packung hat. Ich arbeite dann ohne Updates weiter. Der iMac, den ich derzeit in Betrieb habe, ist Baujahr 2009. Der ist natürlich 'raus. So what? Das, was ich vor ein paar Jahren damit machen konnte, kann ich heute auch noch.

    Also Schule/Schulaufsicht/Land - um mal wieder auf das Thema des Threads zurückzukommen - sollte man schon etwas anschaffen, das eine zeitlang hält. Das ist vielleicht nicht ganz einfach zu entscheiden. Die Rechner an der Schule werden alle paar Jahre nach irgendwelchen Zyklen ausgetauscht. Egal, wie gut die noch gehen. Außer der anderen Gehäuseform bemerkt man eigentlich keinen Unterschied. Wenn man aber mal für spezielle Anwendungen einen vernüftig großen Monitor braucht, heißt es, dass das nicht vorgesehen sei. Dafür gibt's dann kein Geld.

    Die "alten" Rechner lagern wir dann noch ein paar Jahre auf dem Dachboden, bis wir sie wegwerfen.

    Als beamtete Person ist man aus der Sozialversicherung raus, aber die Versicherungszeit davor zählt ja. Wenn der OP also vor dem 01.04.2020 durchgehend angestellt war, dann hat er auch Anspruch auf ALG 1. Sobald er aber länger als 18 Monate nicht in der Sozialversicherung ist, erlischt der Anspruch. Egal ob er davor 1 oder 20 Jahre eingezahlt hat.

    Danke. So hatte ich da auch verstanden gehabt. Bleibt das Problem der Sperre, wenn er (ohne triftigen Grund) kündigt.

    Also ob du ALG1 bekommen kannst hängt davon ab, ob du in den letzten 30 Monaten vor der deiner Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung warst. Das bist du beamtete Lehrkraft nicht mehr.

    Hm, verbeamtet seit 1. April. Da dürften noch angestellte Monate übrig sein, wnen man 30 solche zurückgehen darf. Oder ist ma komplett 'rau, wenn man mal verbeamtet ist?

    Das ist normal und gibt sich mit der Zeit. Da muss man drüberstehen.

    Kann durchaus hilfreich sein, wenn die Schülerinnen dann sehen, wo die Fallstricke sind. Lohnt sich eventuell mal darauf hinzuweisen, worin der Fahler bestand und wie er sich manifestiert. Wenn ihnen aber mit Amüsieren mehr geholfen ist, sollen sie das tun.

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