Beiträge von O. Meier

    Um Missverständnisse zu vermeiden: Der Schulleiter hatte mich gefragt, ob ich bereit wäre einzuspringen, es war keine Anweisung.

    Schon klar. Trotzdem finde ich die Frage schon mindestens frech, wenn sich sogar unhöflich. Ich glaube ich hätte den SL ohne zu antworten stehen lassen, wenn er mich so etwas gefragt hätte.


    und fand die überraschende Reise skurril-witzig.

    Damit ist dann ja pädagogisch aller erreicht.

    Bei Punkt 1 wird nicht viel passieren weil der Kollege sich auch vor Restriktionen der SL fürchtet.

    Bei Punkt 2 ist die Kollegin auch nicht auf Gegenwind aus wie es ausschaut. Könnte ja das Leben schwerer machen

    Nunja. Ob's damit unterm Strich leichter bleibt, wird die Zeit zeigen. Aber wer keine Hilfe möchte, an dem muss man sich auch nicht abarbeiten.

    Aber wie man so etwas in einen Schulalltag integrieren kann, ist mir unklar.

    Mir ist unklar, warum man das machen sollte. Was soll das im Alltag?

    Die Schüler bringen ihre PIs mit, stecken die Kabel für Monitor, Maus und Keyboard aus den Rechnern, die im Rechnerraum stehen, raus, in ihren Pi rein oder wie? Von Netzteilen und Kabeln ganz zu schweigen.

    Z. B. Oder man arbeitet mit Umschaltern, benutzt freie Anschlüsse an den Monitoren etc. Tastaturen liegen vielleicht noch wo 'rum. Kabel braucht's eigentlich nicht, Leitungen dürften reichen.

    Wir sind eine Schule mit extremer Raumknappheit, ich würde es sicherlich nicht durchbekommen, einen Raum einzurichten, wo man außer Informatik + Technik nichts machen kann (das wäre beim PI, denke ich, so).

    Man braucht keinen eigene Raum. Wenn irgendwo Monitore stehen, braucht man nur 'ne Kiste oder 'nen kleinen Schrank. Wie gesagt, bei uns wollte das keiner, also habe ich es bleiben lassen. Wenn's bei auch nicht gewünscht wird, lässt du's auch. So what?

    Informatik + Technik

    Was soll das bedeuten?

    Kurzfristig einzuspringen, wie in Sareks Beispiel, halte ich für nicht zumutbar. Ich glaube auch nicht, dass ein Schulleiter das so anweisen würde. Im Zweifelsfall hat er hinterher jede Menge Spaß, wenn sich herausstellt, dass das nicht rechtens war. Immerhin steht der Dienstpflicht des Kollegen die Fürsorgepflicht des Dienstherren gegenüber, da müsste man wohl abwägen. Ein pfiffiger Schulleiter weiß, wen er fragen muss oder kann. So bei uns schon mehrfach geschehen.

    Bei einer Bereitschaft sehe ich das Problem, dass man ja bis zum Schluss nicht weiß, ob man doch fahren muss. Soll ich also die Kinderbetreuung organisieren, die Katze im Heim anmelden, Sachen packen und Vertretung vorbereiten, obwohl ich nicht weiß, ob ich fahre?

    In einem anderen Thread kamen wir auf Reiserücktrittsversicherungen und die Möglichkeit sich gegen Lehrerausfall zu versichern. Sollte man prüfen.

    Generell möchte ich darum bitten, abzuwägen, ob der verifizierbare pädagogische Nutzen einer Klassenfahrt den Aufwand rechtfertigt. Bereitschaften erhöhen Aufwand, der in die Abwägung einzubeziehen wäre.

    Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, da nachzuhaken, aber ...

    Ich habe von einer Kollegin nachdem Sommer den Posten des Vertrauenslehrer übernommen

    Die Verbindungslehrer werden gem. §74, Absatz (7) des Schulgesetzes vom Schülerrat gewählt. Kannst du dich an eine solche Wahl erinnern? Man kann diese Aufgabe jedenfalls nicht einfach "übernehmen". Nur einen Verbindungslehrer gibt es, wenn die Schule bis zu 500 Schüler hat, ungewöhnlich klein für ein nordrhein-westfälisches Berufskolleg. Wenn du Verbindungslehrer bist und mit dem Fall überfordert, sprech dich mit deinen Mit-Verbindungslehrern ab.

    Die Wahl dürfte stattgefunden haben, nachdem sich der Schülerrat konstituiert hat, also nachdem die Klassensprecher gewählt wurden. Das war vor der Konferenz, die nach deiner Aussage in der zweiten Schulwoche stattgefunden hat?

    Das würde aber noch nicht erklären, warum du am 19. Juli einen Thread zu diesem Thema eröffnest. Oder welche außersinnliche Wahrnehmung lies dich wissen, dass du nach den Ferien Verbindungslehrer sein wirst und mit diesem Fall "betraut" werden wirst.

    Alle anderen Fragen sind immer noch offen. Bildungsgang? Begründung der Note? Regelungen in der Prüfungsordnung? Kommt da noch was, oder darf ich das als (fast gelungenen) Troll-Versuch abhaken?

    Trotzdem finde ich es von der Schulleitung nicht in Ordnung, dem Widerspruchsführer nicht zu informieren.

    Kann er ja nachholen. Der Vertrauenslehrer könnte sich darum kümmern.

    Ich war vorher an einer Gesamtschule und bin an einer Berufsschule gewechselt.

    Und hast dann in einem System, in dem du dich noch nicht auskennst den Posten (aka "Fügung") des Vertrauenslehrers übernommen? Kein gute Idee.

    Du hättest dann übrigens auch mal dein Profil anpassen können, damit man weiß, um welche Schulform es sich dreht.

    So gewisse Zweifel, ob wir es hier mit einem Kollegen zu tun haben, mag ich auch anmelden. Aber sei's drum, mein Vorbringen in der Sache hängt davon nicht ab.

    Worum geht's hier? Um die Fachschule für Sozialpädagogik? Da ist "Praxis" ein Sperrfach. Guess why! Wenn da eine Kollegin nicht leichtfertig auf Zuruf eine Note ändert, bin ich da ganz bei ihr. Allerdings gehe ich dabei davon aus, dass sie die Note auch nicht leichtfertig gegeben hat.


    Ihm wurde angeboten, dass Schuljahr in der herkömmlichen Ausbildung zu wiederholen.

    Was mag denn die "herkömmliche" Ausbildung sein? Und bisher war er nicht in einer solchen? Sondern? Wie wär's mal mit Fakten, sagen wir mal, mit der ganzen Story? Welche Tipps erwartest du, wenn wir im Nebel stochern?


    Der Schüler kann in die Ausbildungsklasse auch erst wieder einsteigen, wenn er eine neue Praktikumsstelle bekommt bzw. hat.

    Geht es um die praxisintegrierte Ausbildung? Ist ihm die Praktikumsstelle gekündigt worden (dieser liegt wohl ein Arbeitsvertrag zu Grunde)? Warum? Gibt es einen Nexus zur Praxisleistung bzw. Nichtversetzung? Und wenn er jetzt doch noch versetzt wird, hat er automatisch eine Praxisstelle?

    Mir ist das alles zu unklar. Außerdem sind noch andere Fragen offen:

    Hat sich die Kollegin "geweigert" oder konnte sie ihre Note gut begründen?

    Das ist so in der Prüfungsordnung geregelt? Im Bildungsplan? In den Regelungen der Fachkonferenz? Hat der Schüler sich in seinem Widerspruch darauf berufen?


    Und dann fiel mir noch das hier auf:

    ihr habt Recht. Ich habe erst nach den Sommerferien das Amt des Vertrauenslehrer übernommen . Ehrlich gesagt habe ich mich in der Materie noch nicht intensiv eingelesen und auch nicht gedacht, dass ich mit so einem Fall betraut werde.

    Deshalb hast du vor Ferienende diesen Thread angefangen. Du bist dir sicher, dass die SV-Sitzung mit der Wahl der Vertrauenslehrer vor der Widerspruchskonferenz war? Und wer hat dich mit dem Fall betraut? Hättest du nicht besser auf einen erfahrenen Kollegen verweisen sollen? AFAIK ist das kein Posten sine collega. Das kannst du aber immer noch tun.

    Also: du Fakten, wir Tipps. Alles andere ist blöd.

    Deine Versicherung in Ehren, aber etwas mehr, das darauf hinweist, dass du Lehrer bist, wäre zunächst angebracht.

    da im Vertrauen besprochene Dinge mit dem Lehrerrat ohne Vorwarnung direkt an die SL mit Benennung der “Querulanten” weitergegeben wurden. Hinzu kommt das der PR mehr als Spitzel der SL fungiert und alles von derselbigen abnickt.

    Habt ihr 'ne dunkle Ecke auf dem Schulgelände, ein paar Jutesäcke und grobe griffige Gegenstände? Das riecht doch nach einem Kunstprojekt

    Meine eigentliche Frage ist, ob der Schüler über die Widerspruchskonferenz eine Mitteilung erhält oder nicht und ob dies verpflichtend ist(Formfehler)

    Soweit ich das verstanden habe, nicht. Frage den SL, ob der Schüler über den Stand des Verfahrens informiert werden kann. Fair wär's ja. Dass man kein Ergebnis der Konferenz mitgeteilt bekommt, ist ja schon irgendswie komich.


    das ein Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen im Fach Praxis zur Überprüfung eine zweite Lehrkraft beim letzten Besuch anwesend ist.

    Das ist so in der Prüfungsordnung geregelt? Im Bildungsplan? In den Regelungen der Fachkonferenz? Hat der Schüler sich in seinem Widerspruch darauf berufen? Warum muss man dir alles aus der Nase ziehen?

    Entsprechende Kollegin durfte antanzen ohne zu wissen worum es geht, bekam einen Zettel mit den drei Terminen vorgelegt und sollte erklären was sie da gehabt hat. Kollegin war nachweisbar krank und hat sich nicht zur Art der Krankheit geäußert und Schulleitung hat insistiert. Kollegin ist verlässlich und übernimmt auch ohne Murren Mehrarbeit.

    Die Kollegin sollte zukünftig nicht mehr allein die Termine bei der Schulleitung wahrnehmen. Eigentlich müsste der Lehrerrat/Personalrat da mit. Irgendwie laufen solche Dinge unter sechs Augen doch immer anders ab.

    Was ist mit einer Strafanzeige seinerseits, wenn der Schulleiter nicht handelt?

    Falls das noch nicht hinreichend klar geworden ist: das Erstatten einer Anzeige bzw. das Stellen eines Strafantrags sollte eigentlich nicht davon abhängen, was der Schulleiter macht. Wenn ich es für angemessen halte, einen Antrag zu stellen, dann stelle ich den. Da ist weder das Warten auf das Placet des SL angemessen noch der Nexus, "dann eben" zur Polizei zu gehen, wenn der SL keine Ordnungsmaßnahme einleitet.

    Was die besondere Vorsicht eines Berufsanfängers anbetrifft, so meine ich, ja, wenn man irgendwo neu ist, sollte man sich in Zurückhaltung üben. Das betrifft insbesondere Dinge, die man außer der Reihe möchte. Essentielle Rechte einzuforden, gehört nicht dazu. Da sollte man auch als Berufsanfänger den Mut zu haben können. Sonst läuft irgendetwas falsch.

    Offenbar gibt es mit Kapa hier einen erfahrenen Kollegen, der hilft. Das finde ich sehr beruhigend. Danke dafür. Eventuell wäre die Hinzuziehung rechtlichen Beistands angemessen. Darüber nachdenken sollte man.

    Zur Sache kann ich wenig sagen. Mir wird nicht klar, was da genau vorgefallen ist. Dafür dröppeln die Infos dann zu verzögert ein. Und dass die beiden "Beispiele" aus dem Ausgangsposting inhatlich zusammenhängen, ist auch nur so halb klar geworden.

    Ich habe an meiner Schule die Fügung eines Vertrauenslehrer.

    Was auch immer eine solche "Fügung" sein soll, fragt man sich schon, warum solche Fakten lange nach Beginn des Threads nachgeschoben werden. Warum sagt man nicht von Anfang an klar, worum es einem geht, um dann passende Antworten zu erhalten?

    Ihr wählt doch den Lehrerrat.

    Wer immer auch "ihr" dabei ist. Der Lehrerrat ist eigentlich kein Rat, ein imperatives Mandat dürfte es nicht geben. Letztendlich wird er von einer Mehrheit des Kollegiums gewählt. Wenn das zur mehrheit aus Deppen besteht, muss man sich nicht wundern, dass auch solche im Lehrerrat sitzen. Da kann man als Einzelner schön blöd dastehen.

    Wir sind zusammen zur Polizei gefahren und haben dort erfahren, dass die Schule als Institution gar keine Anzeigen stellen kann, sondern, dass das eine einzelne Person machen muss.

    Eine Anzeige erstatten kann jeder, der eines Offizialdeliktes gewaht wird. Vielleicht muss er das sogar, z.B. wegen seines Staus als Beamter. Bei personaldelikten kann nur der Geschädigte einen Strafantrag stellen. Ausnahme: wird ein Beamter im Dienst beleidigt, so kann auch dessen Dienstvorgesetzter einen Strafantrag stellen.

    Also, so hab' ich das verstanden. IANAL.

    Alte, weiße Männer können das...

    Ich nicht.

    Ansonsten muss ich sagen, dass der inhaltliche Nexus in Thread-Titel bestehend ist. Natürlich ist einen Feuerwehrschlauch halten zu können, Voraussetzung dafür, bei der Klima-Politik mitreden zu können. Traditionell darf man ja von der Sache keine Ahnung haben. So ist's recht.

    Wobei das Halten des Schlauches vielleicht gar nicht das Problem war, nur beim Strahlrohr wurde es schwierig.

    Gedächtnistraining?

    Genau. Vielleicht hören wir auch auf, us etwas aufzuschreiben. Das amchen wir ja nur zur Gedächtniserschlaffung.

    Ist schon klar, wir machen jetzt alles digital, weil das ist ja wichtig. Nur an Stellen, an denen man die Spielzuege auch mal sinnvoll nutzen kann, nee, das geht nicht. Da muss man dann nach alt herbegebrachten Methoden arbeiten, um sein Gedächtnis zu trainieren. Ich hoffe doch, das war ironisch gemeint, lieber CDL.

    Bei Schülerphotos geht es übrigens nicht darum sie zu veröffentlichen sondern siem wie die anderen Daten auch, zur Nutzung für den Schulbetrieb zu erheben. Anstatt das landesweit die Kollegen vor sich hin wurschteln mit selbstgetippten Einverständnsierklärungen um mit Privatkameras Bilder in komischen Formaten zu produzieren (am liebsten Schwarz-Weiß-Kopien verzehrter Bilder. Auf denen erkennt man dann niemanden, auch 'ne Form von Datenschutz), sollte das Land sich mal darum kümmern, hier rechtliche Klarheit zu schaffen, so dass regulär digitale Bilder zusammen mit den anderen Daten der Schüler erhoben und in den Verwaltungssystemen zur dienstlichen Nutzung vorgehalten werden können.

    Aber nee, das kriegt der Bildungsstandort NRW 4.0 nicht hin. Statt dessen dürfen wir uns mit "digitalen Kompetenzen" auseinandersetzen. D.h., wir schreiben jetzt in die didaktischen Jahresplanungen, dass die Schüler zum Präsentieren einen Beamer verwenden, damit sie dadurch Anwendungs-Know-How erwerben. Als Grundlage dafür kursiert bei uns an der Schule eine Handreichung, die von jemanden erstellt wurde, der nachhaltig nachweisen wollte, dass er mit der Bedienung eines Textbearbeitungsprogrammes überfordert ist.

    Vielleicht diskutiert man mit derlei Experten lieber keinen Datenschutz sondern überlegt sich Übungen zum Gedächtnistraining. Insofern basst's schoo.

    Sorry, wenn ich etwas abschweife, aber der Widerspruch, zwischen Digitalisierung als aktuelle Sau im Bildungsdorf und der völligen digitalen Unfähigkeit von politischen Entscheidungsträgern bis in alle Ebenen der Exikutive nervt auf Dauer etwas. Im Wesentlichen ging es mir noch mal um den Unterscheid zwischen "Foto machen" und "Foto veröffentlichen". Der scheint nicht nur den betreffenden Richtern nicht klar zu sein, sondern auch einigen der geschätzen Mitdiskutanten.

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