Beiträge von O. Meier

    Vlt. würden die Gegner von Religionsunterricht davon profitieren, wenn sie sich stärker an die Devise "Leben und leben lassen!" halten würden.

    Ausgangspunkt dieses Threads war die religiös motivierte Einmischung in die Privatangelegenheiten rechtschaffender Menschen. Soviel zum "leben lassen".

    Glaubensfreiheit ist ein hohes Gut. Wegen meiner kann jeder glauben, was er will. Die Grenzen der Ausübung des Glaubens setzt der Rechtsstaat. Wer zur Ausübung seines Glaubens außerdem noch staatliche Ressourcen und Strukturen in Anspruch nehmen möchte, müsste aber mit etwas mehr um die Ecke kommen, als das man ihn "lassen" machen solle.

    Ihr dürft euer Leben ja so leben wie ihr wollt, aber versucht, anderen Leuten ihre Religiösität nicht madig zu machen! Das bedeutet auch, dass andere Menschen aufgrund ihres Glaubens NICHT beleidigt werden.

    Ist dieser Pauschalvorwurf nur ein Pauschalvorwurf? Oder kann man hier konkret angeben, wo eine Madigmachung oder Beleidigung ausgeprochen wurde. Und überhaupt, was ist denn eine Religion für ein oberflächliche Sache, dass man sich diese mit einer Bemerkung in einem nachrangigen Diskussionsclub "madig" machen lässt? Kann man nicht, da wären wir bei "leben", nicht einfach eine Religion haben, ohne es zum Maßstab zu machen, was andere davon halten? Oder ist das doch wichtig, dann wird man es sich anhören müssen.

    rtikel 7 Absatz 3 Satz 2 GG ist eigentlich selbsterklärend: "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."

    Ja, das steht da wohl. Aber steht da auch, dass man allen Blödsinn unwidersprochen stehen lassen muss. Wo wird die wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit Religionen in der Schule untersagt?

    Das widerspricht dem Grundgesetz, leugnet die Lebensrealität vieler Menschen der Welt und erschwert historisches Verständnis. Religionswissenschaft für alle. Aber das hatte ich ja schon erläutert.

    Äh, nee. Wenn das Grundgesetz verböte, in der Schule Ethik und Philosophie zu unterrichten, dann wäre es eine echte Stümperei.

    "Und betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes, mit dem ihr versiegelt seid für den Tag der Erlösung."

    Sorry, dergleichen sind doch nur leere Phrasen. Was soll den der "heilige Geist" sein, wie sieht diese "Versiegelung" aus? Was hat derlei mit der Realität zu tun? Wann ist der "Tag der Erlösung"? Soll ich mir da schon mal was in den Kalender eintragen? Nicht, dass das mit einem wichtigen Termin kollidiert. Und was hat das mit der Realtität zu tun?


    "Versiegelung mit dem Heiligen Geist" klingt ziemlich abstoßend.

    Für mich klingt's nach gar nichts. S. o. Über dergestalte Dinge mache ich g'rad so viel Gedanken wie über die Frage, wie viel Horcruxe ich wohl anfertigen sollte.

    ZP10?

    In dem Falle wäre zu prüfen, ob der Ausschluss von den Abschlussprüfungen vielelicht eine unbillige Härte darstellt. Dann wäre auch zu prüfen, ob die Teilnahme den geordneten Ablauf zulässt und andere Schüler nicht gefährdet werden. Falls doch, wäre allerdings über eine Entlassung von der Schule nachzudenken.

    Dieser Fall scheint mir aber nach der Erklärung im Ausgangsposting nicht vorzuliegen.

    Schüler S hat ja jederzeit die Möglichkeit sich so zu benehmen, dass keine Ordnungsmaßnahme fällig wird.

    Formal ja. Sozialisationsbedingt und züchologisch vielleicht aber nicht. Das ändert aber nichts daran, das Ordnungsmaßnahmen dazu dienen, den geordneten Schulbetrieb ermöglichen sollen. Ob dem Schüler S etwas helfen, darf bezweifelt werden. Sie werden ja verhängt, weil die erzieherischen Eingriffe gescheitert sind oder scheitern würden.

    davon hat niemand etwas gesagt, es ging um den Einfluss des Christentums auf die europäische Kultur und da reicht eine Name, dann ist eure ganze Argumentation im Eimer...Bach.

    Ja, da geht die "ganze" Argumentation den Bach 'runter. Eine Name, ein Begriff, ein dahingeworfener Brocken, eine Phrase reicht. Ja, so sieht eine Argumentation aus.

    Von mir aus, gerne, Bach war "Christ", Bach hat "christliche" Kultur geschaffen. Warum allerdings taucht Bach so gar nicht in dem christlichen Musiksendungen auf, die das Lokalradio hier im Rahmen des Bürgerfunks ausstrahlen muss? Na, egal.

    Was aber sagt uns "Bach" denn nun? wundert es wirklich jemanden, dass die "christlichen" Machtstrukturen, die uns über die Jahrtausende begleitet, beherrscht und unterdrückt haben, ihre Spuren überall in der Gesellschaft hinterlassen haben. Hatte Bach eigentlich eine Wahl? Hätte er auch eine Sonate zu Ehren Allahs oder ein buddhistisches Requiem (was immer dass sein mag) schreiben können? Wie sehr Bach überzeugter "Christ" war und wieviel davon nur Opportunismus, wird schwer zu entscheiden sein. Ob er auch ohne "Christentum" Musik kompniert hätte und welche, noch weniger.

    Ja, der "christliche" Einfluss auf alle Lebensbereiche ist immer noch erkennbar. Und ja, das sind Zeichen von Unfreiheit. Heutzutage kann man so etwas bewerten und auch aussprechen. So säkular und demokratisch ist unser Rechtsstaat dann doch schon.

    Und wo steht jetzt der Eimer?

    Kommen wir mal auf den Ausgangspunkt des Threads zurück. Trägt die Bach'sche Biographie irgendwie dazu bei, dass die Möglichkeiten, die Religionsgemeinschaften immer noch haben, anderen Menschen etwas vorzuschreiben, bzw. die Versuche, solche Möglichkeiten wieder zu erlangen, erträglicher werden?

    Die Wirkung der Taufe ist übrigens nicht rückgängig zu machen (character indelebilis), auch nicht durch einen sogenannten Kirchenaustritt. Mich verwundert die große Zahl dieser 'Austritte' daher ja nach wie vor, da man dadurch seine Rechte in der Kirche verliert, seine Pflichten aber behält.

    Ich denke nicht, dass das in der Praxis irgendeine Bedeutung hat. Bemerkenswert ist allerdings die Tatsache, dass eine derart weitgehende Verpflichtung vornehmlich in einem Alter auferlegt wird, in dem der Betroffene nicht die geringste Chance hat, darüber zu entscheiden, ob er das möchte. Wie legitim ist das denn?

    Die kirchenrechtliche und theologische Bedeutung der Rituale und die Formalisierung der Mitgliedschaft muss mich als vernuftbegabte Lebensform nicht so sehr beschäftigen. Spannend ist der Punkt, dass das Menschen eben als Säuglinge, Kinder Teil ihrer Glaubensgemeinschaft werden. Es scheint gut zu klappen, wenn diese das Denken noch nicht beherrschen oder ihnen darin noch Übung fehlt.

    Nunja, die Ordnungsmaßnahme ist "Ausschluss vom Unterricht" d. h. dann wohl, dass man nicht am Unterricht teilnimmt. Die negativen Konsequenzen sind also Teil der Maßnahme. Wenn der SL vor Verhängen der Maßnahme die Verhältnismäßigkeit richtig abgewogen hat, passt das so. Falls nicht, muss der Betroffene (bzw. die Eltern) Rechtsmittel einlegen.

    Von hier aus kann man aber die Verhältnismäßigkeit nicht beurteilen.

    an Berufsschulen ist die Rechtsgrundlage für verspätete Aufnahme ganz einfach die Schulpflicht.

    In NRW reicht ab 16 Jahren (zum Stichtag) eine Schulform mit einem Schultag pro Woche. Nennt sich dann bei uns Ausbildungsvorbereitung. Wie ist denn das in Niedersachsen?

    Wenn der Schüler "nur" zur Erfüllung der (Berufs)-Schulpflicht an dem Bildungsgang teilnimmt, braucht er ja nicht dringend eine Note. Es reicht, wenn er regelmäßig zum Unterricht erscheint.

    Achja. Schön wär's, wenn sich Abteilungs-, schul und sonstige Leiter mal Gedanken dazu mächtem, wie das gehen soll, bevor sie jemanden zu krummen Zeitpunkten in Klassen stecken. Nö, das kann sich ja das Bodenpersonal ausdenke, die wichtigen Chefs haben das ja durgewunken, das reicht.

    Um festzustellen, ob der Delinquent die für das Halbjahr vorgesehenen Kompetenzen erworben hat, setzte ich eine Feststellungsprüfung an, vorzugsweise mündlich. Rechtzeitig ankündigen, der Schüler muss dann die versäumte Inhalte selbsstständig nacharbeiten. Schwerpunkt wären die verpassten Inhalte.

    Zuvor allerdings würde ich mir den Spaß gönnen, den Abteilungsleiter nach der Rechtsgrundlage für die verpätete Aufnahme und die kurzfristige Leistungsbewerung zu fragen, vorzugsweise schriftlich. uch würde micht interessieren, ob der Schüler einen Abschluss erwerben kann oder soll.

    Der Fall ist eigentlich angenehmer als derjenige eines ständig kranken Schüleers, den du drei mal gesehen hast und für den du dann für ein Abgnagszeugnis eine Note schnitzen musst, nachdem er weg ist.

    Zunächst mal halte ich es für legitim, dass der Ausbilder die Arbeit kommentiert bzw. etwas nachfragt. Die gwählte Form halte ich auch für gewöhnugsbedürftig, insbesondere weil man gar nicht weiß, was der Ausbilder damit bezwecken möchte. Es wirkt auf mich ein wenig wie Klugscheißerei (bei der allerdings etwas Kluges dabei sein sollte, weil sonst nur noch das andere übrig bleibt)

    Falls er tatsächlich damit in eine fachliche Diskussion oder eine über die Bewertung einsteigen möchte, soll er das so äußern. Ich würd's ignorieren. Soll man sich damit auch noch beschäftigen?

    Leider gestaltet es sich in den allermeisten Fällen so, dass nichts Schulisches liegen bleibt, sondern Privates. Beobachtet bei unzähligen KuK und selbst bei mir. Und ich bin nun, wie man mir sicher leicht glaubt, jemand, die stark auf so etwas achtet. Aber auch mir ist das Kerngeschäft wichtig und Unterrichtsvorbereitung wird doch noch irgendwie gemacht dann.

    Ja. Dagegen hilft nur sich und einander daran zu erinnern, wie die Welt wirklich funktioniert, das eben Zeit nur in eine Richtung läuft. Ständig und immer wieder. Das ist eine schöne Nebenwirkung dessen, dass man es dem Zeffe erklärt: es geht noch mal durch den eigenen Kopf.

    Ich bin mittlerweile so weit, auch unvorbereitet in den Unterrichrt zu gehen, wenn ich sonst nicht auf meine acht Stunden Schlaf komme. Viele Kollegen sind das nicht. Denen, die sich nicht helfen lassen wollen, kann man nicht helfen, aber man kann es dem Rest anbieten und - ganz wichtig - sich um sich selbst kümmern. Das führt dann u. a. dazu, dass man auf gewissen Listen schon gar nicht auftaucht. Vermutlich nicht, weil sich sich irgendeine Einsicht eingestellt hat, sondern nur, weil mein keinen Bock auf die Diskussion hat.

    Das ist nur ein lokaler Effekt. Den eigentlichen, nämlich eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit Zumutbarkeit, Ressourcen und Effizienz, gibt aber nur, wenn sich ein relevanter Anteil des Kollegiums einbringt.

    Dann würde ich für einen angemessenen Stundenlohn sogar sehr gerne "herumstehen und optische Präsenz" zeigen.

    Auch dann würde ich anmerken, dass das eine Ressourcenverschwendung ist. So viel Verantwortung habe ich meinem Dienstherren gegenüber dann doch. Außerdem mache ich lieber sinnvolle Sachen (okay, dann bin ich an einer Schule vielleicht falsch).

    Keiner bezahlt Akademiker in Stückzahl eines Gesamtkollegiums zum Herumstehen. Sehr wohl lässt man aber gerne ebendiese KuK antanzen, wenn man sie durch das Zauberwort "Dienstpflicht" quasi in ihrer Freizeit dazu bringen kann -> Kostenneutral

    Das ist ein Problem der betreffenden Kollegen. Mittlerweile ist's mir aber fast egal, wenn sich jemand zerreiben möchte. Unterm Strich wird's für mich einfacher, je mehr Selbstausbeuter am Start sind.

    Aber genau dann würde die angesprochene Kosten / Nutzen Rechnung für die SL eben nicht mehr aufgehen.

    Zumindest läge die Kostenrechnung dann in einer einfach erfassbaren (also SL-sicheren) Form vor. In der derzeitigen Situation ist es etwas schwerer etwas vorzurechnen. Die Mühe machen ich mir aber gegebenenfalls.

    PS: wer nicht selbst entscheiden kann, was liegen bleiben soll, fragt doch am besten seinen SL, welche Tätigkeit er statt der geforderten unterlassen soll. In aller Regel bekommt man darauf keine Antwort oder nur eine sehr dumme, aber dann ist's mir die Pointe wert. In seltenen Fällen soll schon beobachtet worden sein, dass SL dann doch mal mit dem Nachdenken anfangen.

    Ich möchte die Gelegenheit nutzen, meine Gedanken zu ungewöhnlichen Dienst- und Anwesenheitszeiten schweifen zu lassen. Nebenan gibt es ja nich den Thread zu Elterngesprächen kurz vor Mitternacht.

    Zunächst vorweg meine Befürchtung, dass es keine rechtliche Klarheit außerhalb eines Gerichtsuretils geben wird. So klar ist das alles nicht geregelt. Es stehen sich das (gegebenenfalls berechtigte) Interesse der Schule, dieses und jenes zu veranstalten, und das (wohl meist berechtigte) Interesse der Bediensteten auf Freizeit, Privatleben, geregelte Dienstzeiten, Familie und Erholung gegenüber. Hat schon jemand ein Urteil zu so etwas zitiert? Ich meine nicht, womöglich gibt's keines. Ob man selbst den Rechtsweg beschreiten möchte, hängt davon ab, ob sich er Aufwand lohnt. Wegen einer Abendveranstaltung sicher nicht, aber vielleicht braucht man mal generelle Klarheit.

    Zuvor aber rate ich dazu, den Verhandlungsweg zu beschreiten. Wie immer, macht eurem Schulleiter klar, dass Uhren nur vorwärts laufen und jeder Zauber seinen Preis hat. Wenn er also möchte, dass ihr abends irgendwo auflauft, muss er abwägen, ob die Kosten durch den Nutzen gerechtfertigt sind. Bei beidem verschätzen sich Schulleiter gern. Die Kosten rekrutieren sich nicht nur aus der Zeit der Anwesenheit. Immer wenn man ezwas "zusätzlich" macht, muss etwas anderes liegen bleiben. Zu oft ist das die Unterrictsvorbereitung. Hier kommt aber hinzu, dass die ungewöhnliche Zeit noch Probleme mit sich bringt. So ist vielleicht auch Zeit bis zur Veranstaltung verloren, weil man in der Schule nicht gut arbeiten kann.

    Besonders bedenklich aber finde ich den Eingriff in den Biorhythmus der Betroffenen. Angefangen damit, dass man am nächsten Morgen einfach müde und nicht leistungsfähig ist, kann so etwas im Einzelfall erhebliche Auswirkungen auf das Wohlergehen haben. Die Erkenntnis, dass man seinen Biorhythmus nicht beliebig verschieben kann, ist wohl mittlerweile wissenschaftliche Foklore. Wie Menschen in Führungspositionen es immer wieder schaffen, davor ihre Augen zu verschließen, ist mir unerklärlich. Also erzählt's ihnen.

    Wenn ich als Nutzen etwas von "optischem Präsentsein" lese, bin ich mit der Abwägung schon fertig. Für dummes 'Rumstehen würde ich keine Arbeitszeit des Kollegiums opfern wollen. Der SL kommt nur deshalb auf eine derart absurde Idee, weil den Nutzen viel zu hoch und die Kosten viel zu niedrig abschätzt. Das kriegt man dann besonders gut hin, wenn man sich über beides keine Gedanken macht. In z.B. der nordrhein-westfälischen Allgemeinen Dienstordnung steht in etwa ein Passus, dass wir den Schulleiter beraten und unterstützen sollen. Dann mache ich das auch, wenn das so vorgeschrieben ist.

    Also, sprecht mit dem Mann. Fragt ihn, was er sich davon verspreche, und erklärt ihm, was es koste. Erinnert ihn an die Fürsorgepflicht. Wenn man danach mit seiner Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man immer noch remonstrieren etc.

    Beispiel: Wir haben demnächst einen Tag der offenen Türen für Zehntklässler, die sich informieren können, was es bei uns so gibt. Der SL erwartet Anwesenheit von allen, also auch denen, die z. B. an dem Tag oder in dem Zeitfenster keinen Unterricht haben. Er schreibt uns aber auch, dass die sich melden sollen, bei denen das Probleme macht. Dann wird nach einer individuellen Regelung geschaut. Nach meiner Erinnerung bekamen wir nicht immer ein solches Angebot. Ich vermute, dass ist die Auswirkung von Anmerkungen der Kollegen in früheren Jahren. Siehe da, es geht.

    So, viel Spaß.

    Elterngespräch mit dem gesamten Klassenteam inklusive Abteilungsleitung

    Was soll das? Ansprechpartner für die Eltern wäre zunächst der Klassenlehrer. Ein Fachlehrer, wenn es um ein einzelnes Fach geht. Eventuell setzt man sich da zu zweit hin. Aber mehr ist doch Unsinn. Wie soll denn in einer so großen Gruppe eine sinnvolle Beartung stattfinden. Vielleicht sollte man zunächst mit der Mutter klären, dass viel nicht unbedingt viel hilft.

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