Befugnisse Schulleitung Krankheit

  • In Fall 2 glaube ich, dass dir entweder wichtige Information nicht vorliegen oder du uns nicht alle Informationen weitergegeben hast.

    Inwiefern?
    Kollegin durfte antanzen nachdem sie dreimal via Krankmeldung gefehlt hat und sollte darlegen was sie hatte.


    Karl-Dieter:
    Aber nur wenn man zum Zeitpunkt der Wahl schon an der Schule war und nicht immer die gleichen zur Wahl stehen.



    Wossen, inwiefern lässt sich das schwer beantworten? Schüler verpasst Lehrer unvermittelt und ohne Vorwarnung eine Schelle. Kollege meldet sich daraufhin krank. Schulleiter macht: Nichts. Keinerlei Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahme wird eingeleitet.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • @Kapa Ich hab das auch so erleben dürfen, allerdings im Ref, jetzt würde ich mir das nicht mehr gefallen lassen. Kind dreht völlig durch, am Ende war ich mit einer Kopfprellung eine Woche krankgeschrieben. Passiert ist nix. Als ich wieder kam wurde nicht gefragt wie es mir geht, sondern mir wurde "verboten" mit den Eltern Kontakt aufzunehmen. Zitat: " So schlimm war es ja eh nicht".
    Das macht ganz schön viel kaputt und langfristig würde ich mit so einer SL nicht arbeiten wollen.

  • Schüler verpasst Lehrer unvermittelt und ohne Vorwarnung eine Schelle. Kollege meldet sich daraufhin krank. Schulleiter macht: Nichts. Keinerlei Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahme wird eingeleitet.

    Was hat der betreffende Kollege den selbst veranlasst?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Inwiefern?

    Insofern, dass uns schlicht nicht alle Informationen mitgeteilt wurden.
    In deinem dritten Post steht, dass der Lehrer schon 3 mal in diesem Schuljahr gefehlt hat. Das Schuljahr hat gerade erst angefangen. Wie oft war es denn im letzen und vorletzen Jahr? War es da auch so regelmäßig?
    Insofern, dass uns schlicht nicht alle Informationen vorliegen.
    Evl. hat der Schulleiter viel mehr Informationen. Der Lehrer hat evtl. morgens immer mit klarer Stimme angerufen und gesagt er hätte Kopfschmerzen und könne daher nicht kommen, am nächsten Tag hat er dann aber die gerade erst am Vortag geschrieben Arbeiten, Tests und Hefte alle fein säuberlich korrigiert und zurückgegegen.
    Insofern, dass uns schlicht nicht alle Informationen vorliegen.
    Evtl. hat der Schulleiter von anderen Lehrern, Eltern, Schülern, Vereinmisgliedern, Nachbarn, Facebook, Instgramm, Foto/Bericht in der Zeitung, ... erfahren, dass der Lehrer stattdessen ... macht.
    ...
    Es gibt unzählige Möglichkeiten. Was hat der Schuleiter denn gesagt warum er ausgerechnet den Lehrer nach nur 3 mal fehlen fragt? Oder fragt er alle Lehrer nach 3 mal Fehlen?

  • Wir sind zusammen zur Polizei gefahren und haben dort erfahren, dass die Schule als Institution gar keine Anzeigen stellen kann, sondern, dass das eine einzelne Person machen muss.

    Eine Anzeige erstatten kann jeder, der eines Offizialdeliktes gewaht wird. Vielleicht muss er das sogar, z.B. wegen seines Staus als Beamter. Bei personaldelikten kann nur der Geschädigte einen Strafantrag stellen. Ausnahme: wird ein Beamter im Dienst beleidigt, so kann auch dessen Dienstvorgesetzter einen Strafantrag stellen.


    Also, so hab' ich das verstanden. IANAL.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ihr wählt doch den Lehrerrat.

    Wer immer auch "ihr" dabei ist. Der Lehrerrat ist eigentlich kein Rat, ein imperatives Mandat dürfte es nicht geben. Letztendlich wird er von einer Mehrheit des Kollegiums gewählt. Wenn das zur mehrheit aus Deppen besteht, muss man sich nicht wundern, dass auch solche im Lehrerrat sitzen. Da kann man als Einzelner schön blöd dastehen.

  • Was hat der betreffende Kollege den selbst veranlasst?

    Sich krankschreiben lassen weil er seit dem Angst hat in die Schule zu gehen. Er ist Berufsanfänger und in den ersten Wochen seines Lehrerdaseins.


    Volker:
    Kollegin ist seit diesem Schuljahr im Bundesland tätig.
    Schulleitung hat nichts zum Hinbestellen gesagt. Entsprechende Kollegin durfte antanzen ohne zu wissen worum es geht, bekam einen Zettel mit den drei Terminen vorgelegt und sollte erklären was sie da gehabt hat. Kollegin war nachweisbar krank und hat sich nicht zur Art der Krankheit geäußert und Schulleitung hat insistiert. Kollegin ist verlässlich und übernimmt auch ohne Murren Mehrarbeit.


    Zur SL:
    Eine andere Kollegin hat mich letzte Woche durch einen Schüler holen lassen weil sie Hilfe bei einer Klasse brauchte. Ein Schüler ist aufgestanden und hat einen Mitschüler mit dem Kopf auf den Tisch geknallt und wollte den Mitschüler danach nicht aus dem Schwitzkasten raus lassen. Kollegin hat Schulleitung dazu holen wollen, SL hat aber gesagt, sie käme nicht das könne man in der Pause klären.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • zu 1.: Eine gute Schulleitung hätte sich um den Fall persönlich gekümmert und den Schüler entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Du schreibst, dass dies ein Berufsanfänger ist. Gerade da muss eine besondere Fürsorgepflicht gelten! In meinen Augen sind da die Kollegen gefragt für den Berufsanfänger einzustehen und ihn zu unterstützen.


    zu 2.: Wenn mir das passieren würde, würde ich zuerst ein offenes Gespräch mit der Schulleitung suchen und nachfragen, warum man mir nicht glaubt oder ob die Schulleitung ein Problem mit mir habe. Je nach Verlauf des Gespräches würde ich dann Weiteres tun oder auch nicht. Es bringt generell nichts, wenn man unangenehmen Situation immer aus dem Weg geht, man sollte auch erstmal das vernünftige Gespräch suchen.

  • Ich glaube, kapa, du weißt selbst, was richtig ist. Unterstütze die betroffenen Kollegen, so gut du kannst oder geh zum Anwalt, wenn du selbst betroffen bist.


    Es geht den Schulleiter einen feuchten Kehrricht an, warum jemand krankgeschrieben war und er hat sowohl eine Fürsorgepflicht als auch die Aufgabe, das Hausrecht durchzusetzen.


    Ich arbeite in einer ähnlichen Situation und weiß daher, dass "geh halt einfach", leider eben nicht einfach ist.


    Ich würde mich in beiden Fällen an den Vorgesetzten des SLs wenden und damit leben, dass der Chef entweder eins auf den Deckel bekommt und ich meine Ruhe habe, oder dass es hinterher noch schwieriger wird. Beschissen ist die Stiuation allemal. Haltet zusammen.

  • Zu 1:
    Eine Überlegung: Wäre eine Remonstration eine mögliche Reaktion auf die Fahrlässigkeit der Sl, um sich rechtlich und persönlich zu schützen?

  • Zu 1:
    Eine Überlegung: Wäre eine Remonstration eine mögliche Reaktion auf die Fahrlässigkeit der Sl, um sich rechtlich und persönlich zu schützen?

    Nein, denn diese richtet sich gegen eine Weisung eines Vorgesetzten, die man selbst für rechtswidrig hält. Die Nichttätigkeit der SL ist aber überhaupt keine Weisung, sodass hier auch nicht remonstriert werden kann.
    Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten (übrigens eine beamtenrechtliche Nebenpflicht) gebietet es hier, im Gespräch auf die Fürsorgepflicht hinzuweisen und Konsequenzen für den Schüler anzumahnen. Führt das nicht zum Ziel, bleibt immer noch die Beschwerde auf höherer Ebene, da hier durchaus eine Verletzung von Dienstpflichten vorliegt.

  • Und genau das würde ich in der Probezeit nicht tun... Mir hat man selbst von mehreren Seiten (auch Juristen) dringenst von solchen Schritten abgeraten, solange die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht durch ist.

    Das ist doch irgendwie albern und zementiert eine Form von Obrigkeitshörigkeit, die gerade im beschriebenem Sachkontext fatale Auswirkungen hätte. Es ist entgegen verbreiteter Auffassung bei jungen Kolleginnen und Kollegen nicht so, dass die Verbeamtung auf Lebenszeit im Ermessen der Schulleitung liegt und diese nach Gutdünken entscheiden kann. Im Gegenteil müssten für die Nichtbewährung gewichtige Gründe aufgeführt, gut dokumentiert und begründet werden. Dafür kommen eigentlich nur gravierende Verfehlungen im eigenen dienstlichen Verhalten in Frage, sicher aber nicht die Einhaltung vorgesehener Beschwerdewege. Im Übrigen ist in der Fallbeschreibung kein Verweis auf eine Probezeit enthalten.

  • Kleine Ergänzung:


    Wenn man von einem Schüler geschlagen wird und dieser ohne Konsequenzen damit durchkommt, hat man in Zukunft noch ganz andere Probleme zu erwarten, als eine leicht verstimmte Schulleitung und die abstrakte Gefahr einer schlechteren Beurteilung. Es führt hier m.E. kein Weg daran vorbei, Disziplinarmaßnahmen gegenüber dem Schüler zu erzwingen.

  • Kurze Frage an alle die sich auskennen:


    1. Schüler verpasst Lehrer ohne Vorwarnung eine “Schelle” (Schlag mit flacher Hand). Was wäre die korrekte Vorgehensweise einer guten Schulleitung.


    Es handelt sich hier um eine Straftat. Die Schulleitung hat die Pflicht, die angemessenen Ordnungsmaßnahmen durchzuführen und den Kollegen als Behördenleitung in der Auseinandersetzung zu schützen. Sie hat zu prüfen, ob die Behörde ihrerseits rechtlich tätig werden muss oder ob das dem Opfer der Straftat auferliegt.


    Zitat

    2. Schulleitung bestellt eine Kollegin ein und legt eine Liste mit Krankmeldungen/Fehlzeiten (entschuldigte) des Lehrers vor und fordert dazu auf, zu erklären was man an Tag x hatte. Korrekte Vorgehensweise oder Mobbing?


    Die Schulleitung ist zu diesem Schritt nicht berechtigt, die Kollegin ist nicht verpflichet, darüber Auskunft zu geben. Wenn die Schulleitung den Verdacht auf Dienstvermeidung über vorgeschobene Krankheiten hat, hat sie die Möglichkeit nach Prüfung der Rechtslage einen Amtsarzt hinzuzuziehen. Nicht mehr.

  • Sich krankschreiben lassen weil er seit dem Angst hat in die Schule zu gehen. Er ist Berufsanfänger und in den ersten Wochen seines Lehrerdaseins.

    Verständlich. Was ist mit einer Strafanzeige seinerseits, wenn der Schulleiter nicht handelt? Hat er das gemacht?


    Oder scheut er sich deshalb?


    Und genau das würde ich in der Probezeit nicht tun... Mir hat man selbst von mehreren Seiten (auch Juristen) dringenst von solchen Schritten abgeraten, solange die Verbeamtung auf Lebenszeit nicht durch ist.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Was ist mit einer Strafanzeige seinerseits, wenn der Schulleiter nicht handelt?

    Falls das noch nicht hinreichend klar geworden ist: das Erstatten einer Anzeige bzw. das Stellen eines Strafantrags sollte eigentlich nicht davon abhängen, was der Schulleiter macht. Wenn ich es für angemessen halte, einen Antrag zu stellen, dann stelle ich den. Da ist weder das Warten auf das Placet des SL angemessen noch der Nexus, "dann eben" zur Polizei zu gehen, wenn der SL keine Ordnungsmaßnahme einleitet.


    Was die besondere Vorsicht eines Berufsanfängers anbetrifft, so meine ich, ja, wenn man irgendwo neu ist, sollte man sich in Zurückhaltung üben. Das betrifft insbesondere Dinge, die man außer der Reihe möchte. Essentielle Rechte einzuforden, gehört nicht dazu. Da sollte man auch als Berufsanfänger den Mut zu haben können. Sonst läuft irgendetwas falsch.


    Offenbar gibt es mit Kapa hier einen erfahrenen Kollegen, der hilft. Das finde ich sehr beruhigend. Danke dafür. Eventuell wäre die Hinzuziehung rechtlichen Beistands angemessen. Darüber nachdenken sollte man.


    Zur Sache kann ich wenig sagen. Mir wird nicht klar, was da genau vorgefallen ist. Dafür dröppeln die Infos dann zu verzögert ein. Und dass die beiden "Beispiele" aus dem Ausgangsposting inhatlich zusammenhängen, ist auch nur so halb klar geworden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Entsprechende Kollegin durfte antanzen ohne zu wissen worum es geht, bekam einen Zettel mit den drei Terminen vorgelegt und sollte erklären was sie da gehabt hat. Kollegin war nachweisbar krank und hat sich nicht zur Art der Krankheit geäußert und Schulleitung hat insistiert. Kollegin ist verlässlich und übernimmt auch ohne Murren Mehrarbeit.

    Die Kollegin sollte zukünftig nicht mehr allein die Termine bei der Schulleitung wahrnehmen. Eigentlich müsste der Lehrerrat/Personalrat da mit. Irgendwie laufen solche Dinge unter sechs Augen doch immer anders ab.

  • Verständlich. Was ist mit einer Strafanzeige seinerseits, wenn der Schulleiter nicht handelt? Hat er das gemacht?

    Bei einer Strafanzeige des Lehrers ist die Reaktion des Schulleiters irrelevant. Die Ermittlungsbehörden arbeiten eigenständig. Der schulische Dienstweg gilt nicht.

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