Beiträge von O. Meier

    Das mag jetzt komisch klingen, aber DIE Grundlage der Kirche sind für mich die 10 Gebote.

    Welche zehn dürfen es denn sein? Die auf den Tontafeln, die der Prophet direktemang nach dem Abstieg vom Berg zerkloppt hat oder eine der späteren Ersatzlieferungen? Und wie wird gezählt? Gibt es denn tatsächlich eine Nummerierung? Und warum sollten die übrigen 607 Regeln nicht mehr gelten?

    Alles andere kann weg.

    Dann wären die Kindervergewaltiger fein 'raus. "Du sollst keine Kinder vergewaltigen." kommt nämlich gar nicht vor. So universell sind dann die zehn Regeln wohl doch nicht.

    Die Bedeutung christlichen Handelns an sexuellem Missbrauch klarmachen zu wollen, finde ich auch irgendwie seltsam...das ist weder moralisch, noch juristisch, noch theologisch irgendwie zu rechtfertigen und schlicht und einfach falsch. Genau wie entsprechende Vertuschung und dafür braucht es theologisch tatsächlich nur die zehn Gebote und die Bergpredigt...

    Steht denn in letzterer etwas über Vergewaltigungen, womöglich etwas in die Richtung, dass man das bleiben lassen soll?

    Aber so sieht's aus. Der eine braucht nur zehn Gebote, der andere noch einen neueren Text dazu. Man muss schon irgendwie entscheiden, was einem wichtig ist, nach welchen Prinzipien man mit seinem Mitmenschen interagieren wird. Ob man die Urheberschaft für die Regeln dabei einem höheren Wesen attestiert, spielt dabei keine Rolle. Am Ende des Tages muss jeder die Verantwortungen für seine Entscheidungen und deren Folgen übernehmen.

    die überhaupt nicht zentral sind?

    Aber die Rechtslage in New York ist zentral?

    Der Wert von Menschen und Tieren wird übrigens beispielsweise im Strafrecht deutlich. Erschieße ich einen Menschen ist das in der Regel Mord, erschieße ich ein Pony ist das Sachbeschädigung.

    Was ich im Übrigen nicht in Ordnung finde. Es gibt aber auch noch Regelungen, die Tierquälerei bestrafen AFAIR und der Tierschutz hat es z.B. in NRW in die Landesverfassung geschafft. So klar "nur eine Sache" sind Tiere dann auch nicht. Das zeigt nämlich, dass die Gesetze dem gesellschaftlichen Trend folgen.

    Aber außer dem strafrechtlichen Maßstab bei Erschießungen gibt es kein Kriterium, dass die Ungleichwertigkeit von Menschen und anderen Tieren zeigt?

    Und dieser blöde Mensch-Tier Vergleich geht mir genauso auf den Geist...

    Dein Problem. Geh' 'ne Runde um Block. Wenn's dann wieder geht, kannst 'nen Beitrag scheiben. Sonst noch 'ne Runde.

    Was soll denn daran böd sein, Menschen und andere Tiere miteinander zu vergleichen?

    Tiere und Menschen sind nicht gleichwertig

    Wie soll denn der "Wert" bemessen werden, damit dieser Unterschied deutlich wird?

    habe ich letztens im Spektrum einen tollen Beitrag zur Wahrnehmungsfähigkeit von Pflanzen gelesen

    Schöner Strohmann.

    Und ja, wenn ich keine Antworten bekomme und zwar inzwischen über drei Seiten, dann kriege ich schlechte Laune

    Wir führen hier eine Diskussion (zumindest ist das die Absicht), das ist kein Verhör. Man darf Fragen stellen, hat aber keinen Anspruch auf eine Antwort. das mag stören, ist aber kein Grund für schlechte Laune. Und schlechte Laune ist kein Grund für unsachliche Beiträge. Man kann auch einfach mal 'ne Runde um den Block gehen.

    Mag ja sein, dass die recht weitgehende Spätabbruchregelung dein besonderes Interesse hat, mag ja sein. Das verpflichtet aber niemand anders, dazu eine Meinung zu haben.

    ob es denn Mord ist, wenn ein Kind nach Einsetzen der Eröffnungswehen "abgetrieben" wird.

    Hm, wenn es im Gesetz steht, dass es kein Mord ist, wird es wohl keiner sein, wenn es um den juristischen Begriff des Mordes geht. Ob das "moralisch" ist, ist mir wurscht und über die ethischen Fragen kann man vortrefflich diskutieren. Aber nicht mit jedem und überall.

    es dann selber auch nicht gebacken zu bekommen sachlich zu bleiben.

    Das wäre die richtige Sichtweise bei jemanden, der es überhaupt beabsichtig, sachlich zu bleiben. Da bin ich mir nicht bei allen Diskussionsteilnehmern sicher.

    Ich versuche mal zu verstehen, worum es geht. Letztendlich muss man eine Entscheidung treffen, ob man das Kind austrägt oder nicht. Diese ist in vielen Fällen furchtbar einfach zu treffen, in einigen aber ist sie nicht ganz so einfach. Tipps, wie die, dass man es sich bitteschön rechtzeitig überlegen solle, ob man ein Problem hat, das die Entscheidung erschweren könne, finde ich da nicht angebracht. Die wirken eher etwas überheblich. Sie zeigen, dass 'Rummoralisieren nichts nützt und man menschliches Zusammenleben nicht mit dem Abhaken weniger Regeln in geordnete Bahnen kriegt.

    Ich kann mich da irren, weil man von den meisten Usern das Geschlecht nicht kennt, aber ich hab da schon die Vermutung, dass die furchtbar einfachen Lösungsvorschläge bevorzugt von Männern kommen.

    Ethische Fragen sind manchmal echt schwierig, und für ethische Dilemmata gibt es prinzipbedingt keine Musterlösung.

    Da es in diesem Thread aber doch um die katholische Kirche gehen soll, stellt sich doch gar nicht die Frage, wie jeder Einzelne hier zur Abtreibung steht und wer vielleicht ein Bisschen mehr Recht hat, als die anderen. Die Haltung, die die katholische Kirche zur Abtreibung hat, ist aber auch nicht wichtig. Diese Organisation kann gerne zu allem eine Meinung haben. Aber warum sollte mich die interessieren?

    Eine Hilfe bei ethischen Abwägungen erwarte ich von kirchlichen oder religiösen Dogmen nicht. Wer seine Entscheidung an höhere Wesen und Überlieferungen aus der Bronzezeit abgeben möchte, hat sich auch entschieden, nämlich für ein bestimmtes moralisches Paket. Und auch für diese Entscheidung muss er die Verantwortung übernehmen.

    Deshalb würde mich mal interessieren, was uns die Diskussion um Grenzfälle im Abtreibungsrecht neues über die katholische Kirche sagt, das etwas damit zu tun hat, wie wir z.B. die katholische Kirche als Schulträger einschätzen.

    Wenn eure Kollegin nach der Elternzeit an eure Schule zurückkommt, obwohl der Schulleiter sie nicht haben möchte, hat sie vielleicht einen schlechten Stand. Vielleicht tut sie besser daran, sich eine andere Schule im in Frage kommenden Bezirk(?) zu suchen.

    Und ihr kuckt auch das ihr da weg kommt.

    Wenn die Arbeiten weg sind, bleiben nur zwei Möglichkeiten. Die betroffenen haben eine Note weniger oder sie schreiben nochmal. Oder (zweieinhalbste Möglichkeit) die kommst anders an eine Note, die du ersatzweise nimmst, z.B. eine mündliche Prüfung, die dann die Klassenarbeit ersetzt.

    Ich würd' auch noch mal suchen. Weggeschmissen wird bei mir traditionell zu Beginn der Sommerferien.

    Da kann man noch so sehr mit "wo man landet" argumentieren. Das System ist einfach eine Strafe, egal welche Schule daran teilnimmt.

    Man muss ich schon zu wehren wissen. Ist besser als jammern.

    Haben Sie das Spielchen schon einmal mitgemacht?

    Ja. Die beiden Stundenplaner haben dann mal miteinander telefoniert und passende Zeitfenster geklärt. An der Abordnungsschule war ich nie auf einer Lehrerkonferenz, weil Termine an der Stammschule dagegen sprachen. Mümdliche Mitteilung an der stellvertretenden SL bei Begegnung auf dem Flur reichte aus.

    Dafür habe ich nette Kollegen kennengelernt, interessante Erfahrungen gemacht und fachlich noch etwas gelernt. Wenn es mir gegangen wäre, häte man das fortsetzen können. War 'ne schöne Zeit.

    Wie kann ich jemanden teilabordnen, wenn ich meinen eigenen Bedarf in dem Fach nicht decken kann?

    Na, wenn das mal keine Mangelverwaltung ist. Wenn's an der anderen Schule relativ weniger Informatik-Lehrer gibt, ordnet man ab, weil zwei halbvolle Gläser allen Durst zu Hälfte löschen. Ob denn nun die Abordnung die Reaktin auf die Qualifizierung durch Zertifikatskurs ist oder umgekehrt, wissen wir ja nicht. Beides ist möglich.

    Wofür bestraft ihr den mit der Teilabordnung?

    Je nachdem. wo man landet, ist das ja keine Strafe.

    undkann sogar aus dem Ausland mitzeichnen.

    Das ergibt keinen Sinn. Dabei geht es um ein Landesgesetz, da sollten die Bewohner des Landes Niedersachsen petieren. Deshalb werde ich nicht mitzeichnen.

    Das "Argument" bezüglich der vielen zusätzlichen Afgaben ist meiner Ansicht eines dafür, die Pflichtstundenzahl zu senken, damit die Aufgaben innerhalb der durchschnittlichen Arbeitszeit erledigt werden können. Käme bei einer realistischen Einschätzung des Umfangs das Land sicherlich teurer als die flächendeckende A13.

    4) immerhin eine Art Qualifikation, es ist schon 100 mal besser als ganz fachfremd. Soweit mir aber von KollegInnen erzählt wurde, ist so ein Kurs aber wirklich kein Studium sondern die Begleitung der KollegInnen, die gerade schon fachfremd unterrichten oder die Vorbereitung der Einheiten für den späteren Einsatz. Man geht also aus dem Kurs mit vielen "Kochrezepten" heraus.

    Das ist doch immerhin 'was. Was die Ausgangsfrage anbetrifft, so ist ein zertifzierter Fachfremder immer noch besser als einer ohne. Insofern greift hier die Logik des geringeren Übels. Und das ist für NRW-Verhältnisse schon 'ne ganze Menge.

    Nein, der Zertifikatskurs ist keine Gefahr für das fachliche Niveau, um mal die Ausgangsfrage aufzugreifen. Die Gefahr für das fachliche Niveau ist die zu geringe Zahl fachlicher gebildeter Kollegen. Das wird sich im Fach Informatik auch so schnell nicht ändern. Insofern sind die Kurse nur der Versuch, in die Zentrifuge zu klettern und die Teile beisammen zu halten.

    Einen zertifizierten Fachfremden in einem Leistungskurs einzusetzen, erscheint auch mir nicht als bestechende Idee. Aber das ist kein Problem der Kurse, sondern dessen, was man an der Schule daraus macht.

    AFAIR ist bei der Unterrichtserlaubnis durch Zertifikatskurse am Berufskolleg Anlage D - also das berufliche Gymnasium - immer ausgeschlossen. Kann man auch mal drüber nachdenken.

    Generell halte ich fachfremden Unterricht für eine Katastrophe, bei Informatik nach meiner Erfahrung sogar eine riesige, selbst wenn nur Anwenderwissen vermittelt werden soll. Ich hielte es für besser, den Unterricht ausfallen zu lassen oder mit den Schülern im Wald spazieren zu gehen. Dann haben sie wenigstens frische Luft und müssen sich keinen Blödsinn anhören.

    Die versäumte Arbeitszeit setzt sich aus der Zeit vor der Tür und der Zeit, in der sie den Unterricht störte, zusammen. Da wären meiner Ansicht nach 45 Minuten im beschriebenen Fall anzusetzen und nicht 90 Minuten. Vorstellbar ist jedoch, dass die Schülerin auch zuvor schon regelmäßig den Unterricht störte und die 90 Minuten deshalb veranschlagt wurden.

    Ich würde da nicht lange 'rumrechnen wollen. Das halte ich nicht für zielführend. Die Unterrichtseinheit Doppelstunde ist als Einheit zu betrachten. Die aht die schülerin nicht absolviert. Ob sie hier und da vielleicht doch etwas aufgeschnappt hat ist unerheblich.

    Die Schülerin hat den Unterricht gestört und damit das Lernen der Klasse beeinträchtigt. Der Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Schüler der Klasse störungsfrei lernen kann.

    Ja!

    schulministerium.nrw.de/docs/b…assnahmen/FAQ5/index.html

    Keine vertrauenswürdige Quelle. Dort ist von "erzieherischen Maßnahmen" die Rede. Solche gibt es im nordrhein-westfälischen Schulgesetz nicht, sondern "erzieherische Einwirkungen". Der Begriff wurde offensichtlich gewählt, um eine klare Unterscheidung zu den Ordnungsmaßnahmen zu haben.

    Ich würde mich bezüglich der Auslegung nicht von jemanden beraten lassen, der schon beim Abschreiben der Begriffe Schwierigkeiten hat.

    Nun hat die Bereichsleitung folgende Argumente:

    Oh, wie ich sie liebe, die Kombination von A15 mit Ahnungslosigkeit. Inwiefern ist denn die Bereichsleitung überhaupt mit dem Fall befasst? Hast du sie gefragt? Hat die Schülering sie eingeschaltet? Oder gibt sie ungefragt ihre Meinung ab? Kann sie ja machen, aber wozu? Eine erzieherische Einwirkung kannst du selbst vornehmen, Ordnungsmaßnahmen verhängt der Schulleiter.

    4. Die Nacharbeit geht nicht, denn "wir machen das so nicht", solche Maßnahmen müssen im Bildungsgang einheitlich sein.

    Immer alle gleich? Weil sich auch alle gleich verhalten? So'n Quatsch. Es gilt für alle das gleiche Schulgesetz, das reicht. Dieses sieht einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum vor. Der dient dazu die Verhältnismäßigkeit sicher zu stellen. Das einzuschränken widerspricht dem Schulgesetz.

    5. Solche Maßnahmen wurden vom Bildungsgang nie beschlossen oder genehmigt.

    Weil die Anerkennung des Schulgesetzes in dem Bildngsgang bei §52 endet? Weiter seid ihr noch nicht?

    ich sehe da einen sinnlosen machtkampf zwischen der lehrkraft und der schülerin.

    Machtkämpfe mit Schülern müssen wir nicht führen. Die Linien verlaufen sehr deutlich erkennbar. Wenn einzelne Schüler nicht klar sehen, kann man ihnen einen kleine Wahrnehmungshilfe angedeien lassen. Wie die aussieht, sollte man im konkreten Fall beurteilen. Bei Patentrezepten, wie man sich immer verhalten sollte, bin ich vorsichtig. Aber darum ging es in der Anfrage nicht, sondern um eine rechtliche Einschätzung bezüglich schon ergriffener bzw. im weiteren Verlauf notwendiger Maßnahmen.

    Was die Verhältnismäßigkeit anbetrifft, so stimmt es nicht, dass die Handynutzung nur den Einzelnen ablenke. Das zur Schau gestellte Desinteresse ändert durchaus die Arbeitsatmosphäre. Die Aufmerksamkeit des Lehrer hat sie ja im vorliegenden Fall erkennbar auf sich gezogen. Eine pauschale Einschätzung, man müsse bei Handybenutzung nicht aktiv werden, kann man daraus nicht begründen.

    Zurück zum Fall:

    Die Schülerin erscheint nicht zur Nacharbeit

    Wenn erzieherische Einwirkungen nichts nützen, muss man zu Ordnungsmaßnahmen greifen. Ich bin mir einigermaßen sicher, dass in einem solchen Fall mein Schulleiter einen von mir formulierten schriftlichen Verweis unterschriebe. Hält die Schülerin sich zukünftig an die im Hause geltenden Regeln, ist der quasi gegenstandslos. Viel weniger kann ich mir nicht vorstellen.

    Lass es doch einfach bleiben wenn es Dir nicht passt. Dafür musst Du Dich genauso wenig rechtfertigen wie andere sich rechtfertigen müssen, wenn sie Nachrichten per Messenger verschicken und das praktisch finden.

    Ich rechtfertige mich ja auch für nichts. Wozu auch? Aber ansonsten meine ich auch, dass Diskussionen eh überflüssig sind. Jeder macht, wie er mient. Sich darüner auch noch auszutauschen, sollte man dann lieber bleiben lassen.

    Trotzdem amüsiert mich die Begeisterung für technischen Spielkram.

    Und den Gutschein nicht vergessen ....

    Unterschiedliche Kommunikationszwecke erfordern unterschiedliche Kommunikationswerkzeuge

    Genau, das wird's sein. Manche Sachen gehen nur per Messenger. Deshalb wurden manche Dinge vor der Erfindung von Whats App ja gar nicht kommuniziert. Da fehlte halt das geeignete Werkzeug. Eine E-Mail, deren Eingang auf dem gleichen Lock-Bildschirrm angezeigt wird, würde ich da nie verwenden. Geht ja auch gar nicht.

    Schade, dass ich nicht so viele Scheuklappen habe. Und danke für die weiteren Beispiele.

    WhatsApp hat den Vorteil, dass die Nachricht den Empfänger dann erreicht, wenn er es erlaubt.

    Ja, stimmt. Bei E-Mails sind solche Einstellungen nicht möglich.

    Ein Anruf kann ins Leere gehen oder stören.

    Schade, dass der Anrufbeantworter noch nicht erfunden wurde - weder als Gerät noch als Software-Äquivalant.
    Danke für das Beispiel für meine obigen Ausführungen.


    ist eine Kurzinfo an den Klassensprecher sehr hilfreich.

    das geht nur per Whats App, gelle. Schön, dass Kommunikation ohne diese Dienst gar nicht mehr möglich ist. Danke für das Beispiel für meine obigen Ausführungen.

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