Beiträge von O. Meier

    a und? Es gibt aktuell sicherlich dringendere und wichtigere Themen als die Sommerzeit, mit der sich höchstbezahlte EU-Bürokraten beschäftigen sollten.

    Mag sein. Gelegentlich beschäftigen sie sich aber auch mit allerhand Unfug. Dann ist doch der Zeitumstellungsunsinn, ein ganz guter Kompormiss dessen, womit ich ein Teil der Beamten in einem Teil ihrer Dienstzeit beschäftigen können.

    Wir haben auch nicht alle nen Platz, wo wir was ablegen können. Da hilft nur häusliches Arbeitszimmer und das halt absetzen oder nen Rollköfferchen o.ä.

    Soweit kommt's noch. Dienstherr und Schulträger sonnen sich in ihrer Verweigerung und die Lehrer dürfen privat nachbessern. Neenee, wenn so ein Arbeitslatz erfordet, dass es abschließbare Schränke gibt, muss der Dienstherr/Arbeitgeber welche anschaffen. Ob das feste Schränke sind oder fixierbare Rollkoffer, soll mir wurscht sein. Dass schulische Unterlagen aber nicht in der Schule gelagert werden, sondern nur bei den Bediensteten zu Hause, ist ja völlig absurd.


    Soll ich dann zum Eintragen in die Notenliste zum Klassenlehrer nach Hause fahren?

    Das wird dann wahrscheinlich dazu führen, dass viele Lehrer keine Fotos mehr machen.

    Und? Was wäre damit verloren?


    Ich hab' noch nie Photos aus Veranstaltrungen oder Ausflügen gemacht. Wozu auch? Sie Schüler weise ich darauf hin, dass sie untereinander klären müssen, ob sie sich voneinader fotographieren lassen wollen, und dass sie eine Einwilligung des Fotographierten brauchen, wenn sie die Bilder online stellen wollen.

    Ich kann ja meist meine Vorbereitungen für das nächste Schuljahr vorweisen.

    In den Sommerferien bereite ich g'rad' gar nichts vor, mache keine Fortbildungen und nichts. Dabei ist's mir wurscht, ob ich mir einen langen Urlaub verdient habe oder nicht, ich mache ihn. Alles, was nicht bis zu den Ferien erledigt ist, bleibt bis danach liegen. Die anderen Ferien werden oft genug durch irgendetws zerissen. Die Sommerferien müssen intakt bleiben.


    Aber einen Stammtischschwätzer mit rührseeligen Geschichtchen davon überzeugen zu wollen, dass man gar nicht soviel Urlaub macht, würd' mir nicht einfallen. Ich mache so lange Urlaub, das kann jeder wissen. Und wer möchte, darf auch darauf neidisch sein. Dann haben wir beide etwas davon.


    Möglich Antworten wurden schon genannt:


    "Stimmt, soviel Urlaub habe ich gar nicht verdient. Aber mein Dienstherr möchte, dass ich ihn mache. Als guter Untertan gehorche ich."


    "Das ist noch viel schlimmer. Ich arbeite gar keine 25 Stunden in der Woche, das sind nur 25 mal 45 Minuten. Außerdem arbeite ich da nichts. Wir machen Selbstlernen. Die Schüler machen und der Lernbegleiter begleitet. Und dafür Beamter auf Lebenszeit, bei A13 fängst's an. Die meisten haben mehr. A14 wirste, wenn du lang genug nichts gemacht hast, für A15 musste 'ne Antrag schreiben, das ist für die meisten schon zu viel. Keine Sozialabgaben, pensionsberechtigt, private Krankenversicherung. Wir suchen immer Leute, biste dabei?"


    Usw. usw. Oder einfach Schulterzucken.

    Was nachher über bleibt, Sommer- oder Normalzeit, ist mir wurscht. Wenn's so bleibt, kann man sich daran gewöhnen. Diese halbjährige Wechselei ist's, die krank macht.


    Das haben sich Schwachköpfe ausgedacht, die nicht bereit sind, ihren Fehler zuzugeben, und deshalb eine Feigenblattabstimmung durchführen.


    Allerdings auch wieder ohne darüber nachzudenken, wie man's umsetzt. Gestern nach der Tagesschau war der Server jedenfalls überlastet und man konnte nicht abstimmen.

    Vielleicht ist euch der §238 bekannt, um den es hier geht.

    Ist bekannt, wurde hier im Thread schon verlinkt.


    Die Voraussetzung dazu wurden erfüllt.

    Meine ich auch. Ob aber auch ein Staatsanwalt und ein Richter der Ansicht sind, dass die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt ist, weiß ich nicht.


    Ich finde den schon hart genug.

    Du meinst, es sei hart, danach bestraft zu werden? Wir wissen nicht, ob es eine Strafe gibt und wie hoch sie ausfallen wird.


    Außerdem ist es tatsächlich so, dass bei einem Strafverfahren der Dienstherr informiert wird.

    Na, siehste, es ist also gar nicht am Opfer, das zu entscheiden.



    Ich finde, dass es kein Grund ist, mich so anzumachen, vielleicht mal lesen, was ich damit meine,
    das würde ich mir wünschen.

    Das wünsche ich dir auch.



    Es geht doch nicht darum, den Täter zu schützen, sondern nicht blind alles rauszuziehen.

    Hat niemand vor, so wie ich das sehe.


    Gerade da bringt die Gesetzeslage einiges.

    Oder auch nicht. Warten wir's ab. Mein Tipp: das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt (200 Euro an eine gemeinnützige Organisation) und dienstrechtlich läuft es auf eine Ermahnung 'raus, so etwas künftig zu lassen.

    Der Vater bekommt Schwierigkeiten mit einem Anwalt

    Was soll das denn sein? "Schwierigkeiten mit einem Anwalt"? Da haben wir aber Angst vor.

    Man muss ja nicht aus allen Rohren schießen, wenn man sieht, dass der Vater daraus gelernt hat.

    Äh, als Opfer geht's mir nicht um einen Lerneffekt beim Täter. Mir geht's darum, dass ich zukünftig Ruhe habe, indem ich klarstelle, wo die Grenzen sind. Ob das Verhalten des Täters sich aus Einsicht oder Angst vor Strafe ändert, kann mir dabei wurscht sein.


    Einsicht ist übrigens in der vorliegenden Darstellung nicht erkennbar, ich rechne auch nicht mit solcher.

    Mit X Anzeigen kann man sich auch in etwas hineinmanövrieren,

    Es geht nicht um 10 Anzeigen. Es dreht sich um die Frage, ob neben dem Strafantrag auch noch der Dienstvorgesetzte über das nicht amtsangemessene Verhalten informiert werden soll. Vielleicht ist das aber gar nicht nötig, weil er eh von informiert wird. Keien Ahnung, wie das geregelt ist. Ich kann mir aber vorstellen, dasses bei Polizisten in Strafverfahren da etwas Spezielles gibt. Weiß jemand was?


    Zudem kann man, wenn man alle die hier geschriebenen Vorschläge umsetzt, eine Existenz vernichten.

    Kaum. Auch wenn der Vater sich gründlich daneben benommen hat, glaube ich nicht, dass ein so schwerer Fall vorliegt, dass seine Existenz durch Strafe und Disziplinarmaßnahme gefährdert ist. Aber selbst wenn: die Idee, dass das Opfer für die Existenz des Täters verantwortlich sei, ist so absurd, dass es mir das Halbverdaute in die Mundhöhle treibt. Das ist die gleiche Fehlwahrnehmung wie die, dass der Lehrer am Scheitern des Schülers im Abitur schuld sei, nur weil dieser jenem die Noten und das Bestehen nicht mit einer reichlichen Portion Puderzucker in den After bläst.


    Ich habe mir von Experten sagen lassen, dass Belästigungen/Stalking inzwischen streng gehandhabt werden und sich die Gesetzeslage neuerdings in ganz Deutschland verschärft hat.

    Das wird trotzdem immer noch sehr unterschiedlich wahrgenommen. Dass die Polizei da nicht immer adäquat reagiert, erleben wir in vorliegendem Fall. Mir ist noch ein viel schlimmerer Fall bekannt, in dem sich Polizei und Staatsanwaltschaft in synchronem Schulterzucken üben. Da nützt die die Rechtslage gerade mal gar nichts, wenn weder Exikutive noch Judikative bereit sind, sie durchzusetzen.

    bzgl. der Handynummer wollte ich noch sagen: ich würde da, auch wenn ich sauer bin, keine "dienstrechtlichen Schritte" einleiten, wie oben empfohlen wurde. "Datenschutz" ist in der Schule halt leider noch nicht bei allen angekommen.


    Gerade deshalb sollte man das Fass vielleicht mal aufmachen. Irgendwann müssen die mal merken, wo die Grenzen sind.

    Meistens hilft da aber ein vernünftiger Hinweis.

    Oder auch nicht, wenn man sich diesen Satz im Eingangsposting ansieht:

    Sekretariat, das dann blöderweise (erneut, obwohl ich schon mehrfach gesagt hatte, dass ich das nicht möchte) meine Privatnummer und meine Handynummer rausgegeben hat...

    Das sind schon Wiederholungstäter. Bewährungsversager, quasi.


    Ich weiß nicht, ob man immer lieb sein muss, wenn einem andere vor den Koffer scheißen. Als Zwischenstufe vor einer förmlichen Beschwerde könnte man sich zunächst schriftlich an den Schulleiter wenden. Man beschwert sich über den Datenschutzverstoß und verlangt die Löschung nicht dienstlich benötiger Daten (also insbesondere der Telefonnummern) aus dem Datenbestand der Schule und bittet, über das Veranlasste zu berichten. Wenn er darauf brav und folgsam reagiert, lässt man es auf sich beruhen. Wenn er sich erneut weigert, sich an geltendes Recht zu halten, muss er mit den Konsequenzen leben.


    Die Büroistin kann einem ein wenig leid tun, weil sie in einer gewissen Naivität vielleicht tatsächlich denkt, äh, meint, dass sie alles tun müsse, was der wichtige Mann in dem großen Büro ihr sagt. Auf der anderen Seite waren mir nicht denkende Befehlsausführer schon immer zu wider. So what.


    Da muss man aber nichts übereilen, zunächst benötigt wohl der Vater des Schülers ein wenig Aufmerksamkeit.


    PS: Wir (also ich zumindest) wüssten natürlich gerne, wie's weiter geht. Insbesondere die juristische Nachbetrachtung der Vorfälle dürfte den einen oder anderen Anhaltspunkt für änhlich gelagerte Fälle geben.

    Ich kann mir kaum vorstellen, wie belastend die Situation gerade für dich ist

    Klingt jetzt von außen vielleicht einfach, aber nimm' dir die Sache nicht zu sehr zu Herzen. Letztendlich geht es denen nicht um dich. Die nehmen dich gar nicht als Person wahr (wer weiß, ob sie das überhaupt können).


    Vielleicht hilft es, sich klar zu machen, dass der Schüler 'ne arme Sau ist, die bisher nichts auf die Kette gekriegt hat und sogar zum Notenbetteln am Tropf der Eltern hängt. Der Vater ist auch eine, der nichts besseres einfällt, als mit Drohungen dem Sohnemännchen zum unverdienten Abitur zu verhelfen. Er täte das nicht, wenn er nicht glaubte, dass das funktionieren könnte. Er hält also mittelbare Gewalt für ein adäquates Mittel seinem Sohn einen illegitimen Vorteil zu verschaffen.


    Da könnte man drüber hinwegsehen, wenn man bedenkt, dass sich die Familie in einer (wohl hausgemachten) Stresssituation befindet. Dann antwortet man, dass er sich die Drohungen sparen könne, der Sohn bekäme seine Noten für die Leistungen, nicht für die Gewaltbereitschaft des Vaters (ob man sich das nur denkt oder gar ausspricht, kann man sich überlegen).


    Aus Loylität deinem Amt und deinem Dienstherren gegenüber sähe ich das aber nicht so. Du wurdest nicht nur als Person bedroht, insbesondere nicht als Privatperson, sondern als Prüfer. In der Rolle vertrittst du nunmal das Land gegenüber den Prüflingen. Mit der gleichen Grundlage werden Beleidigungen gegenüber Polizisten im Dienst mit deutlich höheren Strafen beantwortet als Wortgeplänkel unter die Zivilisten, bei denen die Verfahren gerne mal eingestellt werden.


    Man soll ja im Sozialen nicht interpolieren, aber ich habe da trotzdem so eine Idee im Kopf, wie der Herr in seinem Dienst so mit den Bürgern interagiert. Da wird's mir echt schlecht. Aber das ist ja nur meine Idee in meinem Kopf.


    So, kurzer Rede langer Sinn: nicht ärgern lassen. Strafverfahren voranbringen. SL auf dem Stand halten. Prüfung abnehmen, wenn das nötig sein sollte. Sachlich bewerten. Telefonnummern ändern. Chef und Büro wegen Datenschutzverletzung ankacken.


    Ui, ich sehe, du hast noch einiges zu tun bis zu den Ferien.


    Have fun.

    Sie wurde nicht aufgenommen. Ich solle mir es ja nochmal „überlegen“.

    Pfiffig, Herr Kommissar. Dieser hat ja die Aufnahme der Anzeige/des Strafantrags nicht verweigert. Selbstverfreilich hätte er sie/ihn aufgenommen. Aber da du auf seinen "Vorschlag", es dir nochmal zu überlegen, eingegangen bist, war das nicht nötig.


    Da du nicht geantwortet hast "Ich habe mir das bereits überlegt, deshalb bin ich hier. Da ich als Beamter im Dienst bedroht worden bin, sehe keine Alternative, als einen Strafantrag zu stellen." muss es wohl am nächsten Tag heißen "Danke für die Möglichkeit, da nochmal drüber nachzudenken. Das habe ich getan. Da ich als Beamter ..."


    Wenn du's nicht ohnehin über'n Anwalt laufen lässt, gehst du am besten nicht allein dort hin. In einer perfekten Welt käme dein Schulleiter mit. Naja. So wird's wohl ein vertrauenwürdiger Kollege.

    Danke dir. Ich weiß auch nicht, woher die Schulleitung diese Fehlinformation hat. Der Personalrat wird nichts unternehmen. „Die Schulleitung wird es schon wissen...“ ist deren Devise.

    Der Schulleiter hat aich 'nen Vprgesetzten und die seine Erfüllungsgehilfin im Büro auch. Ich würd' da dann doch das grobe Besteck auspacken.

    Ob ich den Entwurf jetzt von einem Kollegen nehme, ihn bei 4teachers herunterlade oder ihn schreiben lasse, solange ich ihn regelkonform als Quelle behandle (und entsprechend angebe), habe ich den Vorgaben entsprochen.

    Besteht der eigene Entwurf im Wesentlichen aus Zitaten, ist wohl keine eigen Leistung zu erkennen. Dann ist es zwar keine Täuschungshandlung, aber trotzdem noch lange keine ausreichende Leistung.


    Ob eine Auftragsarbeot, die nur dazu erstellt wurde, zitiert zu werden, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten eine Quelle darstellt, wäre noch eine ganz andere Funktion.


    Ein Unterrichtsentwurf ist aber wohl kaum eine wissenschaftliche Arbeit, sondern eher ein Werkstück, dass als Teil der zu prüfenden Arbeitsleistung zu sehen ist. Man soll in er Prüfung zeigen, dass was man kann. Natürlich zitiert man didaktische Literatur, Vorschriften und Lehrpläne und vielleicht sogar Einschätzung von Kollegen zur Lerngruppe.


    Den Kern der Planung, also was in er Stunde warum und wie passieren wird, wird man aber selbst darlegen müssen. Stützt man sich hier auf Zitate, kann man nicht nachweisen, dass man es kann.

    Natürlich. Aber es kann auch als unerlaubtes Hilfsmittel dienen; ebenso wie ein Mobiltelefon oder die Mitschüler. Solange ein Schüler sich dieser Hilfsmittel nicht bedient, kann ich ihn nicht belangen.

    Gerade bei Mobiltelefonen gibt es anderlautende Urteile. Das Mitführen des Mobiltelefons ist eine Täuschenungshandlung. Es wird über die verwendeten Hilfsmittel hinweggetäuscht. Da sich die Angabe derer auf die gesamte Prüfungsarbeit bezieht, handelt es sich um einen umfänglichen Täuschnugsversuch. Ja, Sprechapparatus in der Klausur gibt 'ne 6.

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