Es handelt sich bei der Aufzählung auch nicht um eine einfache Beispielliste.
Deshalb steht da ja "z. B.". Aber die Dienstordnung ist ja gar nicht der Dreh- und Angelpunkt:
Es lohnt sich nebenbei bemerkt, die Urteilsbegründungen mal genauer zu lesen. Im verlinkten Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es u.a. auch um eine Analogie zu NRW, in der die Teilnahmepflicht damals nicht eindeutig normiert war, gleichwohl dennoch bestand
Erstmal danke fürs Recherchieren. Nun haben wir doh mal etwas konkretes statt der Laien-Dienstordnung-Exegese in der wir uns bisher wälzten.
Das ist in der Tat interessant. Dass eine Pflicht ohne Explikation bestünde sondern sich vielmehr aus einen Anspruch an das allgemein übiche ableite, ist zunächst etwas erstaunlich. Das wird nur dadurch rund, dass man sich auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule bezieht. Demnach gebe es aber noch 'ne Menge anderer Dinge, die man anweisen sollte, damit die Schüler etwas lernen.
Meine Einschätzung, dass Studienfahrten auch aufgrund ihres gelegentlich vornehmliches Urlaubscharakters, nur bedingt zur Bildung und Erziehung beitragen, behalte ich bei. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist nicht immer optimal. Hier lässt sich wenig pauschalieren. Neben den Mallorca-Saufreisen, die manche Schule bieten, gibt es sicher viele Fahrten, in die Kollegen sich erfolgreich einbringen (und das wohl kaum aufgrund einer Weisung). Persönlich nehme ich für mich in Anspruch, meine Arbeitskraft und -zeit in andere Maßnahmen besser investiert zu haben. Das ist vielleicht auch ein Aspekt, wenn man hierüber nachdenkt:
Natürlich sind SchulleiterInnen gut darin beraten, niemandem eine Fahrt aufzuhalsen, der das nur widerwillig macht
Ohnehin verstehe ich das Bestreben von Schulleitern und anderen Verantwortlichen, Kollegen mit möglichst vielen Nebentätigkeiten vom Kerngeschäft abzulenken, nicht ganz.
Die in der ADO definierten Aufgaben der Lehrkräfte werden natürlich erst dann zur konrekten Dienstpflicht, wenn sie durch die Schulleitung angewiesen sind.
Dann könnte ein Schulleiter einen Lehrer auch anweisen, eine außerunterrichtliche Sport-AG anzubieten? Oder könnte da individuelle Gründe dagegen sprechen? Darauf läuft's dann wohl hinaus. Wenn eine grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Fahrten besteht, so bleibt doch im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweils angewiesene Fahrt zumutbar ist. Und um dann doch nochmal auf den Anlass des Threads zurückzukommen und auch wenn es der TE nicht darum ging, nicht fahren zu müssen, so sehe ich durchaus familiäre Hinderunsgründe als relevant an. Vielleicht wird es da schwierig, abzuspringen, wenn man schon gesagt hat, dass man fahre, aber vollständig Abbügeln würde ich da Begehren des Einzelnen, sich z. B. in erforderlicher Weise um die eigene Tochter zu kümmern, nicht.
Danke für den Beitrag.