Beiträge von O. Meier

    verboten ist verboten.

    Ein explizites Verbot wäre wohl Ländersache. Ich meine, dass einige Länder ein solches haben. Aber doch nicht alle? Wer weiß was?

    Falls der Datenschutz ins feld geführt wird, so bin ich zunächst die Person, auf die sich die Daten im Falle einer Krankheit beziehen. Darf ich da nicht entscheiden, wie ich die übermittle und auch eine nicht sicheres Medium wählen, wenn mir das Schutzbedürfnis als nachrangig erscheint? Die Möglichkeit den Stundenplaner z.B. über WhatsApp zu informieren hat ja auch Vorteile. Oder E-Mail.

    Es handelt sich bei der Aufzählung auch nicht um eine einfache Beispielliste.

    Deshalb steht da ja "z. B.". Aber die Dienstordnung ist ja gar nicht der Dreh- und Angelpunkt:

    Es lohnt sich nebenbei bemerkt, die Urteilsbegründungen mal genauer zu lesen. Im verlinkten Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht ging es u.a. auch um eine Analogie zu NRW, in der die Teilnahmepflicht damals nicht eindeutig normiert war, gleichwohl dennoch bestand

    Erstmal danke fürs Recherchieren. Nun haben wir doh mal etwas konkretes statt der Laien-Dienstordnung-Exegese in der wir uns bisher wälzten.

    Das ist in der Tat interessant. Dass eine Pflicht ohne Explikation bestünde sondern sich vielmehr aus einen Anspruch an das allgemein übiche ableite, ist zunächst etwas erstaunlich. Das wird nur dadurch rund, dass man sich auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule bezieht. Demnach gebe es aber noch 'ne Menge anderer Dinge, die man anweisen sollte, damit die Schüler etwas lernen.

    Meine Einschätzung, dass Studienfahrten auch aufgrund ihres gelegentlich vornehmliches Urlaubscharakters, nur bedingt zur Bildung und Erziehung beitragen, behalte ich bei. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist nicht immer optimal. Hier lässt sich wenig pauschalieren. Neben den Mallorca-Saufreisen, die manche Schule bieten, gibt es sicher viele Fahrten, in die Kollegen sich erfolgreich einbringen (und das wohl kaum aufgrund einer Weisung). Persönlich nehme ich für mich in Anspruch, meine Arbeitskraft und -zeit in andere Maßnahmen besser investiert zu haben. Das ist vielleicht auch ein Aspekt, wenn man hierüber nachdenkt:

    Natürlich sind SchulleiterInnen gut darin beraten, niemandem eine Fahrt aufzuhalsen, der das nur widerwillig macht

    Ohnehin verstehe ich das Bestreben von Schulleitern und anderen Verantwortlichen, Kollegen mit möglichst vielen Nebentätigkeiten vom Kerngeschäft abzulenken, nicht ganz.

    Die in der ADO definierten Aufgaben der Lehrkräfte werden natürlich erst dann zur konrekten Dienstpflicht, wenn sie durch die Schulleitung angewiesen sind.

    Dann könnte ein Schulleiter einen Lehrer auch anweisen, eine außerunterrichtliche Sport-AG anzubieten? Oder könnte da individuelle Gründe dagegen sprechen? Darauf läuft's dann wohl hinaus. Wenn eine grundsätzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Fahrten besteht, so bleibt doch im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweils angewiesene Fahrt zumutbar ist. Und um dann doch nochmal auf den Anlass des Threads zurückzukommen und auch wenn es der TE nicht darum ging, nicht fahren zu müssen, so sehe ich durchaus familiäre Hinderunsgründe als relevant an. Vielleicht wird es da schwierig, abzuspringen, wenn man schon gesagt hat, dass man fahre, aber vollständig Abbügeln würde ich da Begehren des Einzelnen, sich z. B. in erforderlicher Weise um die eigene Tochter zu kümmern, nicht.

    Danke für den Beitrag.

    dass die Sache mit dem Mittelfinger absolut unterirdisch ist:

    Hoffentlich. Dann ist es nämlich die angemessene Reaktion.

    wie, bitte, soll es denn sonst aussehen?

    Als erstes mal muss man dafür sorgen, dass man die nötigen personellen Ressourcen hat, dass man den Unterricht einschließlich der Vertretungen organisiert kriegt. Undn wenn's anders nicht geht, muss man wohl entsprechend vergütete Bereitschaften einrichten.

    Wenn man das mit den Vollzeitkräften nicht hinbekommt, stimmt da etwas nicht. Teilzeitkräfte arbeiten aus gutem Grund Teilzeit. Sie machen weniger Stunden ud bekommen weniger Geld. Die Stunden, die sie also nicht bezahlt bekommen, sind ihre Freizeit. Wenn die Schule diese in Anspruch nimmt, ist das einfach Beschiss. D.h. nicht, dass man als Teilzeitkraft keine Vertretung machen muss, aber halt im Verhältnis nicht mehr als Vollzeitkräfte.

    Die Frage hat insofern etwas mit Teilzeit zu tun, als dass Teilzeitlehrer mehr "freie" Stunden haben und somit (zumindest theoretisch) öfter zur Vertretung herangezogen werden können.

    Die Sichtweise ist schon krumm.

    Bei uns werden auch so gut wie nie Lehrer mit einem vollen Deputat zur Vertretung eingeteilt

    D. h., es bleibt an denn Teilzeitkollegen hängen? Da ist dann aber gründlich was faul. Nach meinem Verständnis dürfen die auch nur anteilig zur Vertretung eingeteilt werden. Wenn der durchschnittliche Teilzeitler gar mehr Vertretungen macht, als der durchschnittliche Vollzeitler, kann ich euren Verantwortlichen nur den Mittelfinger entgegenstrecken.

    Auch für NRW scheint eine Teilnahmepflicht für Lehrkräfte zu gelten

    Soso, es scheint.

    Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."

    Damit ist zunächst mal das Rechtsverhältnis klargestellt, wenn man fährt. Eine Verpflichtung, dass Fahrten stattfinden müssen, die gelegentlich kolportiert wird, entnehme ich dem nicht.

    Über die Anzahl der Fahrten, die Länge dieser und mögliche Kostenobergrenzen entscheiden die Schulen selbst (u.a. mit Blick auf Budget usw.), das Fahrtenprogramm wird z.B. durch die Schulkonferenz festgelegt.

    Das gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Fahrten stattfinden dürfen. Damit eine stattfinden kann, muss diese beantragt werden.

    Und es wäre an den Schulen die richtige Stelle, Fahrten so auszugestalten, dass:
    --> bestimme Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden (und Leute...hört auf mit dem 24h arbeiten Mythos...dann macht man bereits bei der Konzeption der Fahrt einen Fehler)
    --> die Mehrarbeit, die aufgrund der Schulfahrt anfällt an anderen Stellen und zu anderen Zeiten des Schuljahres auszugleichen (Entlastungsmaßnahmen innerhalb der Schule)

    Und so sieht's dann aus. Je nachdem, wie das in der Schule so läuft, kann das bös' enden. Mein Eindruck ist, dass es in den meisten Schulen, da wenig bis keine Regelungen gibt. Sondern vielmehr erwartet man, dass die Fahrten so aus dem Handgelenk geschüttelt werden. Wie man mit zwei Lehrern eine durchgängige Aufsicht hinbekommt, ohne dass Überstunden anfallen, weiß ich auch nicht.

    Aber den Kopp möchte ich mir gar nicht machen. Wenn ich nicht fahre, habe ich den gnazen Ärger und Stress nicht.

    Meines Wissens reden wir hier derzeit aber vom Vertretungsplan-Macher von Marie. Und der wird wohl wissen, warum er das so haben will.

    Dass jener die (vermeintliche) bessere Variante gwählt hat, bedeutet nicht, dass es eine gute ist. Ich wundere mich halt gelegentlich über die Blüten, die die Arbeitsbedingungen an Schulen treiben. Andere hier tun das wohl nicht, weil das alles irgendwie "dazu gehört", oder so.

    Wenn du das gelesen und verstanden hast, was ich geschrieben habe, hättest du nicht so geantwortet.

    Vielleicht habe ich es auch nicht verstanden. Ist vielleicht auch zu kompliziert für mich. Ich verlasse mich dann einfach darauf, dass du weißt, was in meinem Kopf vorgeht und ...

    belassen wir es dabei.

    Da ist es besser, ihn abends in Ruhe zu machen.

    Mag sein. Ich finde die Vorstellung, jeden Abend auf Nachrichten kranker Kollegen zu warten, trotzdem gruselig. Und selbst wenn das weniger Stress ist, als die andere Variante, klingt's nicht gesund.

    Da bin ich doch froh, dass ich das nicht machen muss.


    Und ich bin mir sicher, dass du genau verstanden hast, was ich sagen wollte.

    Schön. Ich bin mir allerdings nur sicher, dass gelesen und verstanden zu haben, was du geschrieben hast.

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