Beiträge von O. Meier

    In Hessen gehören Klassenfahrten auch zu unserer Dienstpflicht

    Da du ja fahren möchtest, ist die Frage für dich ja nicht vorrangig. Mich würde trotzdem interessieren, wie denn da die Rechtsgrundlage aussieht. Was steht denn dazu im Schulgesetz und in den Verordnungen?

    werden bezahlt

    Welche Vergütung ist denn da vorgesehen?

    es sind nur wir Klassenlehrer dabei.

    Verstehe ich das richtig? Eins Lehrer pro Klasse? Sportlicher Betreuungsschlüssel.

    Allerdings ist die SL ja auch Hausherrin und muss, soweit ich weiß, über alles informiert werden, was dort passiert.

    Das kann man dann aber getrost der Polizei überlassen. Wenn man die rufen muss und die entscheiden, dass sie kommen, werden sie schon wissen, ob sie dass Schulgelände betreten dürfen und wen sie (gegenbenenfalls nachträglich) zu informieren haben.

    Wir hatten mal einen Fall von Körperverletzung zwischen Schülern, bei dem wir den Rettungsdienst rufen mussten. Dieser hat dann seinerseits die Polizei verständigt. Die kamen, haben mit den Betroffenen und den Zeugen gesprochen und wurden erst dann beim Schulleiter vorstellig. Das war für den auch völlig OK.

    Bei Offizieldelikten, also solchen, bei denen man Anzeige erstattet, sucht man sich nicht aus, ob ermittelt wird. Da wird von Amts wegen ermittelt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft der Tat Gewahr werden. In bin mir nicht ganz sicher, aber ich könnte mir vorstellen, dass man als Beamter dann sogar Anzeige erstatten muss, wenn man etwas von eienr solchen Tat mitbekommt.

    Bei Personaldelikten stellt man einen Straftantrag, wenn man als Geschädigter möchte, dass die Tat verfolgt wird. Ausnahme: Wird eine Beamter im Dienst beleidigt kann abweichend auch der Dienstvorgesetzte den Strafantrag stellen. Diese Regelung wird im Volksmund gerne so kolportiert, dass es einen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" gebe und es sich dabei um eine Offizialdelikt handele.

    IANAL, alles nur Hörensagen und Klappentextbildung.

    Als Kollegin hätte ich mit so einer Begründung ein Problem.

    Und so geht's dann. Erst will man nur so 'ne Begründung wissen. Und wenn man die dann bekommt, ist man damit nicht zufrieden. Und dann erzählt man der Kollegin, wie sie ihr Leben zu organisieren hatte. Kollegialität in Reinform.

    Und genau wegen solcher <hier wäre ein unsachliche Bezeichnung für derartige "Kollegen" vielleicht gar nicht mal unangemessen> fängt man schon gar nicht an, sich zu rechtfertigen. "Ich kann nicht fahren." muss reichen, darüber können solche sich genug aufregen. Dann spekulieren sie noch ein wenig, was denn der Grund sein könnte und haben in ihren Köpfen schon eine Lösung parat. Dazu müssen sie nicht wissen, was wirklich los ist. So kann man sich auch mit ordentlich Halbwissen verhalten.

    Sie ist doch nicht alleinerziehend?

    Und wenn? Was geht es dich oder die Schule an? Nee, wenn die dienstliche Handlung (hier: Klassenfahrt) es erfordert, dass die Schule über Dritte verfügen muss, dann ist der Bogen überspannt. Eine sachliche Abwägung zwischen familiären und dienstlichen Interesse geht dann klar zu Gunsten der Familie aus.

    Auch wenn es ein anderer Fall ist, erinnert es mich von der Struktur her doch arg an "Ist der schon wieder krank"-Diskussionen.

    Mein Mann hat diese Woche genossen und es hat viel für die Beziehung getan.

    Das ist schön für deinen Mann und die Beziehung. Eine Verallgemeinerung sehe ich aber nicht als gerechtfertigt.

    Ich ging in dem Fall davon aus, wenn ich einspringen müsste.

    Und? Musst du? Ist der Fall relevant?

    Wenn wichtige Gründe dafür sprechen okay, aber in diesem Fall gibt es ja aber eben auch noch nen Vater.

    Über den du in etwa was weißt? Der kann sich Urlaub nehmen? Der ist gesund? Der kann sich uneingeschränkt um das Kind kümmern? Und das in diesem Fall die besondere Beziehung zwischen Mutter und Kind das Problem ist, hast du wahrgenommen? Wie kannst du beurteilen, ob die Woche mit Vater und Kind problemlos ablaufen würde? Wenn das so einfach wäre, hätten wir diesen Thread nicht. Glaubst du, die TE ist zu doof, das Kind beim Vater zu lassen, wenn sie den Eindruck hätte, das ginge problemlos?

    Ziemlich vermessen.

    Wenn ich so mit dem Kopf schüttelte, wie es erfordlich ist, müsste ich zum Orthopäden.

    dass die Tochter evtl. damit Probleme haben könnte und ja, ich finde das sehr gluckig und dem Mann gegenüber sehr wenig vertrauenserregend.

    Kann man finden, wenn man meint, dass einem das zu beurteilen zusteht.

    Wenn es aber in dem Bundesland vorgeschrieben ist, muss es genauso Konsequenzen haben, wie einfach keine Klassenarbeiten zu schreiben oder ähnliches!

    Muss! Konsequenzen! Soso. Wir wissen noch nicht mal, um welches Bundesland es sich handelt, ob die TE fahren müsste etc.

    fahr einfach nicht

    Das hat dann wer geschrieben? Wer schrieb, sie solle einfach nicht fahren?

    auch wenn das evtl. gar kein Problem für deine Tochter ist,

    Darüber lässt sich aus der ferne verzüglich spekulieren, ist aber nutzlos.

    Nun ja, in der Grundschule und hier auf dem Land haben die Eltern überhaupt keine Hemmungen.

    Ich habe auch wenig Hemmungen, mich klar zu äußern. Was machen denn die Eltern bei euch, wenn sie mit der Feststellung, dass keine Fahrt stattfindet, nicht zufrieden sind? Halten sie die Luft an, bis ich mein Privatleben vor ihnen entblättere?

    Wenn es mir selbst nicht so peinlich wäre, würde ich dir die mail von einer Mutter schicken, die ich erhalten habe, als ich es gewagt habe, 14 Tage vor Sommerferienbeginn im Krankenhaus zu liegen. Es war eine Not-OP, aber ich hatte schließlich Viertklässler, die Verabschiedung und das Klassenfest standen noch aus....

    Bei dem Anlass würde ich eher noch mal drüber lesen, ob die Formulierung nicht eher eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft rechtfertigen. Ich wäre jetzt nicht überrascht, wenn da die eine oder andere beleidigende Äußerung bei ist.

    Trotzdem wird man gerne eine Begründung hören wollen, denke ich.

    Interessiert dich, was "man möchte"?

    Gehört in NRW zur Dienstpflicht.

    Soweit die relativ allgemein gehaltene Regelung. Ob und wie man daraus die Verpflichtung eines konkreten Kollegen für eine konkrete Fahrt ableiten kann, wäre noch zu klären. Die Dienstpflichtregelung bedeutet, dass der fahrende Lehrer dienstlich unterwegs ist, also nicht z. B. in seiner Freizeit. Daraus ergeben sich Rechte des Reisenden gegenüber dem Dienstherren.

    PS: Hat die TE denn schon herausgefunden, in welchem Bundesland sie beschäftigt ist? Sonst macht es ja keinen Sinn, Regelungen einzelner Bundesländer nicht zu verstehen.

    Ja gut, und was sagt sie als Begründung (zu Eltern und Kollegen)?

    "Familiere Gründe" oder "persönliche Gründe" dürfte die vorliegende Situation genau genug beschreiben, wenn man meint so etwas begründen zu müssen. Vielleicht meint man dem SL gegenübr so etwas erklären zu müssen. Woraus, aber, ergibt sich denn die Notwendigkeit einer Begründung? Insbesondere eine gegenüber "Eltern und Kollegen"?

    Die Schulleitung behauptet, sie sei verpflichtet, eine Krankmeldung einzufordern, da morgen die Ferien beginnen. Ich suche da einen Paragraphen zu, finde aber nichts. Arbeite in NRW.

    Dein Schulleitung müsste dir etwas nennen können, wenn sie sich auf eine solche Verordnung beruft. Ansonsten meine ich aber auch das der Dienstherr/Arbeitgeber durchaus Atteste verlangen darf. Also gehste zum Arzt, holste Attest, krämmste dich nicht und merkst dir einfach, dass deine SL dir nicht vertraut.

    Ich glaube auch, es wurde alles gesagt.

    Der Glaube hilft auch an dieser Stelle nicht weiter. Aus meiner Sicht steht hier noch einiegs immRaum, das einer sachlihen Betrachtung bedarf. Aber, das ist das Schöne in einem freien Land, man muss ja nicht alles lesen.


    Im Gegenzug verkneife ich mir, sogar gedanklich, alle Thesen über Testosteronpegel und den Korrelationskoeffizienten mit seitenlangen verbalen Schwertkämpfen zum Thema... „Wer hat eigentlich Recht“.

    Belegbare Thesen bringen uns vielleicht sogar weiter. Präsentiere doch ruhig deine Daten.

    zwei schriftliche Anweisungen die wieder mal nicht rechtens sind

    Da würde ich mal überlegen, ob du die nicht remostrieren solltest oder gar musst. Soweit ich das verstanden habe, musst du als Beamter remonstrieren, wenn dir klar ist, dass die Weisungen rechtswidrig sind. Ich bin aber in solchen Rechtsfragen nicht firm. Taugt euer Personlarat was? Dann frag' doch den mal.

    Weiterhin einen langen Atem und die nötige Gelassenheit!

    In anderen Foren

    Wir sind aber hier in diesem.


    missionarischen

    Wer soll denn hier deiner Ansicht nach zu was missioniert werden?

    grundgesetzfeindlichen

    Kann ich nicht erkennen. Es ist lediglich so, dass einigen hier nicht die inhaltliche Grundlage einer Regelung im Gesetz nicht ganz klar ist. Deshalb wurde gefragt. So richitg viel Erhellendes, woher diese Regelung kommt bzw. welchen Berechtigugn sie hat, kam da leider nicht. Dass man eine einzelne Regelung nicht nachvollziehen kann, macht doch keine Grundgesetzfeindlichkeit aus.

    inzwischen durch einen Ban wegen Spams los.

    Was für Spam? Aber loswerden, das wär's, gelle? Findste besser als diskutieren?

    Einstein hat mal was schönes über Kreise mit Radius Null gesagt.

    Oder auch nicht, vielleicht war's jemand anderes. Aber wie kommst du darauf? Wem möchtest du denn einen geistigen Horizont mit Radius Null unterstellen? Wie wär's, wenn du die Beleidigungen, die die auf den Nägeln brennen, offen aussprichst? Oder noch besser noch: du verzichtest darauf und sagst etwas in der Sache, wenn du etwas zu sagen hast. Aber diese wiederholten Andeutungen, dass jemand doof sei, ist nunmal ein äußerst unangenehmer Diskussionsstil. Entspringt so etwas den christlichen Moralvorstellungen oder wie kommt's?

    PS: Ich hoffe, du sprichst nicht unter vier Augen mit der Dame. Ich würde gar nicht mit ihr sprechen. D. h., wenn sie mich anspräche, schriebe ich mit, was sie sagte und fertig. Ich würde da schon gar nicht antworten. Das wirkt dann etwas komisch, soll's aber auch.

    Schau auf jeden Fall, dass immer jemand dabei ist, sonst schnell weg. Mit Soziopathen ist nicht zu spaßen.

    benötigen dieses Tool nicht so oft.

    Benötigt ihr überhaupt eines? Und was soll das machen/können?

    Ich spreche gerne Termine ab. Da hat man schon mal vorab einen Kontakt mit dem späteren Gesprächspartner. Die Idee, dass sich jemand online wo einträgt und damit der Termin steht, ist mir komisch.

    Allerdings laufen bei unseren Beratunstagen nur wenige Eltern auf. Die meisten Gespräche führen wir mit Schülern, den nenne ich der Termin und fertig.

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