Äh, die Damen müssen gar nichts nachweisen.
Ach? Wie wollen die dann einen Widerspruch begründen?
Sie stehen im Klassenbuch als fehlend, mit Attest.
Das wäre nicht das erste mal, dass Kranke genau zur Klausur erscheinen. Ganz klar erscheint mir der Fall nicht.
Habe ich ja vorab auch nachgefragt. "n.b." (=nicht beurteilbar) wäre nicht möglich.
Und? Was wäre passiert, wenn du trotz dieser Ad-hoc-Behauptung "nb" eingetragen hättest? Du kannst doch nicht immer springen, wenn jemand sich etwas ausdenkt. Jetzt haste gemacht, was Fritzchen Abteilungsleiter wollte, und hast 'nen Haufen Mist an der Backe. Ob der Ärger bei Insubordination auch so groß gewesen wäre, müsste noch gezeigt werden.
Hättste besser vorher gefragt. Notengebung ist zunächst Aufgabe und Verantwortung des Fachlehrers. Wenn dir da jemand Vorgaben machen will, muss der sich schon auf irgendetwas berufen. Klar, die SL und die anderen Wichtigtuer machen es sich da einfach. Die möchten, dass da irgendetwas auf dem Zeugnis steht, damit ja keine merkt, dass sie den Unterricht nicht sicher gestellt bekommen haben.
Andererseits hättest du dich auch darauf berufen können, dass du nur eine einmalige Vertretung gemacht hast. Für die Note wäre dann der eigentliche Fachlehrer zuständig, dem du natürlich als Teilleistung deinen Eindruck von dieser einmaligen Vertretung mitteilst. Spontane Idee, müsste man mal zu Ende denken.