Eltern. Sie sahen es nicht ein
Das haben sie umsonst.
ch würde dem Kind seine Zukunft verbauen, weil er dann die 12 wiederholen müsste.
Ich meine, du machst das Gegenteil. Ist der Schüler volljährig? Dann gibt es schon keinen Grund, sich mit den Eltern zu unterhalten. Falls nicht, hätten die Eltern durchaus auch die Verantwortung dafür, dass das Kind zur Schule kommt, die Atteste rechtzeitig bringt etc. Vielleicht erklärst du ihnen das mal im Bezug auf die Zuknft des lieben Kleinen.
Im Übrigen blickt eine Note immer in die Vergangenheit, sie beschreibt die erbrachten Leistungen. Der Verweis auf die Zukunft ist also für die Note irrelevant.
Letztendlich fragte mich der Koordinator, ob ich mit einem Punkt leben könne.
"Nein, kann ich nicht."
Darf ich als Lehrkraft eigentlich entscheiden, ab welcher Fehlquote ich 00 Punkte vergeben kann? Bei uns gibt es diesbezüglich keine Regelung. Das Gesetz ist auch sehr schwammig
AFAIR ist es in NRW so geregelt, dass unentschuldigte Fehlzeiten als ungenügende Leistungen in den entsprechenden Stunden gewertet werden. Ist das in Niedersachsen explizit untersagt?
Wie würden denn die Verwaltungsgerichte entscheiden?
Zwei Juristen, drei Meinungen. Seh' zu, dass du deine Benotung sachgerecht dokumentiert hast. Das legst du vor, wenn ein Verwaltungsgericht etwas sehen möchte. Lass' dir keine Schere in den Kopf einpflanzen, nur weil jemand mit dem Gericht "droht". Vor einem Verwaltungsgericht gibt es keine Angeklagten, insbesondere ist der Lehrer keiner. Es wird nur geprüft, ob alles formal korrekt abgelaufen ist.
Letztendlch geht es bei der Frage "mangelhaft" oder "ungenügend" darum, ob die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können oder nicht. Du meinst, dass nicht, und hast das auch begründet. Dann bliebe ich dabei.