Beiträge von O. Meier

    Das war bei uns anders, die Papiertagebücher waren in einem Regal auf dem Gang untergebracht, jeder Schüler, jeder Elternteil, der das Sekretariat aufsuchte, jedes Vereinsmitglied, dessen Verein sich in Schulräumen abends aufhielt konnte theoretisc hineinsehen.

    Das klingt nach keiner guten Lösung. Und ja, auch eine analoges Klassenbuch ist nur so sicher, wie verwendet wird. Das es diese Probleme beim elektrischen nicht gibt, heißt aber nicht, dass es gar keine gibt. Es sind halt andere Schwierigkeiten. Bei der Freigabe für die Eltern haben diese eben ohne Aufwand Einblick in zumindest die ihr Kind betreffenden Date. letztendlich ohne pädagogisches Regulativ durch die Notwendig, um Einsicht oder Auskunft nachsuchen zu müssen.

    Ja, ich klicke Schulveranstaltung an, aber das kann auch eine SMV-Sitzung oder ein längerer Film im Französischunterricht oder ein Gespräch über eine GFS mit einem Kollegen sein. Schulsozialarbeit gibt es nicht als Auswahl.

    Was sagt denn nun das Kind, dass wegen häuslicher Gewalt bei der Schulsozialarbeiterin war, auf Nachfrage der Eltern bei welcher schulischen Veranstaltung es denn während der Englischstunde gewesen sei?

    Webuntis hat ein uns übrigens auch Freitextfelder. Kann doch durchaus passieren, dass dort jemand, ganz ohne böse Gedanken, "Schulsozialarbeit" einträgt, weil es das nun mal war. Dann weiß die Klassenlehrerin Bescheid und kann das auf „entschuldigt“ setzen. Worum es bei dem ging, weiß die eintragende Kollegin vielleicht gar nicht, und kommt gar nicht auf die Idee, dass die Eltern das in den falschen Hals kriegen können.

    Von dem Eintrag im Papierklassenbuch erfahren sie nie. Keine Fragen, weniger Probleme.

    Ich finde das in der Tat einen spannenden Punkt, weil ich darüber vor diesem Thread noch gar nicht nachgedacht habe. Das ist ein Punkt, den man übersehen kann. Und vielleicht übersehen wir noch andere.

    Wenn man das nicht will, dann lässt man den lesenden Zugriff auf die Anwesenheit eben nicht zu.

    Wie tragen dann die Eltern die Entschuldigungen ein?

    Das ergibt doch auch kein Problem. Man kann natürlich immer irgendwelche Probleme finde, die ohne eine sachgerechte Anwendung entstehen können.

    Oder man ignoriert die Probleme. Das ist das, was üblicherweise bei uns passiert. Dann ist das Geschrei groß, alles sind doof, und man darf sich anmeckern lassen. Z. B. bekommt man zu hören, dass das Problem vor dem Bildschirm sitze etc. Beim Papierklassenbuch muss ich mir jedenfalls keine Gedanken um Zugriffsrechte machen. Ich trage ein, was ist. Ich weiß, wer das Buch zu lesen bekommt.

    Im elektrischen Buch soll ich auf einmal dafür verantwortlich sein, wer was liest, soll Zugriffsrechte setzen oder Sachen gar nicht eintragen, weil sie jemand falsches sehen könnte. Überzeugt mich nicht. Unnötig kompliziert. Ich wünschte mir tatsächlich, dass solche Dinge vorher durchdacht werden und es wirksame Lösungen gibt.

    Dienstanweisung von der SL, dass hier sowas nicht eingetragen werden darf.

    Etwas naiv, wie ich finde. Als ob alle immer solche Sachen im Kopf hätten. Außerdem kann die Schulleiterin nur dann eine solche Anweisung geben kann, wenn sie des Problems gewahr ist. Und aller anderen, die da noch kommen können. Ausgehend von der Idee, dass elektrisch sowieso alles viel einfacher ist, macht man sich vielleicht gar keine Gedanken über solche Probleme. Und dann hat man auch keine Lösungen.

    Und trotzdem bleibt das Problem, dass die Eltern bei der betreffenden Schülerin eine (einzelne) Fehlstunde sehen, die sie sich nicht erklären können. Der direkte Zugriff der Eltern auf Informationen aus dem Klassenbuch ist halt schon etwas anderes als eine papierenes Klassenbuch, dass das Gebäude nir verlässt und in das man nur hineinschauen kann, wenn eine Lehrerin einen lässt.

    Bei uns ist das übrigens so, dass die Schülerinnen sich üblicherweise mit einem Termin bei Frau X abmelden. Dann lasse ich sie auf anwesend. Sie sind ja da, halt nur woanders. Wenn die Schülerin sich nicht abgemeldet hat, ich also nicht weiß, ob und wo sie ist, setze ich sie auf abwesend.

    Wir haben keine Elternzugang.

    Okay, vielleicht ungenau gefragt. In diesem Thread geht es um die elektrischen Entschuldigungen. Also möchte ich die Frage für den Fall mi Elternzugang stellen. Der Elternzugang ist die datenschutzrelevante Stelle. Personen, die kein Schulpersonal sind, erhalten Einblick in das Klassenbuch. Beim analogen Klassenbuch musste man sich überhaupt keine Gedanken zu machen.

    Edit: Formulierung ergänzt/präsiziert.

    Na klar lässt man diese weg. Interessiert doch auch nicht.

    Wir haben zur Auswahl: anwesend, fehlend, entschuldigt, entschuldigt durch Attest, verspätet, beurlaubt, andere Schulveranstaltung, online anwesend. Wobei Entschuldigungen nur die Klassenlehrkraft setzt. Was braucht man mehr?

    Wie muss ich mir das jetzt bei einem elektrischen Klassenbuch mit Elternzugang vorstellen. In der 3. Stunde ist eine Schülerin nicht da. Vorher war sie da. Ich weiß nicht, dass sie bei der Schulsozialarbeiterin ist. Also trage ich sie als fehlend ein. Gründe sind mir keine bekannt, lasse ich also offen.

    1. Sehen denn jetzt die Eltern online diese Fehlstunde?

    2. Auf welcher Grundlage entschuldigt die Klassenlehrerin die Fehlstunde?

    3. Sehen die Eltern, dass die Stunde entschuldigt wurde?

    Das ist aber doch kein Grundsatzproblem, sondern ein Ausführungsproblem. Das lässt sich lösen.

    Womöglich. Dennoch ist es ein Problem, das dazukommt. Bei Papierklassenbuch hat erstmal niemand von außen Zugriff, man hat viel weniger mit Datenschutz zu tun. Es ist halt nicht immer digital alles einfacher. Zu einer sachlichen Abwägung gehört eben auch dazu sich vorher zu so etwas Gedanken zu machen.

    Es besteht in dem von Dir genannten Ausnahmefall auch immer noch die Möglichkeit anzurufen. Das Handy ist in der Regel vom Ausfall des VoIP nicht betroffen. Das wäre noch eine Alternative.

    Mag sein. kann natürlich auch sein, dass die Telefonrechnung nicht bezahlt wurde und gerade gar nichts geht. Das ist aber ein genau so kleiner Fall wie ein gebrochenes Handgelenk, das vom Schreiben der Entschuldigung abhält. Trotzdem vermag ich keine Rechtsgrundlage zu erkennen, die es erlaubt, eine schriftliche Entschuldigung nicht zu akzeptieren.

    Schön wäre es natürlich, wenn das MSB hinginge und ankündigen würde, dass es hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen würde und die Verwendung von WebUntis und dessen Funktionen bis auf Weiteres toleriert.

    Hammse aber nich. Außerdem ist eine Ankündigung eben keine Gesetzesänderung. Elektrische Klassenbücher gibt es ja nun nicht erst seit übermorgen. Man hätte genug Zeit gehabt, die Rechtslage anzupassen. Daraus, dass es nicht psssiert ist, kann ich doch nur schließen, dass es nicht gewollt ist.

    Die Schulen, insbesondere wir Lehrerinnen, dürfen uns immer öffentlich anpöllen lassen, dass wir Moderninsierungsverweigerinnen seien und nicht mit der Zeit gingen und blabla. Nee, auf allen Ebenen kein Bock drauf.

    ob das rechtlich in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich auch. Statt der schriftlichen Entschuldigung auch etwas anderes zu akzeptieren, mag ja noch angehen. Das schafft mehr Möglichkeiten. Aber die Eltern auf die Verwedung des digitalen Systems zu verpflichten, bedeutet weniger Möglichkeiten, insbesondere den Wegfall der im Gesetz vorhesehenen.

    Außerdem, ganz pragmatisch, verlässt man sich auf ein System, dessen Funktionieren man nicht in der Hand hat. Was machen die Eltern, wenn sie gerade keinen Internetzugang haben? Mit dem zusammen fällt oft auch das Telefon aus (VoIP).

    Nochmal pragmatisch. Frage: wie erhalten denn die Eltern die Zugangsdaten zum elektrischen System?

    Wie gesagt, man kann über die rechtliche Zulässigkeit streiten - das wäre aber dann eine Absage an Digitalisierung in der Schulverwaltung.

    Mal andersherum. Wenn die "Digitalisierung" politisch gewünscht wäre, müsste man auch die Vorausetzungen dafür schaffen. U. a. die technischen und die rechtlichen.

    Das MSB hat in der Vergangenheit früher oder später entsprechende Regelungen herausgebracht und möglicherweise noch nicht alle Gesetze und Verordnungen aktualisiert.

    Dann sollten sie das vielleicht mal tun, anstatt zu erwarten, dass die Schulen rechtlich in die Zentrifuge klettern. S. o. Wenn jemand meint, wir sollen das alles nur noch digital machen, dann bitte entsprechend kümmern. Aber in NRW ist es ja üblich, dass seitens der obersten Schualaufsichtsbehörde die Dinge nicht zu Ende gedacht werden. Hatten wir gerade in einem anderen Thread. Werden wir noch öfter sehen.

    Ich denke, dass das Lernkontrolle heißen soll.

    Vielleicht heißt es auch „Lastenkrans“. Ich denke mir keine Bedeutungen für Abkürzungen aus. Ich muss mir beim Lesen nicht mehr Mühe geben, als die Schreiberin beim Schreiben. Wie dem auch sei, wenn etwas 6 Aufgaben hat und sich über mehrere Seiten erstreckt, gehört es in ein Heft. Lose Blätter machen nur Ärger, wie man hier sieht.

    Es war der Versuch einer Erklärung vor dem Hintergrund unserer Geschichte.

    Ich halte das für keinen besonders gelungenen Versuch. Ja, es gibt Bundes- und Landesgesetze, das ist Föderalismus. Ob der uns tatsächlich vor einer Gleichschaltung schützen wird, sehen wir dann. Trotzdem brauchen wir schon einheitliche Vorgaben. Wenn man ein Schwimmabzeichen macht oder ein Kraftfahrzeug zur technischen Hauptuntersuchung vorstellt, dann ist klar, was dabei überprüft wird.

    An öffentlichen Schulen vergeben wir landesweit einheitliche (und bundesweit abgestimmte) Schulabschlüsse. Dann darf man erwarten, dass klar ist, was gelehrt und geprüft wird, wenn so ein Abschluss vergeben wird.

    Was die EntwicklerInnen in der Behörde betrifft, so ist das leider ihr Auftrag, nur den Rahmen vorzugeben.

    Ja, da stimmt etwas mit dem Auftrag nicht. Das ist politisches Versagen. Für uns an den Schulen bedeutet das, dass wir viel Zeit in etwas stecken, dass landesweit hätte geregelt werden können.

    Weiteres Beispiel: Das Land NRW erlässt keine einheitlichen Regeln zur Benutzung von Mobiltelefonen, beauftragt aber jede Schule, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das war dann also auch Thema in jeder Bildungsgangkonferenz, das hat auch Zeit gekostet. Am Ende haben wir einen Text, in dem im wesentlichen steht, dass man im Unterricht nicht telefonieren (und sonstiges) soll. Das war auch schon vorher so. Es stand aber nur in der Hausordnung, jetzt steht es im „Konzept“.

    Was und wie andere Länder das machen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.

    Es lohnt sich immer, zu schauen, wie andere Länder etwas machen.

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