Beiträge von O. Meier

    Das ist aber doch kein Grundsatzproblem, sondern ein Ausführungsproblem. Das lässt sich lösen.

    Womöglich. Dennoch ist es ein Problem, das dazukommt. Bei Papierklassenbuch hat erstmal niemand von außen Zugriff, man hat viel weniger mit Datenschutz zu tun. Es ist halt nicht immer digital alles einfacher. Zu einer sachlichen Abwägung gehört eben auch dazu sich vorher zu so etwas Gedanken zu machen.

    Es besteht in dem von Dir genannten Ausnahmefall auch immer noch die Möglichkeit anzurufen. Das Handy ist in der Regel vom Ausfall des VoIP nicht betroffen. Das wäre noch eine Alternative.

    Mag sein. kann natürlich auch sein, dass die Telefonrechnung nicht bezahlt wurde und gerade gar nichts geht. Das ist aber ein genau so kleiner Fall wie ein gebrochenes Handgelenk, das vom Schreiben der Entschuldigung abhält. Trotzdem vermag ich keine Rechtsgrundlage zu erkennen, die es erlaubt, eine schriftliche Entschuldigung nicht zu akzeptieren.

    Schön wäre es natürlich, wenn das MSB hinginge und ankündigen würde, dass es hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen würde und die Verwendung von WebUntis und dessen Funktionen bis auf Weiteres toleriert.

    Hammse aber nich. Außerdem ist eine Ankündigung eben keine Gesetzesänderung. Elektrische Klassenbücher gibt es ja nun nicht erst seit übermorgen. Man hätte genug Zeit gehabt, die Rechtslage anzupassen. Daraus, dass es nicht psssiert ist, kann ich doch nur schließen, dass es nicht gewollt ist.

    Die Schulen, insbesondere wir Lehrerinnen, dürfen uns immer öffentlich anpöllen lassen, dass wir Moderninsierungsverweigerinnen seien und nicht mit der Zeit gingen und blabla. Nee, auf allen Ebenen kein Bock drauf.

    ob das rechtlich in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich auch. Statt der schriftlichen Entschuldigung auch etwas anderes zu akzeptieren, mag ja noch angehen. Das schafft mehr Möglichkeiten. Aber die Eltern auf die Verwedung des digitalen Systems zu verpflichten, bedeutet weniger Möglichkeiten, insbesondere den Wegfall der im Gesetz vorhesehenen.

    Außerdem, ganz pragmatisch, verlässt man sich auf ein System, dessen Funktionieren man nicht in der Hand hat. Was machen die Eltern, wenn sie gerade keinen Internetzugang haben? Mit dem zusammen fällt oft auch das Telefon aus (VoIP).

    Nochmal pragmatisch. Frage: wie erhalten denn die Eltern die Zugangsdaten zum elektrischen System?

    Wie gesagt, man kann über die rechtliche Zulässigkeit streiten - das wäre aber dann eine Absage an Digitalisierung in der Schulverwaltung.

    Mal andersherum. Wenn die "Digitalisierung" politisch gewünscht wäre, müsste man auch die Vorausetzungen dafür schaffen. U. a. die technischen und die rechtlichen.

    Das MSB hat in der Vergangenheit früher oder später entsprechende Regelungen herausgebracht und möglicherweise noch nicht alle Gesetze und Verordnungen aktualisiert.

    Dann sollten sie das vielleicht mal tun, anstatt zu erwarten, dass die Schulen rechtlich in die Zentrifuge klettern. S. o. Wenn jemand meint, wir sollen das alles nur noch digital machen, dann bitte entsprechend kümmern. Aber in NRW ist es ja üblich, dass seitens der obersten Schualaufsichtsbehörde die Dinge nicht zu Ende gedacht werden. Hatten wir gerade in einem anderen Thread. Werden wir noch öfter sehen.

    Ich denke, dass das Lernkontrolle heißen soll.

    Vielleicht heißt es auch „Lastenkrans“. Ich denke mir keine Bedeutungen für Abkürzungen aus. Ich muss mir beim Lesen nicht mehr Mühe geben, als die Schreiberin beim Schreiben. Wie dem auch sei, wenn etwas 6 Aufgaben hat und sich über mehrere Seiten erstreckt, gehört es in ein Heft. Lose Blätter machen nur Ärger, wie man hier sieht.

    Es war der Versuch einer Erklärung vor dem Hintergrund unserer Geschichte.

    Ich halte das für keinen besonders gelungenen Versuch. Ja, es gibt Bundes- und Landesgesetze, das ist Föderalismus. Ob der uns tatsächlich vor einer Gleichschaltung schützen wird, sehen wir dann. Trotzdem brauchen wir schon einheitliche Vorgaben. Wenn man ein Schwimmabzeichen macht oder ein Kraftfahrzeug zur technischen Hauptuntersuchung vorstellt, dann ist klar, was dabei überprüft wird.

    An öffentlichen Schulen vergeben wir landesweit einheitliche (und bundesweit abgestimmte) Schulabschlüsse. Dann darf man erwarten, dass klar ist, was gelehrt und geprüft wird, wenn so ein Abschluss vergeben wird.

    Was die EntwicklerInnen in der Behörde betrifft, so ist das leider ihr Auftrag, nur den Rahmen vorzugeben.

    Ja, da stimmt etwas mit dem Auftrag nicht. Das ist politisches Versagen. Für uns an den Schulen bedeutet das, dass wir viel Zeit in etwas stecken, dass landesweit hätte geregelt werden können.

    Weiteres Beispiel: Das Land NRW erlässt keine einheitlichen Regeln zur Benutzung von Mobiltelefonen, beauftragt aber jede Schule, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das war dann also auch Thema in jeder Bildungsgangkonferenz, das hat auch Zeit gekostet. Am Ende haben wir einen Text, in dem im wesentlichen steht, dass man im Unterricht nicht telefonieren (und sonstiges) soll. Das war auch schon vorher so. Es stand aber nur in der Hausordnung, jetzt steht es im „Konzept“.

    Was und wie andere Länder das machen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.

    Es lohnt sich immer, zu schauen, wie andere Länder etwas machen.

    Ich frage ich sowieso warum jede Schule eine didaktische Jahresplanung selber anfertigen soll. Warum kommt sowas nicht gleich aus dem Ministerium und fertig?

    Weil dann die Lehrplanschreiberinnen im Ministerium ihre Sachen zu Ende denken müssten. So können sie halbfertigen Kram abliefern und wir sehen zu, wie wir klar kommen. Dass sich durch neue Pläne die unterrichteten Inhalte großartig ändern, konnte ich noch nicht feststellen. Vielmehr versuchen wir in den Jahresplanungen nur die Formulierungen an die jeweils aktuelle Diktion anzupassen. Mehr Zeitverschwendung geht kaum.

    Gesetzeslage

    Die Gesetzeslage sieht 41 Stunden pro Woche vor und eine Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Dass man uns beliebig mit allem möglichen zuballern darf, ist ein feuchter Traum von Bildungspolitikerinnen und Schulleiterinnen.

    Man kommt mit der Frage, was man statt dessen nicht machen soll, wenn man einen neuen Driss aufgedrückt bekommen soll, schon ziemlich weit. Nächste Stufe ist die Überlastungsanzeige.

    Konferenzen hier, Elternabende da. Um auf das Thema dieses Threads zurückzukommen. Eine „Hirtin” muss ihre Herde auch vor Unfug schützen, z. B. überlangen Dienstzeiten oder dem Quark das wegen des „Hausrechts“ beim Treffen von Eltern eine Lehrerin anwesend sein müsste. Derartige Pförtnerinnendieste dürfte wohl kaum amtangemessen sein. Eine Verschwendung von Dienstzeit ist das sowieso. Und zur Motivation dürfte es auch nicht beitragen.

    Wenn man die „Schafe“ mit lauter unnötigen Kram beschäftigt, bleibt für die hochwichtige „Schulentwicklung“ nichts mehr übrig. Es nützt auch nichts, bei jeder Sache zu betonen, wie wenig Aufwand das doch wäre, wenn es aber in der Summe unerträglich viel ist.

    Super112

    Wie kennen den Text immer noch nicht. Aber deine Darstellung ist nicht konsistent. Erst schreibst du von einer Person, die mehrere Geschlechter gehabt hätte. Jetzt schreibst du aber von einem jungen Mann.

    Ich habe weiterhin den Eindruck, dass die Informationen bewusst unscharf gelassen werden, damit man etwas hat, über dass man sich aufregen kann. Handelt es sich bei der Person nicht um einen Mann, wäre womöglich „he“ falsch und die Bewertung korrekt. Hm?

    Mit welchem Pronomen wird denn in dem Text daselbst von der Person gesprochen.

Werbung