Es war der Versuch einer Erklärung vor dem Hintergrund unserer Geschichte.
Ich halte das für keinen besonders gelungenen Versuch. Ja, es gibt Bundes- und Landesgesetze, das ist Föderalismus. Ob der uns tatsächlich vor einer Gleichschaltung schützen wird, sehen wir dann. Trotzdem brauchen wir schon einheitliche Vorgaben. Wenn man ein Schwimmabzeichen macht oder ein Kraftfahrzeug zur technischen Hauptuntersuchung vorstellt, dann ist klar, was dabei überprüft wird.
An öffentlichen Schulen vergeben wir landesweit einheitliche (und bundesweit abgestimmte) Schulabschlüsse. Dann darf man erwarten, dass klar ist, was gelehrt und geprüft wird, wenn so ein Abschluss vergeben wird.
Was die EntwicklerInnen in der Behörde betrifft, so ist das leider ihr Auftrag, nur den Rahmen vorzugeben.
Ja, da stimmt etwas mit dem Auftrag nicht. Das ist politisches Versagen. Für uns an den Schulen bedeutet das, dass wir viel Zeit in etwas stecken, dass landesweit hätte geregelt werden können.
Weiteres Beispiel: Das Land NRW erlässt keine einheitlichen Regeln zur Benutzung von Mobiltelefonen, beauftragt aber jede Schule, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das war dann also auch Thema in jeder Bildungsgangkonferenz, das hat auch Zeit gekostet. Am Ende haben wir einen Text, in dem im wesentlichen steht, dass man im Unterricht nicht telefonieren (und sonstiges) soll. Das war auch schon vorher so. Es stand aber nur in der Hausordnung, jetzt steht es im „Konzept“.
Was und wie andere Länder das machen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
Es lohnt sich immer, zu schauen, wie andere Länder etwas machen.