Wenn jemand sein Privatkonto nicht nutzen will, soll er dafür einstehen
Inwiefern muss ich für eine solche Selbstverständlichkeit „einstehen“? Was erwartest du, was ich da tue?
Wenn jemand sein Privatkonto nicht nutzen will, soll er dafür einstehen
Inwiefern muss ich für eine solche Selbstverständlichkeit „einstehen“? Was erwartest du, was ich da tue?
Wenn schon wieder Vergleiche mit anderen Gewerken anstehen, dann doch bitte in beide Richtungen.
In welchem Beruf ist es denn üblich, den Geldverkehr über die Privatkonten der Mitarbeiterinnen abzuwickeln? Wie reagiertet ihr, wenn euch eine Finanzbeamtin aufforderte, die Steuernachzahlung auf ihr Konto bei der örtlichen Spaßkasse zu überweisen? Das sei schließlich nicht verboten.
Ansonsten weiß ich bei vielen Leuten halt auch nicht, was da im Arbeitsvertrag steht. Ich möchte aber auch denen raten, sehr genau zu schauen, was sie darüber hinaus machen. Vom Betreten rechtlicher Minenfelder rate ich auch dort ab.
Weil er es nicht muss - der Schulträger.
Das finde ich nicht so klar. Immerhin ist die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig. Warum sollte so ein Konto das ausgenommen sein.
das.
(Einmal abgesehen davon, dass das Nutzen eines brachliegenden Kontos für mich jetzt nicht wirklich ein Eindringen der Schule in mein Privatleben ist.)
Ich habe nicht den Eindruck, dass du überblickst, was alles schief gehen kann. Einiges wurde hier genannt und ignoriert. Die Folgen für dein Privatleben können erheblich sein.
Du solltest nur damit leben, dass andere nicht so denken wie du.
Ja, wiese auch nicht.
Man MUSS natürlich die Sache bedenken. Aber das ist doch normal.
Man muss eben an mehr als eine Sache denken. Das Beispiel zeigt ja genau, dass man Dinge übersehen kann. Man meint, man hätte an alles gedacht, hat man aber nicht.
Ärger. Sehe ich nicht?
Eben.
Warum sollte man sich den Ärger antun? => Warum nutze ich das brachliegende Privatkonto? Will ich jetzt nicht wiederholen. Meine Antwort findest du hier im Thread.
Was ich nicht verstehe, ist, warum man eine berufliche Situation so weit in sein Leben eindringen lässt.
(Sowas wie mit dem Paypal-Konto vor einigen Tagen hier im Thread sollte z.B. nicht passieren.)
Es ist aber passiert, weil jemand eben eine Sache nicht bedacht oder falsch eingeschätzt hat. Eine Sache, an die man nicht denkt, und — plumps — stürzt das Kartenhaus ein.
Warum sollte man dich den Ärger antun?
ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen.
Was ist denn die gesetzliche Grundlage dafür, Eltern aus dem Amt heraus aufzufordern, dir privat Geld zu überweisen?
Das Vorgehen ist nicht verboten.
Mag sein. Das ist aber noch keine gesetzliche Grundlage.
Ey, ich lach’ mir den Arsch wund, wenn dein Konstrukt mal kräftig scheppert.
Ich verstehe halt nicht, warum man sich einen solchen Krampf antut.
Zeig mir die KollegInnen, die das wirklich so durchgezogen haben. Diesen Ar*** in der Hose dürften die allerwenigsten haben.
Dann zieh'n Sie's halt nicht durch und Leben mit dem Risiko. Wem der Arsch in der Hose fehlt, hat dann vielleicht den Kopf in der Schlinge.
Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14.
Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.
Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.
So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.
Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.
Aber solange es keine Pflica des Schulträgers für ein Konto gibt,
Interessanter Punkt. Expliziert ist das tatsächlich nicht. Und das Land täte gut daran, dass entsprechend zu regeln.
Andererseits ist die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig. Gehört dazu ein Verwahrkonto für Klassenfahrten? IANAL, aber ich meine schon. Die Notwendigkeit eines solchen Kontos besteht. Und damit fällt es in die Zuständigkeit der Schulträgerin. Dass es rechtlich nicht vorgesehene Alternativen gibt, ändert nichts an der Zuständigkeit der Schulträgerin.
Aber das fällt mir durchaus schwer abschließend rechtlich zu beurteilen. Aber so liefe meine Argumentation.
Im wesentlichen kommt hier zusammen, dass die Konten notwendig sind und dass das Anlegen dieser durch die Schulträgerin die einzige gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist.
Die Schulträgerin unterhält auch die Schulgebäude, obwohl der Unterricht ja auch im Wohnzimmer der Lehrerin oder im Clubhaus des Fördervereins stattfinden könnte. Ist das vielleicht auch nicht verboten? Ja, dieses Beispiel ist eine Übertreibung. Obwohl, ich bin mir nicht sicher, zu was manche noch bereit wären.
Ich lese ... was du dazu zu sagen hast.
Wenn’s hilft …
Ich höre. Ähm ... lese.
Was liest du? In welche Gesetze hast du geschaut, um dich bei der Verwendung des Privatkontos abzusichern?
dürfte aber keine Rolle spielen.
keine Rolle spielen dürften,
Das klingt nicht nach sattelfester Rechtskenntnis. Mir wäre das zu dünn, um sich auf so etwas einzulassen. Man müsste schon wissen, was im Geldwäschegesetz oder anderen so drinsteht, um zu wissen, ob es „eine Rolle“ spielt.
Ich reagiere nur immer wieder drauf und stelle es richtig, wenn du oder Seph kommentieren, dass das doch "niemand" sagen würde.
Ich kann mich nicht entsinnen geäußert zu haben, dass das niemand sage. Es ist halt nur nicht relevant. Die (rechtlichen) Probleme, den Ärger, den man kriegen kann, entspringen halt nicht kriminellen Handlungen oder krimineller Intention. Trotzdem kann man aufs rechtliche Glatteis geraten.
Wo steht denn, dass ein Privatkonto zugelassen ist?
Das steht nirgends. Und das wird auch nie irgendwo stehen.
Ich habe damit nicht angefangen
Nee, aber du reitest wiederholt darauf herum, obwohl längst klar ist, dass das nicht relevant ist.
Zum Glück ...
[...] wurden unsere LK in der letzten Personalversammlung durch die Bezirksregierung informiert, dass dies unter keinen Umständen geht.
Bzgl. "Es ist nicht explizit erlaubt, also ist es verboten."
"Verboten" könnte die nächste Strohfrau werden. Bevor das eskaliert: Für das Konto bei der Schulträgerin gibt es eine Rechtsgrundlage, für alles andere nicht. Wer rechtssicher handelt will, schaut besser nach einer Rechtsgrundlage.
Dann darf auch nicht im Schulgesetz stehen "Schulträger können einrichten", sondern "Schulträger richten ein".
Ja, das Land könnte da wesentlich eindeutiger agieren. Machen sie aber an vielen anderen Stellen auch nicht. Was im Gesetz hätte stehen können, ist aber nicht so wichtig, wie das, was wirklich drin steht. Da ist halt nur das Konto bei der Schulträgerin vorgesehen. Dass das Privatkonto nicht vorgesehen ist, kann eben reichen, dass der Mist juristisch explodiert.
Es steht auch nicht im Schulgesetz, dass es verboten sei, das Geld für Klassenfahrten über Nacht in einer Plastiktüte auf einer Parkbank zu lagern.
Hier ist schon mehrfach der Hinweis gekommen, dass die Nutzung des Privatkontos illegal bzw. kriminell sind.
Hier wurde schon einiges geschrieben. Der Kriminalitätsvorwurf ist mittlerweile wirklich nur noch eine Strohfrau. Selbst wenn etwas nicht illegal ist, macht es doch einen Unterschied, ob es durch ein Gesetz gedeckt ist oder nicht.
Vor Gericht wird man uns immer so behandeln, als hätten wir an alles gedacht. So wird man dann auch erklären, dass man hätte wissen können, dass es für etwas keine Rechtsgrundlage gibt. Dass es nicht verboten war, reicht dann vielleicht nicht.
Ich muss hier niemanden überzeugen. Du musst meine Ansichten weder nachvollziehen noch teilen. Wenn an deiner Schule mit deinem Konto etwas schief geht, bist DU die Gelackmeierte, niemand von uns.
Ich hätte da keinen Anlass, etwas zu riskieren.
Dieses Konto kann ein Konto vom Schulträger sein
Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage.
Dieses Konto kann auch ein Privatkonto sein.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
und die komplizierte, komische Kollegin
Das ist nicht die schlechteste Rolle. Wenn man eine Sache durchzieht, hat man bis zur Pensionierung Ruhe. Mich fragt niemand, ob ich mit auf Klassenfahrt komme. Oder ob ich in der Klasse xy Bargeld einsammele. Auf der anderen Seite wissen die Kolleginnen, wegen was sie mich fragen sollten.
Jetzt weißt du, wie das an deiner Schule läuft und du kannst beim nächsten Mal die Konsequenzen ziehen.
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