Beiträge von O. Meier

    die akut hilft

    Wie akut ist denn das Problem, für dessen Lösung du ein einziges Mal dein privates Konto verwendet hast. Oder ist es ein Dauerproblem, zu dessen „Lösung“ man dauerhaft das private Konto einsetzt, weil eben ständig Zahlungsvorgänge anstehen.

    Damit nimmt man der Schulträgerin die Notwendigkeit, sich überhaupt mit der Frage auseinanderzusetzen.

    Sachlich äußern tue ich es auch regelmäßig, dass wir gerne ein offizielles Konto hätten.

    Wie wäre es damit, zu äußern, dass ihr ein Konto braucht?

    Aber du schriebst, dass Mangels Konto keine Klassenfahrt stattfinden könne.

    So eine Aussage ist nicht mein Stil.

    Fakten sind nicht dein Stil?

    Warum sollte ich da versuchen, der Stadt die Schuld zuzuschieben ..

    Wozu dient diese Moralisiererei? Warum sollten die Bediensteten der Stadt sachliche Äußerungen über die Notwendigkeit des Geldverwaltung in irgendeiner Weise persönlich nehmen und diese als Schuldzuweisung verstehen?

    Die Schulträgerin ist nunmal für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig, einschließlich des Verwaltungspersonals. Warum sollten die notwendigen Infrastrukturelemente zur Zahlungsabwicklung da rausfallen?

    und so nur die Sachdiskussion verhärten.

    Ich wüsste nicht, wozu es einer Diskussion bedarf. Welche Landesbeamtin diskutiert darüber, wo das Konto für den dienstlichen Zahlungsverkehr herkommt?

    Schulträgerinnenkonten sind die einzige im Gesetz vorgesehene Möglichkeit. Ihr braucht ein Konto. Worüber diskutiert ihr da?

    Aber dadurch wird das Einzahlen nicht kriminell

    Die Diskussion um Kriminalität können wir uns sparen. Und das sollten wir, bevor sie zur Strohfrau wird. Ich denke, wir können davon ausgeben, dass alle hier wohlmeinend handeln und keine kriminellen Absichten haben. Das allein schützt aber nicht davor auf juristische Glatteis zu geraten. Nicht kriminell zu handeln, bedeutet nicht, auch rechtlich einwandfrei zu handeln. Die Frage ist durchaus etwas schwieriger zu beantworten. Was ist denn nun mit Geldwäsche und Steuerrecht und den Zinsgewinnen. Hat sich jemand damit beschäftigt? Oder sind wir immer noch bei „Wird schon passen.“?

    In meinem Beispiel ging es ja genau um das Gegenteil, dass jemand vorübergehend nicht die Zinsen für seinen Überziehungskredit zahlen muss.

    Damit erhält die Lehrerin einen Liquiditätsvorteil aus fremdem Geld. Wenn das kein Geschmäckle hat, dann weiß ich auch nicht.

    wenn auf dem Konto mit sattem Minus vorübergehend fremdes Geld lagert. Man spart sich die Zinsen für die Überziehung, spart also bares Geld, vielleicht über mehrere Monate hinweg.

    Ich bin immer noch keine Juristin. Es klingt aber nicht legitim. Es kommt mir auch nicht legal vor. Da es nicht mein Geld ist, stehen mir doch auch keine Zinserträge zu.

    Und Klassenfahrten gehören ja zu den "Dienstpflichten"...

    Vielleicht auch nicht ganz fair, aber die fehlenden Konten, könnten ein Hintertürchen sein, um aus der Verpflichtung herauszukommen.

    „Ich führe ja so gerne, aber leider, leider …“

    Und wenn man zudem diese Fahrten gerne macht, wie ganz viele Kolleg*innen,

    Wenn der Spaß das Risiko rechtfertigt, wünsche ich eine angenehme Fahrt.


    dann schrumpft der persönliche Widerstand.

    Auch hier gilt, man kümmere sich um sich selbst. Ich muss nicht ständig das Verhalten anderer kopieren.

    Würde mein Kind ausgeschlossen?

    So absurd es klingt, befürchte ich, dass es an mancher Schule so liefe. Deshalb finde ich den Begriff „Absprache” auch nicht ganz passend.

    Spinne wir mal etwas genauer. Die Klassenfahrt wird in der Pflegschaft beschlossen und auf Grundlage dieses Beschlusses beantragt und genehmigt. Die Eltern unterschreiben brav. Die Fahrt wird gebucht.

    (Ergänzung: Die Lehrerin macht sich hier noch keine Gedanken um die Bankverbindung, die Eltern auch nicht, es geht zunächst um Ziel, Dauer, Kosten, Programm. Niemand denkt daran, dass die Zahlungsabwicklung ein Problem sein könnte.)

    Dann geht die Lehrerin zur Schulleiterin (jetzt fällt ihr auf, dass die Bankverbindung der Schule nicht kennt) wegen Abwicklung, Geld und Konten. Die Schulleiterin verweist auf das Privatkonto. Die Lehrerin setzt also einen Brief auf, in dem sie ihr Privatkonto als Bankverbindung nennt. Zu zahlender Betrag, Fristen und Kram.

    Einem Elter kommt das nun komisch vor. Ihre Steuernachzahlung überweist sie ja auch der Finanzbeamtin nicht privat. Die mailt also die Schulleiterin an und fragt nach der richtigen Bankverbindung. Die Zeit läuft, das Reiseunternehmen möchte die Anzahlung.

    What’s next?

    Doch. Fünf Schüler war nicht eindeutig männlich genug, es musste spezifiziert werden, dass es sich um männliche Schüler handelt. Die unmovierte Form ist unspezifisch.

    Richtig. Die grammatikalisch männliche Form wird mal so, mal so verwendet. Das geht leicht durcheinander. Das ist nicht praktisch. Im vorliegenden Fall wurde sie aber nicht als generische Form verwendet, sondern eben zur Bezeichnung männlicher wahrgenommener Personen.

    Das ist ein Beispiel dafür, dass Deutsch als Sprache im Bezug auf die Geschlechter wenig taugt.

    Hast du das "Parken des Geldes" mit den Eltern etc. abgesprochen? ....

    Gute Frage. Ist das eine Absprache, wenn die Eltern die Aufforderung bekommen, das Geld für die Klassenfahrt auf ein bestimmtes Konto zu überweisen? Welche Wahl haben sie denn? Ist es immer hinreichend klargestellt, dass es sich nicht um ein offizielles schulisches Konto handelt, sondern um irgendeine Privatkonto, von dem sie gar nicht wissen können, wer da noch alles Zugriff drauf hat? Können sie also wirklich beurteilen, auf was sie sich da einlassen?

    Und was passierte, wenn sie um die Angabe eines offiziellen Kontos bäten, weil sie das Geld nicht auf ein Privatkonto überweisen möchten?

    An welcher Stelle erfolgt denn nun die Absprache?

    Mir ist aber wirklich nicht ganz klar, warum es für eine Schule so schwierig ist, ein Geschäftskonto für Klassenfahrten einzurichten.

    AFAIK ist „die Schule“‘ nicht rechtsfähig. Das Konto müsste also die Schulträgerin oder das Land eröffnen. Wenn beide das nicht wichtig genug finden, ist das wohl so.

    Aber davon abzuleiten, dass fremdes Geld auf dem eigenen Konto generell "kriminelle Machenschaften" sind, ist ein wenig übertrieben.

    Ja. Ist übertrieben. Trotzdem wird dadurch dieses Handeln nicht rechtmäßig oder zumindest „in Ordnung“. Nochmal: Wir sind keine Juristinnen, wir kennen uns da zu wenig aus. Wir können die Rechtsfolgen har nicht vollständig abschätzen. Wer hat denn die steuerrechtlichen Regeln oder das Geldwäschegesetz geprüft, bevor sie das fremde Geld aufs Konto geholt hat? Was passiert, wenn eine Kontopfändung fälschlich oder irrtümlich erfolgt? Ja, natürlich, hinterher wird das geklärt und man bekommt das Geld wieder. Aber was ist, wenn man dadurch eine Zahlungsfrist versäumt? Auch das ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Oder der besagte Fall, dass rechtswidrig Geld von Konto abfließt? Bei Online-Straftaten findet man die Täterinnen nur selten.

    Selbst wenn das keine rechtlichen Folgen hat, ist das Ärger, den ich nicht brauche. Und das sind nur die Sachen, die uns eingefallen sind. Wisst ihr, in welchen anderen Gesetzen noch Fallstricke lauern?

    Aber wenn es nicht geht, helfe ich mir halt.

    Ich hülfe mir, wenn ich ein Problem hätte. Weder „kein Konto“ noch „keine Klassenfahrt“ sind aber meine Probleme.

    Ja. Wenn sich die Verwaltungseinheiten nicht einig sind, können wir nichts machen. Wir können nicht alle Widersprüche auflösen, die andere konstruieren.

    Also. Schön, wenn du das im eigenen Interesse durchziehst und dich nicht beschwatzen lässt.

    Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Hältst du uns auf dem Laufenden?

    Konto wird gehackt. Geld ist verschwunden. Wird das Land dafür einstehen?

    Das wäre die zivilrechtliche Perspektive. Die strafrechtliche könnte aber auch um die Ecke luken. Ich erwähne hier nochmal die „Untreue“. IANAL, ich kann das nicht einschätzen, aber ich möchte nicht in die Situation kommen, mich damit beschäftigen müssen.

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