Geldgeschäfte an Schulen

  • Bleiben wir mal im Extremfall: 6-zügig, pro Klasse 28 SuS macht bei 550€ (Kosten für unsere nächste Fahrt im Februar 2025) knappe 93000€. Wenn ich die bei aktuell 4% auf ein Tagesgeldkonto lege, habe ich schöne Zinserträge.

    Es sind, um genau zu sein, 10,19 € pro Tag. Da kommt schon was zusammen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Nee, aber du reitest wiederholt darauf herum, obwohl längst klar ist, dass das nicht relevant ist.

    *seufz* Ich reagiere nur immer wieder drauf und stelle es richtig, wenn du oder Seph kommentieren, dass das doch "niemand" sagen würde.

    Das ist wohl kein "rumreiten".

  • Ich reagiere nur immer wieder drauf und stelle es richtig, wenn du oder Seph kommentieren, dass das doch "niemand" sagen würde.

    Ich kann mich nicht entsinnen geäußert zu haben, dass das niemand sage. Es ist halt nur nicht relevant. Die (rechtlichen) Probleme, den Ärger, den man kriegen kann, entspringen halt nicht kriminellen Handlungen oder krimineller Intention. Trotzdem kann man aufs rechtliche Glatteis geraten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich höre. Ähm ... lese.

    Was liest du? In welche Gesetze hast du geschaut, um dich bei der Verwendung des Privatkontos abzusichern?


    dürfte aber keine Rolle spielen.


    keine Rolle spielen dürften,

    Das klingt nicht nach sattelfester Rechtskenntnis. Mir wäre das zu dünn, um sich auf so etwas einzulassen. Man müsste schon wissen, was im Geldwäschegesetz oder anderen so drinsteht, um zu wissen, ob es „eine Rolle“ spielt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Da setze ich lieber meinen Arsch ins Feuer. Dafür bekomme ich schließlich A14.


    Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.


    Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.


    So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.


    Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.


    Aber solange es keine Pflica des Schulträgers für ein Konto gibt,

    Interessanter Punkt. Expliziert ist das tatsächlich nicht. Und das Land täte gut daran, dass entsprechend zu regeln.


    Andererseits ist die Schulträgerin für die sachliche Ausstattung der Schulen zuständig. Gehört dazu ein Verwahrkonto für Klassenfahrten? IANAL, aber ich meine schon. Die Notwendigkeit eines solchen Kontos besteht. Und damit fällt es in die Zuständigkeit der Schulträgerin. Dass es rechtlich nicht vorgesehene Alternativen gibt, ändert nichts an der Zuständigkeit der Schulträgerin.


    Aber das fällt mir durchaus schwer abschließend rechtlich zu beurteilen. Aber so liefe meine Argumentation.


    Im wesentlichen kommt hier zusammen, dass die Konten notwendig sind und dass das Anlegen dieser durch die Schulträgerin die einzige gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ist.


    Die Schulträgerin unterhält auch die Schulgebäude, obwohl der Unterricht ja auch im Wohnzimmer der Lehrerin oder im Clubhaus des Fördervereins stattfinden könnte. Ist das vielleicht auch nicht verboten? Ja, dieses Beispiel ist eine Übertreibung. Obwohl, ich bin mir nicht sicher, zu was manche noch bereit wären.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Zeig mir die KollegInnen, die das wirklich so durchgezogen haben. Diesen Ar*** in der Hose dürften die allerwenigsten haben.

    Dann zieh'n Sie's halt nicht durch und Leben mit dem Risiko. Wem der Arsch in der Hose fehlt, hat dann vielleicht den Kopf in der Schlinge.

  • Obwohl, ich bin mir nicht sicher, zu was manche noch bereit wären.

    Ich habe gerade noch mit einem Kollegen gesprochen, der eine Fortbildung selbst zahlt, weil unser Fortbildungsbudget ausgeschöpft ist. *facepalm*

  • Ich habe gerade noch mit einem Kollegen gesprochen, der eine Fortbildung selbst zahlt, weil unser Fortbildungsbudget ausgeschöpft ist. *facepalm*

    Ihr habt immerhin welches, das ist hier nicht vorgesehen und wir können es doch über die Steuer absetzen kam als Argument.
    Übrigens ein Argument, was die brandenburgische Bildungsministerin bei den Masken während Corona sogar so veröffentlicht hat, da die selber zu zahlen waren.

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    • Offizieller Beitrag

    Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.


    Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.


    So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.


    Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.

    Interessant, dass du einen 11 Monate alten und 34 Seiten zurückliegenden Beitrag rauskramst.


    Deine Argumentation scheitert aber weiterhin an einer Stelle: ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen. Das Vorgehen ist nicht verboten. Und wenn es dem Ministerium wichtig wäre, dass ich als Schulleiter nicht so agiere, dann würden sie es verbieten.

    Man sollte aber sorgfältig vorgehen. (Sowas wie mit dem Paypal-Konto vor einigen Tagen hier im Thread sollte z.B. nicht passieren.)


    Du kannst es aber gerne so sehen, dass es unsicher ist und du es nicht empfehlen willst. Und es auch nicht machst. Alles gut.

  • Ich habe gerade noch mit einem Kollegen gesprochen, der eine Fortbildung selbst zahlt, weil unser Fortbildungsbudget ausgeschöpft ist. *facepalm*

    NoGo, es sei denn, dass er explizit drauf besteht.

  • ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen.

    Was ist denn die gesetzliche Grundlage dafür, Eltern aus dem Amt heraus aufzufordern, dir privat Geld zu überweisen?

    Das Vorgehen ist nicht verboten.

    Mag sein. Das ist aber noch keine gesetzliche Grundlage.


    Ey, ich lach’ mir den Arsch wund, wenn dein Konstrukt mal kräftig scheppert.


    Ich verstehe halt nicht, warum man sich einen solchen Krampf antut.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • hier nicht, daher hat man keinerlei Handhabe gegen den Schulträger, wenn der sagt, dann fallen sie halt aus.


    Zumal der damit gleich viel Geld spart.

    Dienstpflicht ist nicht Klassenfahrtgarantie für Eltern.

  • NoGo, es sei denn, dass er explizit drauf besteht.

    Selbst dann würde ich es ihn ausreden wollen. Das zu billigen ist auch Teil des Problems. Wenn ich SL wäre, würde sowas als Vermerk in der Personalnebenakte landen und derjenige unterschreibt das auch.

  • Vielleicht habe ich auch nur ein Verständnisproblem, aber ich mache nächste Woche eine Online-Fortbildung, die mich total interessiert, die aber nicht genehmigt würde, weil sie nicht in das Fortbildungskonzept der Schule passt. Sie kostet mich 25 € und findet in meiner unterrichtsfreien Zeit statt. Warum sollte das denn bitte in der Personalnebenakte landen?

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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