Beiträge von O. Meier

    Doch. Fünf Schüler war nicht eindeutig männlich genug, es musste spezifiziert werden, dass es sich um männliche Schüler handelt. Die unmovierte Form ist unspezifisch.

    Richtig. Die grammatikalisch männliche Form wird mal so, mal so verwendet. Das geht leicht durcheinander. Das ist nicht praktisch. Im vorliegenden Fall wurde sie aber nicht als generische Form verwendet, sondern eben zur Bezeichnung männlicher wahrgenommener Personen.

    Das ist ein Beispiel dafür, dass Deutsch als Sprache im Bezug auf die Geschlechter wenig taugt.

    Hast du das "Parken des Geldes" mit den Eltern etc. abgesprochen? ....

    Gute Frage. Ist das eine Absprache, wenn die Eltern die Aufforderung bekommen, das Geld für die Klassenfahrt auf ein bestimmtes Konto zu überweisen? Welche Wahl haben sie denn? Ist es immer hinreichend klargestellt, dass es sich nicht um ein offizielles schulisches Konto handelt, sondern um irgendeine Privatkonto, von dem sie gar nicht wissen können, wer da noch alles Zugriff drauf hat? Können sie also wirklich beurteilen, auf was sie sich da einlassen?

    Und was passierte, wenn sie um die Angabe eines offiziellen Kontos bäten, weil sie das Geld nicht auf ein Privatkonto überweisen möchten?

    An welcher Stelle erfolgt denn nun die Absprache?

    Mir ist aber wirklich nicht ganz klar, warum es für eine Schule so schwierig ist, ein Geschäftskonto für Klassenfahrten einzurichten.

    AFAIK ist „die Schule“‘ nicht rechtsfähig. Das Konto müsste also die Schulträgerin oder das Land eröffnen. Wenn beide das nicht wichtig genug finden, ist das wohl so.

    Aber davon abzuleiten, dass fremdes Geld auf dem eigenen Konto generell "kriminelle Machenschaften" sind, ist ein wenig übertrieben.

    Ja. Ist übertrieben. Trotzdem wird dadurch dieses Handeln nicht rechtmäßig oder zumindest „in Ordnung“. Nochmal: Wir sind keine Juristinnen, wir kennen uns da zu wenig aus. Wir können die Rechtsfolgen har nicht vollständig abschätzen. Wer hat denn die steuerrechtlichen Regeln oder das Geldwäschegesetz geprüft, bevor sie das fremde Geld aufs Konto geholt hat? Was passiert, wenn eine Kontopfändung fälschlich oder irrtümlich erfolgt? Ja, natürlich, hinterher wird das geklärt und man bekommt das Geld wieder. Aber was ist, wenn man dadurch eine Zahlungsfrist versäumt? Auch das ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Oder der besagte Fall, dass rechtswidrig Geld von Konto abfließt? Bei Online-Straftaten findet man die Täterinnen nur selten.

    Selbst wenn das keine rechtlichen Folgen hat, ist das Ärger, den ich nicht brauche. Und das sind nur die Sachen, die uns eingefallen sind. Wisst ihr, in welchen anderen Gesetzen noch Fallstricke lauern?

    Aber wenn es nicht geht, helfe ich mir halt.

    Ich hülfe mir, wenn ich ein Problem hätte. Weder „kein Konto“ noch „keine Klassenfahrt“ sind aber meine Probleme.

    Ja. Wenn sich die Verwaltungseinheiten nicht einig sind, können wir nichts machen. Wir können nicht alle Widersprüche auflösen, die andere konstruieren.

    Also. Schön, wenn du das im eigenen Interesse durchziehst und dich nicht beschwatzen lässt.

    Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Hältst du uns auf dem Laufenden?

    Konto wird gehackt. Geld ist verschwunden. Wird das Land dafür einstehen?

    Das wäre die zivilrechtliche Perspektive. Die strafrechtliche könnte aber auch um die Ecke luken. Ich erwähne hier nochmal die „Untreue“. IANAL, ich kann das nicht einschätzen, aber ich möchte nicht in die Situation kommen, mich damit beschäftigen müssen.

    Also zumindest nichts so Substantielles, dass man von "illegal" oder "kriminellen Machenschaften" sprechen müsste.

    Es ist wohl eher ein rechtlicher Graubereich. Es ist dazu nicht genug explizit geregelt. Da wird dann hinterher im Zweifelsfall das Argumentieren schwierig.

    Ich verließe mich ausschließlich auf Dinge, die ich sicher weiß. Wenn es keine explizite Regelung gibt, die die Nutzung von Privatkonto erlaubt, nutzte ich keine. Mit Steuer- und Geldwäscherecht kenne ich mich nicht aus. Da kann ich wenig einschätzen. Ich bin keine Juristin. Dass es nicht verboten oder gar strafbar ist, reichte mir nicht. Ich weiß ja nicht, was da vor Gericht mal draus wird. Ich verstoße ja vielleicht gegen Gesetze, die ich gar nicht genau kenne.

    Z. B. ist im NRW-Schulgesetz explizit geregelt, dass Konten der Schulträgerin für so etwas eingesetzt werden können. Zu Privatkonten steht da nichts.

    Jetzt könnte man meinen, gut, Privatkonten sind nicht verboten, da steht ja nichts.

    Ich frage mich aber, wenn offizielle Konten einer gesetzlichen Freigabe bedürfen, warum sollten dann Privatkonten einfach so erlaubt sein?

    Das ist eine Diskussion die ich hinterher nicht führen möchte. Nicht mit Eltern, nicht mit Schülerinnen, nicht mit Kolleginnen, nicht mit Vorgesetzten, nicht mit Staatsanwältinnen, nicht mit Richterinnen.

    Vielleicht bin ich übervorsichtig. But, better safe than sorry.

    Noch eine Frage an die Privatkontennutzerinnen: erfahren eure Eltern, dass sie Geld auf ein Privatkonto überweisen oder haltet ihr das gar nicht für erwähnenswert?

    PS: Das wir hier keine Straftaten benennen, heißt nicht, dass keine begangen werden können. Wir kennen uns da zu wenig aus. Geldwäsche wurde genannt, Steuerrecht flog schon durch den Raum. In einem früheren Teil des Threads ging es schon mal um Untreue.

    Das sind alles eher kompliziertere Dinge. Da verstrickt man sich eher mal in etwas, ohne es zu merken.

    Das ist ja das doofe. Wenn man sich klar im strafbaren Bereich bewegt, und weiß, wogegen man verstößt, kann man wenigstens versuchen, sich nicht erwischen zu lassen. Aber wenn man nicht weiß, ob ein Gebiet vermint ist, wird die Luft dünn.

    Vorgesetzte Stellen, Schulaufsichten und Schulträgerinnen haben da übrigens erklärbar kein Problem mit. Die haben schon kein Interesse an den Fahrten. Wozu sollten sie sich um irgendetwas kümmern? Die Notwendigkeit von Klassenfahrten findet in den Köpfen der Lehrerinnen statt. Wenn wir uns davon lösen, wären wir ebenso die Probleme los.

    da ich mir den Ärger meiner Kolleginnen zugezogen

    Es ist eine inhärente Eigenschaft des Mobbings, dass man sich schlecht wehren kann. Vielleicht hilft es, vorbereitet zu sein, ich weiß das nicht.

    Ich achtete darauf, formal auf der sicheren Seite zu sein, damit die Soziopathinnen mir daraus keinen Strick drehten.

    sunshine_:-) Ist das dokumentiert? Gibt es schriftliche Anfragen und Antworten?

    Nein, warum sollte das so sein? Die Gelder hat sich die Lehrkraft ja - zumindest vorübergehend - in ihr Privatvermögen überführen lassen.

    Das ist genau der Punkt. Wenn etwas schief läuft, reißen alle Kolleginnen einschließlich der Schulleiterin die Arme. „Stell’ dich nicht so an, haben wir schon immer so gemacht.“ wird dann nur noch ganz leise zu hören sein. Dann ist man auf einmal ganz allein auf weiter Flur.

    Mag das Risiko auch noch so gering sein. Es lohnt sich nicht es einzugehen, weil man zu 100% die Dumme ist.

    wenn auch trotzdem noch nicht alle Schulleitungen Bock drauf haben

    „Bock auf“ ist nun nicht gerade eine dienstrechtliche Kategorie.

    Schon lustig. Wenn Kolleginnen mit privaten Konten hantieren, sind die Schulleitungen total entspannt. Wenn sie selbst ein dienstliches Konto verwalten sollen, haben sie keinen „Bock”. Wie verschoben können Maßstäbe sein?

    Mir wäre es übrigens egal, ob sich die Schulleiterin oder die Schulträgerin quer stellt. Wenn es kein Konto gibt, gibt es keins.

    Und wie regelt ihr, dass die Lehrkräfte auf der Fahrt dann die Unkosten für Eintrittsgelder etc. begleichen können?

    Eigentlich bräuchten die Reisenden dann eine dienstliche Kreditkarte, um vor Ort etwas zu bezahlen oder Bargeld abzuheben. Das müsste sich die Schulträgerin entsprechend überlegen und mit der Bank aushandeln, wenn sie das Konto einrichtete.

    Viel Konjunktiv und viele Modalverben, weil eh klar ist, dass es nicht passieren wird. Auch das wird wieder nicht zu Ende gedacht werden.

    Dann müssten alle Schulträger/Städte beschließen, dass aus diesem Grund keine Fahrten mehr gemacht werden könnten

    Warum sollten sie das tun? Ich glaube nicht, dass es ein städtisches Gremium gibt, dass so etwas beschließen kann.

    Letztendlich aber hat die Stadt ihre Entscheidung mit der Verweigerung des Kontos getroffen.

    Es ist unsere Verantwortung, festzustellen, dass wir ein Fahrt ohne Zahlungsmöglichkeit nicht durchführen können.

    dass das aus steuerrechtlichen Gründen nicht geht.

    Das ist schnell daher gesagt. Welcher steuerrechtlichen Regelung soll das denn widersprechen?

    Sei’s drum. Wäre aber nicht mein Problem. Die Länder müssen für eine rechtlich sichere Grundlage sorgen. Dabei sorgen sie dann bitte auch für die Übereinstimmung mit anderen Gesetzen.

    Steht im NRW-Schulgesetz nicht etwas, dass Konten bei der Schulträgerin als Verwahrkonten geeignet sind?

    Ist die Verwaltung von Schul- oder Elterngeldern auf Privatkonten eigentlich steuerrechtlich einwandfrei?

    ja, das ist eines der größten Ärgernisse in unserem Beruf.

    Wenn wir nur ein wenig konsequent sind, ist ein kein Ärgernis mehr, sondern einfach weg. Wenn wir nicht fahren, gibt es keine Geld-Verwaltungsprobleme.

    Aber wie schreibst, stellt die Mehrheit der Kolleginnen die eigenen Interessen hinten an. Da hilft nur, sich um sich selbst zu kümmern. D. h. dann auch, nicht fahren, egal, was die anderen machen.

    Ja, aber nicht von mir. Ich muss das ganze aber nachher abwickeln.

    Oh, da hat ja jemand einen prima Elfmeter aufgebaut. Ich ließe es drauf ankommen. Ich meine hier ist eventuell die Buchende in Zugzwang, aber ziemlich sicher die Schulleiterin, wenn sie diese Fahrt so genehmigt hat.

    Hast du eine Fahrt beantragt?

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