Geldgeschäfte an Schulen

  • Obwohl die es sich leicht machen können. Schulgesetz zitieren und an die Schulträgerin verweisen.

    Ja, klar, das hat die BezReg auch gemacht. Das Schulgesetzt ist ja grundlegend. Ich erklärte der Mitarbeiterin, dass die Schulträgerin das in unserem Fall nicht die Bohne interessiert bzw. die SL den Verwaltungsaufwand für ein Schulkonto für nicht angemessen befunden hat (wir haben nur 4 Tage/ Woche eine Sekretärin) und da hatte sie eben auch keine Idee mehr. Dass ein Privatkonto nicht rechtmäßig ist, hat sie noch erwähnt, dann aber nichts mehr dazu gesagt.


    Ich muss es halt einfach aussitzen, auch wenn es unangenehm wird.

  • Das sind krasse Beträge. Solche Stufenfahrten gibt es bei uns nicht.

    Wird das bei euch denn geregelt oder haben Kolleg*innen dann solche fünfstelligen Beträge auf dem Konto?

  • Ja. Wenn sich die Verwaltungseinheiten nicht einig sind, können wir nichts machen. Wir können nicht alle Widersprüche auflösen, die andere konstruieren.


    Also. Schön, wenn du das im eigenen Interesse durchziehst und dich nicht beschwatzen lässt.


    Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Hältst du uns auf dem Laufenden?

  • Das sind krasse Beträge. Solche Stufenfahrten gibt es bei uns nicht.

    Wird das bei euch denn geregelt oder haben Kolleg*innen dann solche fünfstelligen Beträge auf dem Konto?

    Das gibts an der Schule meines Sohnes. Ich weiß nicht, wie die das regeln. Ich glaube, die haben ein Konto beim Schulträger.

    Bei uns fahren aber auch ca 60 Leute mit Skifahren. Auch wir regeln das über ein Schulträger-Konto.

  • Wenn man das Geld überweist, müsste man dann doch sehen, an wen das geht.

    Ja, aber seine Fahrt ist wegen Corona ausgefallen.

    Aber auch eine weitere Fahrt musste bezahlt werden und ich denke, ich könnte mich erinnern, wenn ich es an privat überwiesen hätte.

  • Tom123 , es wird jetzt seit einem Jahr in diesem und seit weiteren Jahren in anderen Threads immer und immer wieder erklärt, was geht, was nicht geht und was gar kriminell ist. Du glaubst es halt nicht, behaupte aber nicht, dass es schon okay sein wird, weil andere das auch so machen oder die Schulleitung irgendwas in ihren Bart gemurmelt hat.

    Teile doch bitte einmal konkret mit welcher Sache sich man welcher Strafttat schuldig macht. Ganz konkret. Du kannst hier nicht anderen Forenmitglieder beschuldigen ohne irgendwelche Substanz.

    Wenn dich jemand zu einer Straftat anstiftet und du die begehst, dann hast du eine Straftat begangen.

    Welche Straftat? Geldwäsche ???

    Z. B. ist im NRW-Schulgesetz explizit geregelt, dass Konten der Schulträgerin für so etwas eingesetzt werden können. Zu Privatkonten steht da nichts.


    Jetzt könnte man meinen, gut, Privatkonten sind nicht verboten, da steht ja nichts.

    In Nds. wäre es beispielsweise nicht erlaubt. Aber es gibt wohl leider noch Bundesländer, die da keine eindeutigen Regelungen haben. Ich würde auch niemanden Raten sein Privatkonto dafür herzugeben. Aber auf der anderen Seite macht man sich in den meisten Fällen nicht strafbar. Man hätte unter Umständen Schadensersatzforderungen oder dienstrechtliche Probleme aber Straftaten??? Dienstrechtliche Probleme sollten auch raus sein sofern das in dem betroffenen Bundesland üblich ist und ich auf Beschluss einer Konferenz oder auf Anweisung der Schulleitung handle. Wenn die SL sagt, dass man für Fahrt xy das Privatkonto nehmen soll, ist sie am Ende in der Verantwortung. Es sei denn es gibt explizite andere Aussagen im Schulgesetz oder den Verordnungen des Landes (wie z.B. in Nds.).

  • Dass ein Privatkonto nicht rechtmäßig ist, hat sie noch erwähnt, dann aber nichts mehr dazu gesagt.


    Ich muss es halt einfach aussitzen, auch wenn es unangenehm wird.

    Wenn die SL selbst sagt, dass es nicht rechtens ist, kannst Du es nicht machen. Ganz einfach.

  • Im Zweifelsfall findet sich eine Dumme, die ihr Konto bereitstellt.

    Wenn die Schulleitung das Bereitstellen eines Privatkontos so unproblematisch findet, kann man sie ja fragen, ob man vielleicht ihre Kontodaten verwenden kann. Das wäre vielleicht die einfachste Lösung.

  • Wenn die Schulleitung das Bereitstellen eines Privatkontos so unproblematisch findet, kann man sie ja fragen, ob man vielleicht ihre Kontodaten verwenden kann. Das wäre vielleicht die einfachste Lösung.

    Wird gemacht.

    Und: die Eltern sind darüber natürlich informiert.

    (Wobei ich die Beleidigung von O. Meier aus deinem Zitat ... mal ignoriere. Wenn er meint.)

  • Das finde ich zumindest konsequent. Und es überrascht mich bei dir auch gar nicht, dass du von deinen Lehrkräften nichts einforderst, wozu du selbst nicht bereit wärst. Das ist leider nicht überall der Fall.

    Mir ist aber wirklich nicht ganz klar, warum es für eine Schule so schwierig ist, ein Geschäftskonto für Klassenfahrten einzurichten. Aber vielleicht ist das einfach auch eine Sache der dienstrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern.

  • Teile doch bitte einmal konkret mit welcher Sache sich man welcher Strafttat schuldig macht. Ganz konkret.


    Untreue, weil du fremdes Vermögen in deins überführt hast und Gläubiger die Kohle pfänden könnten. Dass es an weiterführenden Schulen um jeweils mehrere 1000 Euro geht, wurde bereits vorgerechnet und wenn man mal überlegt, um wie viele zigtausend Euro es jedes Jahr im ganzen jeweils schulkontolosen Land geht, wird es immer sonderbarer, sich vorzustellen, wie viele Leute da immer noch mitmachen und das System so am Laufen halten.


    Wenn die SL sagt, dass man für Fahrt xy das Privatkonto nehmen soll, ist sie am Ende in der Verantwortung.

    Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn.


    ... Man hätte unter Umständen Schadensersatzforderungen oder dienstrechtliche Probleme aber Straftaten??? ....

    Achso, na dann kann man natürlich öffentlich dazu aufrufen, wenn es bloß ums Dienstrecht oder irgendwas anderes Nebulöses ginge. Überzeugend.

  • Beitrag von k_19 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Untreue, weil du fremdes Vermögen in deins überführt hast und Gläubiger die Kohle pfänden könnten.

    Ich glaube, dass so eine Pfändung nicht vom Himmel fällt.

    Wenn man weiß, dass man in Gefahr ist, gepfändet zu werden, sollte man natürlich tunlichst vermeiden, fremdes Geld auf sein Konto zu packen. Wer das macht, ist schon naiv.

    Aber davon abzuleiten, dass fremdes Geld auf dem eigenen Konto generell "kriminelle Machenschaften" sind, ist ein wenig übertrieben.

    (Dein Beispiel kam übrigens auch beim letzten Mal schon, als es hieß: Geld auf Privatkonto ist illegal. Da habe ich das gleiche schon geschrieben gehabt.)


    Btw.: da in den Bankunterlagen von mir (im Banksystem und auch in meinen persönlichen Unterlagen zu Hause) explizit aufgeführt wird, von wem das Geld kommt und wofür das Geld ist, würde ich es nicht so formulieren, dass ich "fremdes Vermögen in meins überführe". Ich parke es nur zwischen.



    -----

    Das finde ich zumindest konsequent. Und es überrascht mich bei dir auch gar nicht, dass du von deinen Lehrkräften nichts einforderst, wozu du selbst nicht bereit wärst. Das ist leider nicht überall der Fall.

    Danke.

    Mir ist aber wirklich nicht ganz klar, warum es für eine Schule so schwierig ist, ein Geschäftskonto für Klassenfahrten einzurichten. Aber vielleicht ist das einfach auch eine Sache der dienstrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern.

    Mich überrascht es ehrlich gesagt auch. Aber wenn es nicht geht, helfe ich mir halt. ;)

  • Aber davon abzuleiten, dass fremdes Geld auf dem eigenen Konto generell "kriminelle Machenschaften" sind, ist ein wenig übertrieben.

    Ja. Ist übertrieben. Trotzdem wird dadurch dieses Handeln nicht rechtmäßig oder zumindest „in Ordnung“. Nochmal: Wir sind keine Juristinnen, wir kennen uns da zu wenig aus. Wir können die Rechtsfolgen har nicht vollständig abschätzen. Wer hat denn die steuerrechtlichen Regeln oder das Geldwäschegesetz geprüft, bevor sie das fremde Geld aufs Konto geholt hat? Was passiert, wenn eine Kontopfändung fälschlich oder irrtümlich erfolgt? Ja, natürlich, hinterher wird das geklärt und man bekommt das Geld wieder. Aber was ist, wenn man dadurch eine Zahlungsfrist versäumt? Auch das ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Oder der besagte Fall, dass rechtswidrig Geld von Konto abfließt? Bei Online-Straftaten findet man die Täterinnen nur selten.


    Selbst wenn das keine rechtlichen Folgen hat, ist das Ärger, den ich nicht brauche. Und das sind nur die Sachen, die uns eingefallen sind. Wisst ihr, in welchen anderen Gesetzen noch Fallstricke lauern?


    Aber wenn es nicht geht, helfe ich mir halt.

    Ich hülfe mir, wenn ich ein Problem hätte. Weder „kein Konto“ noch „keine Klassenfahrt“ sind aber meine Probleme.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Mir ist aber wirklich nicht ganz klar, warum es für eine Schule so schwierig ist, ein Geschäftskonto für Klassenfahrten einzurichten.

    AFAIK ist „die Schule“‘ nicht rechtsfähig. Das Konto müsste also die Schulträgerin oder das Land eröffnen. Wenn beide das nicht wichtig genug finden, ist das wohl so.

  • Ich glaube, dass so eine Pfändung nicht vom Himmel fällt.

    Es soll schon mal Probleme in Ehen gegeben haben. Da hat der Partner aus heiterem Himmel Konten leer geräumt.


    Ja, ist alles selten. Will ich aber nicht für mich und dann sagen: „eigentlich passiert das so selten, nun hat’s mich halt getroffen“


    Alles, was mich potentiell ruinieren könnte, sichere ich durch eine Versicherung ab oder mache es nicht. Diese Sache gehört für mich dazu. Ein Rechtsstreit kann sehr zermürbend sein.

Werbung