nicht nachvollziehen kann, warum einige so darauf bestehen, dass man sein Privatgerät aus Prinzip NIE nutzt?
Darfst du schon, halt nur nicht im Dienst.
Ernst bei Seite: Das Land, die Schulträgerin, whoever (nachfolgend „Betreiberin” genannt) soll sicher stellen, dass ein System funktioniert, und zwar mit Mittel, die die Betreiberin hat oder anschafft. Privatgeräte sollte also nicht Gegenstand der Planung sein. Ob man zusätzlich private Geräte zulässt, sollte man davon abhängig machen, wie groß der Aufwand dafür ist.
Was den vorliegenden Fall der 2FA anbetrifft, so wollte ich als Betreiberin eine hohe Zuverlässigkeit sicherstellen. Das ist einfacher, wenn man keinen Geräte-Zoo einbindet.
Was machst du, wenn dir eine Lehrerin mitteilt, dass sie eine wichtige E-Mail der Schulleitung nicht lesen konnte, sie konnte sich nicht anmelden, irgendwas stimmt mit ihrem Privat-Handy nicht?