Beiträge von O. Meier

    Was die „Klassenkasse“ anbetrifft. Ich weiß nicht genau, was das ist. Eine Rechtsgrundlage, dass eine solche mit Einlagen der Eltern durch eine Lehrerin geführt wird, kenne ich nicht. Man ist dann aber womöglich treuhänderisch oder geschäftsführerisch tätig. Da stehen rechtliche Stolpersteine bereit. Sich die Fahrtkosten von den Eltern bezahlen zu lassen, dürfte im Rahmen von Vorteilsannahme nicht zulässig sein (anders als die Freiplätze, die mittelbar ja auch die Eltern zahlen).

    Finger weg und Vorsicht!

    Meine Schulleitung (sie ist aber noch ganz frisch im Amt) sagte, dass sie dafür kein budget hat.

    Jede Schule in NRW hat ein Budget für Schulfahrten. AFAIK wird da aber nicht nach Mehrtagesfahrten und Tagesausflügen unterschieden. Womöglich ist nicht genug Geld da, um alles zu finanzieren. Dann geht eben nicht alles.

    Die Reisekostenanträge, die man bei der jeweiligen Ebene der Schulaufsicht einreicht, werden durch diesen Etat gedeckt. Die Schulleiterin darf nicht mehr genehmigen, als Geld da ist. Insofern meint sie womöglich „Wenn wir die Abschlussfahrten für die vierten Klassen finanzieren wollen, ist kein Geld für Zoo & Co. für die anderen Klassen da.“ Vielleicht interpretiere ich das auch über und sie hat schlicht keine Ahnung.

    „Das Land“ ist aber auch keine unerschöpfliche Quelle, sondern hat für jede Schule ein Budget vorgesehen. Du kannst nur erstattet bekommen, was die Schulleiterin vorher genehmigt hat. Wenn die sagt, es sei kein Geld da, ist beim Land kein Geld da.

    Der „Wandererlass“ sieht auch vor, dass die Schulkonferenz ein Fahrtenkonzept beschließt, das Grundlage für die Genehmigung durch die Schulleitung wird. Damit deine noch frische Schulleiterin das nicht übersieht, ist sie sicher für einen Hinweis dankbar. Damit die Schulkonferenz eine Beratungsgrundlage hat, sollte die Höhe des Budgets bekannt sein. Eventuell möchte der Lehrerinnenrat mal nachfragen?

    Freiplätze müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden.

    In NRW nicht. Dort dürfen Freiplätze angenommen, aber nicht eingefordert werden. Es gibt dazu einen Text vom Ministerium im Kontext „Vorteilsannahme“.

    Soweit Rechtslage. Davon halten kann man dies oder das.

    Die TE war so brav, das Bundesland mit anzugeben. Danken wir es ihr, indem wir im Kontext dieses Bundeslandes antworten.

    Hallo zusammen,

    wie läuft es bei euch ab,wenn ihr mit eurer Klasse einen Ausflug (z.B. in den Zoo) macht? Zahlt ihr euren Anteil selber,nehmt ihr es aus der Klassenkasse?Hat eure Schule hierfür ein Budget? Konkret geht es bei uns um NRW.

    Liebe Grüße:wink_1:

    Kenne die Vorschriften! In NRW gibt es den sogenannten „Wandererlass“ (heißt in echt irgendetwas mit Schulfahrten).

    Demzufolge darf eine Fahrt nur dann überhaupt genehmigt werden, wenn die Dienstreise finanziert werden kann.

    Insofern: die Schule hat einen Etat.

    „Selber“ zahlen geht gar nicht, weil du nicht als Privatperson in den Zoo gehst, sondern im Dienst. Also zahlt die Dienstherrin „selbst“. Wenn du zahlst, hast du etwas verschenkt.

    Das würde die Problematik ja lösen, dass es über das private Klassenfahrtskonto der Lehrkraft laufen muss.

    Die Problematik gibt es nicht. Man muss nichts über private konnten laufen lassen. Das musste man noch nie. Viele machen das, aber die Verpflichtung dazu war schon immer eingebildet.

    Für die TE: kläre, ob es bei dir an der Schule ein Konto gibt, über das der Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Sonst bleibt dir nur, eine Veranstalterin mit Einzelinkasso zu suchen.

    Ich meine in der DSGVO ist geregelt, dass Daten erfasst und verarbeitet werden dürfen, wenn sie für die Erfüllung der Aufgaben gebraucht werden.

    Wenn also Klassenfahrten Teil des Schullebens sind sollte das möglich sein.

    Das ist so. Aber die DSGVO hat auch niemand gelesen. Statt dessen wird ein Brimborium um Datenschutz gemacht, als wenn man überhaupt keine Informationen über jemanden haben dürfte. Irgendwann höre die Kolleginnen noch auf, die Schülerinnen nach ihren Namen zu fragen.

    Sprich: moralisch gesehen haben die Eltern definitiv eine Mitschuld.

    Rechtlich gesehen haben sie keine Mitschuld.

    An dem „moralischen“ Teil werden sie noch lang genug zu knapsen haben.

    Strafrecht kommt immer hinterher. Man hat vorher etwas nicht verhindern können. Es ist immer traurig, wenn erst etwas passieren muss, damit man daraus etwas lernen kann. Aber so ist’s nunmal.

    Habt ihr euch mal eine Deko-Tabelle fürs Tauchen angeguckt? Geht mal davon aus, dass für jede Zahl darauf ein Mensch gestorben ist. Dass ist zwar nicht schön, aber trotzdem wäre es töricht, diese Tabellen nicht zu verwenden.

    Für uns Lehrerinnen dürfte nun klar sein, was zu tun ist. Also für die meisten. Ich hoffe, dass auch die Eltern kranker Kinder ihre Schlüsse ziehen und bar jeder rechtlicher Bindung lieber einmal mehr auf Umstände hinweisen. Das ist dann auch keine Helikopterei sondern ernstgemeinte, also ernstzunehmende, Sorge um einen Menschen.

    Er schreibt regelmäßig, dass es ihm und "normalen" (nicht meine Worte) Kindern nicht zuzumuten sei, Rücksicht auf Kinder mit Behinderungen zu nehmen. J

    Und vielleicht sollte man das Gepolter nicht überbewerten. Essenz ihrer Ausführungen ist doch, dass sich die ganze Welt verschworen hat, ihr das Leben schwer zu machen. Da das zutrifft, hat sie auch keine Chance, dagegen anzukommen. Also nützt auch das Gepolter nichts.

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