Meine Schulleitung (sie ist aber noch ganz frisch im Amt) sagte, dass sie dafür kein budget hat.
Jede Schule in NRW hat ein Budget für Schulfahrten. AFAIK wird da aber nicht nach Mehrtagesfahrten und Tagesausflügen unterschieden. Womöglich ist nicht genug Geld da, um alles zu finanzieren. Dann geht eben nicht alles.
Die Reisekostenanträge, die man bei der jeweiligen Ebene der Schulaufsicht einreicht, werden durch diesen Etat gedeckt. Die Schulleiterin darf nicht mehr genehmigen, als Geld da ist. Insofern meint sie womöglich „Wenn wir die Abschlussfahrten für die vierten Klassen finanzieren wollen, ist kein Geld für Zoo & Co. für die anderen Klassen da.“ Vielleicht interpretiere ich das auch über und sie hat schlicht keine Ahnung.
„Das Land“ ist aber auch keine unerschöpfliche Quelle, sondern hat für jede Schule ein Budget vorgesehen. Du kannst nur erstattet bekommen, was die Schulleiterin vorher genehmigt hat. Wenn die sagt, es sei kein Geld da, ist beim Land kein Geld da.
Der „Wandererlass“ sieht auch vor, dass die Schulkonferenz ein Fahrtenkonzept beschließt, das Grundlage für die Genehmigung durch die Schulleitung wird. Damit deine noch frische Schulleiterin das nicht übersieht, ist sie sicher für einen Hinweis dankbar. Damit die Schulkonferenz eine Beratungsgrundlage hat, sollte die Höhe des Budgets bekannt sein. Eventuell möchte der Lehrerinnenrat mal nachfragen?