Ich finde sie zuhause praktisch, wenn ich Noten direkt eintrage.
Das möchte ich prinzipiell nicht am privaten Rechner machen. Und dann wäre da noch Datenschutz.
Ich finde sie zuhause praktisch, wenn ich Noten direkt eintrage.
Das möchte ich prinzipiell nicht am privaten Rechner machen. Und dann wäre da noch Datenschutz.
Ich habe meine zuhause am Schreibtisch verschlossen. Hilft hier also auch nicht.
In der Schule kannst du sie nicht einschließen?
Weißt du zufällig, wie es mit Stundenausfall von Fachlehrkräften aussieht?
Nein, keine Ahnung. Die Rechtslage kenne ich nicht. Ich habe nur meine Einschätzung abgegeben. Die ist so verbindlich wie die Meinung meiner Großmutter.
Dass man sich jede hospitierte oder assistierte Stunde unterschreiben lassen soll, habe ich so noch nie gehört.
Seit etwa einem Jahr sind die Studentinnen sowas vn hinter diesen Unterschrfiten her, da muss etwas dran sein.
Leider habe ich den Fehler begangen mich dazu drängen lassen mein privates Gerät zu nutzen.
Ich sehe aber nicht, dass daraus eine Verpflichtung entsteht, das weiterhin zu tun. Es ist ja auch klar, erstmal musste etwas her, weil sich sonst niemand gekümmert hat. Das ist jetzt 'rum. Ich setzte eine Frist, bis wann eine anderer zweiter Faktor her muss. Bei Erreichen der Frist verschwände die App vom privaten Gerät, unabhängig davon, was sonst da ist.
Man wird weniger bedrängt, wenn bekannt ist, dass man sich nicht drängen lässt. Die 2FA im Verwaltungsnetz wurde bei uns recht kurzfristig eingerichtet und es gab auf einmal nur noch eine Hand voll Accounts im Verwaltungsnetz. War halt mal wieder nicht durchdacht. Da das kurz vor den Zeugnissen war, wurde es etwas hektisch. Die Schulleiterin hat den Account-Inhaberinnen einigermaßen deutlich gesagt, dass wir genau jetzt zweite Faktoren brauchen, und ratzifatzi waren die Privathandys eingebunden. Mich hat sie lediglich gefragt, ob ein privaten Gerät zur Verfügung stünde. Das kurze aber klare „Nein“ hat sie mehr irritiert als erfreut. Aber es gab keine Nachfragen. Wegen der Erkrankung einer Zuständigen zog sich die Bereitstellung des iPads etwas hin, aber es gab trotzdem keine Anstalten, mich in irgendeiner Form zu einer Privatlösung zu drängen.
Ergänzung:
as kam daher, dass ich (alleine) an meiner Schule dafür zuständig/"verantwortlich" war und eine viel zu kurze Frist genannt wurde in der das alles statt finden sollte.
Und wenn so eine Frist mal nicht eingehalten werden kann, überlegt sich irgendwer beim nächsten mal etwas anderes. Wenn wir immer in die Zentrifuge klettern, um zu verhindern, dass etwas nicht klappt, merkt ja niemand, wie gestümpert wurde.
Gibt es be euch keine iPads oder ähnliches?
Die Praktiknatin ist keine Beschäftigte. Es gelten andere Regeln. s geht nicht um das Ableisten einer Arbeitsverpflichtung, sondern darum in der Praxis bestimmte Dinge zu lernen.
Wenn man also befindet, dass auch bei Aufsichten ud Gesprächen etwas gelernt wird, gehören die also zur praktizierten Zeit dazu. Und da die Aufsichten zu den Dienstgeschäften gehören, lernt die Praktiknatin etwas Praktisches, wenn sie dabei begleitet. Passt für mich.
Auf der anderen Seite, wird ein Praktikum nur dann als wirksam wahrgenommen, wenn es einen gewissen zeitlichen Umfang abdeckt. Insofern ist das Nacharbeiten begründet. Unabhängig davon, warum die Zeit nicht abgeleistet wurde. Passt für mich auch.
Was die Unterschreiberei anbetrifft, so habe ich gehört, dass der ein Widerspruch einer späteren Referendarin gegen das Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens zu Grunde liegt. Diese hatte wohl argumentiert, dass sie nicht ordentlich ausgebildet worden sei, weil man ihr habe durchgehen lassen, dass sie nicht bei allen Praktikumsstunden anwesend war, Kligt komisch genug für eine verwaltungsrechtliche Entscheidung.
Wie dem auch sei, wir müssen den Praktikantinnen jede einzelne Stunde abzeichnen.
Habe ich das richtig verstanden, dass du ein Ipad erhalten hast, das mehr als ein Kilogramm hat?
Ja, hast du. Jenes Gerät hat jene Masse.
Ist das ein altertümliches Ding?
Es steckt in einer Hülle mit Tastatur, die mehr auf die Waage bringt, als das Gerät selbst. Diese Hülle darf laut Nutzungsbedingungen der Schulträgerin nicht entfernt werden.
Aber auch ein knappes Pfund finde ich zuviel, um so etwas mit sich 'rumzuschleppen. Mein iPod touch, 5. Generation hatte 72 g. Das ließe ich als „mobil“ durchgehen.
Kannst den Thread löschen.
Den ganzen Thread zu löschen, finde ich nicht in Ordnung. Die hier diskutierten Inhalte können auch noch für andere interessant sein.
Wie läuft das an Euren Schulen?
Wie alles elektrische eher schlecht als recht. Bei uns wurde eine Zwei-Faktor-Authentfizierung für das Verwaltungsnetz eingeführt. Eher etwas übereilt als durchdacht.
Wo der zweite Faktor herkommt, hat sich auch niemand überlegt. Sowohl die Schulleiterin als auch die Mitarbeiterin der „Firma“, die die Schulträgerin stümpern lässt, waren etwas erstaunt, dass ich gar kein Mobiltelephon betreibe. In einer Mischung aus Naivität und Unverschämtheit waren sie davon ausgegangen, dass sie darauf Zugriff hätten.
Allerdings. Auch wenn ich eines hätte, stünde ein privates Gerät nicht zur Verfügung. Ich finde das echt eine Frechheit, sich immer und immer wieder darauf zu verlassen, dass die Lehrerinnen mit privaten Ressourcen dienstliche Lücken füllen.
Ich möchte nicht verpflichtet werden, ein solches Gerät im Dienst unentwegt mit mir zu führen. Ist es als zweiter Faktor etabliert, kann ich es auch nicht einfach so außer Betrieb nehmen. Nee, dass sind mir zu weitgehende Eingriffe ins Privatleben.
Und überhaupt. Ich möchte mir schon gar keine Gedanken darüber machen müssen, was als zweiter Faktor herhalten soll. Da bin ich nicht für zuständig. Die technischen Entscheidungen treffen andere.
Ich habe dann ein iPad bekommen, das als zweiter Faktor funktioniert. Da ich einen Trumm von über einem Kilogramm nicht für ein Mobilgerät halte, liegt es in einem Computerarbeitsraum, von dem aus ich auf das Verwaltungsnetz zugreifen kann. Und zar nur von da.
So etwas wie ein Fido-Stick oder etwas anderes, das an den Schlüsselbund geht, wäre sicher praktischer. Aber das wäre ja zu Ende gedacht.
Wofür auf den Zugriff auf eine Lernplattform dringend ein 2FA nötig sein soll, sehe ich nicht.
Wo ist der Paragraph für den Strafantrag dienstlicher Art?
StGB §194, Absatz (3)
Und der Dienstvorgesetzte sitzt in NRW im Schulamt oder in der Bezirksregierung. Wir haben für die Realschulen erwirkt, dass betroffene LuL sich auch direkt mit ihrem AZ an die Personaldezernenten wenden können. Fragt bei Euren Personalräten mal nach, wie das bei Euch geregelt ist.
Die Dienstvorgesetzte muss nicht involviert werden. Das Opfer kann natürlich einen Strafantrag nach eigenem Ermessen stellen.
Es ist jedoch auch wichtig zu betonen, dass nicht jeder Vorfall zur Anzeige gebracht werden muss.
Nein. Bei Antragsdelikten stellt man einen Strafantrag. Besonderheit: wird einen Beamtin im Dienst beleidigt kann nicht nur das Opfer selbst einen Strafantrag stellen sondern auch die Dienstvorgesetze.
..und vermutlich nicht vorgesehen, wenn die TE schreibt, dass alle Klassen und Kollegen an der Exkursion teilnehmen sollen.
Irgendjemand wird ja wohl für die Planung der Exkursion zuständig sein. Diejenige hat hoffentlich auch den Fall eingeplant. Falls nicht, deren problem. Wäre ich als Aufsicht in eine solche Maßnahme eingeteilt und fiele mir auf, dass Einverstöndniserklärungen fehlten, gäbe ich diese Information an die Verantwortliche weiter. Damit wäre ich dann 'raus. Die Kinder, die mit sind, muss ich jedenfalls alle beaufsichtigen, unabhängigi von der Papierlage.
FrauHase Ich kann kaum nachvollziehen, worum es geht. Was für eine Exkursion? Wer veranstaltet die gegen wen? Einverständniserklärungen. Aha. Was haben die mit der Arbeitszeit zu tun?
Und dann so etwas:
weil es auch ERST hieß
DANN Info von Kollegen
Das sind so Formulierungen, die alles und nichts hergeben. Insbesondere gibt es hier keine Quellen für die Informationen. „Es hieß“, wo? In den Nachrichten? Wer hat was gesagt? Oder geschrieben? Manchmal ist Schriftlichkeit hilfreich.
Es sollen jetzt wohl viele solcher Projekte starten
Sagt wer?
Aber Anerkennung für die Leistung, die man abliefert, ist doch nicht nur im Schuldienst wichtig,
Ja, und? Was nützt das, wenn man die Anerkennung nicht bekommt. Man kann der Anerkennung hinterherrennen und die trotzdem nicht bekommen. Oder. Man sieht den Broterwerb als Broterwerb und findet die Anerkennung woanders.
Überall, wo ich Leistung anerkenne, steigere ich die Motivation meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und damit erhöhe ich die Qualität der Arbeit. In
Mag sein. Allein. Soziopathinnen interessiert derlei nicht.
Es geht um persönliche Daten (einer anderen Person)
Die Abwesenheit einer Person dürfte nicht sonderlich vertraulich sein. Allein durch die Nennung auf dem Vertretungsplan dürfte die schulöffentlich dokumentiert sein.
Die Vertretungen für eine länger ausfallende Kollegin haben wir neulich zwischen Fachkolleginnen und Stundenplanerin besprochen. Letztere hatte auch einen Überblick über die Kurse, die statt dessen gekürzt werden können. Die Schulleiterin konnte sich darauf verlassen, dass das läuft.
Ich sehe keinen Grund, ein Gesprächsthema bei der Einladung nicht zu nennen. Falls es auf dem Flur nicht geht, ist der Flur der falsche Ort, um die Einladung auszusprechen.
Ich versuche immer dran zu denken, erst zu fragen, worum es geht, und dann zu überlegen, ob ich Zeit für das Thema aufbringen möchte.
Im Prinzip wurde es ja schon benannt. Bei uns gehen relativ wenig Widersprüche wegen Nichtaufnahme in einen Bildungsgang ein. In aller Regel wird denen abgeholfen, d. h. wir nehmen dann halt einen Menschen mehr auf. Für den einen nicht wackelnden Stuhl im Lager zu finden, ist halt weniger Aufwand, als sich mit einem Widerspruch 'rumzuschlagen.
Aber eben nur, wenn es sehr wenige sind. Im vorliegenden Fall wurde ja schon die Werbetrommel für Widersprüche gerührt, so dass wohl mehr kommen werden. Eine weitere Klasse einzurichten ist natürlich mehr Aufwand, als einen weiteren Menschen unterzubringen. Ich glaube aber, dass man sich ins Gesäß beißt, wenn es eine weitere Klasse gibt und man aus formalen Gründen dann nicht dabei ist.
So oder so vertut man sich doch nichts damit zunächst einen Widerspruch zu schreiben. Dann behält man zumindest den Fuß in der Tür.
Was die Fahrzeit anbetrifft, so kann es insbesondere im Falle der Umsteigeverbindung schneller sein, mit dem Rad zu fahren. Ein Bisschen frische Luft schadet auch nicht. Und man ist flexibler. Wenn man wegen zwei Minuten den Bus verpasst, hat man ordentlich Braunes am Hacken. Radelt man zwei Minuten später los, kann man das bequem wieder 'rausrollen. Gerade auf dem Rückweg finde ich es attraktiver, einfach loszufahren, als sich an Haltestellen 'rumzudrücken.
Vielleicht ergibt sich auch eine Ride & Ride-Option, also mit dem Rad zum Umsteigebahnhof o. ä.
Habt ihr das mal geprüft?
vertreten", Lehrer xy hat sich krankgemeldet.
Der Gesundheitszustand der Kolleginnen ist übrigens eine Information, die gar nicht an dich weitergegeben werden darf. Datenschutz.
Siewerden auch krank, sie müssen vertreten werden, jemand muss ihre Kranktage vertreten, so geht das auch umgekehrt.
So ein dummes Zeug. Das ist ja kein Deal auf Gegenseitigkeit unter den Kolleginnen. Sondern hat vielmehr jede einen Vertrag mit der Arbeitgeberin. In dem sollte geregelt sein, wie viel man zu arbeiten hat. Vorarbeiten für Krankheitszeiten muss man nicht. Das dürfte arbeitsrechtlich knirschen.
Wenn du daselbst krank bist, muss dich nicht interessieren, ob und wie du vertreten wirst. Insofern.
Deine Schulleiterin versucht, den Pudding an die Wand zu nageln. Sie hat zu wenig Leute und trotzdem soll alles stattfinden. Das geht halt nicht. So lange sie das nicht einsieht, wird sie ihre Leute verheizen und noch mehr in die Krankheit drängen.
Habe ich schon mal den Gedanken geäußert, sich etwas anderes zu suchen?
Allein. Der Staatsdienst — danach fragtest du — steht total auf formale Qualifikationen. Hast du z. B. ein Staatsexamen?
Wie sieht es im Staatsdienst aus?
Ganz viele Abkürzungen. Wird dir gefallen. Ansonsten gibt es da auch jede Menge Vorgesetzte, die Mitarbeiterinnen gerne wie Leineigene behandeln. Sich wehren können muss man überall.
Dauerhafte Erreichbarkeit?
Als feuchten Traum von Schul-und Abteilungsleiterinnen gibt es die sicherlich. Im Vertrag stehen haben das aber nur Ray Donovan und Walter Melon.
Ich bin total schlecht erreichbar und das weiß auch jede. Ein Mobiltelefon habe ich nicht. Dienstliche E-Mails lese ich nur in der Schule. Wenn ich also früher kommen soll wegen Vertretung, muss mich jemand am Vortag erwischen und mir das sagen, bevor ich den Dienstort verlasse. So, als Beispiel.
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