Guter Witz, im konkreten Fall lag der Fehler bei der SL.
Ich mein das schon ernst. Eben, der Fehler lag bei der Schulleiterin, also soll sie ihn auch ausbaden. Auch, wenn die Schulleitung alles richtig gemacht hätte, erwartete ich, dass sie mir bei der Rückerstattung hilft. Sie könnte sich z. B. an die Schulaufsicht wenden, und das Problem dort vorbringen. Da du schon angekündigt hast, zukünftig nicht fahren zu wollen, kann sie das gleich mit verkünden.
Derzeit kursiert bei uns im Landkreis die Info, dass sie Fahrten bis 185€ anstandslos bezahlt werden.
Sollte das also Methode haben, ist es umso wichtiger sich zu wehren. Gewerkschaft?
Alles dümmer hinaus nicht.
Das ist ein schöner Vertipper.
Nicht fahren, weil die Finanzierung nicht sichergestellt ist, ist ein gute Variante. Aber auch wenn man fährt, muss man ja nichts vorstrecken. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, der Dienstherrin/Arbeitgeberin ein zinsfreies Darlehen zu gewähren. Wer sich z. B. einer Weisung zu fahren gegenüber sieht, kann seine wirtschaftliche Interessen auch so schützen.
Zu Freiplätzen habe ich so meine Meinung. Die sind ja nicht wirklich „frei“, sondern werden von der Veranstalterin auf die Teilnehmerinnen umgelegt, sodass also das Land fein 'raus ist, weil die Eltern für die Lehrerinnen zahlen. Man selbst hat natürlich kein Rückerstattungsproblem.