Beiträge von O. Meier

    Wenn die Arbeit vor Fachbegriffen strotzt, kann man nur mit einem Wissen um diese Begriffe Korrektur lesen. Das hat keine Auswirkung auf den eigentlichen Forschungsinhalt.

    Geschenkt. Was soll dann aber der Hinweis auf die Bewertungen dieser Arbeiten?

    deine Freude

    Ich bitte derartige Unterstellung zu unterlassen.

    Oh Meier ...

    Und wenn am Ende nichts mehr hilft, so bleibt noch Name-Bashing.

    Ist es so schwer, bei der Sache zu bleiben?

    BTW: Vor Kurzem habe ich eine Doktorarbeit in Lebensmittelchemie Korrektur gelesen - und dabei nicht nur gelesen.
    Die Doktorarbeit meiner Tochter gab "Cum laude". Lebensmittelchemie "Summa cum laude". So schlecht kann mein Textverständnis nicht sein

    Sollte die Beurteilung tatsächlich von der Qualität der Korrekturleserin abhängen, hätte jene ja etwas zum Inhalt beigetragen. Da bekommt man dann aber Probleme mit der Selbstständigkeit des Verfassens der Arbeit, die man formal schnell erklärt hat.

    Korrekturlesen bezieht sich meiner Ansicht nach auf Rechtschreibung und dergleichen, nicht auf den Inhalt.

    Inhaltliche Fachgespräche gehören im Quellenverzeichnis vermerkt.

    Bislang ist das aber nicht der Fall, von daher bin da auf weiter Flur alleine unterwegs.

    Geh' mal davon aus, dass die meisten den gleichen Prozess duchgemacht haben und irgendwann frustriert waren. Du kannst versuchen, dir Mitstreiterinnen zu suchen, die mit dir gegen den Strom schwimmen. Oder du nimmst die Abkürzung und verzichtest auf begründete Noten.

    Ich kann Dir nur raten: höre damit auf. Der Unterricht/das Material findet in der Schule statt - dort dann mit den entsprechenden analogen/digitalen Tools. Im Klassenbuch vermerkst Du das Thema.

    Ansonsten haben die SuS die Pflicht, versäumtes Material nachzuarbeiten - Du musst es ihnen nicht auf dem digitalen Silbertablett servieren (an Privatschulen herrscht ggf. ein anderer Wind, an der öffentlichen Schule wohl kaum). Die Schulleitung hier unterstützt dies auch ausdrücklich.

    Jupp. Dafür. ich habe eine zeitlang Material hochgeladen. Im Wesentlichen, damit die jungen Menschen ein Archiv haben. Da wir unsere Lernplattform abschalten und mir Logineo zu blöd ist, werde ich das nicht mehr tun.

    Diejenigen mit den hohen Fehlzeiten haben diese Archiv häufig wenig genutzt. Wenn man die darauf hingewiesen hat, wenn sie itrgendwann feststellten, dass sie ein (oder mehrere) Arbeitsblatt nach wieviel Wochen immer noch nicht haben, erklärten sie, dass sie ihr Passwort vergessen haben, der Drucker kaputt ist oder sonst etwas.

    Ich habe auch schon E-Mails von erkrankten bekommen, die kein aktuelles Arbeitsblatt im Archiv gefunden haben und mich gebeten haben, es doch bitte nachzureichen. Also, ja, im Prinzip geht so etwas.

    Nee, die fehlenden müssen sich kümmern. Wenn sie von den Klassenkameradinnen nachweißlich keine Kopie bekommen können, helfe ich aus. Sonst pfft.

    Wirklich kranke SuS werden

    selbstverständlich auch anders behandelt

    Ja, nee. Man kann ja nicht sicher feststellen, wer wirklich krank ist und wer nicht. Könnten wir trennscharf und rechtssicher nachweisen, dass jemand nicht krank ist, könnten wir ganz anders auftrumpfen.

    Hinzu kommt, dass man so mache (meist züchische) Erkrankungen nur schwer von 'Rumschlumpferei unterscheiden kann.

    Ich stimme dir aber insofern zu, dass mein Entgegenkommen sher davon abhängt, wie die Fehlenden dann auf mich zukommen und ob sie versuchen, das Versäumte aufzuholen. Die Vollkasko-Bedienmentalität holt mich allerdings nicht so sehr ab.

    Wenn das so ist, kannst du die betreffenden SuS nicht einfach in der darauffolgenden Woche abfragen? Es ist ja genug Zeit, die verpassten Inhalte nachzuholen.


    (Natürlich wäre das wieder zusätzliche Arbeit, was ja vermieden werden soll.)

    Aber doch harmlos im Vergleich zu schriftlichen Verfahren. Eine Wiederholungs- oder Übungseinheit zu Beginn der Stunde, ist doch ein passabler Anknüpfungspunkt, bevor's weiter geht, und ist nicht so aufwändig.

    Da ich gerade nicht alle APO-BK Anlagen auswendig kenne: Steht dort auch zu den Leistungsfeststellungen durch Prüfung der Passus "im Einvernehmen mit der Schulleitung"?

    So einen Passus habe ich noch nicht gelesen. Ich meine, zu den Feststellungsprüfungen ist überhaupt nichts geregelt.

    Gut wäre es, wenn die Leistungskriterien zu Beginn des Schuljahres bekannt sind. D. h. zusammen mit de Klausurterminen benennt man das Verfahren für Nachschreiberinnen (bei mir „sobald ich Sie das nächste mal treffe, schreiben Sie nach“) und eben auch der Hinweis, dass bei fehlenden Teilleistungen eine schriftliche oder mündliche Feststellngsprüfung (auch spontan) angesetzt werden kann. Da hören die lieben Kleinen dann gerne weg. Wenn's soweit ist, gibt es dann ganz unterschiedliche Reaktionen.

    hth

    Mir wurde gesagt, dass ich alle Sus, die mind. 4 Doppelstunde anwesend waren, bewerten muss.

    In der Wunderwelt des Passivs geht fast alles. Wer hat dir das gesagt? Auf welche Rechtsquelle hat sie sich dabei bezogen.

    Unsere ehemalige Schulleiterin hat auch imme so etwas gefaselt, um uns Stress zu machen. Die aktuelle hat bisher keine NB-Einträge in Notenlisten moniert.

    Aber wenn das der Stil an eurer Schule ist, dann mach das doch so. Alle kriegen eine Note. Die Fehlzeiten spielen keine Rolle, also auch nicht die unentschuldigten. Das erspart dir, im Klassenbuch nachsehen zu müssen. In einer Stunde, in der sie da war, hat sie sich gemeldet? ja, super, da kann man doch drauf aufbauen, da gibt's doch eine Vier.

    Da du offensichtlich auf keine Klausuren brauchst, um zu bewerten, hält sich der Aufwand in Grenzen. Wer nicht zur Nachschreibeklausur kommt, hat halt keine schriftlichen Noten.

    Das möchstest du nicht? Dann kommt Arbeit auf dich zu. Your call!

    In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.

    Genau füe die Fälle braucht's 'ne Attestpflicht. Da ersetzt kann quasi die Ärztin die Eltern.

    Definiere „eigentliche Arbeit“.

    Für NRW vewiese ich dann auf das Schulgesetz:

    Ich bin nicht du und du bist nicht ich - so ist das eben. Menschen empfinden verschieden.

    Ich respektiere gerne, dass Du das anders siehst und nicht nachvollziehen kannst.

    Klingt total nach belastbaren Daten, die den Nutzen von Klassenfahrten belegen.

    Wir sollten unsere Arbeit zumindest auf eine sachliche Grundlage stellen. "Ich find's gut" ist vielleicht etwas düftig.

    Wäre es möglich, dass du dich mit dem Segelboot-Klau etwas verrannt hast? Jugendliche machen sehr wohl Blödsinn. Gelegentlich sind da auch Straftaten und Selbstgefährdungen bei. Da finde wir sicherlich alle Beispiele. Daraus leitete ich aber keine Notwendigkeit ab, so etwas zu tun, um später eine glückliche Erwachsene zu werden.

    Dass du so etwas gemacht hast, ist vielleicht noch nicht mal schlimm. Das du jetzt meinst, für müssen derlei heutzutage in der Schule befördern, zeugt nicht sonderlich von der Eignung für den Lehrerinnenberuf.

    Wie wär's, wenn wir uns mit Beispielen beschäftigen, wie wir den jungen Menschen, für die wir verantwortlich sind, mit gutem Gewissen Erlebnisse bereiten können.

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