Aber da es rechtlich gesehen keine Verpflichtung zur schriftlichen Abfrage gibt (sondern nur zur Abfrage), hat das Gericht die mangelnde Vorbereitung ungerechtfertigterweise erkannt. Also?
Mach’s mündlich, wenn dir das reicht. Ich glaube nicht, dass das geht.
Die Kolleginnen müssen dich jedenfalls vorhalten lassen, dass sie sich die nötigen Informationen nicht so erhoben haben, dass sie die zur Hand gehabt hätten, als sie sie brauchten — bei der Planung und Durchführung der Fahrt.
Aus der Verantwortung kann man ableiten, dass die Vorbereitung mit einer gewissen Sorgfalt erfolgt. Eine ordentliche, schriftliche Abfrage wird dieser Sorgfaltspflicht gerecht.
Wenn ihr ein nicht-schriftliches Verfahren habt, bitte, macht das. In einer Gesprächsrunde darum zu bitten, die Hand zu heben, wenn man ein chronisch krankes Kind hat, ist aber vielleicht noch nicht das Optimum.
Ich habe keine Ahnung, wie die Abfrage im vorliegenden Fall tatsächlich erfolgte. Aber sie sorgte eben nicht dafür, dass die Informationen vorlagen.