Eine Klassenkonferenz, in der es um Erziehungsmaßnahmen geht, kann auch die Klassenleitung einberufen, für eine zu Ordnungsmaßnahmen braucht es die SL.
Termine von Klassenkonferenzen sind unabhängig vom Inhalt immer im Einvernehmen mit der Schulleitung festzulegen. Die Schulleitung darf an jeder Konferenz teilnehmen und den Vorsitz übernehmen. Der Unterschied ist nur, dass du Erziehungsmaßnahmen ohne Klassenkonferenz verhängen darfst während Ordnungsmaßnahmen eine Klassenkonferenz oder eine Entscheidung der SL voraussetzen. Im letzteren Fall wird die Konferenz dann nachgeholt.
Grundsätzlich wird die Konferenz ja auch ergebnisoffen einberufen. Letztlich dient die Konferenz dazu über den Vorfall zu beraten und angemessene Maßnahmen festzulegen.
Eine Ausnahme wäre, wenn die Schule hat sich eine besondere Ordnung für diese Konferenzen gegeben hat. Dann wäre tatsächlich eine Konstellation möglich, dass Erziehungsmittel auch auf einer entsprechenden Konferenz besprochen werden.
@Cappuccino: So wie du dich äußerst, würde ich mich auf jeden Fall noch mal schriftlich an die Schulleitung wenden. Ggf. remonstrieren und parallel an die Dienstvorgesetzten. Die Frage ist natürlich, ob du an der Schule deine Zukunft siehst.