Beiträge von Tom123

    Ich kann ja nachvollziehen, dass du Recht behalten möchtest anstatt einzuräumen, dass deine Aussage etwas über das Ziel hinausschoss. Eine SL wäre damit jedenfalls schlecht beraten. Man muss sich im Übrigen auch nicht gleich strafbar machen, um disziplinarrechtlich Probleme zu bekommen.

    Was meinst du mit Recht behalten? Ich habe doch von Anfang geschrieben, dass das Verhalten wahrscheinlich nicht haltbar ist. Oder hast du da eine andere Auffassung? Ich habe nur geschrieben, dass man die Schulleitung deswegen nicht gleich verteufeln muss. Man kann durchaus auch mal etwas strenger sein und riskieren, dass die Schulbehörde einen zurückruft. Ich denke, dass die Situation nicht mehr als ein "Nein, dass dürft ihr nicht." hervorruft.

    Das muss hier gar kein Gericht entscheiden, weil die Häufigkeit der Testung (per Erlass?) schon vorher festgelegt wurde und sich die Schulleitung daran zu halten hat.

    Wen du dich auf eine Rechtsgrundlange beziehst, dann solltest du sie genau benennen und gucken, was dort genau steht. Bei uns gab es z.B. Schulen, die einen vierten Test gemacht haben, weil das Schwimmbad einen tagesaktuellen Test beim Schulschwimmen verlangt hat. Irgendwann hat man das dann zurückgezogen. Dürfen wir jetzt auch den Schulträger verklagen, der das verlangt hat?

    Was ich damit sagen möchte. Mit großer Wahrscheinlichkeit hast du juristisch am Ende Recht. Trotzdem kann die SL auch durchaus mal ihre Grenze austesten ohne dass sie sich gleich strafbar macht.

    Mit der Begründung kann man etliche grundrechtseinschränkende Maßnahmen rechtfertigen, macht sie aber trotzdem nicht legaler.

    Ob es am Ende legal ist, entscheidet dann aber ein Gericht und nicht der Karl-Dieter.

    Ich bin ja bei dir, dass es wahrscheinlich nicht durch kommt. Aber nur weil eine Schulleitung versucht einen Maskenpflicht durchzusetzen, wird man sie nicht gleich an den Pranger stellen. Es gibt eine Argumentation, warum man es macht. Die Maßnahme ist erstmal angemessen und logisch. Wahrscheinlich hält sie eine Überprüfung nicht stand. Nicht mehr und nicht weniger.

    Das schlimme ist ja, dass die Entwicklung in den Krankenhäusern in den nächsten Wochen vorhersehbar ist. Da die Politik die Hospitalisierungsqoute als neuer Leitindikator ausgerufen hat, passiert halt alles mit 14 Tagen Verzögerung. Wenn wir aber feststellen, dass wir jetzt Probleme mit der Krankenhausbelegung bekommen, sollten wir uns dazu die Zahlen von vor 14 Tagen ansehen. Dann ist klar, wo die Reise hingeht.

    P.S. Entweder gibt es wirklich eine riesige Verschwörung oder der Gassen ist vollkommen abgehoben. Der schreibt doch ernsthaft, dass alles kein Problem ist.

    Wenn diese Anordnung vom GA kommt, ist das aber doch was anderes, als wenn eine SL dies anordnet.

    Klar, aber in einigen Landkreisen z.B. Verden ist das GA inzwischen auch überlastet. Im Grundsatz hast du natürlich Recht. Aber wenn eine Schulleitung es anordnet ist sicherlich nicht der krasse Rechtsbruch. Letztlich kann sich die SL erstmal darauf berufen, dass sie Gesundheit der Schüler schützt. Natürlich wird die Schulaufsicht das wahrscheinlich relativ schnell einkassieren. Dass daraus ein Disziplinarverfahren ergibt, glaube ich nicht.

    Wir sind fertig mit den Nerven und das geht nicht nur uns so. Wenn ich dann höre, dass man mit dem Husten nicht in die Schule darf,kann ich nur müde lächeln. Ich teste mich regelmäßig und gehe hin, wenn ich ansonsten fit bin, die Arbeit erledigt sich nicht von selbst und in Abiklassen ist der Druck etwas größer als in der SEK 1.

    In Nds. darfst du auch nur mit "gelegentlichen Husten" in die Schule. Wenn du mehr hast, musst du zu Hause bleiben.

    Dass die Tests nur 24h gültig sind, hat nichts mit dem Intervall der Tests in der Schule zu tun. Wenn deine Schulleitung etwas fähig wäre, würde sie auch sehen, dass Schüler generell als getestet gelten. Und selbst wenn nicht, dann sind die Tests für die Schüler nur 24h gültig, es ist schlicht und ergreifend rechtswidrig, wenn hier mit dieser Begründung jeden Tag getestet wird. Und das kann man persönlich gut oder schlecht finden, es gibt, gerade für Beamte nun mal Anordnungen, die bindend sind.

    Bei uns kann das GA anordnen, dass sich Klassen täglich testen sollen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

    Wenn ein Fall auftritt, müssen alle Schüler auch am nächsten Tag sich wieder testen.

    Es sich sicherlich etwas abenteuerlich argumentiert aber man kann es durchaus argumentieren, dass aufgrund der aktuellen Situation diesen Test notwendig sind und man als Schulleitung dadurch die Gesundheit von Schülern und Lehrkräften schützt. Nach dem Motto: Liebe Eltern, es gab zahlreiche Infektionen im Umfeld der Schule. Daher bitten wir darum, dass die Schüler sich die nächsten 14 Tage täglich testen.

    Wenn dann irgendwelche Querdenker-Eltern sich darüber beschweren, muss man wahrscheinlich zurückrudern. Aber so ein krasser Rechtsbruch ist es nun auch nicht. Da passieren an Schulen ganz andere Dinge.

    Und: Mein Partner könnte nicht spontan am Morgen (wenn klar ist, dass das Kind krank ist, egal ob ü/u12) mal eben "unbezahlten Urlaub" nehmen, denn auch der muss eingereicht werden. Das fiele also in unserem Fall auch weg! Dabei auch gar nicht um das Geld, sondern um das Organisatorische.

    Ich habe jetzt mal gefragt, wie das an meiner Schule wäre, wenn der Vater an Tag x das sehr kranke ü12-Kind nicht betreuen könnte, dann gibt es die Möglichkeit der Dienstbefreiung aus persönlichen Gründen, natürlich mit Rücksprache mit dem Chef und natürlich nur in Ausnahmefällen. Diese müsste ich auch beantragen, wenn ein Großelternteil stirbt und ich zur Beerdigung möchte, da mir da keine freien Tage zustehen.

    Für langfristige Angelegenheiten bleibt wahrscheinlich nur die unbezahlte Beurlaubung.

    Und das ist auch gut so. Wie stellst du dir das denn bei normalen Familien vor, wo beide Eltern "normale" Angestellte sind? Dürfen da Kinder nicht krank werden?

    Ich denke auch, dass es nur wenige Berufe gibt, die wirklich wichtiger sind. Auch bei Lokführern gibt es eine Personalreserve. Die werden nämlich auch mal plötzlich krank. In 90% der Fälle wird es ähnlich wie in der Schule sein. Die Kollegen müssen das Fehlen durch Mehrarbeit ausgleichen.

    Daher ist die aktuelle Regelung gut. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit zur Dienstbefreiung. Aber nicht als Dauerlösung.

    Für mich habe ich einen Boostertermin am erstmöglichen Tag, für mein Kind sehr kurz nach dem 12. Geburtstag. Besser bekommt man es doch kaum hin? Impfen hat bei uns eine hohe Priorität.

    Klar, das ist deine Priorität. Aber es wäre ja auch verständlich, wenn es für deinen Arbeitgeber anderer Prioritäten gäbe, oder?

    Der Vergleich mit den 80jährigen ist doch auch ein wenig unpassend, oder? Wenn dein Kind nicht gerade gravierende Vorerkrankungen hat, sollte das Risiko doch nicht wirklich vergleichbar sein. Es gibt genug 80jährige die Wochen auf ihren Termin warten müssen.

    Es geht dir doch auch letztlich nicht um den Termin. Wenn dir die frühe Impfung so wichtig ist, dass du nicht ein paar Tage länger warten möchtest, könntest du auch am Geburtstag deines Kind mit ihn zu irgendeinen offenen Angebot fahren. Oder du fährst einen Tag später (es war doch ein Freitag?) und hast das Wochenende für mögliche Komplikationen. Aber du möchtest es gerne so. Das ist ja auch legitim. Aber es ist doch auch verständlich, dass es für deinen Arbeitergeber anders besser wäre. Und vor allem ist doch nicht vergleichbar mit dem Ausgangspost. Beim Ausgangspost sind die meisten sicherlich einer Meinung, dass man einer spontanen schweren Erkrankung frei bekommen muss. Bei dir kann man das durchaus anders sehen.

    Im Impfzentrum kann ich noch keinen Termin buchen, weil mein Kind scheinbar erst am Geburtstag freigeschaltet wird. Aussuchen geht gar nicht.

    Du kommst aus Bayern? Dann warte doch auf den Geburtstag. Dann kannst du laut Homepage der Stadt München auch im Impfzentrum einen Termin aussuchen. Außerdem gibt es angeblich in München an jedem Tag Aktionen ohne Terminvergabe. Da muss man halt draußen unter Umständen lange warten. Da gibt es sogar eine Übersicht, wann wo in Bayern Impfaktionen sind. Wenn man unbedingt will, kann man sich schon bestimmte Termine aussuchen. Frage ist halt, welche Prioritäten man setzt. Aber letztlich ist doch genau das kein spontane Notfall?

    Leider bekommt man die Impf-Termine nicht so, wie man es gerne hätte.

    Wenn das so leicht wäre, würden alle Berechtigten jetzt ihre Booster-Impfung bekommen.

    Dem ist aber nicht so.

    Zwischen ich bekomme meinen Termin sofort und ich habe Einfluss auf die Termingestaltungen liegen aber schon Weltern, oder? Also es gibt bei uns ständig irgendwelche Impfaktionen. Vielleicht ist es in anderen Bundesländern anders. Mag sein. Aber wenn ich am Tag nach der Impfung für mein Kind da sein möchte, muss ich halt ein paar Kompromisse eingehen. Überlege, wenn jemand in der freien Wirtschaft damit ankommen würde.

    In dem Thread geht es aber doch gar nicht um akute Situationen. Und niemand hat behauptet, dass die Regelungen bei banalen Infekten nicht ausreichend sind.

    ...

    Lies doch bitte mal die Ausgangslage im Thread durch. Nur du kaperst wieder den Thread und machst eine Grundsatzdiskussion über die arbeitenden Lehrerinnen draus, die ständig frei haben wollen.

    Ich finde auch, dass es sich bei dem Ablauf der "Kind-krank-Tage" mit 12 Jahren um eine Regelung handelt, die SO eigentlich nicht angemessen ist. Es muss sich ja noch nicht einmal um eine schwere Erkrankung handeln. ...

    An dieser Stelle sehe ich die Gesetzeslücke. Geht unsere Dienstpflicht soweit, dass wir das Wohl und die Gesundheit der eigenen Kinder wie selbstverständlich hintenan stellen müssen und dieses weniger wichtig ist als der alltägliche Unterricht für "fremde" Kinder?

    Ich habe lediglich auf die Aussage von Catania geantwortet. Sie hat also wenn ihren eigenen Thread gekapert.

    Übrigens ging es Catania auch nicht um eine kurze spontane Freistellung, weil gerade etwas passiert ist sondern wenn ich es richtig verstehe durchaus um eine mittelfristige Perspektive, da sie davon ausgeht, dass eine Reihe von Untersuchungen auf ihr Kind zukommen.

    Ja, aber es ging ja um Ausnahmefälle, wie eine schwere Erkrankung. Wie oft kommt so etwas vor? Ja, und wenn dann 1x im Leben eines Lehrers dieser mal 3-5 zusätzliche Tage fehlt, wird die Schule es wohl verkraften können.

    Genau, diese 3-5 Tage sollten dann einfach so unkompliziert genommen werden können.

    Lies dir doch bitte meine Beiträge noch mal durch. Genau darum geht es doch nicht. Ich habe doch geschrieben, dass es in solchen Ausnahmesituationen, die vielleicht alle paar Jahre vorkommen immer Möglichkeiten geben soll.

    Mir ging aber um die Aussage, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichend und man gerade für ältere Kinder mehr Möglichkeiten haben sollte. Dem habe ich widersprochen. Für kurze akute Situationen reichen die aktuelle Regelungen. Aber wenn das öfters vorkommt und längerfristig ist, muss ich damit leben, dass ich mich notfalls unbezahlt freistellen lasse oder Lebenspartner Urlaub nimmt. Was machen denn die Eltern unserer Schüler, wenn sie beide normale Angestellte sind?

    Bestes Beispiel Covid-Impfung ein paar Beiträge über uns. Warum muss die Schule die Mutter da (bezahlt) freistellen? Wenn ich mein Kind danach nicht alleine lassen kann und auch keine andere Betreuung habe, muss ich den Termin halt so legen, dass ich frei habe. Dann macht man die Impfung halt an einem Freitag oder notfalls in den Ferien. Immerhin haben wir die Pandemie ja schon ein wenig länger und da kommt es bei einem 12jährigen sicher nicht auf ein paar Tage an. Und wenn es mir wichtig ist, dass es sofort passiert, dann muss ich mich Notfalls am Samstag morgen ins Auto setzen und gucke wo an dem Tag ein offenes Impfangebot ist. Aber genau das sind doch die Sachen, die nicht unvorhergesehen und plötzlich sind.

    Antimon, du hast dich im anderen Thread darüber beschwert, dass Forumteilnehmer beleidigt werden. Vielleicht solltest du mal deine Wortwahl überdenken.

    Es kann doch durchaus sein, das Waldorfschulen in der Schweiz ein anderes Klientel haben als in Deutschland. Wir haben ja gerade im Coronathread mitbekommen, dass in der Schweiz in vielen Dinge andere Einstellungen herrschen. In Deutschland scheint die Erfahrung von den meisten Kollegen aber anders zu sein. Das kann man doch einfach akzeptieren und so stehen lassen.

    Die Intensivstationen sind voll und es werden schon wierder geplante OPs abgesagt.

    Ich glaube, dass dieser Punkt viel zu stark unterschätzt wird. Selbst wenn man nur ein kaputtes Knie hat, aber nicht operiert werden kann, ist das schon echt hart. Oder Kuren, die nicht richtig stattfinden können. Letztlich leiden nicht wenige Menschen darunter, dass sich viele nicht impfen lassen. Und wenn die Intensivstationen voll sind, macht es auch mal den Unterschied zwischen Leben und Tod aus.

    Ich werde demnächst auch meinen Chef fragen, wie ich mich in so einem Fall verhalte, wenn mein Mann eben nicht kann und ich eigentlich Unterricht hätte.

    Aber da fängt das Problem doch schon an. Warum kann dein eben nicht? Ist Aufgabe als Lehrkraft weniger wichtiger? Ich finde es oft im Gegenteil. Ich kenne 2 Lehrkräfte mit Lebenspartner als Ingenieure. Die dürfen sogar offiziell zu Hause arbeiten. (Die Firma ist ein großer AG in der Region.) Trotzdem bleibt grundsätzlich die Lehrkraft zu Hause.

    Ich wollte auch nicht sagen, dass unser System schlecht ist. Aber letztlich sind wir schon privilegiert und wer sich darüber beschwert, muss vielleicht mal in andere Branchen gucken.

    Du verdrehst die Tatsachen. Der AG hat nicht sicherzustellen, dass die Kinder betreut werden, sondern die Eltern. Dafür steht ihnen in sehr engem Umfang bezahlter Sonderurlaub zu, bei Angestellten darüber hinaus noch die Möglichkeit, Kinderkrankengeld für einige Tage mehr zu erhalten. Wenn das alles aufgebraucht ist, gibt es aber noch das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Das hat aber nichts mit der Sicherstellung der Kinderbetreuung durch den AG zu tun!

    Genau so ist. Aber es wurde ja kritisiert, dass das zu wenig ist und der AG mehr freistellen soll beispielsweise wenn ältere Kinder krank sind.

    Höre ich auf wie vorgegeben zu Lüften, widersetze ich mich der Dienstanweisung. Daher ziemlich verzwickt...

    Wenn ich das als Elternteil mitbekommen würde, würde ich die Lehrkraft einmal nett darauf hinweisen, dass das nicht geht. Wenn Sie sich weiterhin weigert, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wenn es dadurch zu Infektionen kommt, Strafanzeige stellen.

    Das hört sich vielleicht hart an, aber aus meiner Sicht geht es gar nicht auf das Lüften zu verzichten. Wir haben eine Pandemie und das vorgeschriebene Maßnahmen. Ich kann privat sagen, dass ich das Risiko einer Infektion eingehe und mich entsprechend verhalte. Aber für die Kinder gibt es da aus meiner Sicht keine Alternativen. Die Lüftungen müssen eingehalten werden. Wenn es zu kalt wird, muss die Schule reagieren. Wenn sie nicht reagiert, Eltern nett darauf hinweisen das sie Situation mit der Schulleitung besprechen sollten. Sollte die Schulleitung auf die Idee kommen, eine Lehrkraft aufzufordern nicht regelmäßig zu lüften, darum bitten diese Anweisung schriftlich zu bekommen und die SL darauf hinweisen, dass man davon ausgeht, dass die Anweisung nicht rechtens ist. Ich würde sogar vermuten, dass hier eine Remonstrationspflicht herrscht, da durch fehlende Lüftung die Gesundheit der Kinder gefährdet wird.

    Und ja, auch durch Kälte wird sie gefährdet. Aber keineswegs so, wie durch eine Infektion.

    Der Zweck des Gesundheitsschutzes der allgemeinen Bevölkerung lässt sich auch durch mildere Mittel erreichen.

    Das ist aber ja gerade der Punkt über den man diskutieren müsste. Momentan haben wir ja auch keine Impfpflicht. Wenn wir jetzt eine Impfpflicht hätten und wir trotz milderer Mittel unser Ziel nicht erreichen, ist die Frage ob auch jemand unter Zwang gegen seinen Willen geimpft werden darf. Das wird man dann diskutieren müssen. Das wird auch sicherlich damit zusammenhängen, ob mildere Mittel wirken.

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