Schule nach den Sommerferien (NRW)

    • Offizieller Beitrag

    Ist das kein Durcheinander, was in Deutschland während er letzten 2 Jahre abgeht?

    Dann muss man es ja nicht noch durcheinanderer machen. ;)

    Natüüüürlich nicht... Aber interpretieren und anpassen, das ist durchaus möglich. Und sinnvoll. Diese Kriecherei nervt ohne Ende.

    Wobei weder bei "Maskenpflicht ist aufgehoben" noch bei "Der Test gilt 48 Stunden" etwas zu interpretieren gibt. Zumindest bei letzterem nicht in der Sek1./2. In der Grundschule könnte man ggf. darüber diskutieren, wann die 48 Stunden anfangen. Aber auch das ist in der Corona-Irgendwas-Verordnung (ich müsste nachschauen) klar dargestellt.

  • Es geht um Schulen. Da wird am Bach mit Waschbrett gewaschen und per Hand geschleudert.

    Äähh, stimmt ja, vergesse ich immer wieder - das böse, böse Digitalzeugs muss ganz schnell wieder weg… die armen Kinderchen!

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Yestoerty, macht ihr eigentlich überall eure eigenen Gesetze? Erst eigenmächtig eine Maskenpflicht, jetzt die Gültigkeit der Tests ... Ganz schön dünnes Eis. Fände ich als Elternteil äußerst befremdlich.

    Das kannst du gerne mit meiner Schulleitung klären, ich gehöre nicht dazu und auch nicht zur erweiterten Schulleitung. Und die externen Tests sind in NRW 24 Stunden gültig und fertig. Warum gilt das in Schulen nicht? Wie gesagt, mindestens ein Schüler ist schon wegen gefälschter Tests aufgefallen und seitdem "krank".

    Und die Maskenpflicht wurde ja zurückgenommen als die Bezirksregierung das sagte. Zack in einer Klasse von mir eine ungeimpfte Schülerin positiv und die eine ungeimpfte neben ihr auch. Bei 2 weitern warten wir noch auf Tests.

    Hätte eine Maskenpflicht wahrscheinlich verhindert.

    Oh ich hab noch einen für dich: in der Klasse werden alle Schüler*innen diese Woche gezwungen sich zu testen und Maske zu tragen bis das Gesundheitsamt festlegt welche Tage infektionsrelevant sind und offiziell entschieden wird wer in Quarantäne muss.

    Die Schulleitung fordert sogar von geimpften Schülern, die als Kontaktpersonen gelten, dass sie sich testen lassen und bis dahin zu Hause bleiben.

    Wie macht sie das dann mit der Bestellung der Tests? So viele Schnelltests könnt ihr gar nicht anfordern, dass ihr jeden Schüler 5mal in der Woche testet. Oder nutzt ihr die Teststäbchen mehrmals? ;)

    Leider haben wir so viele geimpfte Schüler, die die Tests immer (mal wieder) verweigern. Teilweise testen sich nur 2-5 Leute in einer Klasse. Da bleibt halt viel übrig, weil wir die Tests trotzdem immer wieder anbieten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Dass die Tests nur 24h gültig sind, hat nichts mit dem Intervall der Tests in der Schule zu tun. Wenn deine Schulleitung etwas fähig wäre, würde sie auch sehen, dass Schüler generell als getestet gelten. Und selbst wenn nicht, dann sind die Tests für die Schüler nur 24h gültig, es ist schlicht und ergreifend rechtswidrig, wenn hier mit dieser Begründung jeden Tag getestet wird. Und das kann man persönlich gut oder schlecht finden, es gibt, gerade für Beamte nun mal Anordnungen, die bindend sind.

  • Leider haben wir so viele geimpfte Schüler, die die Tests immer (mal wieder) verweigern. Teilweise testen sich nur 2-5 Leute in einer Klasse. Da bleibt halt viel übrig, weil wir die Tests trotzdem immer wieder anbieten.

    Was ist das denn für eine Aussage? Die "verweigern" nicht die Tests, es ist deren gutes Recht sich als Geimpfte nicht testen zu müssen in der Schule.

  • Yestoerty, du brauchst gar nicht die Moralkeule zu schwingen, um damit das rechtswidrige Handeln deiner SL zu verteidigen. Das, was deine SL tut, mag zur Eindämmung der Pandemie völlig richtig sein, es ist aber nun einmal rechtswidrig und das muss man nicht mittragen.

  • Dass die Tests nur 24h gültig sind, hat nichts mit dem Intervall der Tests in der Schule zu tun. Wenn deine Schulleitung etwas fähig wäre, würde sie auch sehen, dass Schüler generell als getestet gelten. Und selbst wenn nicht, dann sind die Tests für die Schüler nur 24h gültig, es ist schlicht und ergreifend rechtswidrig, wenn hier mit dieser Begründung jeden Tag getestet wird. Und das kann man persönlich gut oder schlecht finden, es gibt, gerade für Beamte nun mal Anordnungen, die bindend sind.

    Bei uns kann das GA anordnen, dass sich Klassen täglich testen sollen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

    Wenn ein Fall auftritt, müssen alle Schüler auch am nächsten Tag sich wieder testen.

    Es sich sicherlich etwas abenteuerlich argumentiert aber man kann es durchaus argumentieren, dass aufgrund der aktuellen Situation diesen Test notwendig sind und man als Schulleitung dadurch die Gesundheit von Schülern und Lehrkräften schützt. Nach dem Motto: Liebe Eltern, es gab zahlreiche Infektionen im Umfeld der Schule. Daher bitten wir darum, dass die Schüler sich die nächsten 14 Tage täglich testen.


    Wenn dann irgendwelche Querdenker-Eltern sich darüber beschweren, muss man wahrscheinlich zurückrudern. Aber so ein krasser Rechtsbruch ist es nun auch nicht. Da passieren an Schulen ganz andere Dinge.

  • Bei uns kann das GA anordnen, dass sich Klassen täglich testen sollen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

    Wenn diese Anordnung vom GA kommt, ist das aber doch was anderes, als wenn eine SL dies anordnet.


    Wir hatten im Frühsommer mal den Fall, dass zwei SuS einer Klasse (ein Pärchen, das zusammenwohnte) mit positiven Tests zur Schule gekommen sind, weil sie meinten, zwei Striche würden bedeuten, der Test sei ungültig :( . Die Lehrkraft hat die beiden SuS natürlich umgehend wieder nach Hause geschickt, aber unser SL mit dem GA telefoniert. Dieses hat dann die beiden SuS zum PCR-Test aufgefordert und zudem angeordnet, dass sich in der Klasse dieser beiden SuS zehn Tage lang die Mitschüler*innen täglich testen sollten. Da gab es also keinen Alleingang der Schulleitung.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    So, eben kam hier die Anleitung für den Export der Daten fürs Labor.

    Als Vorbereitung müssen die jeweils gewünschte Handynummer in das Schild-Feld "FAX" kopiert werden, da dies in der Regel leer ist und direkt exportiert werden kann.

    Kinderspiel ....

  • So, eben kam hier die Anleitung für den Export der Daten fürs Labor.

    Als Vorbereitung müssen die jeweils gewünschte Handynummer in das Schild-Feld "FAX" kopiert werden, da dies in der Regel leer ist und direkt exportiert werden kann.

    Kinderspiel ....

    da kannste froh sein, dass du in Bullerbü bist ;) hast ja sonst nix zu tun.

  • Wenn diese Anordnung vom GA kommt, ist das aber doch was anderes, als wenn eine SL dies anordnet.

    Klar, aber in einigen Landkreisen z.B. Verden ist das GA inzwischen auch überlastet. Im Grundsatz hast du natürlich Recht. Aber wenn eine Schulleitung es anordnet ist sicherlich nicht der krasse Rechtsbruch. Letztlich kann sich die SL erstmal darauf berufen, dass sie Gesundheit der Schüler schützt. Natürlich wird die Schulaufsicht das wahrscheinlich relativ schnell einkassieren. Dass daraus ein Disziplinarverfahren ergibt, glaube ich nicht.

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