Freistellung vom Dienst wg. "Kind krank" (älter als 12) möglich?

  • Vielen Dank.


    Er ist wieder zu Hause und es geht ihm gut. Er soll jetzt die erste Zeit etwas ruhiger treten, wovon er wenig begeistert ist. Aber wir denken, dass das jetzt die nächsten zwei, drei Wochen mal so sein muss - bis die Medikamente richtig wirken. Einen "Grand mal" hatte er noch nie und mit den Medikamenten hoffen wir, dass dies vielleicht auch nie passieren wird.


    Zitat

    hat Epilepsie, ist gut eingestellt und fährt Auto


    Das klingt gut.

    Ich denke, eine lebenslange Medikamenteneinnahme ist lästig, aber man kann sich wohl daran gewöhnen. Ich vertraue auch erst einmal darauf, dass die Medikamente viel bewirken. Aber ggf. gezwungenermaßen auf eigenständiges Autofahren verzichten, immer von anderen Menschen abhängig oder ausschließlich unfreiwillig auf ÖPNV angewiesen zu sein - wenn man dann vielleicht auch nicht unbedingt mitten in der City leben möchte - stelle ich mir heutzutage extrem einschränkend vor.

    Berufswahl ist das nächste Thema. Unser Sohn hat seit vielen Jahren einen festen Berufswunsch, von dem ich mir nicht sicher bin, ob er diesen jetzt noch ausführen könnte. Wir haben noch nicht mit ihm darüber gesprochen, für die ersten Tage reicht´s erst mal...

  • Ebenfalls anekdotisch, aber als Erweiterung zu meinem vorherigen Post:

    In einem Fall wurde (nach abgebrochenem Ref) eine Stelle in der IT angenommen, mit HomeOffice und bezahlter BahnCard 100 für eventuelle Kundenbesuche. Im anderen Fall wurde das Berufsleben (jetzt Rentner) mit dem Bus bewältigt, auf dem Land. Der jüngere Mensch hat auch einen Führerschein und könnte ihn inzwischen wieder nutzen. :)

  • Vielen Dank, das habe ich mir abgespeichert.


    Gibt es hier auch den Passus: "Wenn dienstliche Gründe nicht entgegen stehen?"

    Dieser Satz wird in dem Flyer zwar nicht erwähnt. Aber bei ständigem massivem Lehrermangel (nicht nur generell, sondern ganz konkret an der betreffenden Schule) denke ich mir, dass SL und Schulamt da durchaus nicht mitmachen (wollen).


    ???

  • Catania

    Dann empfiehlt sich den zuständigen Personalrat zu beteiligen. Die gehen bei sowas im Regelfall steil😅

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Lehrermangel an der Schule ist kein dienstlicher Grund, sondern Organisationsversagen des Dienstherren (habe ich so dieses Jahr auf einer Schulrechtsfortbildung gesagt bekommen), da muss er sich schon was besseres ausdenken. :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Es ist nicht in Ordnung, dass man für pflegebedürftige Kinder keine Krankschreibung erhält. Vorsicht mit der Pflegezeit. Was da am Ende rausspringt, ist ein Zubrot. Und es wurde schon mehrfach gesagt: wer krank vor Sorge ist, ist auch nicht arbeitsfähig.

  • Es ist nicht in Ordnung, dass man für pflegebedürftige Kinder keine Krankschreibung erhält. Vorsicht mit der Pflegezeit. Was da am Ende rausspringt, ist ein Zubrot. Und es wurde schon mehrfach gesagt: wer krank vor Sorge ist, ist auch nicht arbeitsfähig.

    Wenn Firelilly das posten würde, gäbe es andere Reaktionen.

  • state_of_Trance , würdest du dich krankschreiben lassen, wenn du plötzlich epileptische Anfälle bekämst? Und zwar so lange, bis du medikamentös eingestellt bist, den Schock verarbeitet hättest, dich wieder arbeitsfähig fühlst? Wenn nein: Glückwunsch zu soviel roughness oder vielleicht doch eher Mitleid. Wenn aber doch, lass dir erklären, dass sich eine Hiobsbotschaft wie eine schwere Erkrankung des eigenen Kindes sich nicht anders anfühlt, als wenn es einen selbst beträfe.


    Es geht nicht darum, jemandem zu sagen, er solle blaumachen, sondern sich zugestehen, dass man Hilfe braucht, wenn man sich in einer Schocksituation befindet.


    Das oben verlinkte Pflegekonzept ist keine Krankschreibung, sondern ein schlechter Witz. Die TE müsste dann Teilzeit arbeiten, was wiederum nur geht, wenn ihr Kind alleine bleiben kann und sie eben arbeitsfähig ist.


    Es ist eine Gesetzeslücke, die wir zu diesem Thema haben. All dies für Mütter geschrieben, die in ähnlicher Situation sind.

  • Wenn Firelilly das posten würde, gäbe es andere Reaktionen.

    Firelilly ruft beständig ziemlich unverhohlen dazu auf im Zweifelsfall blauzumachen als Ausgleich für irgendwelche als unzumutbar empfundenen Umstände, hier geht es um eine schwerwiegende Erkrankung des eigenen Kindes, eine tief besorgte Mutter, die auch noch in einem anderen Bundesland lebt und eine Rechtslage, die nicht ausreichend bedacht hat, dass Eltern an dieser Stelle keine funktionierenden Arbeitsroboter sind, sondern selbst tief betroffen. Empathie ist etwas anderes als individuelle Nutzenmaximierung. Letzteres empfiehlt Firelilly regelmäßig, ersteres zeigt Karuna gerade.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich finde auch, dass es sich bei dem Ablauf der "Kind-krank-Tage" mit 12 Jahren um eine Regelung handelt, die SO eigentlich nicht angemessen ist. Es muss sich ja noch nicht einmal um eine schwere Erkrankung handeln. Aber nehmen wir einmal an - die typischen "Klassiker" - das Kind ist gerade eben dem Alter der "Kind-krank-Tage" entwachsen und bekommst just eine Erkältung mit höherem Fieber, oder eine Magen-Darm-Erkrankung, bei dem das Kind im halbstunden-Takt über dem Eimer hängt (...). Wir hätten in dem Fall niemanden, der das Kind betreuen könnte. Aber wollte man das Kind in dieser Situation den ganzen Arbeitstag lang alleine lassen? Doch wohl nicht. Ich finde, diese "Kind-krank-Tage" müssten zumindest 2 Jahre herauf gesetzt werden.


    Aber auch bei älteren Kindern (unabhängig davon, wie schwer die Erkrankung ist) kann es eben Situationen geben, wo die Eltern da sein sollten oder auch möchten. Auch, wenn man vielleicht nicht direkt pflegen oder fortwährend neben dem Bett sitzen und Händchen halten muss. Für Arbeitnehmer außerhalb des ÖD gibt es dann zumindest die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen oder gar sich unbezahlt freistellen zu lassen. Und zwar ohne ärztliche Atteste, wochenlange Beantragungsfristen etc. Diese Varianten sind vielleicht nicht optimal, aber sie sind zumindest eine MÖGLICHKEIT. Im ÖD, insbesondere bei Lehrern, fehlen diese Möglichkeiten gänzlich.


    An dieser Stelle sehe ich die Gesetzeslücke. Geht unsere Dienstpflicht soweit, dass wir das Wohl und die Gesundheit der eigenen Kinder wie selbstverständlich hintenan stellen müssen und dieses weniger wichtig ist als der alltägliche Unterricht für "fremde" Kinder?

  • Für Arbeitnehmer außerhalb des ÖD gibt es dann zumindest die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen oder gar sich unbezahlt freistellen zu lassen. Und zwar ohne ärztliche Atteste, wochenlange Beantragungsfristen etc. Diese Varianten sind vielleicht nicht optimal, aber sie sind zumindest eine MÖGLICHKEIT. Im ÖD, insbesondere bei Lehrern, fehlen diese Möglichkeiten gänzlich.


    An dieser Stelle sehe ich die Gesetzeslücke. Geht unsere Dienstpflicht soweit, dass wir das Wohl und die Gesundheit der eigenen Kinder wie selbstverständlich hintenan stellen müssen und dieses weniger wichtig ist als der alltägliche Unterricht für "fremde" Kinder?

    Die hier angesprochene Gesetzeslücke gibt es gar nicht. Neben dem hier im Thread mehrfach angesprochenem bezahlten Sonderurlaub, sehen die Beamtengesetze von Bund und Ländern noch "Urlaub aus familiären Gründen" / "familienbedingte Beurlaubung" vor (vgl. z.B. §92 BBG oder §62NBG):


    Zwingende dienstliche Belange sind i.d.R. erst berührt, wenn die damit verbundenen Einschränkungen des Dienstbetriebs über ein normales Maß hinaus gehen würden. Fehlende Vertretungsreserven begründen keine solchen Belange.


    Vergleichbare Regelungen wird es (ohne es für alle Bundesländer geprüft zu haben) vermutlich in den Landesbeamtengesetzen ebenfalls geben. Für Niedersachsen ist das der angesprochene §62 NBG, der im Wortlaut quasi identisch ist.


    PS: Wer sich mal mit den Begriffen "zwingende" und "dringende" (schwächere Form) dienstliche Belange beschäftigen möchte, kann sich u.a. den Beschluss des BVerwG 2 B 76.08 vom 11.12.2008 mal anschauen. Das Gericht hat dort recht übersichtlich dargestellt, welcher Schweregrad von Einschränkungen des Dienstbetriebs vorliegen muss, um diese Begriffe auszufüllen.




  • Nun ja. In meinem Fall geht es um ein Angestelltenverhältnis, ich bin nicht verbeamtet.


    Dann muss diese Möglichkeit beantragt werden. Zwar sehe ich auf die Schnelle im Gesetz nicht, wie lange vorher. Aber allein eine Verlängerung ist "spätestens sechs Monate vor Ablauf der genehmigten Beurlaubung" zu stellen. Da möchte ich nicht wissen, wie lange vorher ich den Erstantrag stellen muss UND, wie lange das dann dauert, bis es bearbeitet wird (...) (Erfahrungsgemäß in unserem Schulamt zig Monate.)


    Das ist aber nicht die Situation, über die wir hier reden. Es geht um einzelne Tage oder vielleicht etwas mehr, die man SPONTAN benötigt, also tatsächlich von heut auf morgen.


    Ich habe meine SL nach Sonderurlaub gefragt (sie wusste, weswegen). Antwort: Kann ich Ihnen nicht geben.


    (Es wurde eine andere Möglichkeit gefunden, dazu möchte ich mich hier jetzt aber nicht weiter äußern.)

  • Im Angestelltenverhältnis greift vermutlich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. §28 TVL sieht Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vor. Ein solcher wichtiger Grund ist bei Pflege eines minderjährigen Kindes analog zu der angesprochenen Regelung für Beamte anzunehmen und entsprechend Sonderurlaub aus familiären Gründen zu gewähren (auch kurzfristig!).


    Auf die schnelle für z.B. Bremen gefunden:


    Beispiele für wichtige Gründe können insbesondere familiäre Gründe (Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen) oder auch berufsqualifizierende Gründe wie zum Bei­spiel Fort- und Weiterbildungen, Umschulungen oder ein Studium sein.


    (...)


    „Die Regelung des § 62 Abs. 1 Nr. 2 (Beurlaubung aus familiären Gründen) des bremischen Beamtengesetzes gilt auch für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie An­gestellte im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 2). In einem Tarifvertrag zuguns­ten der Arbeiter und Angestellten getroffene Regelungen bleiben unberührt.“

  • Nun ja. In meinem Fall geht es um ein Angestelltenverhältnis, ich bin nicht verbeamtet.

    Da werden die Angestellten im öffentlichen Dienst genauso wie alle anderen behandelt und du kannst dir immer dafür unbezahlt frei nehmen.

    Das es generell bei Lehrern mit Urlaub außerhalb der Ferien schwierig ist, ist ja unabhängig von öD oder nicht.

  • Das oben verlinkte Pflegekonzept ist keine Krankschreibung, sondern ein schlechter Witz.


    Wisst ihr, wie sowas aussieht bei z.B. selbständigen Handwerkenden?
    Weitet mal euren Blickwinkel!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wisst ihr, wie sowas aussieht bei z.B. selbständigen Handwerkenden?
    Weitet mal euren Blickwinkel!

    Weißt du denn, wie es ist, wenn das Kind plötzlich schwer erkrankt? Weißt du, welchen Job Catanias Mann hat, oder ob sie alleinerziehend ist?


    Spar dir Vergleiche mit einer Gruppe anonymer anderer, wenn du nicht mal weißt, wie es dem geht, der die Frage stellt.

  • Völlig wurscht, dass Selbständige keine Kindkranktage haben hat doch nichts damit zu tun, was die TE jetzt tun kann. Außerdem hat auch niemand gesagt, dass er das gut findet, dass Selbständige keine Kindkranktage haben. Es liegt halt in der Natur der Sache, sie sind ihr eigenen Arbeitgeber. Wer eine tolle Idee hat, wie man deren Probleme lösen kann, kann ja einen eigenen Thread aufmachen. Dieses "stell dich mal nicht so an, weil andere haben auch Probleme" kam schon im Coronathread oft genug auf, das bringt doch nichts.

  • Weißt du denn, wie es ist, wenn das Kind plötzlich schwer erkrankt? Weißt du, welchen Job Catanias Mann hat, oder ob sie alleinerziehend ist?


    Spar dir Vergleiche mit einer Gruppe anonymer anderer, wenn du nicht mal weißt, wie es dem geht, der die Frage stellt.


    Ja, sowas weiß ich seit 40 Jahren. Schon mehrmals durchlebt.
    Aber ihr klagt auf hohem Niveau, auf sehr hohem Niveau.

    Alles Verständnis für Notlagen; ich gönne sie keinem.

    Aber unsere Versorgung ist schon unvergleichlich.

    Und wem das nicht reicht, der kann sich noch privat entsprechend absichern.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

Werbung