Fast jedes Bundesland hat Vorgaben für die Raumgröße, in Niedersachsen zum Beispiel 2 qm pro Schüler bzw. Schülerin.
Nein. Das ist falsch.
https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-…en-zum-schulbau
Schulrecht
Die Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten (§ 108 NSchG). Es handelt sich dabei um eine Aufgabe, welche die Schulträger im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen haben.
Detailliertere schulrechtliche Vorgaben zum Schulbau gibt es in Niedersachsen nicht.
Die unverbindlichen „Handreichungen zu Umfang und Ausgestaltung der Schulgrundstücke und Schulanlagen für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (Schulbauhandreichungen)“ vom 18.8.1988 sind zum 31.12.2000 ohne Nachfolgeregelung außer Kraft getreten.
Der Schulträger hat somit einen großen Gestaltungsspielraum.
Aber selbst wenn, ein Klassenraum mit 40 qm und 20 Schülern ist ziemlich voll. Du brauchst auch noch Wege, hast eventuell Schränke und Lehrer und Tafel sollten auch noch reinpassen. In meine Klasse mit 80 qm bekomme ich rund 12 Schüler mit jeweils 1,50 m Abstand gut rein. Zu nahe ans Fenster darf ich bei geöffneten Fenstern nicht, da dort Verletzungsgefahr besteht. Mit momentan 25 Schülern dauerhaft einen Abstand von 1,50 m einzuhalten ist für mich unmöglich.