Also hier entspricht O.Meiers Auffassung genau der der Schulverwaltung,
Wenn jemand wegen Impfunwilligkeit nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, soll sie zusehen, wo sie bleibt. Da gibt es nichts extra. Anders ist das bei den Fällen, wo Schülerinnen wegen Risikogruppe nicht nach 'ne Präsenz hinkommen können. ... Wenn dann jemand wegen Datenschutz nicht im Klassenraum sein möchte, gebe ich ihr gerne einen Arbeitsauftrag, den sie in einem getrennten Raum bearbeiten kann.
Ich habe einen Fall einer Schülerin, die bis zum Schuljahresende in Distanz war. Für die Präsenten war es immer selbstverständlich, dass die online dabei war. Sie haben sich ihrerseits um die Technik gekümmert, ihr just in time Handyfotos von den eigenen Aufzeichnungen geschickt etc.
Ok, also in Berlin entscheidest du als Lehrerin, ob die Gründe das jemand im Distanzlernen ist legitim sind? (Wir reden natürlich darüber, dass die Schüler legitim zu Hause bleiben. Z.b. wegen Quarantäne oder weil die Präsenzpflicht aufgehoben wurde.)
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung gilt doch sicherlich auch in Berlin, oder? Du kannst nicht ein Kind in den Nebenraum schicken, nur weil es dir keine Zustimmung gibt. Dadurch dürfen dem Kind keine Nachteile entstehen. Richtig wäre es eine Lösung zu finden, wo nur die Lehrkraft aufgenommen wird.
Die Schüler kümmern sich um die Technik? Aber ihr habt sicherlich geprüft, dass das alles datenschutzkonform ist. Was ist denn mit der Auftragsverarbeitung? Wurde da ein Vertag geschlossen?
Handyfotos? Über Whatsapp zufälligerweise? mmh.
In der Praxis kann man sicherlich alles so machen. Ich habe auch in der Pandemie Unterricht gestreamt. Wenn man das aber mit System machen will, muss es rechtlich auch haltbar sein. Und das ist keineswegs so einfach wie du denkst. Auch in Berlin gilt die DSGVO.