Vielleicht sind es auch einfach die, die im Gegensatz zu den anderen ein Anrecht darauf haben 
Ich sage es mal anders, in Berlin ist es so, dass die Schulleitung eine Lösung innerhalb der Betreuungszeiten finden muss nach dem Frauenförderplan, tut sie es nicht muss sie zusätzliche Betreuung bezahlen bzw. besorgen.
Ich kenne Berlin nicht. Aber in Niedersachsen ist das schlichtweg nicht immer möglich. Bei uns sind an den Grundschule viele Leute in Teilzeit. Wir sind aber auch Ganztagsschule. Wir müssen also auch nachmittags ein Angebot machen. Letztlich muss aus meiner bescheidenen Sicht auch jemand, der an eine Ganztagsschule geht, damit rechnen, dass er/sie nachmittags arbeiten muss. Problem für diese Leute ist natürlich, dass inzwischen fast alle Schulen ein Ganztag anbieten.
Ich frage mich ernsthaft, wie ihr das in Berlin macht, wenn ihr Unterricht anbieten müsst, die Lehrkräfte aber zu diesen Zeiten nicht arbeiten möchten. Verstehe ich dich richtig, dass ich (als berechtigte TZ-Kraft) einfach sagen, ich habe den Freitag frei? Was macht ihr, wenn das alle machen? Fällt dann Freitags die Schule aus? In Niedersachsen ist bei allen Rechten immer der Hinweis, dass das nur gilt, wenn keine zwingenden schulischen Gründe dagegen sprechen. Finde ich persönlich auch richtig.
Mal davon abgesehen bist du da doch genau bei dem Problem, was ich am Anfang beschrieb. Wenn Du das Recht hast zum Zeitpunkt xy frei zu haben, muss jemand anderes dort unterrichten. Vielleicht hat diese Person dadurch ein paar Springstunden oder hat andere persönliche Gründe, warum das nicht gut geht.