Alle anderen Kriterien die das System Schule und die Auswirkung von Versetzungen auf das System betreffen sind nicht Untersuchungsauftrag des Amtsarztes, denn er ist Arzt und kein Unternehmensberater. Sind die Bedingungen wie oben erfülkt, so kann der Amtsarzt nur konstatieren, dass bei Verbleib der LK am jetzigen System mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Bei einer Versetzung diese DU jedoch mit überwiegender Wahrscheinlichlichkeit verhindert werden kann.
Wenn aufgrund dieses Gutachten die Dienststelle auch für die zur Ruhesetzung entscheidet wünsche ich ihr viel Spaß bei dem nachfolgenden Gerichtsverfahren.🤷
Das ist in der Theorie auch recht einfach. Das erste Problem ist aber, dass es inzwischen in manchen Regionen viele Schulen gibt, die krankmachende Rahmenbedingungen hat. Gut, da kann man sagen, dass der Dienstherr dann diese Bedingungen wie auch immer ändern muss.
Das zweite Problem ist aber, dass ein Amtsarzt i.R. keine großen Untersuchungen mit Therapie und Langzeitbeobachtung machen kann, sondern sich in weiten Teilen auf die Aussagen der Person und der Ärzte verlassen muss. Und auch wenn es keiner hören will, findet man immer einen Arzt, der einem ggf. die notwendigen Atteste ausstellt. Das muss gar nicht aus Bösartigkeit sein. Bei vielen Krankheiten gibt es oft unterschiedliche Sichtweisen. In meinem Geburtsort gab es auch den einen oder anderen Arzt, wo man genau wusste, dass man erstmal eine Woche krank geschrieben wurde.
Wenn man es nun zu einfach macht, hat man schnell etliche Anträge auf Schulwechsel aus gesundheitlichen Gründen. Die meisten mögen auch gute Gründe haben. Ich möchte auch nicht in NRW an einer Brennpunktschule arbeiten. Aber am Ende bricht das System dann zusammen.
Das ist für die Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, schwierig. Aber wenn man es "zu leicht" macht, werden auch (zu viele) schwarze Schafe es ausnutzen.