Beiträge von Tom123

    Alle anderen Kriterien die das System Schule und die Auswirkung von Versetzungen auf das System betreffen sind nicht Untersuchungsauftrag des Amtsarztes, denn er ist Arzt und kein Unternehmensberater. Sind die Bedingungen wie oben erfülkt, so kann der Amtsarzt nur konstatieren, dass bei Verbleib der LK am jetzigen System mit einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Bei einer Versetzung diese DU jedoch mit überwiegender Wahrscheinlichlichkeit verhindert werden kann.

    Wenn aufgrund dieses Gutachten die Dienststelle auch für die zur Ruhesetzung entscheidet wünsche ich ihr viel Spaß bei dem nachfolgenden Gerichtsverfahren.🤷

    Das ist in der Theorie auch recht einfach. Das erste Problem ist aber, dass es inzwischen in manchen Regionen viele Schulen gibt, die krankmachende Rahmenbedingungen hat. Gut, da kann man sagen, dass der Dienstherr dann diese Bedingungen wie auch immer ändern muss.

    Das zweite Problem ist aber, dass ein Amtsarzt i.R. keine großen Untersuchungen mit Therapie und Langzeitbeobachtung machen kann, sondern sich in weiten Teilen auf die Aussagen der Person und der Ärzte verlassen muss. Und auch wenn es keiner hören will, findet man immer einen Arzt, der einem ggf. die notwendigen Atteste ausstellt. Das muss gar nicht aus Bösartigkeit sein. Bei vielen Krankheiten gibt es oft unterschiedliche Sichtweisen. In meinem Geburtsort gab es auch den einen oder anderen Arzt, wo man genau wusste, dass man erstmal eine Woche krank geschrieben wurde.

    Wenn man es nun zu einfach macht, hat man schnell etliche Anträge auf Schulwechsel aus gesundheitlichen Gründen. Die meisten mögen auch gute Gründe haben. Ich möchte auch nicht in NRW an einer Brennpunktschule arbeiten. Aber am Ende bricht das System dann zusammen.

    Das ist für die Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, schwierig. Aber wenn man es "zu leicht" macht, werden auch (zu viele) schwarze Schafe es ausnutzen.

    Man muss auch fairerweise sagen, dass Amtsärzte sehr unterschiedlich entscheiden und manche sich vielleicht zu sehr auf die eine Seite zu stellen. Ich kenne eine Schule, wo das Gesundheitsamt bei rund 1/3 der Schüler eine Schulbegleitung empfohlen hat. Das ist natürlich vollkommen unrealistisch aber irgendwo auch verständlich.

    Genauso ist sicherlich auch bei manchen Ärzten, wenn Lehrkräfte dort sitzen. Sie überlegen sich, was sie tun können, um dieser konkreten Lehrkraft sinnvoll zu helfen. Für das gesamte System Schule wird es aber irgendwann ein Problem werden, wenn Lehrkräfte zu einfach versetzt werden. Wenn man es zu einfach macht, leiden am Ende diejenigen Lehrkräfte, die wirklich Hilfe benötigen. Das Ganze ist ziemlich schwierig.

    Ja, da bin ich mir sicher. Und die Nummer mit dem Originalzeugnis dient vor allem dazu, dass gerade keine Doppelanmeldungen erfolgen und Schulplätze blockieren, die dann doch nicht abgerufen werden.

    Das scheint eine regionale Sache zu sein. Bei uns wurde das laut den Eltern nicht abgegeben sondern nur kopiert. Wir haben aber auch nur ein Gymnasium, eine Realschule etc., die in Frage kommen. Das ist dann wahrscheinlich in Städten wie Hannover anders.

    In Klasse 1 und 5 ist das naturgemäß etwas schwierig, da noch keine Ausweise vorliegen. Die Anmeldung funktioniert hier aber nur mit Geburtsurkunde und in 5 zusätzlich dem Originalzeugnis der 4. Klasse, welches auch zunächst bei der Schule verbleibt.

    Bist Du sicher? Bei uns ist es nicht so. Zumal die Eltern das Kind mit dem Halbjahreszeugnis anmelden. Das Ganze bringt auch wenig, da die Schule im Nachgang von den Grundschulen sowieso die komplette Schülerakte bekommen. Wenn ein Kind an zwei Schulen angemeldet würde, würde es dann auffallen.

    Es ist schade, dass es bei euch so ist. Ich denke, dass das aber an Schulen auch unterschiedlich ist und auch auf die Größe des Systems ankommt. Bei uns an der Grundschule mit nur rund 20 Personen ist halt doch was anderes.

    Aber am Ende sind es Probleme, die jeder etwas größere Betrieb hat. Auch in der viel gelobten freien Wirtschaft gibt es in den Betrieben diese Ungerechtigkeiten oder auch Personen, die einfach durchgefüttert werden. Es gibt Leute, die bei der Zeiterfassung beschummeln, es gibt Leute, die extra langsam arbeiten, damit sie bestimmte Jobs nicht erledigen müssen.

    Am Ende wird man damit leben müssen. Ich hoffe aber, dass zu mindestens grundsätzlich die Aufgaben so geregelt werden, dass man sie in der vorgesehenen Zeit erledigen kann. In den letzten Jahren haben wir immer wieder zusätzliche Aufgaben ohne Entlastung bekommen.

    Auch eine gute Schulleitung kann schwer hinter die Köpfe schauen und herausbekommen, ob die angegebenen Arbeitsstunden in der außerunterrichtlichen Arbeitszeit durch objektiv hohe Belastungen (z.B. Korrekturzeiträume, viele angesetzte Sitzungen u.ä.) enstanden sind oder dadurch, dass das nächste Arbeitsblatt für die 5b noch 3h lang im Layout überarbeitet, mit Zierrand versehen und laminiert wurde.

    Das ist die eine Seite und liegt auch eher in der Verantwortung der Lehrkraft. Es gibt aber auch durchaus externe Einflüsse, die wir nicht steuern können. Welche Fächer und Jahrgänge unterrichtet die Lehrkraft? Wie ist die Klassensituation? Eine Klassenlehrkraft hat mehr Aufgaben als eine reine Fachlehrkraft. Eine Deutschlehrkraft mehr als eine Sportlehrkraft. Die eine Klasse hat viele Schüler, die andere weniger. Manche Klassen haben sehr viele Förderkinder mit entsprechenden Förderplänen, Gutachten etc.. Eine gute SL kann das schon bei der Stundenplanerstellung berücksichtigen.

    Sie wird aber nie das Kernproblem, der unterschiedlichen Arbeitsdichte lösen. Vermutlich schlagen wir da in der Hinsicht in jeder Unterrichtsstunde viele andere Jobs. Das Beispiel mit dem gemächlichen Arbeitstempo in einigen Bürojobs kam ja schon.

    Eine gute Schulleitung kann das kompensieren, indem sie üblichen Extraarbeiten geschickt verteilt. Klappt nur in der Praxis meistens nicht.

    Was verstehst du eigentlich nicht? Es geht den Dienststellenleiter und auch die Sekretärin nichts an, ob dein Bein gebrochen ist oder du eine psychische Erkrankung hast.

    Schade, dass Du meinen Beitrag nicht gelesen hast. Ich habe bereits betont, dass es nicht darum geht, dass der AG die Diagnose braucht. Aber in vielen Fällen ist die Lehrkraft in der Lage zu telefonieren ohne ihre Genesung zu gefährden. Ob sie das will, ist eine andere Sache. Aber nur dass eine Lehrkraft einen Burnout haben könnte, ist keine Begründung.

    Ob es ein Gesetz gibt, dass den Anruf durch den AG verbietet ist völlig wurscht, weil es ebenso kein Gesetz gibt, das den Anruf zur Pflicht erhebt.

    Es gibt auch kein Gesetz, dass dir erlaubt auf die Straße zu gehen. So funktioniert unser Rechtssystem nicht.

    Und warum sind sie das?!?! Ich finde maximal einer muss ausreichen!

    Das ist sicherlich subjektiv. Ich hätte gerechnet, dass wenn jemanden nicht erreicht, man es am nächsten Tag noch mal versucht. Das Sekretariat ist sicherlich auch nicht immer besetzt. Ist auch die Frage, ob man das Handy anruft, wo man den Anrufer sieht oder Festnetz, wo man es vielleicht nicht mitbekommt.

    Das haben dir doch viele andere schon versucht zu erklären, dass es nicht sein kann, dass man das, was man früher mehr gearbeitet hat nun einfach unter den Tisch fallen lassen muss.
    Das muss auch berücksichtigt werden und doch, diverse Bundesländer haben oder hatten Arbeitszeitkonten.

    Da hast Du wohl einen anderen Thread als ich. Als ich dich angesprochen habe, gab es noch keine Antwort auf meine Aussage. Es war auch meine erste Aussage zu dem Thema.

    Zum Inhaltlichen:

    Ich finde Arbeitszeitkonten gut. Und selbstverständlich muss man auch gemachte Überstunden anrechnen. Das ist doch alles selbstverständlich?

    Aber nur weil ich irgendwann mal mehr gearbeitet habe, ist das doch kein Grund gegen eine Arbeitszeiterfassung. Die Argumentation führt dazu, dass die jungen Leute immer wieder Überstunden machen "müssen". Das Ziel sollte es doch sein, dass bei uns allen die Arbeitszeit fair berechnet wird und niemand Überstunden machen "muss". Das kann natürlich auch bedeuten, dass einzelne Lehrkräfte dann mehr als jetzt arbeiten müssen. Aber das kann doch nicht ein grundsätzliches Argument gegen eine Arbeitszeiterfassung sein?

    ... , weil zu viele Lehrkräfte-wie du- meinen, dass alles Mögliche an Kontaktversuchen doch legitim sein müsse.

    Das habe ich weder behauptet noch geschrieben. Ich habe geschrieben, dass 2-3 telefonische Kontaktversuche in Ordnung sind, wenn man die Lehrkraft nicht erreichen kann. Es sei denn, dass die Lehrkraft bei der Abgabe der Krankmeldung bereits mitgeteilt hat, dass sie nicht kontaktiert werden möchte.

    Alles, was dennoch geklärt werden muss, muss bei dringlichen Angelegenheiten KuK übertragen werden zur alternativen Bearbeitung und bei den wenigen anderen Dingen schriftlich geklärt werden im Regelfall. Sollte tatsächlich jemand Prüfungsklausuren zuhause haben (wo sollten diese auch sonst korrigiert werden, egal ob Abiklausuren oder andere Abschlussprüfungen?) , werden Lehrkräfte wenn irgend möglich realistischerweise IMMER selbst einen Weg suchen, diese der Schule sicher zukommen zu lassen, genau wie Noten.

    Wenn das alles so ist, gibt es auch keinen Grund zu sprechen. Leider ist das in der Praxis nicht immer so.

    Tom: soll ich mir dann alle ausgearbeiteten unterrichtsstunden, die noch modern genug sind, extra nochmal neu ausdenken, nur damit ich auch genug zu tun habe?

    Nein, aber zu sagen, dass man keine Arbeitszeiterfassung will, weil man früher mehr gearbeitet hat und heute weniger arbeitet, passt nicht.
    Sei froh, dass Du in deiner Situation momentan weniger arbeiten musst. Das ist dein persönlich Glück und sicherlich auch verdient. Aber das kann doch nicht das Argument gegen eine Arbeitszeiterfassung sein?

    Wenn Du an einer anderen Schule und würdest mit Schulentwicklungsaufgaben vollgeschüttet oder hättest andere Klassen, andere Fächer, viele Inklusionskinder, was auch immer, würde es anders aussehen.
    Aber in beiden Fällen haben beide Seiten das gleiche Recht die vereinbarten Stunden zu arbeiten. Weder muss der eine mehr, noch hat ein anderer einen Anspruch darauf mehr zu arbeiten.

    Nein das spielt keine Rolle und geht die Schule auch nichts an.

    Bei der Bewertung, ob ein Telefonat sinnvoll ist, spielt die Erkrankung durchaus eine Rolle. Ich habe nichts davon geschrieben, dass die Schule oder der Dienstherr das wissen soll. Aber wenn Du "nur" ein gebrochenes Bein hast, hast Du wahrscheinlich weniger ein Problem mit einem Telefonat als bei einer psychischen Erkrankung. Und genau weil die Schule die Diagnose nicht weiß, kann sie auch schlecht einordnen, ob ein Anruf negative Folgen hat.

    Der Schlüssel ist hoffentlich nicht bei ihm daheim. Da gehört sowas überhaupt nicht hin. Die Kombination oder einen zweiten Schlüssel hat auch seine Vertretung.

    Ich habe selbst beruflich einen Tresorschlüssel gehabt. Da gab es keinen zweiten Schlüssen bei der Vertretung. Dann die Frage, wo soll er denn sonst hin, wenn nicht nach Hause? Du nimmst den Schlüssel mit, damit bei einem Einbruch niemand Zugang hat. Oder soll ich den in den Schreibtisch in der Schule legen?

    Wenn der Arbeitgeber es versäumt eine gescheite Vertretungsregelung zu installieren, dann ist das nicht das Problem der erkrankten Person. Das nennt sich unternehmerisches Risiko und vor dem ist auch der öffentliche Dienst nicht verschont. Eine kranke Person ist erstmal nicht greifbar. Sie darf natürlich helfen, wenn die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Einen Anspruch auf Hilfe hat der Arbeitgeber/Dienstherr aber nicht.

    Also erstmal hat niemand irgendwie behauptet, dass der Dienstherr einen Anspruch hat. Es ging lediglich um die Frage, ob der Dienstherr die dienstunfähige Person anrufen und etwas Fragen darf.

    Das Unternehmerische Risiko kenne ich so, dass darum geht, ob man Gewinn oder Verlust macht. Damit hat der öffentliche Dienst eigentlich nichts zu tun. Außerdem sind die meisten Lehrkräfte Beamte. Da sind wir dann beim Treueverhältnis.

    Aber trotzdem hat natürlich die Schule für entsprechende Vertretungsregeln Sorge zu tragen. Aber in der Praxis ist halt nicht so einfach. Lehrkraft A nimmt die Abiturklausuren mit nach Hause und erkrankt längerfristig. Was soll die Schule da machen? Sie hätte höchsten den Lehrkräften auftragen können nur noch im Dienstgebäude zu korrigieren. Aber das will ja auch keiner. Daher sollte man da auch mal "Kirche im Dorf lassen". Vertretungsregeln sind wichtig und niemand ist unersetzlich. Aber trotzdem kann man nicht jeden Einzelfall abdecken und manchmal ist ein Anruf trotz Dienstunfähigkeit sinnvoll. Man kann immer noch nicht rangehen und sagen, dass man nicht telefonieren möchte/kann.

    puh.. aber selbst dann habe ich noch zu viele jahre, in denen ich auf meine dann alten tage verdientermaßen und ohne zu lügen etwas fauler sein will.

    Das mag vielleicht aus subjektiver Sicht so hinkommen, ist aber doch nicht in Ordnung. Nur weil Du als junger Mensch vielleicht freiwillig mehr gearbeitet hast, kannst Du doch nicht daraus schließen, dass Du ab einem gewissen Alter weniger arbeiten musst. Dafür gibt es ggf. Arbeitszeitkonten. Aber auch wenn Du älter bist, hat doch die Schule das Recht von dir die vereinbarte Dienstzeit einzufordern.

    Das jetzt als Argument gegen eine Arbeitszeiterfassung zu nehmen, finde ich nicht passend. Letztlich geht es darum, dass Du sowohl als junger als auch als älterer Mensch nur die vereinbarte Arbeitszeit leistet. Weder zu viel, noch zu wenig.

    Alle Diskussionen in diesen Bereichen sind doch von Fake-News durchzogen. Es muss nur irgendwo mal etwas von Hitzewelle stehen und schon kommen die Aussagen "Es ist Sommer." "Es war früher auch so heiß." "Die Erde erwärmt sich aus natürlichen Gründen." ...

    Bei den Windrädern gibt es so ein AFD-Clip, wo das Windrad auf einmal riesig ist. Da wäre das Ding im Maßstab 500 und mehr m groß...

    Es gibt unfassbar viele Szenarien, wo nur ein ganz bestimmter Mensch die Lösung weiß.

    Und genau deswegen hält es die Rechtsprechung für legitim jemanden Krankes anzurufen, wenn der AG ein dringendes Anliegen hat. So nach dem Motto des Interessenausgleiches. Aber das gilt natürlich nur für normale Menschen und nicht für Lehrkräfte. Wir alle wissen natürlich, dass Schulen so perfekt organisiert sind das solche Dinge nicht vorkommen können. Überlegt mal, was wäre wenn es Lehrkräfte gibt die (womöglich sogar entgegen den dienstlichen Vorgaben) Abiturklausuren mit nach Hause nehmen. Nein, nein. So was passiert uns Lehrkräften nicht. Deswegen braucht auch keiner anrufen. Es ist alles perfekt geregelt und jeder hält sich daran. Ich hab erst heute eine Kollegin darauf hingewiesen, dass sie eine Kopie der Mathematikarbeiten in der Schule lassen muss, falls die Arbeiten zu Hause korrigieren möchte. Es könnte ja sein, dass sie längerfristig krank wird.

    ... Ob ob German "Moment" gesagt hat oder nicht, der Schulleiter sich beraten lässt oder die einzelnen Aufgabenverteilungen mit den Betroffenen bespricht oder nicht und können weder du und ich beurteilen, das macht nicht jeder Schulleiter, muss er auch nicht... Und da die Krankheit von German offensichtlich auch in Problemen in der Schule gründet, ist es hier für mich völlig unangebracht auch noch zu mutmaßen, dass er an der Situation selber schuld sein, weil er nicht die dienstrechtliche Verantwortung seines Schulleiter mit Übernommen hat.

    Das grundlegende Problem ist doch, dass wir die Situation nicht kennen. Wir wissen nicht die Vorgeschichte. Wir wissen nicht warum das Sekretariat angerufen hat. Rechtlich ist es in Ordnung. Ob es in der konkreten Situation vertretbar/sinnvoll/angemessen ist/war, hängt von den Einzelheiten ab.

Werbung