Beiträge von Tom123

    Das Problem ist, dass bei 50%-Deputat eigentlich vor Erstellung des Stundenplans bereits abgesprochen werden müsste, welche 20 Zeitstunden pro Woche zur Arbeitszeit gehören.

    ...

    Schulleitungen möchten sich aber gerne vorbehalten, erst beim Erstellen des Plans selbst die Arbeitszeiten in Präsenz über 100% der Woche zu verteilen. Natürlich im Normalfall einigermaßen kompakt, aber trotzdem...

    Als Beamter wird man in der Regel dann und dort eingesetzt, wo der Bedarf ist. Genauso kann es dir passieren, dass Du während der Ferien abgeordnet wirst. Für kleinere Schulen halte ich es für utopisch, dass vorher fest zuzusagen.

    Man hat mit 50 % eh Anspruch auf einen freien Tag. Wenn es denn dann ein 2. freier Tag wäre, hätte ICH persönlich da nichts gegen, aber für viele andere könnte das vielleicht ein Problem werden.

    Wenn das immer so wäre, hätte man ja quasi sogar in 2 Tagen sein Pensum abgearbeitet. Das fände ich persönlich sogar total prima, nur an 2 Tage in die Schule zu müssen, dafür würde ich gerne auch nachmittags bleiben.

    Es geht doch nicht darum, womit man kein Problem hat. Es geht darum, was man erwarten kann und was Nettigkeit der Schule ist. Mal davon abgesehen, dass bei uns an der GS die meisten mehr als 50% bei Teilzeit machen, sind doch 2,5 Arbeitstage bei 50% rechnerisch logisch. Wenn ich den freien Tag abziehe, der der Person gesetztlich zusteht, habe ich eine 4-Tage Woche. Also könnte die Person vier Vormittage und zusätzlich einen Nachmittag arbeiten.

    Ja, genau das meine ich ja

    Dafür dann an dem Tag aber kein Vormittagsunterricht, also kein Einsatz vor 12. Bei uns wäre das dann ab der 6. Stunde.

    Doofe Frage, aber warum?

    Was spricht dagegen, dass die Lehrkraft 4 h am Vormittag und 2 am Nachmittag macht und vielleicht am nächsten Tag dafür frei hat?

    Natürlich geht wäre es nicht ok, wenn jemand in Teilzeit. jeden Tag 1. und letzte Stunde hätte und dazwischen frei. Aber wenn es in der Summe ungefähr passt, sehe ich da kein Problem.

    ... Am liebsten sind mir sie, die dann noch auf Leute schimpfen, die Kinder großziehen, die später unsere Pensionen zahlen werden und damit durch Teilzeit Gehaltseinbußen und geringere Renten/Pensionen in Kauf nehmen und deutlich mehr Ausgaben haben, als es Kindergeld und Familienzuschläge jemals kompensieren könnten. Und nein, Kinder zu bekommen ist nicht ausschließlich Privatsache. Das wäre es, wenn es keinerlei staatliche Altersversogung gäbe, sondern alle für sich selbst vorsorgen müssten....

    Also ehrlichweise würde ich mich mit einer kapitalgedeckten Altersversorgung deutlich besser fühlen. Würde unser Dienstherr rund 10% von unserem Brutto-Lohn zusätzlich zur Altersversorgung zurücklegen, bräuchten wir uns deutlich weniger Sorgen machen. Wenn man selbst dann noch mal 10% zurücklegt, kommt man wahrscheinlich am Ende auf über 4.000 € netto für die Pension. Je nachdem welche Wertentwicklung, Laufzeit, steuerliche Rahmenbedingungen man zugrunde liegt.

    Es geht auch nicht darum, dass der Staat Kosten für Kinder zu 100% kompensiert. Die Leute die Vollzeit arbeiten, zahlen auch in der Zeit deutlich mehr Steuern. Vor allem passt das Argument vorne und hinten nicht. Du hast hoffentlich keine Kinder bekommen, um unsere Pensionen zu sichern. Kinder sind für viele Menschen ein erheblicher Mehrwert. Viele Menschen genießen es in Teilzeit zu gehen, um Zeit für ihre Kinder zu haben. Wir können auch das System der DDR einführen. Alle gehen Vollzeit arbeiten und der Staat stellt eine kostenlose und zuverlässige Kinderbetreuung.

    Ok, die Frage halt, ob das typisch für eure Region ist oder ob es Zufall, dass Du so viele Leute kennst. Es mag auch sein, dass Bayern dort andere Rahmenbedingungen hat. Die meisten Leute bei mir im Bekanntenkreis wären froh, wenn sie so viele Freiheiten hätten. Es gibt ein paar, die einzelne Tage im Homeoffice haben. Wahrscheinlich würde es bei uns schon an der fehlenden Digitalisierung scheitern. Aber es ist schön wenn es vorwärts geht. Ich hätte auch gerne DVs, Elterngespräche, Fortbildungen, etc. im Homeoffice. Müsste doch technisch auch alles gehen.

    Auch die Richterin im Bekanntenkreis nimmt ihre Akten in den Ferien nach Hause, Sitzungstermine werden an die Schulferien angepasst. Die verdient mehr als ich. Auch Freundin in A12 bei der Stadt macht hauptsächlich Homeoffice, arbeitet in TZ keinen Tag länger als 12.30 Uhr.

    Also ich sollte dringend nach Bayern ziehen. Bei uns gibt es das nicht. Und die Staatsanwälte, Anwälte, Gerichtspersonal etc., die machen dann in den Ferien Betriebsferien? Also es ist toll, dass das bei euch möglich ist. Aus meinem Umfeld kenne ich das nicht. Hier müssen die Leute auch nachmittags arbeiten und bekommen auch nicht die Ferien frei bzw. Homeoffice.

    Nur bei der Kommune kenne ich es, dass es großzügige Homeoffice-Regelungen aber auch nur in den Bereichen ohne Publikumsverkehr und auch dort nicht für alle Bereiche. Und selbst dort gibt es Präsenzpflichten. Ich kenne niemanden, der 5 Tage die Woche im Homeoffice arbeiten kann.

    Es gibt doch in Prozessen auch Fristen. Wie läuft das damit? Wie schafft es die Richterin dann ihre andere Verhandlungen außerhalb der Ferien zu legen? Da gibt es doch sicherlich Terminkonflikte? Und Homeoffice und Kinderbetreuung? Das ist kein Konflikt? Eine Richterin, die ihre Akten studiert und parallel ihre Kinder betreut?

    Ich hoffe doch, dass die TZ-Kräfte dann auch entsprechend die anderen Tage frei haben. 50 % heißt für mich jedenfalls nicht 5 Tage vormittags und 2 Tage zusätzlich nachmittags.

    Klar, je nach Stundenzahl. Wir haben Teilzeitkräfte von 14 h- 26h / 28h. Unter 18h oder so hat man in Nds. Anspruch auf einen freien Tag. Tatsächlich gibt es aber viele Lehrkräfte, die trotzdem an 5 Tagen kommen. Gerade mit Hauptfächern und Klassenlehrerschaften ist das oft sinnvoll. Außerdem arbeiten viele lieber 2 mal 2 Stunden als 1 mal 4 Stunden.

    Ach, das mit der Feriengestaltung ist doch längst überholt. Meine Schwägerin z.B. arbeitet im Marketing im Homeoffice, eine Freundin als Juristin bei Siemens. Der Arbeitgeber interessiert sich nicht dafür, wann sie die Arbeit machen. Die sind in den Ferien ihrer Kinder auch zu Hause. Die Juristin verdient mehr als ich, die Marketingfrau ähnlich.

    Dann haben deine Freunde Glück gehabt. Es ist sicherlich nicht der Normalfall. Insbesondere gibt es sicherlich viele Arbeitsplätze, wo dauerhafte Homeoffice gar nicht möglich ist. Ich kenne beispielsweise keine einzige Person, die 6 Wochen nur im Homeoffice arbeiten kann. Vor allem wie soll das im Supermarkt, im Gesundheitsbereich, auf dem Bau, ... gehen? Auch bei Siemens wird sicherlich nur die Minderheit im Homeoffice arbeiten können.

    Die Threadstarterin hat aber auch geschrieben, dass ein Nachmittag für sie in Ordnung ginge. Insofern verstehe ich deine Auslassungen nicht. Sie hat nie geschrieben, dass sie nur vormittags arbeiten will.

    Es geht nicht um TE sondern allgemein. Die Problematik mit der Betreuung der eigenen Kinder besteht doch grundsätzlich. Am Ende muss ich als Lehrkraft aber damit rechnen, im angemessenen Umfang am Nachmittag zu arbeiten. Das kann ein Nachmittag sein, es können aber auch zwei Nachmittage sein, wenn nicht anders machbar ist. Und selbstverständlich sollten VZ-Kräfte mehr Nachmittage als TZ-Kräfte machen.

    Ich gebe Anna Lisa da völlig Recht. Wenn TZler zweimal nachmittags Unterricht haben, dann müssten die mit VZ logischerweise viermal ran. Warum auch nicht? Verstehe deine Argumentation nicht, Tom123. Ich kenne übrigens keine Schule, in der nur TZler arbeiten. Die wird es auch gar nicht geben, weil ja oft nur TZ gewährt wird, wenn besondere Gründe vorliegen.

    Also in Niedersachsen wird Teilzeit momentan (noch relativ) großzügig gewährt. Wenn ich mit 50% 2 Nachmittage und mit 100% 4 habe, passt das für mich auch. Aber mit ging es um das Konzept, dass TZ-Kräfte nur vormittags arbeiten. Das ist an normalen Grundschulen aus meiner Sicht nicht umsetzbar.

    Ja, und wenn die Vollzeitkollegen nur an 2 Nachmittagen kommen, müssen die Teilzeitkollegen auch an 2 Nachmittagen kommen. Und das geht eben nicht. Vollzeitkollegen sollten auch doppelt so viele Nachmittage haben. Sie bekommen ja schließlich auch doppelt so viel Geld.

    An meiner Schule hat kein Vollzeitlehrer 4 Nachmittage. Aber sehr viele Teilzeitlehrer 2. Und das ist eben ungerecht.

    Nee, Vollzeitkollegen arbeiten 1-2 Tage und Teilzeitlehrkräfte 0-1. Es wird letztlich nach den Sollstunden gerecht verteilt. Wenn jemand einen Jahr keinen Ganztag macht, ist das oft auch kein Problem. Dann macht er halt nächstes Schuljahr mehr.

    Wenn es an deiner Schule so ist, müsste man erstmal gucken, woran das liegt. Vielleicht habt ihr auch einfach wenig Vollzeitkräfte. Frage wäre erstmal, ob es sachliche Gründe dafür gibt. Wenn nicht, wäre es doch sicherlich sinnvoll mal auf der Gesamtkonferenz oder Personalversammlung über das Problem zu sprechen. Wir haben z.B. unsere Kriterien vor Jahren gemeinsam erarbeitet und leben damit ganz gut.

    2. Wenn man Betreuung bis 17 Uhr will (bis 16 Uhr Schule + Fahrzeit), dann muss man auf jeden Fall einen 45-Stunden-Platz buchen. Wieso kann eigentlich verlangt werden, dass jemand, der mit halber Stelle arbeitet (also 21 Stunden pro Woche) 45 Stunden Betreuung braucht - mehr als doppelt so viel?

    => Das ist NICHT Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Wer soll denn dann Nachmittags arbeiten? Wir Kollegen mit halber Stelle, die aus Altersgründen so wenig arbeiten. Soll ich denen dann sagen, dass sie dafür jeden Nachmittag kommen? Bei uns arbeitet rund ein Viertel in Vollzeit. Das ist in unserer Region an Grundschulen durchaus normal. Sollen diese jetzt alleine den Nachmittag machen? Und wie machen wir das mit den Klassenlehrerschaften? Fast jeder hat an der Grundschule eine Klassenlehrerschaft. Wenn die Kollegen nun aber nachmittags arbeiten, haben sie zu wenig Stunden am Vormittag. Mal ganz abgesehen davon, dass ich auch die Fächer und die Klassen adäquat besetzen muss. Sport, Schwimmen, Musik, Religion. Alles Fächer, wo wir schon Probleme hatten. Wenn nun die Vollzeit-Sportlehrkraft vier mal die Woche in den Nachmittag soll, wer gibt dann Sport und Schwimmen?

    Der Stundenplan der TE ist nicht ok. Aber es ist sicherlich an vielen Schulen extrem schwierig solche Wünsche durchzusetzen.

    3. Eine Arztpraxis hat auch Öffnungszeiten bis 18 Uhr und trotzdem gibt es genügend Arzthelferinnen, die nur Vormittags arbeiten. Ein Supermarkt oder ein anderes Geschäft ist sogar bis 20 Uhr geöffnet und trotzdem gibt es Menschen, die dort nur vormittags arbeiten. Das Finanzamt hat auch länger als 12 Uhr geöffnet und trotzdem gehen da einige Mitarbeiter. In der freien Wirtschaft und in anderen Berufen des öffentlichen Dienstes sucht man sich einen Arbeitsplatz, der dies ermöglicht. Ein Lehrer kann das aber nicht.

    Meine Nachbarin ist städtische Beamtin, die kann ganz selbstverständlich sagen, dass sie nur bis dann und dann arbeitet. Sie kann das sogar für einzelne Tage genau festlegen. Und natürlich hat ihre Dienststelle viel länger geöffnet. Dann arbeiten da halt nur die Vollzeitmitarbeiter.

    Sorry, aber das entspricht nicht der Wirklichkeit. Ich kenne mehrere städtische Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeiten nicht aussuchen können. Ich habe selbst im öffentlichen Dienst gearbeitet und habe nie erlebt, dass sich Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten aussuchen können. Gerade bei Supermärkten ist das utopisch. Das mag im Einzelfall alles möglich sein. Sicherlich gibt es genug Konstellationen, wo es möglich ist. Aber es ist keineswegs der Regelfall.

    In der freien Wirtschaft und in anderen Berufen des öffentlichen Dienstes sucht man sich einen Arbeitsplatz, der dies ermöglicht. Ein Lehrer kann das aber nicht.

    Auch das ist in der Wirklichkeit nicht so einfach möglich. Momentan haben wir Fachkräftemangel. Da gibt es sicherlich mehr Möglichkeiten. Aber auch in der freien Wirtschaft will man nicht unbedingt den Arbeitgeber wechseln. Geschweige jemanden zu finden, der das macht. Bei meinem Arzt gibt es 4 Helferinnen. Was ist wenn da 2-3 nur vormittags arbeiten wollen?

    Und ansonsten Augen auf bei der Berufswahl. Man nimmt die Privilegien der Lehrkräfte auch gerne mit. Was ist in der freien Wirtschaft mit den Ferien? Bekommen die auch alle frei? Wenn ich als Lehrkraft an einer Ganztagsschule arbeiten, muss ich damit rechnen in angemessenen Maße auch an Nachmittagen eingesetzt zu werden. Sicherlich kann ein gutes Kollegium die Zeit der Geburt und die Zeit des Säuglings vielleicht ausgleichen. Aber es gibt auch genug Eltern mit 11-12jährigen Kindern, die gerne Mittags nach Hause wollen.

    P.S. Auch für Lehrkräfte gibt es durchaus Möglichkeiten wie die Schulverwaltung.

    Ich hoffe du bist keine SL. Mit der Einstellung möchte ich nicht unter die arbeiten.

    Woran machst Du das fest? Unser Stundenplan ist ziemlich gut und wir haben die letzten Jahre einen guten Kompromiss gefunden. Letztlich schaffen wir es, dass jeder mal Nachteile hat aber alle zufrieden sind. Dazu gehört natürlich auch Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer zu nehmen. Das ist vor allem auch eine Frage des Miteinander des Kollegiums.

    Wieso haben eigentlich Vollzeitlehrer immer Nachteile, wenn Teilzeitlehrer früher gehen?

    Also dass die TE einen schlechten Stundenplan hat, ist hiervon losgelöst.

    Ansonsten haben viele Schulen viele Teilzeitkräfte. Es gibt z.B. auch viele ältere Lehrkräfte, die nur noch Teilzeit arbeiten wollen. Oder Kollegen mit älteren Kindern. Aber selbst die Vollzeitkräften haben bei vier Ganztagen Freistunden.

    Wir hatten zu Hochzeiten rund ein Drittel Kollegen mit Kindern. Wenn wir diese nur im Vormittag einsetzen würden, müssten andere Kollegen dann statt 2 auf einmal 4 Nachmittage kommen.

    Die Verfassung gilt nur vormittags?

    Artikel 6 sagt aber nicht, dass man ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat. Grundsätzlich macht der Staat / die Länder einiges um Familien zu unterstützen. Aber man kann aus Artikel 6 schlecht ableiten, dass man nur vormittags arbeiten muss. Das mag sogar in der Schule noch machbar sein, da die Betreuungszeiten der eigenen Kinder und die primären Arbeitszeiten der Lehrkräfte sich überschneiden. Aber was machen wir z.B. mit Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei?

    Davon losgelöst ist es sicherlich staatliche Aufgabe das Betreuungsangebot auszubauen. Aber das hat nichts mit Schule zu tun sondern gilt für alle Bereiche.

    Bei der Schule sollte natürlich auch mitgedacht werden, dass wenn man Müttern oder Vätern Vorteile einräumt diese in der Regel zu Lasten der andere Mitarbeitern gehen. Damit macht man den Beruf für diese wieder unattraktiver. D.h. letztlich kann es nur dadurch klappen, dass Betreuungskapazitäten ausgebaut werden.

    Und ich wünsche der TE wirklich viel Erfolg bei der Verfassungsklage, auch wenn es möglich wäre, die Gynäkologin am kommenden Montag ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen, das konkrete Arbeitszeiten vorschreibt.

    Ich finde es fast schon unverschämt, dass hier einige einer Schwangeren mit zwei Kindern empfehlen, für sinnvolle Stundenpläne zu kämpfen, die offenbar seit Jahren falsch laufen.

    Ich würde mich freuen, wenn Du uns noch mal schreibst, was Du nun machen würdest. Also Dienstaufsichtsbeschwere und Personalrat würdest Du wohl nicht machen. Ist dein Rat nun wirklich eine Verfassungsklage und eine Krankschreibung?

    Schmidt: Was verwirrt dich daran? Ich würde gerne wissen, was Quittengelee raten würde? Außer dem Weg zum Frauenarzt und einem BV habe ich bisher dazu nichts von ihr gefunden. Losgelöst davon, ob ein BV rechtens ist, wäre das auch nur eine zeitlich begrenzte Lösung. Wenn das Kind geboren ist, wird die TE das gleiche Problem mit dem Stundenplan haben.

    Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares. ...

    Wurde ja einiges genannt, was schlägst du vor?

    Selbstverständlich könnten der Dezernent oder die SL bei eigenverantwortlichen Schulen rechtsverbindliche Aussagen machen. Dass ist doch gerade das Problem hier: Die TE hatte den Eindruck, dass die Aussage der SL verbindlich ist. Deswegen hat sie ihre Stunden erhöht. Die SL hat es wohl eher als "wir versuchen unser Bestes" verstanden oder macht sogar mit Absicht einen schlechten Stundenplan für die TE.

    Aber was schlägst Du denn nun vor?

    Und wo siehst du nun den Rechtsbruch? M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne. Ich finde es schwierig, Schritte zu empfehlen, ohne dass man weiß, was daraus folgt. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zum Beispiel.

    Ok, ich versuche es noch mal.

    1. Im Beitrag von Schmidt schreibt er/sie, dass die Schulleitung versucht hat, einen extra schlechten Stundenplan für die TE zu machen.

    2. Ich habe geschrieben, dass ich das nicht glaube aber man die Fälle unterscheiden muss:

    a) Schulleitung handelt mit der Absicht Kollegin XY einen schlechten Stundenplan zu machen.

    b) Schulleitung handelt aufgrund fehlender Kompetenz / Prioritäten etc. und nimmt einen schlechten Stundenplan einfach in Kauf.

    Sollte nun wirklich Fall a) auftreten (was ich nicht glaube und was aus meiner Sicht auch nicht aus der Schilderung hervorgeht), wäre es ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Aber Du kannst gerne einmal schreiben, welches Vorgehen Du empfehlen würdest, wenn die SL (nachweislich) absichtlich für eine bestimmte Kollegin einen schlechten Stundenplan erstellt.

    Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll, müsstest du mal noch erklären. Und was soll die Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall bewirken? Und was soll die Personalversammlung deiner Ansicht nach jetzt ausrichten?

    Im Ausgangspost fragt die Userin welche Möglichkeiten sie hat. Außerdem hat anscheinend ihr Bekannte sie darauf hingewiesen, dass sie keine Rechte hat. Ihren Post würde ich so verstehen, dass sie wissen möchte, ob das so richtig ist. Augenscheinlich hat sie der Erhöhung nur zugestimmt, weil sie davon ausgegangen ist, dass die SL ihre Zusagen einhält. Sie schreibt doch recht deutlich, dass es sonst für sie nicht händelbar ist.

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Wie Du liest, geht Schmidt davon aus, dass die SL hier vorsätzlich handelt zum Nachteil von TE handelt. Wenn die SL vorsätzlich einer Lehrkraft einen schlechten Stundenplan erstellt (aus welchen Gründen auch immer), ist das sicherlich ein Fall für die Dienstaufsicht.

    Wenn die SL dieses nicht vorsätzlich macht, sondern aus Unfähigkeit oder falschen Schwerpunktsetzungen ist es das erstmal ein Fall für den Personalrat. Der zweite Schritt wäre ggf., dass man sich in einer Personalversammlung bespricht, wie das Kollegium das Problem sieht und welche Wünsche und Forderungen man hat. Bei grundsätzlichen Problemen finde ich es sinnvoll sich erstmal gemeinsam zu besprechen statt als Einzelkämpfer vorzugehen. Aber da mag jeder anders sein.

    P.S.

    Da Du mir vorwirfst, dass ich beim Namen einen Buchstabendreher habe, würde im Gegenzug es auch gut finden, wenn Du die vorhergehenden Beiträge durchlesen würdest. Dann wären deine Frage wahrscheinlich schon beantwortet gewesen. Beispielsweise wurde schon vorher auf den Personalvertretung hingewiesen.

    Ich weiß nicht, wer "Odijjj" ist.

    Wenn du den TE meinst: da steht nichts von (Rechts)verbindlichkeit.

    Es geht darum, dass hier ganz offensichtlich nicht mal versucht wurde, Absprachen einzuhalten, sondern stattdessen eine unzumutbare Stundenplanung vorgenommen wurde. Das eine persönliche Absprache mit der Schulleitung nicht rechtsverbindlich sein kann, sollte dir klar sein.

    Ich habe tatsächlich beim TE statt Odji Odijj geschrieben. Da ist es natürlich schwierig, den Zusammenhang zu erkennen.

    Wenn Du den Ausgangspost liest, fragt die TE, was sie für rechtliche Möglichkeiten hat. Da hilft es ihr wenig, wenn wir wissen, dass es nicht rechtsverbindlich ist. Denn genau das möchte sie wissen. Dabei ist es auch durchaus denkbar, dass die SL unter bestimmten Voraussetzungen rechtsverbindliche Zusagen macht. Daher ist die Frage von Odij durchaus nachvollziehbar.

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