Ich habe es an der SEK 1 mal erlebt, dass ich morgens Aufsicht habe und der SL rumgelaufen ist und überall geguckt hat, ob die Aufsichten wahrgenommen werden und ob alles passt. Das kannte ich aus der Grundschule nicht. Im Endeffekt finde ich es aber richtig und sinnvoll. Es gehört nun mal zu seinen Dienstpflichten.
Beiträge von Tom123
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Es dauert bei uns mindestens 8 Wochen und es wird Rechenkapazität dazu gemietet. Aber manche Wünsche schließen sich gegenseitig aus und eine Lösung ist, Klassen oder Jahrgänge zu tauschen, was auch nicht jeder will.
Dazu kommt auch noch der Spaß, dass unter Umständen kurz vor Ferienende die Personalsituation noch nicht feststeht. Vor 2 Jahren hatten wir hier unseren Versorgungstiefpunkt. Irgendwann hieß es, dass wir Personal bekommen aber noch nicht klar ist, wen und wann. Dann hieß es, dass 2 Leute vom Gymnasium kommen. Am Ende habe ich am Dienstag gewusst wer kommt, was er unterrichten könnte und wann er eingesetzt werden kann. Am Donnerstag ging die Schule wieder los. Wir haben die ersten beiden Tage Klassenlehrerunterricht und nebenbei den Stundenplan für Montag gebastelt.
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Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Grundrecht, das im Grundgesetz festgeschrieben wird, egal wie man das jetzt findet.
Der Schutz von Ehe und Familie ist ein Grundrecht. Daraus leitet sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab.
Ebenso die Freie Entfaltung der Persönlichkeit ein Grundrecht. Daraus leitet sich das Recht aus Bildung ab.Und Schwups haben wir zwei Grundrechte, die sich gegenüber stehen.
Es geht mir aber um Aussagen wie die, dich unten gebündelt zitiere. Das klingt mir halt doch zu sehr nach "Ja, TZ ist halt schwierig. Live with it." - und das kann es ja nun nicht sein.
Da kannst Du aus einem Zitat aber echt viel interpretieren. Du kennst weder unsere Schule noch unsere Stundenpläne. Dafür unterstellst du irgendwelche Sachen, die überhaupt nicht stimmen. Die Frage was möglich ist, hängt stark von der Situation an der Schule ab. Warum sollte sich irgendein Stundenplan-Macher nicht die Mühe machen, die Wünsche wenn möglich zu erfüllen?
An großen Schulen wird übrigens die meiste Arbeit inzwischen durch Programme gemacht. Da geht es nur darum möglichst alle Daten richtig zu erfassen und das Programm berechnet nach den Vorgaben die beste Möglichkeit.Aber da ich hier gerade einen Experten habe, kannst Du sicherlich ein paar Probleme für uns lösen:
Viele TZ-Lehrkräfte wollen nicht in den Ganztag. Wenn ich alle mit einem anerkannten Grund rausnehmen (Familie, Behinderungen, Pflege von Angehörigen etc.), bleibt nicht genug Personal um den Ganztag durchzuführen. Wie löse ich das Problem?
Unsere einzige Schwimmlehrkraft möchte Freitags gerne früher frei haben. Sie kümmert sich am WE um die pflegebedürftige Mutter und muss da hinfahren. Damit hat sich auch einen Anspruch, dass das berücksichtigt werden muss. Allerdings ist dort unsere Schwimmzeit. Andere Lehrkräfte dürfen den Unterricht mangels Zusatzausbildung nicht alleine durchführen. Ein Tausch der Schwimmzeiten ist nicht möglich, da die Busfahrpläne entsprechend vom Schulträger vorgegeben sind und die Busse bestimmte Schulen in einer bestimmten Reihenfolge abholen und dadurch die Schwimmzeiten festgelegt werden.
Und drittens: Ich habe mehrere Lehrkräfte mit kleinen Kindern. Die möchten alle nicht in der 6. Stunden arbeiten, damit sie ihr Kind pünktlich abholen können. Gleichzeitig sind an dem Tag noch unsere Anwärter auf Seminartag und unsere Förderschullehrerin an einer anderen Schule abgeordnet. Ich kann 2 vielleicht 3 rausplanen. Ich habe aber 5 mit einem Anspruch.
Es wäre super, wenn Du ein wenig Mühe geben könntest und die Probleme eben lösen würdest. Das ist ja alles nur eine Frage des wollens.
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Naja, wir bekommen eben die Pausen (die wir ja eh nicht haben) nicht abgezogen als Arbeitszeit, aber de facto eben immer noch zu wenig eigentlich.
Klar, solche Fälle hatten wir auch schon. Dann kam die Lehrkraft erst 15 min später in der Pause vom Schimmunterricht zurück und bekommt die Mehrarbeit natürlich aufgeschrieben. In der Regel schaffen wir es tatsächlich in den Doppelstunden, wir haben allerdings auch nur 60 min im Schwimmbad also inklusive Umziehen. Da alle Slots dort belegt sind und wir uns das immer mit anderen Schulen teilen, gibt es da auch wenig Spielraum. Im Regelfall ist man am Ende nur rund 40 min im Wasser, was natürlich ärgerlich ist. Wenn man Glück hat, kann man ein wenig verlängern, weil die nächste Schule vielleicht immer etwas später kommt oder man den ersten oder letzten Slot hat. Aber das ist dann auch Glücksache. Wir haben auch Busse, die entsprechend die Schulen abfahren und die Kinder hin- und herbringen. Ich muss also auch pünktlich beim Bus sein, weil der dann die nächste Schule abholen muss.
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Da ich mittlerweile auch viel mit der Stundenplanerstellung zutun habe, ist das alles eine Frage des Willens.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand den Stundenplan macht und eine solche Aussage trifft. Natürlich ist auch die Motivation des Erstellers wichtig aber es ist nun mal nicht einfach eine Frage des Willens. Es gibt immer Dinge, die einfach nicht gehen oder wo nur eine Sache klappt. Das hat dann nichts mit wollen zu tun.
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Nee, das ist es alleine aus der Belastung von Temperaturen, Lärm usw. nicht, du scheinst noch nie schwimmen unterrichtet zu haben, achso, je nach Durchführung gibt es auch keine Pausen o.ä. weil ja die Kinder durchgängig beaufsichtigt sein müssen.
Aus dem Thread mit den ertrunkenen Kindern solltest du wissen, dass ich auch Schwimmunterricht gebe. Du hast vollkommen Recht mit der Belastung. Aber das führt doch nicht zu mehr Stunden. Wenn ich eine Doppelstunde mit einer Klasse in der Schwimmhalle bin, bekomme ich zwei Stunden. Genauso als wenn ich mit Ihnen im Klassenraum Mathematik mache.
Wenn ich über mehrere Schulstunden mehrere Klassen hintereinander habe, kann sich da natürlich was ändern. Aber im Grundsatz werden Schwimmstunden genauso abgerechnet wie alle anderen Stunden auch. Oder bekommt ihr Zuschläge für die größere Belastung? Das wäre ja mal eine Pro-Argument für Berlin. -
Die 6. Klassen sind Brandenburg und ja, Raummangel ist der Normalfall und das auch in anderen Bundesländern.
Also unsere "Turnhallen" sind Gymnastikhallen und die sind so klein, dass da nicht mehr als eine Klasse reinpasst. Ich habe auch an den anderen Schulen, wo ich war, noch nie erlebt, dass sich zwei Klassen regulär eine normale Turnhalle teilen.
Ich kann mir auch kaum vorstellen, wie man das sinnvoll umsetzen kann. Ich würde dann eher Sport nur epochal erteilen und eine Übungsstunde einbauen oder so. -
Tja, so kann man es sich natürlich schön framen. So macht es der Dienstherr ja auch. Das Vorgaben immer einen gewissen Handlungsspielraum haben, und dass es einen "Geist" hinter den Gesetzen gibt, kann man natürlich bequem ignorieren. Und dann kann man auch ignorieren, dass es eben ein Grundgesetz gibt, das diesen "Geist" definiert. So macht man es sich einfach.
Das will auch niemand ignorieren. Ich habe in diesem Thread nicht einen Beitrag gesehen, wo jemand sagt, dass man den Schutz von Familie und Ehe ignorieren soll. Du hast geschrieben, dass die Erlasse (usw.) das ja alles nicht richtig regeln und man daher das GG und das (nicht vorhandene) Bundesgesetz beachten soll. Nur, dass das GG keine konkreten Handlungsanweisungen liefert.
Es geht auch nicht um irgendeinen Geist hinter den Gesetzes. Es geht darum, dass es eine Reihe von Forderungen/Wünschen gibt, die alle eine Rechtsgrundlage haben und sich gegenüberstehen. Und dann muss Schulleitung abwägen. Ist es wichtiger, dass der Leistungskurs angeboten wird oder dass die Mutter mit Kleinkind den freien Nachmittag hat. Ist der Anspruch der Person mit einer Schwerbehinderung oder die Mama mit Kind größer? Wo muss ich meiner Fürsorgepflicht für Schüler und Lehrkräfte nachgehen? Usw.
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Und du versteckst dich hinter Erlassen und Verfügungen, die - das wissen wir alle - bewusst schwammig formuliert sind, damit sich der Dienstherr nicht angreifbar macht. Was ist jetzt besser?
Ich bin Beamter. Ich halte mich an die rechtlichen Vorgaben meines Dienstherrn. Und wenn die nicht passen gibt es einen Dienstweg.
Du nimmst irgendwelche Gesetze bastelst Dir daraus deine eigen Rechtsauffassung.
Da ist doch klar, was besser ist, oder? Ich bin kein Jurist. Es ist weder meine Aufgabe Gesetze zu interpretieren oder über ihre Auslegung zu entscheiden noch in der Regel ihre Rechtmäßigkeit zu beurteilen.
Wo kämen wir da hin, wenn jede Schule ihrer eigenen Rechtsauffassung folgt?
Wenn ich dienstliche handle, halte ich mich an die Vorgaben meines Dienstherrn. * Dazu gehört auch, dass ich den Dienstweg einhalte, wenn ich Bedenken bezüglich einzelner Vorgaben habe. Stichwort Treuepflicht etc.Wenn ich selbst betroffen bin, googel ich durchaus die Rechtslage. Und wenn ich der Meinung bin, dass mein Dienstherr mich falsch behandelt, beschwere ich mich auf den Dienstweg oder gehe zum Anwalt, zur Gewerkschaft, usw.. Es gibt sicherlich viele Aspekte, die unser Dienstherr nicht richtig macht. Stichwort Arbeitszeiterfassung usw.. Aber das zu prüfen ist nicht Teil meiner dienstlichen Tätigkeit. Das mache ich nur als Betroffener.
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Aber die Mentorin müsste doch wohl Gymnasiallehrerin sein, denn die TE ist am Gymnasium. Ging das in der DDR ohne Abi?
Wir hatten mal einen bei uns, der in der DDR studiert hat ein Diplom hatte. Der hat wie wir 4 Jahre Studium gehabt. Aber ich weiß nicht, ob das für alle galt.
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Warum wollen mir hier eigentlich alle permanent einreden, dass es ausschließlich an meinem Sohn liegt?
Um das noch mal ganz klar zu sagen: Es liegt in keinster Weise an deinem Sohn.
Es liegt daran, dass Du selbst auch gesundheitlich angeschlagen bist und hohe Fehlzeiten hast. (Wofür du nichts kannst.)
Es liegt daran, dass Du keine Betreuung für deinen Sohn hast und Ausbildung und alleinige Kinderbetreuung zu viel ist. (Woran du eventuell was ändern kannst.)
Und du hast hier eine komische Art mit Kritik und Anregungen umzugehen. Du hast ein Problem mit der Schule, mit dem Seminar, mit uns. Das mag vielleicht an deiner angespannten Situation liegen, hilft dir aber auch nicht weiter. -
Nichts davon. Daher hör bitte auf mir permanent einzureden, dass ich mein Referendariat unterbrechen soll. Herzlichen Dank.
Dann höre doch bitte damit auch permanent deinen Fall in irgendwelchen neuen Threads aufzutauen.
Du weißt anscheinend genau, was die Probleme sind.
Unsere Lösungsvorschläge passen nicht und du weißt schon, was die einzige Lösung ist.
Hier im Forum wirst auch schikaniert.Dann ist doch alles klar. Du wechselst die Schule und alles ist gut. Probleme gelöst. Wofür hast Du dich hier eigentlich angemeldet, wenn du keine Vorschläge haben möchtest?
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In der DDR war die Grundschullehrerausbildung eine Fachschulausbildung. 10.-Klasse-Abschluss (16) + 4 Jahre Schule, mit 20 im Beruf, macht Jahrgang 60, könnte ganz knapp noch passen.
und die beiden Kinder nicht vergessen. Die Kollegin geht also mindestens auf die 70 zu ....
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Okay, mit dem SGB III lag ich falsch. Das würde uns wieder auf das GG zurückbringen, aber an das glaubst du ja nicht. Vielleicht die Aussage eines Schulrechtsexperten, Thomas Böhm, von der Seite der Robert-Bosch-Stiftung?
Er sagt zunächst das, was du auch immer wieder wiederholst:
Aber natürlich wird es dann konkreter:
Es geht dann durchaus ein wenig relativierend so weiter:
Es bleibt aber: TZ Kräfte mit familienbezogener Teilzeit reduzieren, um sich um ihre Familie zu kümmern. Das bezieht sich eben auch auf ihr Grundrecht nach GG, egal wie lächerlich du das findest. Wenn du wieder mit dem Frühstück mit deiner Ehefrau kommst, weil die Ehe auch geschützt ist, dann kannst du ja auch reduzieren.
Du googelst irgendwelche Texte, um deine Aussage zu belegen. Nochmals das GG sagt "Schutz der Familie". Der Dienstherr erlässt Gesetze, Erlasse, Verfügungen, ... um das zu gestalten. Diese sind für mich relevant. Es ist nicht Aufgabe der Schule, dass GG auszulegen oder über konkurrierende Rechte zu entscheiden. Dafür gibt es den Gesetzgeber und Gerichte.
Und letztlich sagt Herr Böhm auch das gleiche, was wir hier schon längerer schreiben. Wenn es der Stundenplan zulässt, sollten Wünsche beachtet werden.
Ob er nun ein Schulrechtsexperte oder nicht, ist dabei vollkommen irrelevant, solange ihn nicht der Dienstherr als Quelle/Vorgabe benennt.
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Es ist zumindest konsequent, dass du nicht nur das Grundgesetz ironisierst sondern auch andere Bundesgesetze.
Ich habe mehrfach geschrieben, dass Grundgesetz wichtig ist aber halt keine konkreten Handlungsempfehlungen gibt. Es Basis unserer Gesellschaft aber nicht Grundlage für Diskussion über einen angemessenem Stundenplan.
Das erinnert mich irgendwie an manche Elterngespräche, wo die Eltern dann mit irgendwelchen Gesetzen komische Forderungen begründen.
Und dein "Bundesgesetz" hat erstens inhaltlich überhaupt nichts mit dem Thema zu tun.
Gilt zweitens für Beamtete Lehrkräfte überhaupt nicht (und für angestellte auch nur begrenzt).
Und drittens obliegt den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für die inhaltliche Ausgestaltung der Beamtenverhältnisse und ebenso für das Schulwesen. Selbst wenn der Bund also ein Gesetz erlässt, dass einschlägig wäre, müsst erstmal geprüft werden, ob er das überhaupt darf. -
Ich habe das SGB gemeinsam mit dem Grundgesetz genannt. Nur du hast dich entschlossen, dich über das Grundgesetz lustig zu machen und den Verweis auf das SGB zu ignorieren.
Zu sagen, "soll" stehe zwischen "kann" und "muss" ist nicht per se falsch, wird der Sache aber nicht gerecht. Um eine "soll"-Vorschrift zu missachten, müssen "zwingende dienstliche Gründe" vorliegen, nicht nur "dienstliche Gründe" oder "dringende dienstliche Gründe" wie die Turnhallenbelegung. Es muss sich dann auch um eine Abweichung vom Regelfall handeln, darf also nicht regelmäßig geschehen.
SGB III ist nicht einschlägig und nicht im Geltungsbereich. Das ist also raus.
Das GG hat keine konkreten Vorgaben sondern stellt eine abstrakte Rechtsnorm auf.
Da verschiedene Gesetze aufeinandertreffen, obliegt es dem Gesetzgeber in diesem Fall unseren Dienstherrn Vorgaben zu machen. Für uns als Schule sind die erstmal bindend und ich kann mich nicht einfach, wie von dir vorgeschlagen darauf berufen, dass übergeordnete Gesetze dem entgegenstehen. Wenn ich der Meinung bin, muss ich den Dienstweg einhalten.
Aus deinem Beitrag ergibt sich auch genau der Grund, warum das richtig ist. Weder Du noch ich noch irgendwelche Schulleiter sind Experten für Verwaltungsrecht. Und dann hast Du nämlich genau das, dass jemand mit einem Gesetz argumentiert, dass überhaupt nicht einschlägig ist. Dafür hat der Dienstherr eine Rechtsabteilung, die im Zweifel entscheidet. Und wenn ich damit nicht einverstanden bin, gibt es Gerichte.
Und zur Turnhalle: Auch das ist nicht so einfach. In Nds. gibt es einen Recht auf Unterricht. Und sie haben auch ein Recht auf Sportunterricht. Den darf ich auch nicht unbegrenzt kürzen. Genau genommen darf ich nur ein Halbjahr kürzen. D.h. ich muss Sportunterricht erteilen. Und um das zu erreichen ist dann wieder der Hallenplan relevant. Und wenn die betroffene Lehrkraft das anders sieht, gibt es wieder den Dienstweg und notfalls die Klage. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Gericht die Vereinbarkeit von Familie und Berufe höher bewertet als das Recht auf Bildung.
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Ich wollte mich eigentlich nach den disqualifizierenden Aussagen zum Grundgesetz eigentlich nicht mehr äußern, da es aber immer wieder betont würde, aus dem GG würde sich kein Rechtsanspruch ableiten, so dass nur die Erlasse und Verordnungen gelten, möchte ich nochmal (!) auf §8 (1) SGB III hinweisen:
An der Stelle können wir es auch noch mal ganz kurz machen.
Du schreibst "Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen ..." Leistungen der der aktiven Arbeitsförderung sind nicht der Unterricht in der Schule.
Fragen wir mal Wikipedia:
"Das SGB III regelt die Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt."
Dazu sind die meisten Lehrkräfte verbeamtet und Fallen sowieso nicht unter das SGB III, da sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Aber wenn Du eine Lehrkraft hast, die vom Arbeitsamt im Rahmen einer AB-Maßnahmen an die Schule geschickt wird, dann kann sie sich auf SGB III berufen.
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Ich wollte mich eigentlich nach den disqualifizierenden Aussagen zum Grundgesetz eigentlich nicht mehr äußern, da es aber immer wieder betont würde, aus dem GG würde sich kein Rechtsanspruch ableiten, so dass nur die Erlasse und Verordnungen gelten, möchte ich nochmal (!) auf §8 (1) SGB III hinweisen:
Es sollte hoffentlich bekannt sein, was "soll" im juristischen Kontext bedeutet und wie sich die Hierarchie von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen gestaltet.
Mit anderen Worten: Natürlich gilt ein besonderer Schutz für Eltern mit aufsichtsbedürftigen Kindern, erstmal unabhängig davon, ob sie VZ oder TZ sind. Ob man jetzt ignorieren möchte, dass manche Lehrkräfte zum Teil massive Gehaltseinbußen und Abzüge in der Pension in Kauf nehmen, weil man ja selbst auch gern mit seiner Frau frühstücken möchte, kann man sich natürlich überlegen.Du hast mich leider nur unzureichend zitiert: Gesetze, Erlasse und Verordnungen. SGB III ist ein Gesetzbuch und nicht Teil des Grundgesetzes. Du hast dich auf Artikel 6 des Grundgesetzes bezogen und ich habe geschrieben, dass Grundgesetz in Artikel 6 nur eine allgemeine Aussage liefert aus der sich kein Rechtsanspruch ergibt.
Die Hierarchie gilt aber du musst erstmal davon ausgehen, dass Erlasse und Verordnungen, die ordentlich beschlossen und verkündet wurden, der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Es obliegt in der Regel nicht dir zu prüfen, ob ein Erlass oder eine Verfügung rechtswidrig ist. Du gehst davon aus, dass sie rechtskonform sind. Falls Du im Einzelfall zu einer anderen Einschätzung kommst, wäre es deine Verpflichtung entsprechend zu remonstrieren und eine Prüfung zu veranlassen. Solange Du das also nicht gemacht, kannst Du dich nicht wirklich gegen die Anwendung der aktuellen Erlassen und Verordnungen wehren.
Kommen wir zu muss-, Soll- und Kannvorschriften. Soll steht zwischen kann und muss. Sie ist nicht zwingend, muss aber beachtet werden, wenn keine atypischen Gründe dagegen sprechen. Wir sind uns sowieso alle einig, dass man Wünsche erfüllen sollte, wenn sie möglich sind. Wenn ich als SL einfach sage, dass ich dazu keine Lust habe, würde ich tatsächlich gegen die Rechtsgrundlage verstoßen. Darum geht es in der Regel aber nicht. Der Wünsche liegen in der Regel in Konflikt mit anderen Rechtsvorschriften. Zwei Lehrkräfte haben beide kleine Kinder und die gleichen Rechte. Oder eine andere Lehrkraft ist schwerbehindert. Oder eine Lehrkraft macht gesundheitliche Gründe geltend (Fürsorgepflicht). Eine Lehrkraft pflegt eine Angehörige. Was auch immer. Oder es geht um unterrichtliche Aspekte. Jetzt bleibt die Frage, ob diese auch zählen. Und dann sind wir abstrakt beim Recht aus Bildung, dass sich abstrakt aus dem Grundgesetz ableitet aber auch bei den Schulgesetzen der Länder. In den wenigsten werden Formulierungen sein, wie "Schüler der dritten Klassen können 24 h Unterricht erhalten". Dann hätte tatsächlich die Soll-Bestimmung Vorrang. Viele Dinge werden aber durch Muss-Bestimmungen geregelt. Und selbst wenn es soll-Bestimmungen wären, hätten wir eine Situation mit konkurrierenden Rechten. Wer entscheiden dann, was Vorrang hat? Die SL? Nein, das entscheidet letztlich der Dienstherr und wenn ich nicht einverstanden bin die Gerichte. Wie sagt uns der Dienstherr, was wir machen sollen? Richtig. Durch Verordnungen, Erlasse, Verfügungen, Dienstanweisungen usw..
Also wenn ich der jungen Mutter ihre freie erste Stunde verweigere damit Kollegin y morgens ohne besonderen Grund ausschlafen kann, dann würde deine Argumentation greifen.
So weiter geht es mit Teil 2.
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Aber dir wurde jetzt mehrfach von Leuten, die das seid Jahren machen erklärt, dass es nicht einfach umsetzbar ist. Das Problem ist systemisch begründet. Wenn man geht nicht sagt, dann nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil einfach vieles nicht geht. Mehr als: äußere deine Wünsche und wir gucken, was möglich ist, geht leider oft nicht.
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Verrätst du mir auch, wie ich mich in den 1-2 Jahren finanziere? Du tust ja geradewegs so, als würde ich 2 Jahre ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten. Ob ich jeden Job bei den Krankheitszeiten nicht vielleicht auch in kürzester Zeit los wäre? Mal daran gedacht? und wer soll mich 1,2 Jahre mit einem Lehramtsstudium nehmen?
Und ja. Dann mach es doch auch nicht und beurteile Menschen nicht anhand von Foreneinträgen.
Naja, wir finanzieren sich andere Menschen? Vertretungslehrkraft, Supermarkt, ... Was passt zu deinem Leben?
Die Frage ist, was ist die Alternative? Du machst den Eindruck, dass Du momentan nicht in der Situation bist, deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Vielleicht täuscht der Eindruck. Aber so wie Du deine persönliche Situation darstellst und wie du hier auf Kritik reagierst, habe ich das Gefühl, dass dir ein Schulwechsel nicht hilft.
Das ist mein Eindruck und den habe ich vorsichtig ausgedrückt. Es hilft dir ja auch nichts, wenn dich hier alle loben. Wenn Du hier um Rat fragst, sollte man auch ehrlich sein.
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