Nein, du erklärst ganz einfach an DEINEM Beispiel, was für DICH nervig ist. Wie es Schokozwerg geht, was sein oder ihr Kind für Krankheiten hat und um wie viel Uhr er oder sie das feststellen kann, kannst du nicht erklären. Allenfalls könntest du fragen, wie Familie Schokozwerg das handhabt und welche Erfahrungen sie macht, wenn es dich wirklich interessieren würde.
Davon abgesehen hast du auch keine Erfahrungen mit kranken Kindern, nur weil du Menschen kennst, die Kinder haben. Das weiß ich ganz sicher und erkläre es gern an einfachen Beispielen bei Bedarf.
Leider hast Du das Problem nicht verstanden. Es geht nicht darum, welche Krankheiten das Kind hat und ob oder wann Schokozwerg das feststellen kann. Es geht darum, dass Schokozwerg wenn nachts ihr Kind krank ist ihre Schule informieren sollte und nicht noch abwarten sollte.
Das ist auch keine Frage, die sie als Mutter betrifft. Im Zweifel ist es eine arbeitsrechtliche Frage. Hat Arbeitgeber sprich Schule das Recht, dass Du dich frühzeitig abmeldest oder hat der Arbeitnehmer das Recht auszuschlafen, abzuwarten etc.. Letztlich könnte die Frage sogar Bundeslandspezifisch sein.
Ich habe bereits für Niedersachsen einen Weg skizziert. Wenn die Lehrkraft erst zur dritten Stunde hat, könnte die SL sie für die ersten beiden Stunden als Vertretungsreserve einplanen. Dann müsste sie sich auch rechtzeitig krank melden. Natürlich unter den schon bereits genannten Voraussetzungen in Sachen Arbeitszeit. Susanne hatte geschrieben, dass das rechtlich nicht möglich ist und es angeblich dazu Urteile gibt. Leider hat sie bis jetzt keines genannt. Also vermute ich mal, dass es keine gibt, weil die öffentlich zugänglichen Urteile das Gegenteil sagen.
Ich verstehe auch nicht, warum man diese Frage besser beantworten kann, weil man Mutter ist. Bekommt man Geburt ein Jura-Studium?
Mal davon abgesehen, gibt es auch viele Eltern, die das schaffen.