Die Belastung von Lehrkräften im Blick behalten kann man auch, wenn man nicht gegen klare Vorgaben (z.B. dass Konferenzen und Sitzungen der Fach- oder Bildungsganggruppen außerhalb der Unterrichtszeit stattzufinden haben, siehe für NDS §38 NSchG) verstößt.
Ich hätte dir lange Zeit vollkommen zugestimmt. Aber je mehr der Lehrermangel sich ausbreitet und je mehr Aufgaben wir bekommen, wird es umso schwieriger.
Wir sind da irgendwann bei der Quadratur des Kreises.
Meine Lehrkräfte haben eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden. Irgendwo bei 40+x. Diese soll ich als SL einhalten. Das ist die Vorgabe des Arbeitsrechtes und verbindlich.
Ich habe als Schule eine Anzahl X an Aufgaben, die ich verbindlich erledigen muss. (Und eine Anzahl y die mehr oder minder freiwillig sind.) Jede Aufgabe muss ich aufgrund bestimmter Erlasse, Gesetze oder Verordnungen erledigen.
Ich darf den Unterricht nicht kürzen (zu mindestens an der GS), habe aber zu wenig Lehrerstunden um alle Stunden zu besetzen.
Wenn ich Glück habe, bekomme ich Geld für Vertretungslehrkräfte, wofür es aber oft keine Bewerber gibt.
Ausfall von Kollegen kann nicht kompensiert werden, da andere Schulen ebenfalls an Personalmangel leiden und keine Vertretungslehrkräfte mehr vorhanden sind.
Was soll ich da machen? Aus Hannover kommen keine richtigen Vorgaben. Zwangsläufig muss ich irgendwo Zugeständnisse machen.