Beiträge von Tom123

    Das sind, bis auf eine, alles ganz normale GS-Lehrerinnen, weder faul noch überengagiert. Die eine, die nicht "normal" ist ist von dem Gymnasium in der gleichen Stadt an die GS abgeordnet worden und nach anfänglichen Bedenken will sie nicht wieder ans Gym zurück, da sie unfassbar mehr Freizeit hat als vorher (Deutschkorrekturen fallen aus, Abi fällt weg, Nachmittagsunterricht fällt weg etc.). Und die ist keineswegs faul.

    Alles was du als Aufgaben aufzählst fällt genau so bzw. in ähnlicher Form an meinem BK und an meiner alten Gesamtschule ebenfalls an. Und das on top zu Korrekturen, Prüfungsvorbereitung, Abi, gebundenen Ganztag usw. Sorry. Aber das ist als Argumentationsgrundlage echt Quatsch.

    Also wir haben eine (zweite bzw. dritte) Abordnung vom Gymnasium. Junger Sportlehrer. Macht seinen Job gut. Arbeitet aber auch am Gymnasium weit unter 40 Stunden pro Woche. Und nun?

    Ich glaube nicht, dass Du Aufgaben an einer Grundschule mit der an einer GTS oder gar an einem BK vergleichen kannst. Wir reden hier von unselbstständigen Erstklässlern. Jede Grundschullehrkraft kennt den Unterschied, ob ich gerade eine vierte oder erste Klasse habe. Und Du möchtest mir ernsthaft erzählen, dass Inklusion, Differenzierung und ES in einem BK oder in einer Gesamtschule genauso schwierig wie in der ersten Klasse umzusetzen sind? Vielleicht kommst Du mal vorbei und zeigst uns das. Wenn die Kinder in die 5. Klasse kommen, haben die schon vier gelernt was Schule ist. In der Regel liegen schon Diagnosen und Förderpläne vor und vor allem sie sind deutlich selbstständiger. Es wird sich kaum ein Kind in die Hose machen, weil es nicht weiß wo die Toiletten sind etc.. Und wie viele Elterngespräche führst Du so pro Jahr am BK?

    Am Ende geht es auch nicht darum, wer nun mehr arbeitet. Letztlich wird das Profil an jeder Schule etwas anders sein. Aber an keiner Schulform ist es wenig Arbeit, wenn nicht gerade die richtigen Fächer studiert hat.

    Man kann auch mal ganz neutral auf die Arbeitszeitstudie des Landesniedersachsen gucken. Rechnet man bei der 40-Stunden-Woche Niedersächsischer Beamte die Ferien raus, müssten Lehrkräfte 46:38 h arbeiten. Die Studie kommt nun auf:

    Grundschule 47:58

    Gesamtschule 46:42

    Gymnasien 49:43

    Danach wäre es ziemlich dumm von der Gesamtschule an der Grundschule zu wechseln. Während die Grundschullehrer 1,5 pro Woche zu viel arbeiten, sind es bei den Gymnasialkräften 3 h. Wenn wir mal davon ausgehen, dass Lehrkräfte aller Schulformen gleich ehrlich antworten, kann ich nicht sehen, dass es da eine Schulform gibt, die von der Arbeitszeit deutlich attraktiver bin. Das heißt aber nicht, dass beispielsweise die Abi-Zeit für Gymnasiallehrkräfte toll ist. Ich möchten keinen Deutsch-Leistungskurs machen. Das macht aber auch nur ein kleiner Teil der Lehrkräfte. Genauso gibt es für Grundschulkräfte Zeiten, die sehr anstrengend sind. Das erste halbe Jahr mit einer neuen Erstklasse kann extrem fordernd sein. Insbesondere wenn du am ersten Schultag feststellt, dass das eine oder andere angeblich so liebe Kind doch eine extreme Herausforderung ist. Bis Gutachten, Schulhelfer oder ggf. Schulwechsel möglich ist, vergeht dann mal ein Jahr. Und dann hast du halt mal ein Jahr ein extrem auffälliges ES-Kind ohne Schulhelfer, weil halt Diagnosen oder Gutachten fehlen. Aber das ist auch nicht schlimm. Personal wäre sowieso nicht da.

    Dürfte ich bis Klasse 10 unterrichten, wenn ich als NRW-Lehrer (Primarstufenstudium, bis Klasse 4) in Berlin unterrichten würde?

    In Nds. studierst du Lehramt GHR mit Schwerpunkt Grundschule oder Sek 1. Die Idee war damals, dass man viel zu viele Bewerber für die Grundschulen hatte aber die Stellen eher im Sek 1 Bereich waren. Aber fast alle fertig studierten Lehrkräfte der letzten 20 Jahre müssten in Niedersachsen bis Klasse 10 ganz offiziell unterrichten dürfen.

    Die anderen 4 freuen sich über das Geld und sagen klar aus, das der direkte Vergleich an Arbeitszeit und -aufwand mit ihren Männern daheim ziemlich deutlich zeigt, dass sie selbst wesentlich besser abschneiden werden, sobald es A13 für alle gibt und sind fest der Überzeugung, dass es nicht gerechtfertigt sei.

    "Paul kommt fast immer wesentlich später aus der Schule, hat ständig Konferenzen, zwei Klassenleitungen (BK), korrigiert zu Hochzeiten die Wochenenden durch und muss mehr vorbereiten. Er ist jedes Jahr irgendwie im Abi. Ich hab's da echt chillig."

    Scheint alles eine Frage der Perspektive zu sein.

    Die Frage ist aber auch, wie sie ihren Job machen. Ich kenne auch Grundschullehrkräfte, die meinen, dass ihr Job mit Anwesenheit von 8:00 bis 13:00 Uhr und ein paar Korrekturen am Nachmittag erledigt ist. Und in den Ferien bitte frei. Wir hatten auch eine Sek 1 Lehrkraft, die mit dem Argument zu uns wechseln wollte, dass es weniger Arbeit ist.

    Aber wenn man sich einmal überlegt, was unser Dienstherr eigentlich von uns erwartet und fordert, ist das gar nicht mit 43 h die Woche zu schaffen. Alleine wenn ich mal an Inklusion, Flüchtlingskinder, Differenzierung, neue Medien, ... denke. Ich habe volles Verständnis, dass nicht jede GS-Lehrkraft alles sofort umsetzen kann. Ich finde es auch vollkommen legitim, dass man nach 43? h (oder wie viel müssen wir genau arbeiten, wenn man die Ferien weglässt) sagt, dass Dinge jetzt liegen bleiben müssen. Aber wer meint, dass er als Grundschullehrkraft genug Zeit hat, macht oft seinen Job nicht richtig. Das mag es vielleicht geben. Leute, die Sport und Religion unterrichten. Aber wenn man Hauptfächer unterrichtet, Klassenlehrerschaft hat, etc. ist immer genug zu tun. Alleine für meine Inklusionskinder könnte ich jeden Tag differenzierte Arbeitsblätter erstellen. Und dann müsste ich mich eigentlich auch viel mehr spezifisch fortbilden. Medienentwicklung und ES sind gerade bei uns ganz wichtige Themen. Aber es müssen im Prioritäten gesetzt werden, weil man gar nicht alles schafft. Wenn man aber zu Hause nichts tut, weil man nur Grundschullehrkraft ist, dann hat man einmal das System und die Wichtigkeit der ersten Schuljahre nicht verstanden und auch kein A13 verdient.

    Übrigens die "faulste" Person bei uns die zur Zeit abgeordnete Gymnasiallehrkraft. Diese Person ernsthaft auf einer DV argumentiert, dass sie nachmittags grundsätzlich keine Zeit hat, da sie sich um ihr Kind kümmern muss. Die Person arbeitet Vollzeit ...

    und vor allem die richtigen Fähigkeiten... Die Frage ist am Ende, ob ich "nur" Schule kann oder auch sonst andere Talente habe. Ein guter Freund von mir ist Personaler bei einer großen deutschen Firmen. Wie er erzählt, stellt er gerne auch Menschen mit ganz unpassenden Lebensläufen ein. Die Frage ist eher, was ist das für ein Mensch? Was kann die Person? Manches Fachwissen kann man sich auch noch später aneignen aber bestimmte Schlüsselqualifikation sollte man besser mitbringen.

    Genau, welches "schulrechtliche Buch" empfiehlst du?

    Ich mag die Bücher von Böhm. Sind allerdings schon recht ausführlich. Es gibt zu mindestens für Niedersachsen auch einige bundeslandspezifische Bücher. Das hat natürlich auch Vorteile. Bei uns gibt es auch eine Reihe offizieller Lehrerfortbildungen zu den verschiedenen Aspekten. Ich denke, dass man da ein wenig überlegen muss, was man eigentlich möchte und was einem liegt. Der eine will lieber ein ausführliches Buch mit Verweis auf die Gesetze, der andere lieber ein paar Grundaussagen.

    Burg Blaustein mit allen Erweiterungen, dazu dann eigentlich die komplette sonstige Mittelalter-Reihe und die relativ neue Piratenwelt ;)

    Da fehlt noch alles von Star Trek ...

    Das ist das Szenario, das du dir überlegt hast. Das wesentlich häufigere Szenario ist, dass nur ein Elternteil, meistens die Mutter, erscheint und ihren neuen Partner mitbringt.

    Das normale Szenario ist doch, dass der zweite Sorgeberechtigte gar keine Einwände hat. Wenn nur ein Elternteil kommt, würde immer davon ausgehen, dass das der Fall ist. Aber die Frage war doch, wie man sich richtig verhält, wenn ein Sorgeberechtigter eine Dritte Person nicht informiert haben möchte. Da macht es auch wenig Unterschied, ob dass dann nach dem Gespräch trotzdem passiert.

    Darf die Mutter dann auch nicht die Oma, ihre beste Freundin oder einen Psychologen mit zum Gespräch bringen, wenn der Vater das nicht will? Ich kann es mir nicht vorstellen. Finde allerdings auch nach Suche nichts dazu.

    Ich würde erstmal davon ausgehen. Zu mindestens würde ich der Person erstmal nichts erzählen, wenn der andere Elternteil das nicht möchte. Im Zweifel der Rechtsabteilung vorlegen und um Anweisung bitten. Solange die Eltern um Geduld bitten. Mir geht es aber nur darum, wenn ein Teil das explizit verbietet. Solange das nicht der Fall ist, würde ich immer davon ausgehen, dass die Einwilligung vorliegt.

    Ich denke, dass es grundsätzlich im ersten Momentan unproblematisch ist. Sobald aber das zweite Elternteil explizit sagt, dass er das nicht möchte, würde ich Elternteil A bitte alleine zu kommen oder die Zustimmung von Elternteil B vorzulegen. Ich denke, dass Eltern B durchaus das Recht hat, zu verbieten dass Dritte über das Kind von der Schule informiert werden. Dass Elternteil A dann zu Hause dem LG alles erzählt, steht auf einem anderen Blatt.

    Nuja, die offenen Schulleiterstellen rühren ja auch daher, dass keine ADÄQUATEN Bewerber zur Verfügung stehen.

    Man darf ja nicht vergessen, dass die Auswahl von ungeeigneten Bewerbern fatale Folgen haben kann und kaum rückgängig gemacht werden kann. Da kann man ein 'Zögern' der Schulbehörden bei der Auswahl gut nachvollziehen

    Ich sehe in unserer Umgebung, dass gerade genau das Gegenteil passiert. Es gibt nur einen Bewerber für eine Stelle und die Person muss genommen werden, wenn sie nicht gerade im Bewerbungsverfahren als vollkommen unfähig erweist. Ich habe inzwischen schon mehrfach mitbekommen, dass Personen, die teilweise massive Probleme als Lehrkraft hatten, sich als Schulleitung beworben haben. Oder die Stellen nur genommen haben, weil sie an einen bestimmten Ort wollten. Letztlich muss es unbedingt im Sinne der Schulbehörde sein, dass sich am besten 10 Leute auf eine Stelle bewerben und dann wirklich die beste Person genommen werden kann.

    Religionsunterricht wird inhaltlich von der dahinterstehenden Religionsgemeinschaft verantwortet. Das ist die römisch-katholische Kirche für den katholischen Religionsunterricht, die evangelischen Landeskirchrn für den evangelischen Religionsunterricht, ... Und eben der Humanistenverband, für den Humanistischen Religionsunterricht, der da Lebenskunde heißt und in Berlin der größte konfessionellen Religionsunterricht ist.

    Es gibt in Niedersachsen einen Aufsatz zum Projekt "Islamischer Religionsunterricht.

    https://www.mk.niedersachsen.de/download/4632

    Da wird geschrieben, dass man für bestimmte Konfessionen Religionsunterrichten anbieten kann, da alle anderen die Voraussetzungen nicht erfüllen.

    "Diese Voraussetzungen sind in Niedersachsen für den evangelischen, katholischen, jüdischen und orthodoxen Religionsunterricht gegeben. "

    "Die Voraussetzungen für den islamischen Religionsunterricht als einem ordentlichen Unterrichtsfach im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG sind bisher in keinem Land gegeben, auch in Niedersachsen nicht. Hieran ändern auch nichts die zurzeit in mehreren Ländern vorgehaltenen

    Angebote oder Schulversuche, weil sie alle noch nicht den verfassungsgemäßen Erfordernissen entsprechen."

    und zu Berlin

    "Ich will mich im Rahmen dieses Themas nicht ausdrücklich zu der Situation in Berlin äußern, zumal der Religionsunterricht in Berlin nicht nach Art. 7 Abs. 3 GG, sondern nach Art. 141 GG als „nicht ordentliches Unterrichtsfach“ zugelassen ist."

    Ich kenne mich da nicht wirklich aus. Aber dass hört sich für mich so an, dass es doch nicht alles so einfach möglich ist. Ich kann natürlich nicht sagen, ob das heute noch aktuell oder Aufsatz richtig ist.

    Ach was. Aber warum schreibst du jedesmal etwas anderes?

    Ich glaube es liegt eher an Dir. Ich versuche es mal ganz einfach:

    Verein ist e.V. => Verein ist eine juristische Person und das Konto wird auf dem Namen des Vereins eröffnet

    Verein ist kein e.V. => Verein kann nur auf den Namen einer juristischen/natürlichen Person eröffnet werden und bekommt Vermerk "Fremde Rechnung". Die Bank hält den wirtschaftlich Berechtigten fest.

    Ganz einfach, oder?

    Und nun zum Schluss: Schulen sind (in der Regel) keine juristischen Personen. Ergo: Entweder eine Lehrkraft kann ein privates Konto mit dem Hinweis fremde Rechnung eröffnen oder der Schulträger kann ein Konto auf seinen Namen eröffnen und der Schule zur Verfügung stellen oder das Land eröffnet ein Konto auf sein Namen und stellt es der Schule zur Verfügung ...

    Wenn du einen Juden an der Schule hast, dann wird der, sofern das in Niedersachsen angeboten wird, am jüdischen Religionsunterricht teilnehmen. Der findet dann vielleicht nicht bei euch an der Schule statt, sondern irgendwo in Hannover oder Osnabrück an zwei Wochenenden im Schuljahr. Der Religionslehrer schickt euch dann zur Zeugniskonferenz seine Note und die schreibt ihr dann in sein Zeugnis.

    Wir kriegen es hin Schüler auf einsamen Inseln zu beschulen, Kinder von umherziehenden Zirkusmenschen und von Schiffern. Da wird es auch möglich sein, Schülern mit einer nicht ganz so weit verbreiteten Religionsangehörigkeit zu beschulen. Religion ist mit wenigen Ausnahmen in ganz Deutschland ordentliches Lehrfach, das geht in beide Richtungen.

    Also für Niedersachsen ist es mir neu. Ich kenne es nur, dass ab einer bestimmten Anzahl von Schülern erst ein Unterricht eingerichtet wird und dann auch nur für bestimmte Religionen und nur wenn Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Magst Du vielleicht einmal die Rechtsgrundlage für Niedersachsen nennen?

    Dann wäre auch die Frage, wie das klappen soll. Wenn ich nun ein Erstklässler habe. Soll der einmal im Monat von einem Taxi nach Hannover gefahren werden? Wer übernimmt die Aufsichtspflicht? Was ist mit extrem kleinen Religionsgemeinschaften? Der Ausgangspunkt war doch die Aussage, dass für alle Religionsgemeinschaften ein konfessioneller Unterricht angeboten werden muss. Was ist wenn eine Gemeinschaft in einem Land nur 100 Gläubige hat? Oder 10?

    Grundsätzlich finde ich es natürlich sinnvoll aber ich stelle es mir in der Tag unmöglich vor für jede Religionsgemeinschaft ein Angebot zu schaffen. Aber vielleicht kannst Du es mir einmal am Beispiel erklären. Ich habe nun einen jüdischen Erstklässler. Die nächste jüdische Gemeinde ist gut 80 km entfernt und hat auch nur rund 300 Mitglieder. Die nächste größere wäre schon in Hannover. Das wären rund 3h Fahrt mit dem Auto. Wie findet nun für dieses Kinder der Unterricht statt? Wir werden Fahrten, Aufsichtspflicht etc. gelöst? Wer erstellt die curricularen Vorgaben? Wer bildet die Lehrkräfte aus?

    Im NSchG findet man übrigens auch den Hinweis, dass der Unterricht ab 12 Schülern einer Glaubensgemeinschaft an einer Schule einzurichten sei. Vielleicht gibt es dort unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

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