Beiträge von Tom123

    Ich habe auch nicht gesagt, dass ich es wissenschaftlich damit bewiesen habe. Die ersten 3 Monate sind für mich kein ausreichendes Argument für weitere Impfungen. Das ist deutlich zu wenig. Ich bin froh, dass wir schon lange von der Pflicht weg sind und diese auch nicht mehr kommen wird.

    Es war auch nicht die Frage, ob sich die Impfung deswegen lohnt oder nicht. Ich denke, die meisten Menschen lassen sich impfen, um sich vor schweren Verläufen zu schützen.

    Aber die Aussage, dass die Impfung nicht vor Infektionen schützt bleibt trotzdem falsch. Der Schutz ist für dich nur nicht gut genug, dass man sich deshalb impfen lassen sollte. Trotzdem ist ein Schutz da.

    Nur seltsam, dass fast alle geimpften, die ich kenne auch erkrankt sind. Naja wird wohl Teil der Mär sein.

    Das ist zu mindestens keine wissenschaftliche Methode, um es festzustellen. Da sollte man als Lehrkraft durchaus wissen.

    Es ist auch nicht so, dass sich geimpfte gar nicht infizieren. Sie infizieren ins sich insbesondere in den ersten drei Monaten nach der Impfung deutlich seltener. Das ist auch kein Wunder, da die Antikörper nachweislich steigen. Das ist weniger als man gehofft hat. Aber trotzdem ist ein Schutz da.

    Die Impfungen schützen niemanden vor der Ansteckung.

    Das ist falsch. Es ging anfangs primär darum schwere Verläufe zu verhindern. Inzwischen weiß man aber, dass die Impfung auch vor der Ansteckung schützt. Allerdings weder so gut wie noch so lange wie bei vielen anderen Viren.

    Die Mär, dass die Impfung nicht vor Ansteckung schützt, war vor allem ein Argument von Coronaverharmloser.

    https://www.tagesschau.de/faktenfinder/c…eckung-101.html

    Ich finde, dass sich die GEW besonders für die Interessen der niedrigen Gehaltsstufen einsetzt. Zu mindestens habe ich das in den letzten Jahren so empfunden. Dann passt es für mich aber nicht dazu, den Beitrag gleichzeitig vom Bruttogehalt abhängig zu machen. Als Lehrkraft fühle ich mich von der GEW einfach nur begrenzt vertreten.

    Eine DVD hat ein Titelbild, eine Beschreibung, kann sortiert in den Schrank. USB Sticks fliegen teilweise im Lehrerzimmer herum und keiner weiß, was drauf ist.

    Da fängt das Problem doch schon an. DVDs fliegen irgendwo rum und verschwinden gerne einmal. DVDs können kaputt gehen. Die DVD, die ich gerade benötige, kann gerade beim Kollegen in der Tasche liegen ...

    Statt dessen kann ich beispielsweise bei uns über die Bildungscloud auf einen kompletten Katalog der Landesmedienanstalten zugreifen. Früher musste ich zur Medienstelle fahren, eventuelle Filme vorbestellen und diese dann in meiner Freizeit abholen und auch wieder zurückbringen. Nun kann ich von zu Hause die Beschreibung der verfügbaren Medien lesen und diese auch schon einmal ansehen. In der Schule rufe ich sie dann einfach wieder auf. Andere Medien haben wir auf einem Server. USB Sticks gibt es nur im Notfall, wenn es keine andere Lösung gibt.

    Das ist doch ein riesiger Schritt nach vorne.

    Zum Thema Verlage: diese müssen Geld verdienen. Daher haben sie zurecht Bedenken, dass einer eine Einzellizenz kauft und dann alle Kollegen und Schüler darauf zugreifen können

    Durch die Kostenlosmentalität, die ja auch die Musikindustrie betrifft, besteht die Gefahr, dass viele gar nicht mehr registrieren, dass Programme, Filme, Musik etc gemacht werden, damit diese verkauft werden, um Geld zu verdienen. Also kein Hobby ist.

    Also erstmal verdienen die Verlage vor allem Geld über den Verkauf ihrer Schulbücher. Die Begleitmaterialien sind eher ein defizitäres Geschäft. Überlege doch einfach mal, wie viele Exemplare da verkauft werden und wie viel Arbeit da drin steckt. In der Nutzungszeit, wo ich einmal ein Begleitmaterial benötige, verkauft der Verlag parallel etliche Bücher und ggf. Arbeitshefte.

    Außerdem geht es nicht darum, dass der Verlag das kostenlos zur Verfügung stellen soll. Es geht darum, dass man den Verlag bittet eine legal erworbenes Lehrwerk innerhalb der Schule über einen Server bereitstellen zu dürfen. Oder es über einen USB zu nutzen, da man kein DVD-Laufwerk hat. Meinst Du ernsthaft, dass der Verlag kein Interesse daran hat, dass ihr seine Medien nutzen könnt?

    Das ist schon eine rechtliche "Grau-, wenn nicht Schwarzzone" Als Sysadmin hab' ich mir diesen Schuh nie angezogen- bei dem die KuK sich 'nen schlanken Fuß machen wollten. Als verbeamteter EDV-Verantwortlicher bekommst du zwei Schläge ins Genick. Zivil- und dienstrechtlich.;)

    Also unser Englischlehrwerk gab es auch lange nur als DVD. Ich habe beim Verlag angefragt und die haben mir sogar eine Anleitung geschickt, wie man es als ISO auf dem PC speichern und abspielen kann. Viele Verlage haben gar kein Interesse daran, dort den Schulen Probleme zu machen. Die verdienen ihr Geld mit dem Verkauf des Lehrwerks. Wenn man die DVD regulär als Schullizenz kauft, welches Interesse hat nun der Verlag, dass man sie nicht abspielen kann?

    Ist natürlich etwas anderes wenn man nur eine DVD kaufen will. Aber dann nimmt man halt das externe DVD-Laufwerk mit. Aber selbst da, kann ich mir gut vorstellen, dass man das ok bekommt ein ISO auf einen USB-Stick zu packen und damit rumzulaufen. Wenn unserer Verkaufsberater kommt, ist der immer extrem bemüht uns den Einsatz seiner Lehrwerke schmackhaft zu machen. Da wird es sicherlich nicht daran scheitern, dass man keine DVD-Laufwerke hat. Früher gab es sogar die Lehrerhandbücher gratis dazu, wenn man ein neues Lehrwerk angeschafft hat. Oder wenn man einen Vertreter einlädt ein neues Lehrwerk vorzustellen, bringen die gleich ein Haufen von Büchern etc. mit. Da macht doch keiner Stress, weil man etwas auf dem Server ablegen will.

    Aber natürlich hast Du Recht, dass man vorher bei den Verlagen anfragen muss.

    Am Ende kostet ein externes DVD-Laufwerk 20 €. Dann gibt man den Lehrkräften, die eines benötigen einfach eins mit. Auf der einen Seite wollen wir die Digitalisierung. Dann sollten wir einfach auf dem Stand der Technik sein. Und das heute einfach, dass viele Geräte kein DVD-Laufwerk mehr haben. In der Praxis wird man viele Probleme mit einem Schulnetzwerk etc. lösen können. In Niedersachsen werden die Filme der Medienanstalten auch digital über die Bildungscloud angeboten. Das DVD-Laufwerk sollte die Notlösung und nicht der Standard sein.

    Der heilige Mann aus Rom. Für so ein Statement werden andere in die Friedensschwurblerecke gestellt

    Wenn ich es richtig lese, sagt er nur, dass es dort verschiedene Interessen gibt. Das sollte doch an sich jedem bewusst sein.

    Das Problem an den Schwurblern ist, dass sie die Schuld bei der Ukraine suchen. Frei nach dem Motto: Die Ukraine ist selber schuld, weil Russland sie angreifen musste. Die armen Russen haben nur ihre Landsleute verteidigt.

    Es gibt einen Lehrplan der zu erfüllen ist.

    Methoden und Medien wählen die Kollegen frei aus. Das nennt sich pädagogische Freiheit. Diese kann auch keine GLK aushebeln.

    Es gibt aber auch zu mindestens in Niedersachsen ein Medienbildungskonzept, das genauso zu erfüllen ist. Man wird sicherlich nicht die einzelnen Methoden vorgeben aber auf der anderen Seite wird man sich einer Medienerziehung auch nicht komplett verschließen können.

    GoogleMaps wurde 2007 gelauncht, sorry das sind dann jetzt mal eben 16 Jahre, die sich weiter oben genannte Personen offenbar schon verweigern. Das fällt eigentlich schon unter Arbeitsverweigerung und müsste dienstrechtlich geahndet werden.

    Also da wird es langsam lächerlich. Nur weil etwas neu auf dem Markt kommt, kann es nicht gleich in der Schule eingesetzt werden. In Nds. gibt es seit 1-2 Jahren überhaupt erst Dienstgeräte. Unsere Sek 1 Schule hat seit einem Jahr einen ausreichend schnellen Internetzugang. Viele Sek 1 Schulen fangen jetzt erst intensiver mit iPad-Klassen etc. an. Vorher waren das in unserer Gegend oft nur einzelne Klassen. An vielen Schulen fehlt immer noch die digitale Infrastruktur. Die letzten Schulen sollen offiziell erst 2025 einen Breitbandanschluss bekommen. Dazu sind datenschutzrechtlich viele Dinge noch nicht vernünftig geklärt oder schlicht verboten. In Niedersachsen können/dürfen die Endgeräte teilweise nur begrenzt eingesetzt werden, weil die Speicherung personenbezogener Daten nicht erlaubt ist.

    Und dann redet man gegenüber den Lehrkräften von Arbeitsverweigerung und Dienstrecht?

    Ich bin sicherlich ein Freund von der Digitalisierung. Aber 90% des Problems liegen bei den Ländern und den Schulträgern. Wenn die ihre Hausaufgaben vernünftig machen würden, wäre schon viel geholfen.

    Kleines Beispiel: Wir können von unseren Lehrerleihgeräten nicht drucken. Ich habe das bereits vor einem Jahr angemahnt. Eine Lösung wird ab 1.1.2024 angestrebt. Dann gibt es neue Wartungsverträge. Solange kann ich am Gerät ein tolles Arbeitsblatt entwerfen, es aber erst 2024 ausdrucken. Super. Ich muss nicht erwähnen, dass es noch keine (erlaubte) Cloud-Lösung gibt und Mails kritisch gesehen werden? Aber auch da arbeitet man dran. Ich denke, wenn sich die Lehrkräfte genauso viel Zeit mit der Digitalisierung lassen wie unser Schulträger bzw. das Land, sind wird bestimmt 2040 bereit.

    Diese Formen der Desinformation als Methode der Kriegsführung kann Thema im Medienunterricht, Politik- und Geschichtsunterricht sein.

    Aus meiner Sicht nicht kann sondern muss. Ich halte diese ganzen Desinformationen und auch rund um Corona für das gefährlichste für unsere Demokratie. Der Staat wird teilweise systematisch diskreditiert. Das Vertrauen in den Staat wird massiv geschwächt und destabilisiert.

    Es ist völkerrechtlich verboten, auch für die Ukraine. Da gibt's kein "ja aber...".

    Es ist völkerrechtlich doch auch verboten einen anderen Staat einfach zu überfallen? Oder habe ich da etwas verpasst? Sicherlich begeht die Ukraine auch das eine oder andere Kriegsverbrechen. Und ganz sicher sollte man keine Phosporbomben oder Streumunition an die Ukraine liefern. Aber ein gewisses Verständnis, dass man die gleichen Waffen wie der Gegner einsetzen will, habe ich schon.

    Ich frage mich bei solchen Aussagen immer wieder, ob diejenigen das ernst meinen oder nur Stimmung machen wollen. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Menschen ernsthaft abstreiten, dass Russland der Kriegstreiber ist. Also mindestens Menschen, die einigermaßen informiert sind, sollte doch auch wissen, dass es in der Hand Putins liegt, den Krieg zu beenden oder fortzuführen. Selbst wenn die Ukraine nun einem Frieden mit Gebietsverlusten etc. zustimmen würde, müsste sie doch aus den Erfahrungen der Vorjahren damit rechnen, dass in 2-3 Jahren der nächste Angriff stattfindet.

    Man kann natürlich der Meinung sein, dass Russland ein historisches Recht oder was auch immer hat, seine Nachbarn überfallen. Aber trotzdem bleibt es dabei, dass der Schlüssel zum Frieden in Russland liegt (und vielleicht auch in China etc, die mehr Druck machen könnten).

    Lass doch einfach mal das polemiche Geschwätz stecken. Die bundesverfassungsrechtlich festgeschriebene Neutralität hat nichts mit "Gnade" zu tun. Der Ukrainekrieg hat in der Schweiz einen politischen Prozess ausgelöst, der mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlage bezüglich der Weitergabe von kriegstauglichen Material führen wird. Da hat sich von aussen niemand einzumischen.

    Es geht nicht darum sich in der Schweiz einzumischen. Aus meiner Sicht kann die Schweiz machen, was sie möchte. Aber ich finde Deutschland sollte Munition am besten selber herstellen oder dort kaufen, wo man sicher ist, dass ohne weitere Vorgaben Munition kaufen kann. Die Schweiz möchte das momentan nicht. Das ist zu respektieren. Daher sollte Deutschland aus meiner Sicht die Hersteller zu verpflichten Munition am besten in Deutschland herzustellen oder zu mindestens in einem Land, dass uns eine unproblematische Lieferung garantieren kann.

    Die übrigen Euro wurden, wie mit den Eltern vorher vereinbart, in die Klassenkasse gegeben und mittlerweile bei einem Klassenausflug verwendet.

    Problem ist, dass Du bei Zahlungen durch die Sozialträger nicht die Zustimmung der Eltern sondern auch das des Sozialträgers brauchst. Und je nachdem was du mit dem Geld machst, kann der unter Umständen gar nicht zustimmen, weil das vielleicht gar nicht förderungswürdig ist. Ein zeitnaher Klassenausflug ist beispielsweise eine gute Sache, weil dafür hätten die betroffen Eltern sonst wieder einen Anspruch. Beim Kauf von Heften oder Büchern sieht das anders aus.

    Ich hatte den Fall im Ref.. Da hieß es für Niedersachsen: Vorhandene Mahlzeiten werden mit den tatsächlich entstehenden Kosten angegeben. Alles andere nach Reisekostengesetz. Fand/finde ich logisch.

    Aber ehrlich gesagt, sagt meine Erfahrung, dass das jeder Sachbearbeiter/Landkreis/Stadt anders sieht. Ich würde da einfach eine Mail hinschicken und fragen. Letztlich unterschreibst Du da für die Richtigkeit. Wir hatten da an unserer Grundschule schon mal Stress, weil eine Lehrkraft Geld, dass übrig geblieben war, ohne Rücksprache für den Kauf von Zirkeln und Heften für die Schüler genutzt hat. Irgendwann hat der Landkreis dann nachgefragt. Wir vermuteten damals, dass ein unzufriedenes Elternteil sich dort beschwert hat. Am Ende ist Sie mit einem blauen Augen davon gekommen. War aber nicht schön. Seitdem fragen wir immer brave nach. Meistens in der Landkreis dann mit allen einverstanden. Manche Sachen sind aber ein rotes Tuch.

    Das ist zu mindestens bei den Grundschulen bei uns anders. Da geben wir nur eine Stellungsname ab. Soweit ich weiß spielt da auch die Gesamtsituationen. Zu mindestens bei Versetzungen heißt es immer, dass die Situation im Landkreis beachtet werden muss. Ist aus meiner Sicht auch sinnvoll. Im Sek 1 Bereich ist das glaube ich aber auch bei uns anders.

    Grundsätzlich ja. Sollten die Pläne umgesetzt werden, wird sicherlich 1-2 Musterklagen durch die Gewerkschaften geben und irgendwann wird sich zeigen, welche Richtung die obersten Gerichte vorgeben.

    Frage wäre für mich sowieso noch vorher, ob man sich überhaupt als Beamte darauf berufen kann.

    Mal davon gesehen, kann ich mir kaum vorstellen, dass die einzelnen Schulen machen. Das wird sicherlich bei uns zentral von der Schulbehörde gemacht werden. Dein Arbeitgeber ist in Nds. auch das Land und die nicht die einzelnen Schulen. Am Ende sind die Schulen nur so etwas wie die Filialen einer Firma.

    In der freien Wirtschaft besteht durchaus gundsätzlich das Recht auf TZ, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen: https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/

    Mein "Betrieb" hat mehr als 15 Kollegen und organisatorisch spricht nichts gegen TZ. Also bestünde ein Rechtsanspruch.

    betriebliche Gründe nicht organisatorische Gründe. Ob es ein ausreichender betrieblicher Grund ist, dass bei Gewährung die Unterrichtsversorgung nicht mehr sichergestellt ist, werden sicherlich irgendwann die Gerichte entscheiden ...

Werbung