Beiträge von Schmidt

    Nein. Im Ausgangspost wird gefragt, ob der SL "ständig" auf Zuruf spontane Präsenzen für den jeweiligen Tag anordnen kann.

    Und die Antwort auf genau diese Frage ist eben: Ja, ausnahmsweise kann er das sicher tun. Und nein, ständig oder regelmäßig kann er das nicht.

    Das sind die beiden Sätze, die im Ausgangspost mit Fragezeichen versehen sind:

    1. Wenn ich jetzt in der 5. Stunde auch noch zur Präsenz verpflichtet werde, bedeutet das, dass es okay ist, 8 Stunden am Stück zu halten...???

    2. Ich dachte ursprünglich, dass das System mit den Präsenzen genau das verhindern soll, dass man willkürlich irgendwann eingeteilt wird ???

    Zu 1. Ja, das ist ok.

    Zu 2. Das kann auch ok sein. Ob das Ok-Sein von der Regelmäßigkeit abhängt, ist fraglich. Das Gesetz gibt jedenfalls auch eine Regelmäßigkeit (der Bereitschaft, nicht der unausgeglichenen Mehrarbeit!) durchaus her. Ob die geforderte Frühzeitigkeit gegeben ist, ist ebenfalls fraglich. Dazu enthalten die Beiträge des TE zu wenige Informationen.

    Ich empfehle erneut, die Posts tatsächlich zu lesen, bevor man darauf antwortet. ;)

    Bevor ihr noch länger aneinander vorbei redet, empfehle ich die nochmalige gründliche Lektüre des Ausgangsposts.

    Im Ausgangspost wird gefragt, ob das so in Ordnung ist, mit bis zu 8 Stunden am Stück Unterricht.

    Ja, ist es. Die vorgeschriebenen Erholungspausen können in 15 Minuten Blöcke geteilt werden. Zwei Mal 15 Minuten werden am Tag schon frei sein. Die Frage wurde schon längst beantwortet. Darum geht es hier also gerade nicht mehr

    Wir reden auch nicht aneinander vorbei. Vertretungsbeteitschaft ist in Bayern keine Mehrarbeit. Daran ändert sich auch nichts, wenn immer wieder irgendwelche Quellen aus NRW gepostet werden. Offenbar hat Qittengelee das mittlerweile auch verstanden und ihre Aussagen darauf reduziert, dass sie es für nicht rechtmäßig hält, mehrere Bereitschaften am selben Tag zu haben (statt darauf zu beharren, dass Bereitschaft bereits Mehrarbeit sei oder dass ddie Schulleitung eine Anwesenheit außerhalb der Unterrichtsverpflichtung nicht anweisen dürfe). Diese Ansicht ist nachvollziehbar. Ob sie auch rechtlich relevant ist, bezweifle ich allerdings.

    [Wieder am Thema vorbei]

    Es geht um Bayern, nicht um NRW. In Bayern ist explizit geregelt, dass sich Lehrkräfte auf Amweisung zur Bertretung bereitzuhalten haben. Auch eine Anwesenheitspflicht in der Schule ist möglich. Und nein, das ist solange keine Mehrarbeit, wie nicht tatsächlich Vertretung anfällt.

    Mir erschließt sich beim besten Willen nicht, was an den oben zitierten Gesetzesauszügen nicht verständlich ist. Und warum du ständig mit NRW um die Ecke kommst, obwohl es um Bayern geht, erschließt sich mir auch nicht. Warum fällt es dir so schwer zu akzeptieren, dass es in Bayern eine andere Gesetzeslage als in NRW gibt?

    Edit: In Bayern obliegt die Verteilung der Unterrichtsstunden und die Autfteilung auf entsprechende Pläne grundsätzlich nicht der Lehrerkonferenz sondern der Schulleitung.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-27

    Edit2: Ich würde mich auch mal an den Personalrat oder die Gewerkschaft wenden WENN tatsächlich mehr als drei Stunden pro Monat vertreten werden müssen, ohne, dass es dafür einen Ausgleich gibt. Vertretung ist Mehrarbeit, die ausgegelichen werden muss.

    Die Bereitschaft ansich, auch in der Schule, ist in Ordnung.

    Zu verlangen, jeden Donnerstag in der 5. Stunde anwesend zu sein, obwohl man da keinen Unterricht hat ist damit nicht gemeint.

    Richtig, dabei handelt es sich nicht um Mehrarbeit, sondern um Vertretungsbereitschaft. Das ist nicht dasselbe.

    Lies bitte, was ich oben verlinkt und zitiert habe.

    Inwieweit der Umfang der Bereitschaft beim TE in Ordnung ist, bedarf sicher der Abwägung; diese kann hier aber nicht stattfinden, da gar nicht genau angegeben wurde, wie oft eine Bereitschaft angeordnet wurde.

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist für Beamte übrigens 41 Zeitstunden, nicht +/- 27 Unterrichtsstunden. Was Mehrarbeit für Lehrer ist, habe ich oben ebenfalls schon verlinkt.

    Zitat

    Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.

    Das habe ich getan. Vertretungsbereitschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen in Bayern möglich, auch mit verpflichtender Anwesenheit in der Schule.

    Zitat

    Warum sollte das auch nur für Hohlstunden gelten? Regelmäßig Präsenz zu verlangen, also auf Abruf bereitstehen zu müssen, würde nämlich bedeuten, dass auch verlangt werden könnte, dass jeder eine Stunde früher kommen und eine Stunde länger bleiben muss, falls sich was ergibt, mit der Begründung, Vorzubereiten ginge ja auch im Lehrerzimmer.

    Das ist hier nicht der Fall.

    Mir wäre es schon schlicht zu viel Zeitverschwendung, so ein Kopfbedeckungsverbot durchzusetzen. Ich habe kein Problem mit Kopfbedeckungen und verstehe auch, wenn pubertäre Schülerinnen und Schüler das als Entfaltung ihrer Persönlichkeit sehen. Bei religiöser Begründung für eine Kopfbedeckung (muss ja nicht nur das muslimische Kopftuch für Frauen sein) kann man doch ohnehin nichts machen. Und auch bei einer anderen Begründung halte ich es für einen Eingriff, der mir nicht zusteht.

    Sehe ich auch so. Ich habe kein Problem damit, wenn bei mir in der Klasse Mützen getragen werden. Warum auch? Das alte Argument, dass das später im Beruf oder an der Uni ja auch nicht gehe ist erstens falsch (zumindest so pauschal) und zweitens sind Schüler weder im Beruf noch an der Uni. Der Grad des Respekts drückt sich auch nicht über eine vorhandene oder nicht vorhandene Kopfbedeckung aus.

    Trotzdem gibt es auch in Bayern Arbeitszeiten, die aus Fürsorgegründen nicht überschritten werden dürfen.

    Daher nur bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" und in "zumutbaren Umfang".

    Das sieht sicherlich jeder ein, beim Themenersteller geht es aber um STÄNDIGE spontane Präsenzpflicht und das geht in Bayern bestimmt auch nicht. Wissen tue ich das aber nur für BW.

    Was bedeutet "ständig"? Wie oft bisher im Schuljahr?

    Mit Bereitschaftszeiten wird nicht automatisch Arbeitszeit überschritten.

    Du hast insofern Recht, dass meine Antwort etwas sehr verkürzt war.

    Die Bereitschaftszeit ist kein Problem, weder zum Schulanfang noch mitten am Tag. Die Stunden müssen nicht vom Deputat bedient werden und sind Arbeitszeit. Wenn man nicht vertreten muss und statt zu arbeiten nur herumsitzt, kann man darüber diskutieren, ob diese Zeit dann ein Argument dafür sein kann, dass andere Arbeit liegen bleibt; wenn keine Vertretung anfällt, kann man korrigieren, recherchieren, sich fortbilden, schon mal kopieren usw. usf. Oder eben Pause machen, was dann natürlich keine Arbeitszeit ist.

    Problematisch wird nur die Menge der Vertretungsstunden, also der angeordneten Mehrarbeit. Diese muss, wenn sie drei Stunden im Monat übersteigt, ausgeglichen werden. Wenn das beim TE nicht passiert (und er tatsächlich mehr als drei Stunden im Monat vertritt), würde ich dort ansetzen.

    Ich hab jetzt zwei Quellen für zwei Bundesländer zitiert. Guck doch einfach selbst in die für dich zuständigen Richtlinien.

    Wo? Der Link aus Beitrag #54 bezieht sich auf Mehrarbeit. Hierzu müsste aber erstmal klar sein, ob es sich überhaupt um Mehrarbeit handelt.

    Voraussetzung dafür wäre, dass die Schulleitung keine Berchetigung dazu hat, den Ort der Arbeitsleistung für Lehrkräfte auch nur anteilig festzulegen.

    Dafür hast du keine Quelle genannt. Wenn die Schulleitung festlegen darf, dass Lehrer ihre Arbeit (teilweise) in der Schule zu erbringen haben, dann darf sie auch festlegen, dass der TE sich zur Vertretung an der Schule befindet.

    Wenn du davon überzeugt bist, dass die Schulleitung nicht anweisen darf, dass in bestimmten Zeiten in der Schule zu arbeiten ist, dann hast du dafür doch sicher einen Nachweis.


    Edit: Für Bayern ist sogar explizit geregelt, dass Lehrer dazu angewiesen werden dürfen, sich für Vertretungen bereitzuhalten.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV288393-9a

    Das gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten. Insbesondere kann die Anwesenheit in der Schule angeordnet werden.

    Der Wortlaut von § 9 III 2 LDO

    "Sie [die Lehrkraft] ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren."

    Für den TE ist also nur relevant, ob die Information über die Anwesenheitspflicht "frühzeitig" erfolgt.

    Tritt der Fall ein, dass tatsächlich vertreten werden muss, greifen die Regeln für Mehrarbeit. Dass Unterricht über die wöchentliche Unterrichtspflichtzeit Mehrarbeit ist, wird hier geregelt https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV270221/true

    "Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn Lehrkräfte aus zwingenden dienstlichen Verhältnissen über die regelmäßige wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen." (I.2.1)

    Doch, das hat jemand geschrieben. Wenn du selbst deinem Rat folgen würdest und Beiträge liest, auf die du dich beziehst, wäre der Diskurs so viel fruchtbringender. Inzwischen sind jedoch Beiträge entfernt worden, warum, kannst du nur die Moderation fragen.

    Nicht in dem von dir zitierten Abschnitt und auch nicht bei denjenigen, denen du hier mehrfach Menschenfeindlichkeit vorgeworfen hast.

    Wenn die Beiträge gelöscht sind, wie soll ich diese dann lesen? Und warum zitierst du nicht die entsprechenden Beiträge (vor der Löschung natürlich), sondern Beiträge von Menschen, die gerade nicht schreiben "Behindert sind unzumutbar", sondern "die Versetzung an eine Förderschule [im Kontext des Threads für bspw. Kinder mit Förderschwerpunkt GE] ist unzumutbar"?

    Du regst dich über Dinge auf, die hier gar nicht (mehr) stehen.

    Das hat nichts mit der Besoldung zu tun, denn ... spoiler ... es hat nicht alles mit Geld zu tun.

    Hier im Thread bzw. generell im Forum geht es um die Besoldung. Dass das Thema grundsätzlich viel mehr umfasst, ist richtig.

    Zitat

    und mein Wortlaut war nicht Benachteiligung (sondern deins), sondern ungerechte Behandlung (und auch states Wortwahl)

    Ich habe das Wort Benachteiligung hier nicht verwendet.

    Wenn ich ehrlich bin, habe ich außerhalb des Forums noch nie von einer Benachteiligung von Kinderlosen gehört. Sonst heißt es ja oft, dass Deutschland (unberechtigterweise?) ein kinderfeindliches Land sei.

    Mit wievielen Beamten aus NRW hast du bisher über Besoldung gesprochen?

    Unabhängig davon ist das hier im Thread nicht das Thema. Ob die TE überhaupt in NRW ansässig ist, müsste sie erstmal beantworten.

    Dann könnten diese Stunden nicht mehr einfach so angeordnet werden, da die Freistunden/Hohlstunden ja als Arbeitszeit zählen.

    Das sind sie schon jetzt, wenn du in dieser Zeit arbeitest. Wenn du nur rumsitzt, natürlich nicht. Mit einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ändert sich da gar nichts.

    Zitat

    Das wäre natürlich für die Mütter fürchterlich, da sie dann nicht mehr vor 16-16:30 daheim wären.

    Eltern wolltest du sicher schreiben.

    Ich halte es übrigens für sehr kurz gedacht, wenn immer davon gesprochen wird, SuS mit Körperbehinderung, Sehbehinderung, Blindheit, Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit "problemlos" inklusiv zu unterrichten. Wenn das so problemlos wäre, hätten sie nämlich keinen speziellen Unterstützungsbedarf. Ohne spezielles Material, Hilfsmittel, didaktische und methodische Modifikationen ist es vielen dieser SuS nicht möglich, ihr (kognitives) Potenzial auch auszuschöpfen.

    Mit "problemlos" meine ich, dass ich damit arbeiten kann, wenn Schüler kognitiv leistungsfähig und vernunftfähig genug sind, um das Abitur zu schaffen. Auch nicht behinderte Schüler sind nicht alle gleich.

    Natürlich muss ich mich darauf einlassen, Material didaktisch und methodisch anders aufbereiten, ich muss mich einlesen, für mich neue Dinge ausprobieren. Das gehört aber zu meinem Job.

    Wie oben bereits geschrieben:

    1. "Bremsklotz" i. S. v.: die anderen SuS lernen dadurch langsamer widerspricht, soweit ich weiß, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

    Um welche Art der Inklusion geht es?

    Dass es einen Unterschied macht, ob man einen Schüler mit Asperger so beschulen, dass er das Abi wie alle anderen in der Klasse schafft oder ob man einen GE Schüler, der das Abitur nicht erreichen wird, einfach mit drinsitzen hat, siehsts du sicher auch.

    Zitat

    2. Wenn die SuS mehr oder weniger nur daneben gesessen haben, warum habt ihr ihnen keine adäquaten Aufgaben gegeben?

    Der Unterricht hat ein Ziel, das alle erreichen sollen.

    Bei einem Schüler, der bspw. im Rollstuhl sitzt, plane ich den Unterricht für alle so, dass die Behinderung dem Ziel nicht im Wege steht.

    Bei einem Kind mit Förderbedarf (GE/Lernen/emotionale Entwicklung) das das Ziel der Stunde, geschweige denn das Abitur, gar nicht erreichen kann, geht das nicht.

    Ich jedenfalls habe keine Zeit, den Unterricht doppelt oder dreifach zu planen, weil ich neben dem regulären Unterricht noch zusätzliche Ziele und dazu passende Materialien für Schüler mit Förderbedarf (GE/LE/EE) brauche.

    [Blabla am Thema vorbei.]

    Niemand hat in diesem Thread geschrieben, dass Behinderte unzumutbar wären. Was ist das für eine absurde Unterstellung?

    Ja, es ist vollkommen in Ordnung, es als Zumutung zu empfinden, Jugendliche zum Abitur führen zu müssen, wenn man bspw. Grundschullehramt studiert hat. Dafür sind die Kollegen nicht ausgebildet und offenbar wollten sie das bewusst nicht, als sie sich für die Grundschule entschieden haben.

    Es geht hier nicht um Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und auch nicht um Inklusion. Das steht hier schon mehrfach. Warum du jetzt schon wieder damit anfängst, dass die fiesen Gymnasiallehrer so menschenverachtend seien, weil sie nicht mit tauben Kindern arbeiten wollen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht liest du den Thread erst mal, bevor du dich aufregst. Dabei kann es helfen, vom hohen Ross runter zu kommen. Die Tiere sind ja doch recht hoch.

    Natürlich hat jedes Kind das Recht auf optimale Beschulung. Natürlich ist es richtig, dass Kinder nicht aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen gesondert beschult werden. Natürlich kann man von Gymnasiallehrern erwarten, dass sie sich soweit anpassen, dass sie auch einen gehörlosen Schüler, einen im Rollstuhl und einen mit Sehbehinderung in der selben Klasse neben körperlich nicht eingeschränkten Schülern vernünftig unterrichten können. Darum geht es hier aber nun mal nicht.

    Ich bin gespannt ob du es jetzt verstehst oder wieder nur mit Allgemeinplätzen am Thema vorbei schreibst.

Werbung