Es wurde die Frage diskutiert, ob ein Arzt ein Attest rückdatieren musst, damit es den Anforderungen genüge. Das Gesetz sieht eine Rückdatierung nicht vor, Ärzte dürfen auch nicht rückdatieren (die Diskussion hatten wir meines Wissens nämlich auch mal in einem Thread zu Attesten bei SchülerInnen). Wenn also ein Angestellter von seinem SL gesagt bekommt, das Attest müsse vom ersten Tag an gelten, kann jener auf das EntgFG verweisen. Die SL muss im Vorhinein und im Einzelfall angeben, ob sie ein Attest vom ersten Tag an möchte.
Nochmal: im Arbeitsrecht dominiert die Rechtsprechung des BAG. Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten, reicht hier kein einfacher Blick ins Gesetz. Und ein einfacher Verweis auf das EntgFG auch nicht. Wenn du dazu mehr wissen willst: frag einen Anwalt für Arbeitsrecht, belege selbst entsprechende Veranstaltungen an einer Universität oder recherchiere selbst in Büchern. Ich empfehle Punkt 1 oder 2.