Beiträge von Schmidt

    Warum Opferrolle, wenn ich für Verstöße, die offensichtlich nicht korrekt sind, Abhilfe will? Muss ich mich dafür, dass ich Gesetze einhalte und eingehalten sehen will, als Opfer bezeichnen lassen? Das ist echt schwach!!

    Ich bezeichne dich nicht als Opfer, ich sage, dass du dich in die Opferrolle begibst und dich dort recht wohl zu fühlen scheinst.

    Du betonst immer wieder, wie sich deine Situation ändern würde, wenn es nur eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung gäbe.

    Hinweise darauf, wie du schon jetzt dafür sorgen kannst, ein vernünftiges Arbeitspensum nicht zu überschreiten, ignorierst du oder bringst vor, dass dich die Schulleitung dann böse anguckt. Ja gut, wenn böse angucken schon reicht um zu erwirken, dass du dich weiterhin dauerhaft überarbeitest, dann bringt dir auch eine verpflichtende Zeiterfassung nichts. Denn auch dann braucht man als Bediensteter das Selbstbewusstsein, seinen Mund auf zu machen und bspw. nicht doch sonntags zuarbeitet, ohne es aufzuschreiben.

    Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.

    Du scheinst dich in deiner Opferrolle wohl zu ffühlen Dann weiterhin viel Vergnügen damit. 🤷🏾‍♂️

    Dass eine Führungskraft im mittleren Führungsbereich nicht mal eben drei Monate am Stück weg sein kann, haben vor allem eben diese Führungskräfte selbst so gesehen und das auch so gelebt.

    Die Geschäftsführerin des Forschungsinstituts, an dem ich zur Zeit (neben der Schule) tätig bin, hat drei Monate Sabbatical angespart und dieses auch so durchgeführt.

    In einem der Unternehmen, in dem ich gearbeitet habe, hat der Regionalleiter Süd keine drei Monate am Stück Urlaub gemacht, wohl aber rund drei Monate über das Jahr verteilt Urlaub genommen und Gleitzeitstunden/Überstunden abgefeiert.

    Das geht bei vernünftig geführten Behörden oder Unternehmen durchaus.

    Wenn du unbedingt darauf eingehen willst, dass wir mit Menschen arbeiten, dann lass unseren Job doch mal mit Mitarbeitern im Jugendamt vergleichen. Wie meinst du machen die das wohl mit ihrer Arbeitszeit?

    Selbst beim Jugendamt sind die potentiellen Folgen von liegengebliebener Arbeit erheblich größer, als bei Lehrern.

    Klausuren, die eine Woche zu lange liegen, ein paar Stunden mehr oder weniger unvorbereiteter Buchunterricht oder eine nicht stattfindende Klassenfahrt sind nicht mit Gesundheitsgefährdung/ernsthaften psychologischen Folgen für Kinder oder Jugendliche verbunden.

    Der Friseur bekommt für den Männerhaarschnitt aber auch weniger Geld als für den Frauenhaarschnitt. Was ist das denn für ein Vergleich?

    Mal abgesehen davon, dass einige Friseure diesen sexistischen Kackscheiß so nicht mehr machen, vergleiche eben Herren Haarschnitte miteinander. Beim einen dauert es 15 Minute, bisschen kürzen und Nacken ausrasieren, während andere umfangreiche Vorstellungen davon haben, wie ihre stylische Kurzhaarfrisur auszusehen hat.

    Aber natürlich kann niemand sagen, "ich musste nach der 17. Klausur mit der Korrektur aufhören" oder "ich habe nach der Konferenz nur noch die Unterrichtsvorbereitung für Montag bis Mittwoch 3. Stunde geschafft". Ich sehe bislang keine Vorteile in dieser Maßnahme, nur Zusatzaufgaben.

    Warum nicht?

    Wenn ich Samstag um 22 Uhr bei der 17. Klausur bin, höre ich in der Regel mit der Korrektur auf. Wenn ich den Satz am Montag zurückgeben müsste, korrigiere ich trotzdem nicht am Sonntag fertig. Dann dauert es eben ein paar Tage länger.

    Wenn ich zwei Klausurstapel Englisch Oberstufe da liegen habe, eine längere Konferenz angesetzt ist und ich für die 8er noch eine neue Lektüre vorbereiten muss, lasse ich mich nicht zum Sommerfest verpflichten. Wenn ich kommen muss, weise ich die Schulleitung darauf hin, dass die Oberstufenklausuren dann voraussichtlich länger liegen werden.

    Das funktioniert natürlich nur, wenn ich, falls sich jemand beschwert, nachweisen kann, dass ich bspw. nicht in den letzten zwei Wochen außer Präsenzunterricht gar nichts gearbeitet habe und die Arbeit nur deswegen noch liegt. Und natürlich immer unter Berücksichtigung der korrekten Arbeitszeit. Bei mir in Vollzeit und mit dem Wunsch, neben den Sommerferien noch weitere Ferien (weitgehen) frei zu haben, also durchschnittlich 45 Stunden pro Woche.

    Deine Argumentation setzt aber voraus, dass die Schulleitung bereit ist, meiner Argumentation zu folgen! Dem ist aber bei weitem nicht so!

    Nein, tut es nicht. Wie kommst du darauf?

    Die Fürsorgepflicht ist keine Meinung.

    Zitat

    Mein Schulleiter möchte gerne Beweise, dass ich tatsächlich so viel gearbeitet habe! Und genau da setzt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung an!

    Der "Beweis" ist deine (möglichst lückenlose) Arbeitszeiterfassung. Dabei ist es vollkommen egal, ob die verpflichtend ist oder nicht. Warum sollte das relevant sein?

    Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten! Bisher ist aber unklar, ob wir als Beamte überhaupt unter diese Neuregelung fallen. Bis eine solche Sache vor dem VerwG und durchgefochten ist, vergehen nochmal 1-2 Jahre, wie diverse Bsp. im Forum zeigen. Na dann!

    Du verstehst das falsch. Du arbeitest so, dass du deine Arbeitszeitverpflichtung erfüllst und gesund bleibst. Wenn dann etwas liegen bleibt, dann ist das so. Beschwert sich deine Schulleitung darüber, erklärst du, warum es so ist, wie es ist. Wenn du angewiesen wirst, über deine Belastungsgrenze hinaus zu arbeiten, dann lässt du dir die Anweisung schriftlich geben. Remonstrieren nicht vergessen. Sollten disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden, kannst du ganz genau nachweisen, dass deine Schulleitung ihre Fürsorgepflicht verletzt. Du hast als Beamter einen Anspruch auf Fürsorge und Schutz.

    Dass die Situation in dieser Form eskaliert, ist aber so oder so unwahrscheinlich.

    Das stimmt, aber es hilft dir auch nicht, wenn es nicht als Bestandteil und Mittel des ArbSchG offiziell eingeführt und anerkannt ist. Dann mache ich das für mich selbst ! Das ist schön! Es Schafft aber keine Abhilfe bei den realen Missständen, denen wir unterliegen. Leider

    Doch, natürlich. Du musst nur den Allerwertesten in der Hose haben, dich nicht einschüchtern zu lassen bzw. dich nicht in vorauseilendem Gehorsam selbst gesundheitlich zu schädigen.

    Richtig, aber das ist ja jetzt nicht die Masse. Den Kontrolltermim beim Zahnarzt kann ich mir halt nicht drei Monate im Voraus auf Mittwoch 10 Uhr legen und mich dann beschweren, wenn ich dann Unterricht habe

    Sagt ja niemand, dass das wöchentlich passiert. So einfach, wie du das darstellst, ist es aber nicht immer. Den jährlichen Kontrolltermin beim Zahnarzt kann man auch in die Ferien legen.

    Arzttermine kannst du außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit legen.

    Bei Fachärzten ist das unter Umständen nicht ohne Weiteres möglich. Oder bei bestimmten Zeiten für bestimmte Untersuchungen.

    Bspw. werden Blutentnahmen bei meinem Hausarzt nur drei Tage die Woche, jeweils ab 9:00 Uhr gemacht.

    Exakt das passiert! Und der Hinweis auf Wochen-Arbeitszeit wird nicht akzeptiert, da diese nicht messbar ist!

    Natürlich ist die Arbeitszeit messbar. Wie kommst du darauf, dass dem nicht so sei?

    Ok, du wirst zur Schulleitung zitiert. Und dann? Bekommst du eine schriftliche Anweisung, über deine Belastungsgrenze hinaus zu arbeiten? Wenn nein, dann machst du das auch nicht. Keine Schulleitung wird schriftlich anweisen, dass du sonntags arbeiten sollst, oder mehr als 10 Stunden pro Tag.

    Selbstverständlich sind Gespräche mit der Schulleitung auch Arbeitszeit. Die steht dann weniger für andere Arbeiten zur Verfügung.

    Ich will niemanden enttäuschen, aber das ist wie alle Gesetze auslegungsbedürftig. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:

    • historisch ("was wollte der Gesetzgeber ursprünglich mit dem Gesetz erreichen?") - bringt uns hier nicht weiter.
    • grammatikalisch - hilft auch nicht viel, weil der Wortlaut gerade nicht eindeutig ist
    • systematisch - dito, wir sind nicht im Strafrecht
    • teleologisch ("was ist der Zweck des Gesetzes?") - und hier wird es interessant, denn es wird wohl kaum gemeint sein, dass Klausuren auch nur "soweit wie möglich" rechtzeitig anzukündigen, zu benoten und zu besprechen sind. Lediglich die Verteilung über das Schuljahr ist verhandelbar.

    Ergebnis: Klausuren sind innerhalb von drei Wochen zurückzugeben, auch wenn es nicht möglich ist. Puh, das Leben kann kompliziert sein.

    Jaja, erstes Semester Jura. ;)

    Verfassungskonforme und richtlinienkonforme Auslegung nicht vergessen.

    Dass bei deinen Überlegungen einige Denkschritte fehlen und du deshalb zu einem unzureichenden Ergebnis kommst, weißt du selbst.

    Verwaltungsvorschriften zur APO-SI (6.2.1)

    "6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden."

    Das ist eben kein Urban Legend!

    Da steht "soweit wie möglich". Wie chilipaprika richtig schreibt: wenn's nicht geht, dann geht's eben nicht.

    es ist je nach Bundesland keine Urban Legend (es ist in NDS zum Beispiel verankert, ich glaube 2 Wochen Sek1, 3 Wochen Sek2? Aber die Fristen habe ich schnell nach meiner Rückkehr in NRW vergessen.)
    Aber auch da: wenn es nicht geht, geht es nicht. Man kann immer mit der SL sprechen. Einige Klassen können ruhig warten, Priorisieren, Korrekturtag wenn nötig, usw...
    Schütze dich, keiner wird es sonst für dich machen.

    In NDS ist das eine "Soll-Bestimmung" (1 Woche im Primarbereich, 2 Wochen Sek I, 3 Wochen Sek II). In Bayern gibt es auch eine entsprechende Soll-Bestimmung.

    Solange Arbeiten nicht ständig zu spät zurückgegeben werden und es bei Nachfragen eine gute Begründung für die Verspätung gibt (bspw. die sonstige Arbeitsbelastung), haben Lehrkräfte nichts zu befürchten.

    Arbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein, Termine für DB, Sitzungen, Konferenzen und Absprachen stehen auch fest!

    Wer schreibt vor, dass Kalusuren immer innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein müssen? Was passiert wenn, mal eine Klausur nicht nach 14 Tagen korrigiert ist?

    Hast du mal eine Klausur nicht nach 14 Tagen zurückgegeben? Hast du mit Hinweis auf deine Arbeitsstunden remonstriert, wenn du eine Dienstanweisung zur Arbeit bekommen hast obwohl du bereits "genug" gearbeitet hast?

    Du brauchst definitiv Schutz vor dir selbst.

    Dass man ab und an sonntags auch mal was für die Schule tut, ist meiner Meinung nach ok (das sehen hier einige schon anders). Aber dauerhaft sieben Tage pro Woche zu arbeiten, ist zuviel.

    Und ganz ehrlich: soviel zu arbeiten macht ineffizient. Die Wenigsten sind nach 6 Stunden Arbeit noch zu konzentriertem Arbeiten in der Lage.

    https://www.handelsblatt.com/politik/deutsc…pp/3300452.html

    auf die Schnelle mit kurz mal suchen.
    Und auch bei der Spanischen Grippe war nachgewiesener maßen in den US die Schulschließung ein Weg die Pandemie zu begrenzen.

    Wenn man sucht, findet man immer wieder Maßnahmen.

    Der interessante Teil ist hinter einer Paywall.

    War die Schließung staatlich (Land oder Bund) angewiesen oder hsben Schulen/Kitas das eigenständig gemacht (wegen Personalmangel oder mit welcher Begründung)?

    Joa, keine Lust zu suchen. Hast du ja offenbar übernommen.

    Was denn, was denn, einfach hier mit Fakten ankommen, das geht aber gar nicht, wir wollen doch bitte alle schööön emotional bleiben, okeeee?

    ;)

    [... Beleidigung entfernt, kl. gr. frosch, Moderator...]

    Warum gibt es jetzt keine Maßnahmen, um die Kinder vor schweren Verläufen zu schützen?

    Gab es überhaupt schon mal Maßnahmen wegen Influenzawellen oder anderen Infektionswellen außer Corona? Ich kann mich an keine erinnern.

    Zitat

    Um die heftigen Infektionsketten zu durchbrechen sollte man jetzt so mutig sein und eine Woche alle Kita, Hort und Schuleinrichtungen schließen.Den Kindern zu Liebe.Die Krankenhäuser haben Probleme die Fälle aufzunehmen.

    In der Kinderintensivstation gibt es schon seit Jahren Probleme und Phasen mit Überlastungen. Das ist kein neues Problem.

    https://www.divi.de/aktuelle-meldu…-kinderkliniken

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