Beiträge von Schmidt

    Für Waldorfpädagogen reicht irgendein Bachelor + Waldorf Master. Es würde mich schon sehr wundern, wenn jemand mit einem Bachelor in Sinologie und einem Waldorf Master eine Möglichkeit hätte, ohne weiteres Studium zum Förderschullehrer "umzuschulen". Da fehlen sämtliche fachlichen Voraussetzungen. Mit erstem Staatsexamen im Förderschullehramt steht der Weg ins Referendariat offen, um Lehrer zu werden.

    Wenn man aus der Verbeamtung ausscheidet, ist das natürlich nachteilig für die Rente. Ist ja logisch. Man hat eben auch nichts eingezahlt. Wer da nicht privat vorgesorgt hat, lebt nicht ganz so luxuriös. Muss man eben abwägen, was einem wichtig ist.

    Wer in die Rente kommt und nicht privat vorgesorgt hat, wird im Verhältnis zur Pension in der Armut landen. Die Höchstrente (!) beträgt zur Zeit 3.500 Euro. Die erreichen nur eine Hand voll Menschen. Eine Pension in Höhe von 3.500 Euro erreichen viele Lehrer.

    Ergänzung, ab 2026 bundesweit "Gesetz":

    @Schmidt: Die Regelung "verlässliche Grundschule" gilt schon seit einigen Jahren nicht nur ab acht Uhr. Schon vor dem Unterricht der ersten Stunde muss die Aufsicht sichergestellt sein.

    Das widerspricht doch dem Vorgehen nicht, die Eltern darüber zu informieren, dass die Betreuungslage nicht optimal ist und die Kinder daher nach Möglichkeit erst etwas später kommen sollen. Ich verstehe das Problem nicht, das ist bei uns nicht unüblich.

    Weil die Grundschulen andere Vorgaben haben (Stichwort „verlässliche Grundschule“) als wir an den weiterführenden Schulen/ beruflichen Schulen.

    Bei uns gibt es auch die "verlässliche Grundschule", aber trotzdem wird gelegentlich darum gebeten, die Kinder erst zur zweiten oder dritten Stunde zu bringen. Wenn das nicht geht, können sie ja trotzdem zur ersten gebracht werden/kommen. Vielleicht ist das in NRW anders, aber miteinander reden kann man doch eigentlich überall.

    Dann kann die Person, die für diese Aufgabe gar nicht benötigt wird, ja auch Unterricht machen.

    Wenn sie dafür eingeplant ist, ja.

    Was genau ist eigentlich gerade dein Problem?

    Es geht hier um die Frage, ob eine Lehrkraft, die nur für die Erstellung eines Vertretungsplans und für nichts anderes jeden Morgen eine Stunde aufwenden soll, dafür vor Ort in der Schule sein muss.

    Irgendwelche anderen Konstellationen erfordern andere Antworten. Das sollte doch eigentlich offensichtlich sein.

    Zitat von HolleHonig

    Wie laufen denn die jährlichen UBs konkret bei euch an der Schule?

    Wo steht, dass wir welche haben? Ich bin auch nicht in NRW.

    Wieviele Lehrkräfte hat deine Schule? Wie umfangreich soll der Entwurf sein? Wer wählt die Stunde aus? Wie soll das bei euch ablaufen? Wenn du willst, dass sich Menschen mit dir empören, braucht es schon mehr Details. Grundsätzlich ist die Idee vielleicht schwierig umsetzbar, aber jedenfalls unkritisch.

    Zitat

    Toll wäre es auch gewesen du würdest auf meine Fragen antworten!

    Du hast bisher drei Fragen gestellt:

    Ist das an allen Schulen üblich?

    Also ist es durchaus kritisch zu sehen?

    Wie laufen die UBs an deiner Schule?

    Auf alle drei Fragen hast du Antworten bekommen. Welche Frage meinst du also genau?


    Bekommt bitte die Zitierfunktion in den Griff. Deine Antwort kommt unter das Zitat, nicht in das Zitat.

    Naja, schriftliche Entwürfe sind schon übertrieben... Bei mal angenommen deutlich mehr als 50 Lehrkräften (Gym/Ge) wird das eine SL von anderen wichtigen Aufgaben durchaus abhalten können.

    Es kommt sicher darauf an, wie umfangreich der Entwurf sein muss. "Schriftlicher Entwurf" ist ja nicht automatisch volle Ladung, wie im Ref.

    Ein mal im Jahr etwas ausführlichere Gedanken zur Unterrichtsplanung aufzuschreiben und sich im Unterricht besuchen zu lassen ist meiner Ansicht nach schon in Ordnung und schadet nicht.

    Nur müssen Grundschulen altersbedingt dann eben trotzdem irgendwie vertreten, wohingegen wir ab der SEK. I und folgend Unterricht oder zumindest Betreuung vor Ort auch entfallen lassen dürfen, wenn es keine Vertretungskräfte gibt. Das ist schon ein fundamentaler Unterschied.

    Das stimmt. Aber es ändert ja nichts daran, dass in den (wahrscheinlich nicht sehr häufigen) Fällen, in denen die Vertretungsplanung von einer Lehrkraft gemacht wird, die an diesem Tag selbst keinen Unterricht hat, die Vertretungsplanung auch von daheim geht.

    Wofür brauche ich a), wenn b) gelebt wird?

    Es geht doch gerade darum, ob die Person, die für den Vertretungsplan zuständig ist, zwingend in der Schule sein muss.

    Wenn b) gelebt wird, prima. Dann muss es entweder gar keine Person geben, die für den Plan zuständig ist oder diese Person muss nicht in der Schule sein, weil sie hinsichtluch dieser Aufgabe so oder so nichts zu tun hat.

    Bei Thema zu bleiben wäre schon gut.

    Was ist ein „formaler Vertretungsplan“?

    Gibt es dann auch einen nicht-formalen?

    Formaler Vertretungsplan => Das Ding, dass die Lehrkraft macht, die für den Vertretungsplan zuständig ist.

    Nicht-formaler Vertretungsplan => Selbstorganisierte Hilfe der Lehrkräfte untereinander

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