Beiträge von s3g4
-
-
-
-
-
Ich antworte mal für NRW und eine der Bezirksregierungen: Es ist nicht möglich, während der Quereinstiegsmaßnahme die Schule zu wechseln. Egal, wie "zerrüttet" das Verhältnis ist.
Gleiches gilt in Hessen für QuiS und QuEM-Maßnahmen. Bei QuiV weiß ich es nicht genau, vorgesehen ist es nicht, da man sich auch hier auf eine konkrete Stelle beworben hat.
-
Die Frage lautet: Wie kann ich einen Schulwechsel forcieren? Und nicht: Wie manipuliere ich die Ausgangsfrage der Fragestellerin und heize die Menge auf
Das kommt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen an. Die Bundesländer regeln unterschiedlich. Bei uns in Hessen kann man in einer Quereinstiegsmaßnahme faktisch gar nicht versetzt werden. Ohne dass du uns sagst wo und wie du beschäftigt bist, kann dir gar nicht geholfen werden.
-
-
-
Bei den Klassenarbeiten und Klausuren dürfen sie aber nicht das Handy als Wörterbuch nutzen, oder? Dann sollten sie vorher doch den Umgang mit der Papierversion geübt haben.
Wäre aber auch möglich. Physische Bücher werden bald nur noch Sammlerobjekte sein und gelesen von denen, die gerne ein Buch in der Hand haben. Informationen aus einem Buch suche, ist totale Zeitverschwendung.
-
-
Mit vorhandener finanzieller Absicherung wird die Zeit und das Wohlbefinden wichtiger, und man lebt eben nicht nur von der Gehaltszahlung oder Pension.
Wenn das so egal ist/wäre, wäre schon lange Privatier.
Nicht alles ist eine Milchmädchenrechnung.
Deine Rechnung ist in jedem Fall eine. Wenn du damit aber gut leben kannst, ist das fein.
-
-
Wieso zum Glück? Aber das Münzprinzip wäre vielleicht die Lösung. Auch, wenn die Schüler keine Gebühren zahlen müssen, könnte man es so einrichten, dass sie sich aus dem Sekretariat eine spezielle Toilettenmünze abholen. Die Sekretärin notiert sich Name und Uhrzeit. So kann man auch nach einem Toilettenvandalismus besser ermitteln.

wegen solchen Nichtigkeiten? Alle werden sich freuen und das Problem ist damit überhaupt nicht behoben.
-
Nun steht in dem Formular, dass es zunächst nur bis zu Dauer von höchstens 5 Jahren genehmigt werden kann. Heißt das, ich kann es nach Ablauf der 5 Jahre wieder beantragen oder ist damit die Zeit aufgebraucht und ich kann es nicht mehr beantragen? Irgendwann möchte ich auch Kinder und dann deswegen Teilzeit. Nicht, dass das am Ende nicht geht.
Du kannst danach wieder Teilzeit beantragen. Auch mit einer anderen Begründung.
Wie ist es, wenn die pflegende Person vor Ablauf der 5 Jahre stirbt? Kann ich dann früher wieder zu Vollzeit herangezogen werden, weil kein Grund mehr dafür besteht. Oder ist es dann egal, wenn es bewilligt wurde?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich weiß es aber auch ehrlich gesagt nicht genau.
-
-
Wahrscheinlich eher Hass und Zerstörungswut.
Eher nicht. Die Taten sind sicher nicht im Affekt passiert, sondern müssen doch einige Zeit vorbereitet sein.
Eine gute Portion Soziopathie ist sicher notwendig.
-
Beeindruckende kriminelle Energie
-
Ich finde es irre, wie einfach spontan zu Fächern wie Physik oder Informatik geraten wird. Das sind sehr anspruchsvolle Fächer, sowohl im Studium als auch in der Durchführung.
Quatsch die Durchführung ist doch easy und die Korrekturen sind viel kürzer. Die echten harten Lehrkräfte wählen auch die wirklich aufwendigen Fächer.
-
Aber ja, wir sind doch Beamte, da gibt es immer die Mindestpension von 35% des ruhegehaltfähigen Vollzeitgehaltes! Das liegt deutlich über dem Bürgergeld, und man kann davon leben.
Dann ist es doch viel schlauer, nach der Mindestzeit vom Versorgungsamt zu Ruhe gesetzt zu werden. Dann steigt dein Stundenlohn noch mehr bis zum Tod.
Achja Girl-Math ist echt witzig, aber der Trend ist doch schon vorbei oder?
-
Als Beispiel mit runden Zahlen, um leichter rechnen zu können: Ich erhalte als Lehrer in 40 Dienstjahren Vollzeit netto 2.100.000 Euro Bezüge und arbeite 70.000 Stunden. Das macht einen Stundenlohn von 30 Euro, und dabei bleibt es, wenn ich an meiner Abschiedsfeier versterbe.
Wenn ich weiterlebe, sind mit 80 Jahren, nach 13 Jahren Pension, 500.000 Euro dazugekommen. Da ich noch immer 70.000 Stunden gearbeitet habe, beträgt mein Stundenlohn jetzt 37 Euro.
Nach 40 Jahren Pension wären gut 1.500.000 Euro seit meiner Pensionierung dazugekommen. Der Stundenlohn würde auf über 50 Euro wachsen und langsam interessant werden. Da ich dafür aber 107 Jahre alt werden müsste und wahrscheinlich nicht mehr lebe, kann ich schon heute getrost abwinken, meine Stundenzahl zu erhöhen.
In Summe bekommt man mit Vollzeit immer mehr Pension als mit Teilzeit, ab dem ersten Monat. Anderes habe ich auch nicht behauptet, auch nicht, dass man nach Teilzeit älter wird als nach Vollzeit.
Auch richtig: Wenn ich auf eine höhere Pension angewiesen wäre, müsste ich mit meiner Stundenzahl hochgehen. Ich könnte nicht so einfach sagen, erst ab einem Stundenlohn von 50 Euro (mit erwartbarer Pension und erwartbarem Alter) meine Stundenzahl erhöhen zu wollen.
Achsssoo das ist ein Girl-Math-Problem. Wenn ich schon abgesichert bin, dann kann ich überlegen ob ich meinen fiktiven Stundenlohn irgendwie "verbessern" kann. Wobei der Stundenlohn formal in gleicher Besoldungsstufe, eh gleich ist. Du dann aber fiktiv in Teilzeit einen höheren Stundenlohn hast, weil weniger Steuerprogression? Ok am Ende lebe ich aber von meiner Gehaltszahlung und nicht vom Nettostundenlohn.
Werbung