Meckerforum!!!
Ich kapier garnix mehr. Gibt's keine Meckerthemen, die Boomer verstehen?
Beiträge von s3g4
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das Klimagerät und die Option Switch 2
Oho der Herr Großverdiener.
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s3g4 dürfte dir für Hessen Hinweise geben können.
Hier kommt es tatsächlich auf viele Faktoren an. Besonders der Grund für die Dienstunfähigkeit ist wichtig. Es kann gut passieren dass zunächst die Dienstfähigkeit erneut geprüft wird. Ob man sich die Tätigkeit genehmigen lassen muss weiß ich nicht sicher, kann ich mir aber gut vorstellen. Diese kann dann natürlich auch versagt werden.
Auch im Ruhestand kann man sich noch aus den Dienst entlassen lassen, wenn man etwas machen möchte.
Die Schwerbehindertenvertretung ist hier wirklich die beste Anlaufstelle.
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HA kann man auch abends machen, finde ich jetzt nicht so schlimm.
Bei uns verlangt der Hort IMMER HA aufzugeben, egal, welches Wetter oder welche Katastrophe.
In der letzten Woche vor den Ferien? Ernsthaft?
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Zumindest für NRW würde ich dir sagen, dass du verpflichtet bist selber darauf zu achten, was auf deiner Lohnabrechnung passiert. Du hast selbst geschrieben, dass es zwar bemerkt hast, dich aber nicht gekümmert hast.
Ohne Ernennungsurkunde ändert sich die Gehaltsabrechnung nicht

Mein Tipp ohne Verwaltungsrechtler zu sein ist:
Dumm gelaufen - Persönliches PechDas sehe ich ganz anders. Die Differenz müsste, meiner Einschätzung nach, Rückwirkend nach der Bewährungszeit gezahlt werden.
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Exakt so wie du es beschrieben hast sollte der Weg bei mir auch sein. Nach Probezeit auf A14, dann ein Jahr später auf A15.
Aber nach der Probezeit erfolgte die Hochstufung eben nicht. Dies kann nicht mehr rückwirkend geschehen. Und entsprechend wird der Sprung auf A15 auch viel, viel später kommen.
Und was ich jetzt tun kann, das weiß ich gerade nicht wirklich.Los gelöst vom Beförderungszeitpunkt hast du, zumindest ist es bei uns so, eine Anspruch auf höhere Besoldung. Ich hatte 3 Monate Bewährung bei meiner Beförderungsstelle. Der Beförderungszeitpunkt war allerdings erst 8 Monate nach der Ernennung. Für die verliebenen 5 Monate habe ich rückwirkend die Gehaltsdifferenz bekommen. Aber er nachdem die Beförderung wirksam war.
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Aber sie sind trotzdem ein Vorbild: Immer Aktivität
im Alter, das wünsche ich mir!fixed it

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Zumindest für mich ist es ein himmelweiter Unterschied geduldig zu sein mit Mitmenschen, vor allem im Rahmen meiner Arbeitstätigkeit, und geduldig mir selbst gegenüber zu sein.
Leider ist dem wohl so. Aber man kann sichs doch wenigstens einreden?!
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Ich bin derzeit Lehrerin mit A13. Seit August 2024 bin ich stellvertretende Schulleitung an einem Gymnasium im Norden Deutschlands. Es handelt sich dabei um eine A15-Stelle.
Nach sechs Monaten, also im Februar 2025, hätte ich auf A14 befördert werden müssen, da ich ein höherwertiges Amt seit mehr als sechs Monaten ausübe.
Im Mai 2025 wurde ich offiziell bestätigt – mit Votum aus dem Kollegium und weiteren Gremien.Aus dem Post geht für mich nicht ganz hervor ob du hier für die Stelle der stv. SL besetzt wurdest oder ob du diese "nur" ausübst. Wenn du sagst bestätigt gehe ich aber davon aus.
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Meine Töchter gehen auf eine private Schule und die haben das Gesetz schon jetzt übernommen und sogar vor den Ferien einen Probelauf gemacht.
Also da gilt es. Aber theoretisch müsste es nicht.
Die Regelung über die Schulordnung oder die Schulverträge ist natürlich gültig. Das hat aber nichts mit dem HSchG zutun, sondern ist rein privatrechtlich begründet.
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Ich bin so vom Typ "ein Tag gefastet, warum habe ich keine 2 Kilo abgenommen / zwei Tage im Fitnessstudio, wo ist mein Sixpack?"
Wobei man ersteres durch Wasserverlust relativ einfach erreichen kann. Nachhaltig ist das nicht

Wenn das System Schule dir eines sehr gut beibringen kann, dann ist es doch Geduld.
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Ja, das mache ich wirklich gerne. Habe ich schon als Kind lieber gemocht als Mineralwasser.
DUUM hat mal DOOM gespielt.
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Die telefonische Krankschreibung ist in JEDER Praxis bis zu 5 Tage möglich, das ermöglicht ein Bundesgesetz. Beim bekannten Hausarzt. Habt ihr denn wirklich schon danach gefragt? Und deutlich gemacht, dass ihr es körperlich nicht in die Praxis schafft?
Es hat aber nicht jeder einen bekannten Hausarzt. Meinen habe ich noch nie gesehen. Ich bestelle dort immer nur Rezepte. Wenn ich da anrufe, weiß ich nicht ob übers Telefon einfach krankgeschrieben werden kann. Weiterhin hat auch nicht jeder einen Hausarzt (das ist keine Pflicht). Es gibt viele Gründe und es geht auch niemand was an, welche medizinische Hilfe ich Anspruch nehmen will.
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Im Prinzip ist das nur eine Version der idiotischen und ideologisierten Forderung, Lehramt solle eine Berufung, kein Beruf sein. Es ist erstmal ein Job, und wenn man den Job gerne macht, ist das ein Bonus. Das gleiche gilt für klassische A14-Aufgaben. Auch das sind erstmal dienstliche Aufgaben, wenn man daran Interesse hat, ist das ein Bonus aber nicht unbedingt grundlegend. Und wer hat schon wirklich Interesse daran, Lehrbücher zu verwalten, zu bestellen, auszugeben und wieder einzusammeln? Jetzt mal ehrlich?
Es geht dabei nicht um Berufung oder Beruf. Ich sehe das wie du. Das idiotische ist eigentlich das System an sich. In einer normalen Firma kann ich jeden meiner Angestellten einfach selbst befördern. Wenn ich keine geeigneten Kandidaten intern habe, dann schreibe ich die Stelle extern aus. Habe ich mehrere geeignete intern, dann schreibe ich die Stelle nur intern aus. Das können Schulen nicht machen, also macht man einen Affentanz um dieser Situation Rechnung zu tragen. Sicherlich kommt dabei auch die Einstellung der SL zum Beruf mit rein.
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Im Kollegenkreis hat sich eine interessante Diskussion bezüglich des neuen § 69 (7) im Hessischen Schulgesetz zum Handyverbot ergeben: Gilt der neue § 68 (7) HSchG nur für öffentliche Schulen oder auch uneingeschränkt für staatlich anerkannte private Schulen in freier Trägerschaft? Mithin wird in § 69 (2) HSchG angeführt: "Satz 1 und 2 gelten auch für Ersatzschulen." Das würde man bei einer Allgemeingültigkeit des Gesetzes über alle Schulträger hinweg eher nicht schreiben oder?
Hat jemand eine Idee?
Nein, für Ersatzschulen gilt das nicht.
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Nachtrag:
Die Einstufung in Gehaltsguppen hat mit der Aufteilung des "Beamtenapparates" in "Mittleren Dienst", "Gehobenen Dienst" und "Höheren Dienst" zu tun, die ihren Ursprung noch im Kaiserreich hat.
Der "gehobene Dienst" kommt ohne Übernahme von Leitungsfunktionen nicht über A13 hinaus, erhält auch keine automatische Höhergruppierung.
Der "höhere Dienst" beginnt mit dem Studien"rat" und A13 und marschiert recht schnell auf A14, mit Leitungsfunktionen auf A15 /16. Diese Gehaltstufen können im gehobenen Dienst nur mit der Ernennung zum "Rat" erreicht werden - Als Schul"rat" oder Fachschul"rat" in der Lehrerausbildung.
Diese Gehaltsgruppierung gilt nicht nur für den Lehramtsbereich.Das ist leider nicht ganz richtig. Es gibt prinzipiell vier Laufbahngruppen. Im gehobenen Dienst kommt man sehr wohl über A13 hinaus, indem man den Durchstieg in den höheren Dienst macht -> A13Z als Eingangsamt. Im höheren Dienst marschiert niemand schnell zu A14 (viele im ganzen Berufsleben nicht, besonders in der Schule). A15 gibt es auch ohne Leitungsfunktion in Einzelfällen sogar A16. Schulsystemspezifisch werden Laufbahnen nicht gewechselt und kann trotzdem Ämter außerhalb der eignen Laufbahn erreichen.
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Nein, dieses Jahr noch gar nicht. Das letzte mal länger als zwei Woche krank war ich in 2015 nach einer Operation.
DUum ist zum Glück auch selten krank
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Das Lehramtsstudium wäre aber weniger heftig gewesen als mein Fachstudium. Die Kommilitonen/innen aus dem (damals so genannten) Gewerbelehramt, mit denen ich zu tun hatte, waren in den fachlichen Veranstaltungen deutlich abgespeckt unterwegs und die Scheine, die ich dann später aus dem päd./psych. Bereich mitgenommen habe, waren entspannter zu bekommen --> ich hatte damit schon einen späteren Einstieg in die Schule vorbereiten wollen. Bei diesen Scheinen musste ich viel Text lesen und produzieren, aber die Herausforderung war geringer.
Das ist echt eine Antiwerbung für das Lehramt. Besonders der letzte Satz bestärkt meine Meinung sehr.
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