Beiträge von s3g4

    Woraus ergibt sich das? Der Arbeitsvertrag verweist üblicherweise auf den TV-L, und in dem wird dabei ja nicht zwischen AN und AG unterschieden. Somit dürfte doch §622 IV BGB greifen?

    Ja du hast recht. Ich habe den TV-L falsch gelesen. Andere Tarifverträge regeln das arbeitnehmerfreundlicher.

    Es geht vor allem darum, dass vernünftig zu begründen. Dass der Beamte 170 € braucht um seine Frau zu versorgen, passt einfach nicht mehr.

    Alimentationsprizip. Ich weiß ein alter Hut, den du nicht verstehen magst.

    Das dürften dann aber vermutlich besondere Umstände gewesen sein, denn eigentlich gilt:

    (§34 TV-L)

    Das sind die Kündigungsfristen für den Dienstherrn. Die gelte nicht für den Arbeitnehmer. Die kurze Frist zu Beginn gilt für beide, danach sind es immer 6 Wochen zu Quartalsende.

    Ich wage zu behaupten: Wenn sich junge Leute gegen diesen Beruf entscheiden, liegt es in den allerallerwenigsten Gründen am Geld.

    Richtig, aber wenn das Berufsbeamtentum fällt, dann ist die schlechtere Bezahlung ein weiter Grund sich gegen den Beruf zu entscheiden.

    Pension, Heirats-, Kinder- und Miet-Zuschläge sollten abgeschafft werden

    Also das Grundgesetz ändern und das Berufsbeamtentum abschaffen.

    Kann man machen, wird rechtlich richtig lustig. Und teuer wird das ganze auch.

    Ich verstehe den Unmut bei Nichtbeamten, denn gerade die Zuschläge sind einfach überhaupt nicht mehr zeitgemäß, teuer und sozial ungerecht. Mich würde sehr wundern, wenn demnächst nicht massiv an Beamtenprivilegien geschraubt würde - seien es Zuschläge oder Maximalpensionen oder Beihilfesätzen oder was auch immer. Man kann Arbeitnehmern nicht immer mehr Einschnitte zumuten und Beamte aussparen. Es spielt auch gar keine Rolle, wie sich das tatsächlich kostentechnisch niederschlägt, es geht im Wesentlichen sicherlich auch im Gerechtigkeitsempfinden beim Wähler.

    Von den Zuschlägen wissen die wenigsten, daran stößt sich niemand außer kinderlose Beamte. Es wird sich immer an den Pension und der DRV gestoßen.

    In meiner App steht, dass meine Ärztin ca. 250€ für eine Sprechstunde bei meiner GKV abrechnet. Dann würde ich ja an jedem Arztbesuch 125€ verdienen. An deiner Stelle wäre ich wöchentlich beim Arzt :D

    Die Abrechnung über die GKV funktioniert völlig anders als die mit der PKV. Das Vorgehen, was hier beschrieben wurde geht damit gar nicht. Entweder die ärztlichen Leistungen werden privat oder die GKV abgerechnet. Beides geht überhaupt nicht. Besonders geht eine doppelte Abrechnung rechtlich nicht. Wenn die GKV bereits alles gezahlt hat (was sie immer macht, es gibt keine anteilige Zahlung über Kassenärztliche Vereinbarung), dann können die gleichen Kosten nicht nochmals bei der Beihilfe eingereicht werden. Das könnte auf Betrug hinauslaufen. Naja die Beihilfe wird so oder so nicht zahlen, weil diese Rechnung überhaupt nicht Beihilfekonform wäre.

    Das nur meine laienhafte Einschätzung dazu.

    Das würde ich einfach machen... für jeden Arztbesuch bekommst du doch bestimmt mehr als 100€ raus :D

    Was für ein blödes System ist das denn? Ich wäre wöchentlich beim Arzt wegen Schnupfen ;)

    Ich nicht, das ist doch Zeitverschwendung. Soviel hoch sind die Rechnungen auch gar nicht. Besonders, wenn das über die GKV abgerechnet wird, muss man sich die Rechnungen immer auch schicken lassen.

    Danke Euch.

    Weiß eigentlich jemand, wie das mit der Zustimmung des PR ist? Stimmen die bei der Beauftragung zu oder erst nach der Probezeit?

    In Hessen muss bei der Beauftragung zugestimmt werden. Bei Besetzung über A15 geht es über den Gesamt- bzw. Hauptpersonalrat (keine Ahnung wie das bei euch heißt), also die Personalvertretung bei der personalführenden Dienstelle und/oder Ministerium.

    ich kenne eine, die kurz vor Schulbeginn in den Sommerferien gesagt hat, sie käme nicht mehr wieder. Frist für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wäre eigentlich 6 Wochen oder so gewesen. Hatte die Behörde so festgelegt. Hat sie einfach nicht eingehalten. Passiert ist einfach gar nichts. Sie kam einfach nicht mehr.

    Mutig, besonders wenn man das aus dem Beamtenverhältnis heraus macht.

    Das ist für NRW nicht richtig.

    Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.

    Die Rechtsquelle bei euch hast du gesehen. Gleiches gilt auch bei uns:

    Zitat von Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung

    § 15 Abs. (2) ... Zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darf nur eine Frau bestellt werden.

    Dass die Frauen- und Gleichberechtigungsbeauftragte bisweilen die Besetzung von Schulleitungsstellen, gerade im Primarbereich blockiert, wegen der Nichteinhaltung des Frauenförderplans finde bezeichnend. Es werden hier formal die Quoten nicht eingehalte, wenn ein Mann als SL eingesetzt werden soll, weil das Kollegium überwiegen oder manchmal rein weiblich ist. Ein umgekehrte Quote gibt es aber gar nicht, weil es eben auch keinen Männerförderplan gibt. Nur hilft der Schule auch nichts, wenn es eh keine Frauen gibt, die sich auf die Stelle bewerben wollen. Verstehe mich nicht falsch, ich will keine Männerförderplan, weil es sowas gar nicht braucht. Ich finde die Umsetzung nur unsäglich schlecht.

    Wir sind nur Frauen und haben trotzdem immer eine Gleichstellungsbeauftragte. Für uns ist es nicht geschlechtsspezifisch, aber sonst hast du recht. Im eigentlichen Sinne geht es um Chancengleichheit. Aber es gibt doch Ansprechpartner für alles. Wer vertritt denn die gesundheitlich Benachteiligten - hier finanziell gesehen.

    Es geht bei den Gleichstellungsbeauftragten aber nur um Frauen. Die sind für Männer nicht zuständig.


    Auch für die Krankenversicherung sind die überhaupt nicht zuständig.

    okay das klingt plausibel und ist auch mit meinen Gründen in Teilen vergleichbar. Aber bist du nachhaltig froh um die Entscheidung oder möchtest du manchmal gern zurück? Könnte man ja theoretisch…

    Insgesamt bereue ich meine Entscheidung nicht. Das ist aber, wie eben bei jeder Berufswahl, sehr individuell.

    Man könnte natürlich wieder zurück. Je länger man im Schuldienst ist, desto schwieriger wird es natürlich. Ich bin mittlerweile nach 8 Jahre einigermaßen versaut vom öffentlichen Dienst (glaube ich). Ob mich noch jemand außerhalb haben will weiß ich nicht. Da müsste ich alte Kontakte reaktivieren. Aber ja grundsätzlich würde das gehen.

    Ich hatte keine Lust mehr Verantwortung für Dinge außerhalb meines Einflusses zu übernehmen. Mit hat die Durchführung von Schulungen doch ganz gut gefallen. Ich wollte auch einen Job, in dem ich nicht einfach aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werde bzw. kündigen muss. Ich wollte mehr inhaltliche Freiheit in meiner Tätigkeit. Außerdem wollte nicht mehr in die DRV einzahlen. So ganz grob meine Beweggründe wieso ich in den Schuldienst gewechselt habe.

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