Das ist für NRW nicht richtig.
Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.
Die Rechtsquelle bei euch hast du gesehen. Gleiches gilt auch bei uns:
Zitat von Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung
§ 15 Abs. (2) ... Zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darf nur eine Frau bestellt werden.
Dass die Frauen- und Gleichberechtigungsbeauftragte bisweilen die Besetzung von Schulleitungsstellen, gerade im Primarbereich blockiert, wegen der Nichteinhaltung des Frauenförderplans finde bezeichnend. Es werden hier formal die Quoten nicht eingehalte, wenn ein Mann als SL eingesetzt werden soll, weil das Kollegium überwiegen oder manchmal rein weiblich ist. Ein umgekehrte Quote gibt es aber gar nicht, weil es eben auch keinen Männerförderplan gibt. Nur hilft der Schule auch nichts, wenn es eh keine Frauen gibt, die sich auf die Stelle bewerben wollen. Verstehe mich nicht falsch, ich will keine Männerförderplan, weil es sowas gar nicht braucht. Ich finde die Umsetzung nur unsäglich schlecht.