Welche TV-L-Entgeltgruppe mit 1. Staatsexamen ohne Referendariat?

  • Hallo zusammen,

    ich habe in Sachsen kürzlich mein erstes Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Sachsen (berufsbildende Schule) abgeschlossen und plane, mein Referendariat um ein halbes Jahr zu verschieben. In dieser Zeit möchte ich gern an einer nichtstaatlichen Schule (freier Träger) unterrichten.

    Im Rahmen einer Bewerbung werde ich nun nach einer Gehaltsvorstellung gefragt und bin unsicher, an welcher TV-L-Entgeltgruppe ich mich mit dem ersten Staatsexamen realistisch orientieren kann. Mir ist klar, dass ohne abgeschlossenes Referendariat in der Regel keine Eingruppierung in E13 erfolgt, aber ich finde unterschiedliche Angaben zwischen E10, E11, E12 und teils auch E13.

    Hat jemand Erfahrungen oder Anhaltspunkte, welche Entgeltgruppe in Sachsen bei freien Trägern mit 1. Staatsexamen (ohne Ref) üblich bzw. realistisch ist und woran man sich bei einer Gehaltsangabe orientieren sollte?

    Liebe Grüße

  • E12, E13 gibt's beim Staat jedenfalls nur für die volle Qualifikation.

    Edit: Ich würde die Forderung vom Träger abhängig machen. Das könnte an einer BBS eher jemand mit Geld sein als an einer Freien Grundschule aus Elterninitiative gegründet...

  • E12, E13 gibt's beim Staat jedenfalls nur für die volle Qualifikation.

    Die volle Qualifikation nach TV EntgO-L ist aber das abgeschlossene Lehramtsstudium (M. Ed. oder StEx), nicht das Referendariat. Letzteres bleibt bei der Entgeltgruppe unberücksichtigt und hat allenfalls Einfluss auf die Erfahrungsstufe.

  • E13 kriegen nur "Erfüller", ohne 2. Staatsexamen erhält man in Sachsen, soweit mir bekannt, kein E13. Als Verhandlungsgrundlage kann man es aber vielleicht nehmen, immerhin ist man in 2 Fächern einsetzbar.

    In Hessen genauso, mit Glück bekommt man E12, aber normalerweise E11. Mehr geht nicht, bzw. nur nach sehr vielen Jahren und entsprechend Glück mit der personalführenden Dienststelle kann man auf E13 kommen

    Das Studium (1. Staatsexamen) habe ich abgeschlossen...

    richtig, aber du hast keine Laufbahnbefähigung und auch nicht deine Ausbildung zur Lehrkraft abgeschlossen.

    In dieser Zeit möchte ich gern an einer nichtstaatlichen Schule (freier Träger) unterrichten.

    Der freie Träger darf dir natürlich mehr bezahlen, aber auch weniger. Typischerweise mindestens 80% des üblichen Gehalts, in deinem Fall also mindestens 80% von E11.

  • E13 kriegen nur "Erfüller", ohne 2. Staatsexamen erhält man in Sachsen, soweit mir bekannt, kein E13. Als Verhandlungsgrundlage kann man es aber vielleicht nehmen, immerhin ist man in 2 Fächern einsetzbar.

    Dann hält sich Sachsen nicht an den Tarifvertrag. Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Der Tarifvertrag Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) unterscheidet zwischen "Erfüllern" (= Bedingungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis liegen vor, also erfolgreich abgeschlossenes Referendariat) (TV EntgO-L Nr. 1) und Nicht-Erfüllern mit abgestufter Qualifikation (Nr. 2). Für die Qualifikation Für Erfüller wie für Nicht-Erfüller mit abgeschlossenem Lehramtsstudium (Nr. 2.1) sieht der Tarifvertrag eine Einstufung in E13 vor, wenn die Stelle A13 entspricht. Der Unterschied hier besteht in unterschiedlichen Zeiten bis zum Stufenaufstieg. Für Nicht-Erfüller mit abgeschlossener Hochschulbildung (Master-Abschluss oder ähnlich) gibt es dann E12 (Nr. 2.2), für eine abgeschlossene Hochschulbildung auf niedrigerem Niveau E11 (Nr. 2.3) und für eine noch geringere Qualifikation E10 (Nr. 2.4). Mir ist nicht bekannt, dass Sachsen hier eine abweichende Regelung im Tarifvertrag getroffen hat.

    In Hessen genauso, mit Glück bekommt man E12, aber normalerweise E11. Mehr geht nicht, bzw. nur nach sehr vielen Jahren und entsprechend Glück mit der personalführenden Dienststelle kann man auf E13 kommen

    Hessen hat ja einen eigenen Tarifvertrag mit eigener Entgeltordnung. Ich meine mich zu erinnern, dass dort tatsächlich eine niedrigere Einstufung erfolgt verglichen mit dem TV-L und den Nebenverträgen. Edit: Jo, heißt TV EGO-L-H

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    Grundsätzlich muss man sagen, dass allein die Existenz des eigenen TV EntgO-L schon eine Abkehr vom eigentlichen Prinzip des TV-L darstellt. Im TV-L erfolgt die Bezahlung nämlich eigentlich und grundsätzlich aufgrund der Tätigkeit, nicht aufgrund der Qualifikation. Für das Lehramt gilt aber natürlich wieder, dass wir besonders sind.

  • Lehrer machen halt 2 Staatsexamina, wenn das unnötig wäre, könnten wir uns das sparen. Nichtverbeamtete Kollegen erhalten E13, mit Ref.

    "Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert. Für deine Eingruppierung als Lehrkraft sind der erworbene individuelle Abschluss und die sich daraus ergebende Zuordnung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern der Einsatzschulart maßgeblich. In der Regel erfolgt die Eingruppierung auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung für Lehrkräfte."

    Da geht's um Seiteneinstieg, aber diese können das zweite Fach nachstudieren und sind dann E12, dachte ich zumindest?

  • Lehrer machen halt 2 Staatsexamina, wenn das unnötig wäre, könnten wir uns das sparen. Nichtverbeamtete Kollegen erhalten E13, mit Ref.

    "Als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger wirst du mindestens in die Entgeltgruppe E10 (Tabelle TV-L) eingruppiert. Für deine Eingruppierung als Lehrkraft sind der erworbene individuelle Abschluss und die sich daraus ergebende Zuordnung zu einem oder mehreren Unterrichtsfächern der Einsatzschulart maßgeblich. In der Regel erfolgt die Eingruppierung auf der Grundlage des Abschnitts 2 der Entgeltordnung für Lehrkräfte."

    Da geht's um Seiteneinstieg, aber diese können das zweite Fach nachstudieren und sind dann E12, dachte ich zumindest?

    Ob die zwei Staatsexamina nötig sind, ist unabhängig von der Frage, wie jemand eingestuft wird.

    Ja, Seiteneinsteiger kriegen mindestens E10 (TV EntgO-L Nr. 2.4), können aber eben auch E12 kriegen, wenn sie einen Master vorweisen können. Eine Befähigung für ein zweites Fach ist dafür nicht notwendig. Es heißt bei Nr. 2.2 "Die Lehrkraft [...], die aufgrund ihres Studiums die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in mindestens einem Schulfach hat [...]"

  • Ich weiß noch, dass wir in Berlin vor dem Ref die E10 hatten und nach die E11, nur Erfahrungsstufen sind im Ref verloren gegangen, weshalb man theoretisch weniger hätte (wenn nicht Berlin eh immer Erfahrungsstufe 5 bei Neueinstellungen gezahlt hätte).

    Da jetzt aber die meisten auf E13 hochgestuft worden sind, sollte es jetzt E11 geben (E12 gibt es in Berlin gar nicht E11 entspricht ja auch A12 z.B.).

    Sprich, ohne Ref eigentlich eine unter mit Ref.

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