Ich musste in Hessen zwei mal: vor dem Vorbereitungsdienst und vor Antreten der Planstelle. Zur Verbeamtung auf Lebenszeit musste ich nicht noch einmal.
Ist deine Probezeit bereits vorbei?
Ich musste in Hessen zwei mal: vor dem Vorbereitungsdienst und vor Antreten der Planstelle. Zur Verbeamtung auf Lebenszeit musste ich nicht noch einmal.
Ist deine Probezeit bereits vorbei?
Meine BR schreibt sogar nur einmal pro Jahr aus. Ich denke, die anderen machen es auch so
Verrückt wie unterschiedlich das ist. Bei uns werden Stellen das ganze Jahr über zugeteilt und ausgeschrieben.
Kommt darauf an: Es gibt BRen, die eine Bewerbung nicht zulassen, wenn die Wartezeit nicht abgelaufen ist.
Ich kenne euere Normen dazu nicht, aber für eine Beförderungsstelle ist eigentlich nicht Bewerbungszeitpunkt entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Beförderung. Ihr habt aber keine Bewährung für A14, gelle?
Bei uns gibt es nur zwei Termine im Jahr für Beförderungen, das zieht die Zeit nochmal in die Länge. Ist das bei euch auch so?
ich bin in NRW Studienrat (A13) und habe seit November 2024 meine Lebenszeitverbeamtung. Ab November 2025 kann ich mich also auf Beförderungsstellen bewerben
Kannst du auch vorher. Du kannst aber eben erst zu diesem zeitpunkt befördert werden.
Ich kann lesen.
Gratulation
Ja, aber darunter kann doch das Kind nicht leiden?
Das Kind soll nicht leiden, das kann für die Mutter nichts. Warum soll der Erzeuger aber zahlen?
Rechtlich ist es klar, er muss zahlen. Unlauter ist das Vorgehen aber trotzdem. Ginge es um andere Verbindlichkeiten, die mit Täuschung entstanden sind, wäre der Vertrag nichtig. Das geht bei einem Kind natürlich nicht.
Ich habe da auch keine Lösung zu, gefühlt kommt sowas auch nicht besonders oft vor. Auch wenn sowas gerne in komischen Seifenopern hergenommen wird ![]()
Nein, ich habe bereits geantwortet. Und du hast mit beidem Unrecht!
Welche Erfahrungen hast du denn, um das zu beurteilen?
Noch jemand, der Texte nicht versteht und meint zu wissen, was ich möchte. Was ist los mit euch?
nicht jeder hat es ans Gymnasium geschafft.
Das kennen wir aber, alle liegen falsch außer der TE.
Der Mann wollte aber offenkundig unzureichend geschützt Sex haben (Vasektomie schafft das Problem aus der Welt, mehr als nur mit Kondom zu verhüten hilft ebenfalls). Das hat halt Umständen einen Preis für beide Beteiligte. Als alleinerziehende Mutter zahlt die Frau aber definitiv mehr als nur etwas Unterhalt. Unfair ist da sicherlich gar nichts.
Das ist richtig, die Frau auch. Sie kann sich aber hinterher noch für eine Abtreibung entscheiden bzw. das Kind zur Adoption freigeben. Das kann der Mann, zu recht, nicht. (Ok Adoption geht, wenn die Frau das Kind das alleinige Sorgerecht auf den Mann übertragt oder er es zugewiesen bekommt.)
Ich weiß das ist schon etwas konstruiert, es geht mir auch nur um die zivilrechtlich Seite mit dem Unterhalt.
Na, natürlich hat das Kind Ansprüche gegen den Vater. Was ist denn daran unfair?
Die fehlende Wahlmöglichkeit wie oben beschrieben. Ist alles kein Beinbruch und ich kann die aktuelle Rechtsprechung auch verstehen. Wäre ich in der fiktiven Situation, würde es mich wurmen.
Na, ein Kind unterschieben ist ja doch was anderes, als ein Kind zu zeugen. Klar, die rechtliche Vaterschaft ist anders definiert, das kann man durchaus reformieren. Aber dass ein Kind Ansprüche gegen seine Eltern hat, das sollte doch wohl common sense sein?
Sicherlich, keine Frage.
Das beschriebene Szenario wäre zweifelsfrei tragisch, aber es könnte natürlich genau auch der gegenteilige Fall sein, dass eine Frau mit Kinderwunsch einen Mann sexuell missbraucht, um mit dessen unfreiwilliger Samenspende ein Kind zu gebären. Auch in diesem Fall wäre es moralisch verwerflich, wenn das Kind gegen den Willen des missbrauchten Mannes auf die Welt kommen würde. Da wirst du mir sicher zustimmen, oder?
Muss denn der Mann das Kind austragen? Auch hier darf der Mann keinen Schwangerschaftsabbruch fordern. Strafrechtlich wird hier nur der Missbrauch verfolgt.
Das einzige, was ich als unfair empfinde ist ein zivilrechtliches Problem. Beispiel: Ein Paar (oder one night stand) zeugt ein Kind. Die Frau will das Kind austragen, der Mann möchte kein Kind. Der Mann muss sich nicht um das Kind kümmern, allerdings muss Unterhalt gezahlt werden. Umgekehrt kann diese Problem nicht auftreten.
Nicht die Entscheidungsfreiheit der Frau stört mich, sondern die automatische rechtliche Bindung des Mannes. Ich weiß nicht wie oft sowas vor kommt.
Betrifft mich persönlich nicht, weil ich zu jedem Kind von mir Kontakt haben will.
Ich kenne keinen Fall, aber wenn ich der Mann wäre und gerne der Vater dieses Kindes wäre, dann dürfte ich das nicht irgendwie einfordern?
Ich bin kein Jurist, aber mir ist keine Norm bekannt nach der sowas möglich wäre. Ich hoffe auch, dass sowas nicht möglich ist.
Welche Vorstellung ist absurd? Dass du als Mann nix zu melden hast?
Nein, dass der Erzeuger eine Abtreibung verbieten könnte.
ich habe es eh nichts zu melden ![]()
Wenn eine Frau nicht schwanger ist, bin ich ganz bei dir. Dann entscheidet eine Frau über Dinge, die (nicht) mit ihrem Körper passieren sollen. Sobald ein Kind entsteht, und ja, da zähle ich auch die Vorstufen der menschlichen Entwicklung ab Empfängnis dazu, sollte der Mann (oder die andere Frau) bei allen Entscheidungen gleichberechtigt involviert sein.
Nö, man kann sich natürlich gemeinsam über Dinge austauschen. Die Entscheidung liegt aber niemals beim Mann. Das ist moralisch und rechtlich aber auch gar nicht diskutabel.
Darf eine Frau eigentlich abtreiben, wenn der Erzeuger des Kindes dagegen ist und das Kind gerne allein aufziehen wollen würde?
Ich könnte mir auch keine Rechtsgrundlage dazu vorstellen. Ansonsten ist die Vorstellung aber auch absurd.
Müssen solche vorgestrigen Parolen wirklich sein? Im Jahr 2025 sind Frau und Mann (äquivalent bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen) gleichberechtigte Partner in allen Entscheidungen betreffend Kindern und Familie.
Der Mann hat doch keine Autorität über den Körper der Frau. Um was anderes geht es hier doch gar nicht.
Ja, das dachte ich anfangs auch mal.
Das ist auch so, zumindest was ich so beobachtet habe.
Die AfD-Wähler*innen wählen die AfD, weil sie rassistische, homophobe, populistische etc. Einstellungen haben, welche die AfD bei gewissen Themen aktiviert. Da wird niemand in die Arme getrieben. Die AfD sieht und öffnet Probleme, wo es keine gibt
Eine Vielzahl eben nicht, aber du magst du nicht hören.
Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich, wie bereits oben geschrieben, bei einem Fötus nicht um einen potentiellen Menschen, sondern um einen Menschen (https://de.wikipedia.org/wiki/Nascituru…_des_Nasciturus).
Ich Frage mich, was alte Rechtssprechung hier beitragen kann.
Das nervt mich tatsächlich gerade persönlich deutlich mehr als das bescheidene, aber vorhersehbare und nicht überraschende Wahlergebnis, wie viele Mitmenschen angesichts dieses Wahlergebnisses gerade nur noch völlig fatalistische Sprüche rauskloppen gepaart mit Forderungen, was „die Politiker“ jetzt „endlich“ für die Demokratie machen müssten, statt selbst anzufangen konstruktiv zu überlegen, was sie persönlich FÜR die Demokratie machen und machen können.
Es hat sich nicht mal eine Regierung gebildet. Eigentlich ist noch gar nichts passiert, aber der Grabenkampf außerhalb ist im vollen Gange. Eines ist wohl klar, die AfD wird keine Regierungsverantwortung haben, sondern in der Opposition (wenn auch stärker als vorher) sein. Alles andere sind ungelegte Eier.
Schon wieder - Der Aufstieg der NSDAP/AfD
Bei diesem Rückblick / fiktiven Ausblick wird mir übel...
Fatalismus hat noch nie geholfen.
Selbst existieren kann ein Menschenkind sehr lange nicht.
Ja schon klar, dass man sich auch nach der Geburt kümmern muss. Aber selbst atmen wäre schon nicht schlecht, das meine u.a.
Dann hätte ich gern von dir die Fakten. Wo steht das, wer definiert das?
Was sind denn deine Fakten? Außer: Ja das ist schon ein Kind, weil es mal werden wird. Hopfen- und Malzfelder, die an einem Fluss stehen sind auch noch kein Bier.
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