Du gehst vermutlich noch immer von der Fehlannahme aus, dass Personen im Einstiegsamt keinerlei außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben und bei freiwilliger Übernahme solcher Aufgaben grundsätzlich zu entlasten wären. Dem ist aber nicht so.
Einmal das hier.
Beförderte A13er machen eine Aufgabe auf Lebenszeit, für die sie nicht entlastet werden dürfen. Neue A13er müssen keine Aufgabe haben. Oder sie können für jede Aufgabe, die sie übernehmen, Entlastung erhalten.
Es gibt keine Aufgaben, die man auf Lebenszeit hat. Auch wenn man für eine Beförderung für eine bestimmt Aufgabe bekommen hat, klebt die nicht bis zum Ruhestand an dir. Diese kann verändert, verlagert oder auch nicht mehr gemacht werden.