Beiträge von s3g4

    Du gehst vermutlich noch immer von der Fehlannahme aus, dass Personen im Einstiegsamt keinerlei außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen haben und bei freiwilliger Übernahme solcher Aufgaben grundsätzlich zu entlasten wären. Dem ist aber nicht so.

    Einmal das hier.

    Beförderte A13er machen eine Aufgabe auf Lebenszeit, für die sie nicht entlastet werden dürfen. Neue A13er müssen keine Aufgabe haben. Oder sie können für jede Aufgabe, die sie übernehmen, Entlastung erhalten.

    Es gibt keine Aufgaben, die man auf Lebenszeit hat. Auch wenn man für eine Beförderung für eine bestimmt Aufgabe bekommen hat, klebt die nicht bis zum Ruhestand an dir. Diese kann verändert, verlagert oder auch nicht mehr gemacht werden.

    Der Bau geht dann noch schneller als der des Transrapid zum Flughafen.

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    Sie steigen in den Hauptbahnhof ein,...

    ÖPNV sollte m.E. für alle kostenlos sein, dann würde mancher autofahrende Mensch selbiges mal stehen lassen.

    Für mich ist der innerhalb Hessens kostenlos. Nutze ich trotzdem nicht (2-3 mal im Jahr), weil die Zeit dafür nicht habe/haben möchte.

    Und alle Nichtautofahrer zahlen gewaltig für die Autofahrer.

    Wir zahlen mit unseren Steuern ganz viele Dinge, die ich nicht nutze. Trotzdem sehe ich in den meisten Dingen einen Sinn.

    Die Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses, der genauso lange gültig ist wie ein Perso, sind doch noch um ein Vielfaches höher! Warum willst du dann auf den Pass umsteigen? Benötigst du den so oft für Auslandsreisen? Ich habe schon seit Jahren keinen Reisepass mehr

    Den Reisepass brauche ich immer Mal wieder, damit ist das in einem Aufwasch. Der Reisepass kostet nur 24€ mehr.

    Die Ausstellung eines Personalausweises ist auch kostenpflichtig für den Empfänger (m/w/d), obwohl sie eine staatliche Verpflichtung darstellt.

    Das ist auch eine Frechheit.

    Man muss aber keinen Personalausweis haben, wenn man einen Reisepass hat. Ich denke ich werde das nächste Mal meine Personalausweis nicht mehr erneuern.

    Mach dich bitte nicht selbst lächerlich. Diese Übertreibung ist vollkommen unangebracht. Dass nicht jede Form von Auswärtstermin automatisch zu einer genehmigten Beurlaubung führen kann, ist hoffentlich klar. Und genau darum ging es. Ich habe oben auch ziemlich deutlich geschrieben, in welchen Fällen man das wohl in der Regel ablehnt. Von "Beurteilung, zu welchem Arzt es ging und welche Diagnose wichtig genug war" steht da jedenfalls nichts.

    Es wird aber erstmal wie alles andere behandelt. Wenn das eh nie abgelehnt wird, verstehe ich den Sinn der Beurlaubung bei diesem Grund einfach nicht.

    Diese liegt regelmäßig bei Facharztterminen, Fahrschulprüfungen, Gerichtsterminen oder dem Tod naher Angehöriger vor. Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus

    Geschenkt, darum geht es mir doch gar nicht. Es wird aber hier so oft geschrieben, dass Arztbesuche genehmigt werden muss. Ich frage nach und bekomme keine Antwort auf welcher Grundlage diese dann auch abgelehnt werden können. Wenn es da gar keine Ablehnung für gibt, dann ist auch kein Antrag nötig, sondern nur eine Anzeige.

    Antrag heißt: Wenn ein Schüler mal einen Termin in der Schulzeit hat, denke ich nicht einen Wimpernschlag darüber nach. Da unterschreibe ich die Beurlaubung und gut. Wenn ich als Klassenlehrer einen Schüler habe, der wiederholt mehrfach Termine in der Schulzeit hat, dann kann es sein, dass ich keine Beurlaubung ausspreche. Das hängt aber vom Schüler ab. Bei zuverlässigen und guten Schülern reagiere ich anders als bei den Schlawienern. Völlige Einzelfallentscheidung! Hängt auch vom Grund der Beurlaubung ab. Arzttermin, Behördentermin, Vorstellungsgespräche, ...

    Spannend, du bist also Mediziner und kannst die Notwendigkeit beurteilen.

    Gibt es dafür eine Fortbildung oder war das Teil deines Studiums?

    Entschuldige bitte den Sarkasmus, aber ich finde das extrem anmaßend. Es geht hier schon die ganze Zeit um medizinische Termine und dieses rechtlich haltlose Vorgehen gibt es ja scheinbar öfters.

    Ja, denkbar wäre das. Vermutlich lässt man davon die Finger, weil das auch mit Schulzuweisungen kollidieren kann und man dann erst Recht in Erklärungsnöte käme, warum einige Kinder wohnortnah zur Schule gehen dürfen und andere fahren müssen.

    Oder wieso in unserer Gemeinde die Sek. I geschlossen wurde...

    Wir anhaben es so:

    Grundsätzlich alle Termine außerhalb des Unterrichts. Wenn nicht anders möglich können sich Schüler beurlauben lassen. Mindestens zwei Tage vorher schriftlich über den Klassenlehrer. Beurlaubungen sind keine Abwesenheit und erscheinen nicht auf dem Zeugniss. Fehlt ein Schüler ohne Beurlaubung wegen einem Arzttermin ist dies eine Anwesenheit und kann innerhalb von 7 Tagen entschuldigt werden. Ansonsten unentschuldigt.

    Antrag heißt, es könnte abgelehnt werden. Wie stelle ich mir das vor, wenn ich sowas entscheiden müsste?

    Allerdings nur, falls es sich um eine Tätigkeit handelt, die unter die Regeln der "Übungsleiterpauschale" fällt. Voraussetzung dafür ist eine Tätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation oder für eine öffentlich-rechtliche Institution.

    Mir fallen wenige Stellen ein, die nicht darunter fallen, außer Nachhilfeinstitute. Also wenn es um unterrichtliche Tätigkeiten geht. Spricht IHK, HWK, Ersatzschulen, VHS, Hochschulen etc. die fallen alle darunter.

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