Beiträge von s3g4

    Aber hier wurde doch gar nichts verloren und es ging auch nicht um die Abiturprüfung.

    Ich gehe damit auf kürzestem Weg nach Hause, nicht einkaufen, keine sonstigen Stops.

    Ich nehme die Prüfungen auch ohne Umweg mit. Vielleicht belasse ich diese, dieses Jahr sogar in der Schule und korrigiere dort.

    es ist für die Akte in der Bezirksregierung / das Präsidium / die ADD

    Bei uns heißt das SSA. Aber die LiV verwaltet die Lehrkräfteakademie.

    Und weil ich tagtäglich Bewerbungen von Lehramtsstudierenden bearbeite: Bitte Fotos mit Hund (in den Armen) / dem Cocktailglas (in der Hand) / dem Freund (Schulter an Schulter) / dem zu knappen Rock (in der knieenden Position am Strand), ... weglassen. ;)
    (auch wenn, ich zitiere, man "seine Persönlichkeit und wahres Ich zeigen will")

    Das ist ne super Idee. Mein nächstes Bewerbungsfoto wird besoffen mit Hund, Bier, Kumpels im Borat-Badeanzug.

    Gehen diese KuK wirklich rum und kontrollieren, wer die HA gemacht hat oder besprechen diese halt HA und registrieren dabei natürlich, wer nichts gemacht hat?

    Die müssen vorgezeigt werden. Zweiteres wäre ja in Ordnung bzw. auch sinnvoll. Wenn man schon HAs aufgibt, dann kann man die auch besprechen.

    Ich erinnere mich an das Modul "Technisches Englisch" aus meinem Erststudium, in dem die Dozentin auch Hausaufgaben aufgab und sich dann furchtbar aufgeregt hat, dass keiner welche gemacht hat. War so ziemlich ähnlich, mit dem Unterschied, dass ich das Modul auch abschließen konnte ohne das Seminar zu besuchen. Das können die Studierenden in der Fachschule nicht, dort wird die Anwesenheit erfasst.

    Du trennst Beruf und Leben strikt. Alles ok. Andere sehen es anders. Auch ok.

    Nein nicht "auch Ok", weil dann die erste Gruppe schlechter da steht und es Erwartungen gibt die überhaupt nicht im Leistungsumfang vorgesehen sind. Am Ende sind das alles Verletzungen der Rechte und insbesondere auch des Arbeitszeitgesetzes.

    Nur ansatzweise vergleichbar und dennoch ein Hinweis:

    Eine Lehrkraft verlor mal einen ganzen Stapel Klausuren. Die Klausur musste noch einmal geschrieben werden (natürlich nicht mit identischen Aufgaben). Einige SuS klagten dagegen, weil sie der Meinung waren, in dieser zweiten Klausur schlechtere Ergebnisse erzielt zu haben als in der ersten. Die Lehrkraft hätte also einen Fehler gemacht, die SuS seien "bestraft" worden. Die Gerichtsentscheidung war dann, dass die Wiederholung rechtmäßig war.

    Die Reputation ist natürlich dahin. Das wäre es mir es wirklich nicht wert. Aber muss ja jeder selbst wissen.

    Ich habe noch nie das Gefühl gehabt von irgendwem aufgrund meines Berufs nicht ernst genommen zu werden. Eher im Gegenteil sagen viele: "Respekt! Lehrer*in möchte ich heutzutage nicht mehr sein, so wie viele Schüler*innen drauf sind!"

    Freut mich für dich. 😊 Ich habe das anders erlebt, bis hin zu einem guten befreundeten Automachaniker, der Lehrkräfte aus dem Kundenstamm geworfen hat oder Handwerker, die bei Lehrkräften nicht arbeiten wollen.

    Ich verstehe auch, dass man wiederholen lassen kann und möchte. Als Schüler wäre die verantwortliche Lehrperson dann aber für mich abgeschrieben. Fehler können jedem passieren, die dann aber auf Kosten anderer (und hier auch noch schwächerer) auszubügeln – sorry, da endete mein menschliches Verständnis als junger Mensch.

    Da sieht man das verloren gegangene Gefühl für Außenwirkung. Genau wegen solcher Sachen nimmt von außen Lehrkräfte niemand ernst. Wenn jemand fremdes herausfindet, dass ich Lehrer bin scherze ich eigentlich immer reflexartig "aber ich habe auch mal was gearbeitet". Sarkasmus ist hier die einzig funktionierende Reaktion um von an deren Professionen überhaupt ernst genommen zu werden.

    Das Prinzip des Anscheinsbeweises ist dir geläufig?

    Ohje, nehmt doch sowas nicht so ernst. Wenn sowas vor Gericht geht, ist das kein Beweis und rechtlich gar nichts wert.

    Der Fehler liegt klar bei der Lehrkraft und dafür darf die Schülerin nicht bestraft werden. Eine Wiederholung wäre eine Strafe.

    Ebenfalls unpassend und an den Haaren herbeigezogen. Die Wiederholung einer Klausur stellt keinen Schaden dar.

    Schaden nicht, aber Verhältnismäßig finde ich das auch nicht. Macht was ihr wollt, ich finde das Vorgehen albern.

    Ich bin ja nicht in NRW, sondern in NDS, kenne daher eure rechtlichen Vorgaben nicht. Für meine Schule kann ich allerdings sagen, dass beim Herunterladen der Abi-Prüfungen für das BG entweder die Abteilungsleiterin und (sehr selten: oder) eine Fachlehrkraft dabei sind. Aber das Kopieren übernehmen - auch für die Prüfungen in anderen Bildungsgängen - unsere Sekretärinnen oder der Schulassistent. So kenne ich es auch von anderen Schulen, sowohl berufs- als auch allgemeinbildenden.

    Vielleicht bin ich ja zu naiv, aber was befürchtest du denn, das beim Kopieren von Prüfungen schiefgehen könnte, wenn dies nicht von Lehrkräften des jeweiligen Unterrichtsfach übernommen wird, Schiri ?

    Wir bekommen unsere Prüfungen per Post 🤣 am Prüfungstag wird die Post geöffnet und dann vom Hausmeister kopiert.

    Vielleicht habe ich auch nur ein Verständnisproblem, aber ich mache nächste Woche eine Online-Fortbildung, die mich total interessiert, die aber nicht genehmigt würde, weil sie nicht in das Fortbildungskonzept der Schule passt. Sie kostet mich 25 € und findet in meiner unterrichtsfreien Zeit statt. Warum sollte das denn bitte in der Personalnebenakte landen?

    Wenn das beruflich ist, dann würde ich eben vermerken dass die Fortbildung ausdrücklich auf eigene Kosten absolviert wird und die Schulleitung dieses nicht gut findet.

    Ich würde sie auf alle Fälle nachschreiben lassen. Irgendwann erzählt sie es irgendwem und dann bist du anfechtbar. Zurecht würde ich behaupten.

    So wie ich das verstehe, gibt es keinen handfesten Beweis dafür. Wenn die Schülerin während der Klausur damit erwischt wurde, dann ist die Sache klar. Hinterher mit hörensagen hat man eigentlich Pech gehabt. Wüsste nicht was da anfechtbar ist.

    Was ich überhaupt nicht verstehe, wieso man seinen Erwartungshorizont ausdruckt.

    Hallo ihr Lieben,

    durch mehrere unglückliche Umstände hat eine meiner Schülerinnen zum zentralen Nachschreibtermin der Oberstufe eine Klausur mit Erwartungshorizont auf der Rückseite erhalten. :autsch: Bundesland ist Sachsen.

    Die Aufsicht scheint es nicht bemerkt zu haben und die Schülerin hat auch nichts gesagt. Die Arbeit ist dementsprechend wesentlich besser ausgefallen als es ihrem eigenen Leistungsvermögen entspricht.

    Was würdet ihr tun? Die Arbeit werten oder neu schreiben lassen oder noch etwas anderes? Die Schülerin kann ja nichts dafür, war ja mein Fehler. Aber es ist ungerecht gegenüber den anderen Schülern, die die Arbeit zum normalen Termin geschrieben haben.

    Liebe Grüße und ich bin gespannt auf eure Meinung.

    Es sportlich sehen und beim nächsten Mal besser aufpassen.

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