Beiträge von s3g4

    Wer mittwochs keine Unterrichtsverpflichtung hat, hat doch trotzdem Arbeitszeit, oder nicht? Wer z.B. 18 Stunden von 25 unterrichtet, arbeitet 72%, von dem kann ich doch erwarten, dass er Mittwochabend online auf den Vertretungsplan guckt, ob sich Donnerstag was geändert hat

    In dieser Konstellation auf keinen Fall. Gerade bei Teilzeit ist ein unterrichtsfreier Tag auch ein arbeitsfreier Tag. Das interessiert überhaupt nicht was dienstlich passiert. Erst am nächsten Tag wieder.

    Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seinen Arbeitgeber erreichbar zu sein, üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages.

    Bis vor ein paar Jahren konnte der Arbeitgeber dafür das Vorhandensein eines privaten Telefonanschlusses verlangen. Die Rechtssprechung hat sich meines Wissens (ich kenne passende Urteile nicht spontan auswendig, wer sich dafür interessiert, kann sie aber finden) dahingehend geändert, dass inzwischen auch eine regelmäßige Erreichbarkeit per Mail ausreichend ist.

    Also: eine "spontane" Erreichbarkeit kann nicht erwartet werden, aber es kann erwartet werden, dass eine Teilzeitkraft sich an ihrem freien Tag darüber informiert, dass sie am Folgetag in der 1. Stunde eine Vertretung hat, entweder indem sie ihre Mails liest oder indem sie per Telefon erreichbar ist. Diese Pflicht lässt sich nicht mit dem Verweis auf ein fehlendes Dienstgerät aushebeln.

    Ausnahmen sind nur eingetragene Urlaube (von denen wir aber auch nur 30 Tage im Jahr haben).

    Welches Rechtsprechung soll das sein?

    Ich möchte von meinem Schulleiter gar nicht geduzt werden, er ist mein Dienstvorgesetzter und zwischen uns besteht eindeutig ein Machtgefälle in unserem dienstlichen Verhältnis. In schwierigen Situationen ist es mir für mich persönlich wichtig, eine professionelle Distanz wahren zu können, was mit dem "du" klar erschwert wird. Gleichzeitig würde diese dienstliche Hierarchie mich aber auch in eine schwierige Situation bringen, wenn er mir das "du" anbieten würde.

    (Nur mal so als Perspektivwechsel, das gleiche Problem bestünde natürlich zwischen mir und meinen Schülern.)

    Wir duzen uns alle im Kollegium und der Verwaltung. Das hat keine Einfluss auf die Rollen. Wir sind alles erwachsene beim gleichen Dienstherren.

    Das Gespräch ist schon anberaumt. Ich bin gespannt. Mir tut meine Kollegin Leid. Sie ist eine der wenigen, die sich noch gegen K wehrt und den Konflikt nicht scheut, dafür muss sie dann so was ertragen.

    Wenn das ein größeres Problem ist, dann müsste generell was gemacht werden. Da ist dann schon die SL bzw. AL für zuständig.

    Die Arbeit, die ich mache, soll auch ordentlich vor und nachbereitet sein. Also unterrichte ich lieber weniger Stunden und diese sind dann qualitativ auch wirklich gut.

    Das ist leider der völlig falsche Ansatz. Zur Abordnung ansich, kommt es aich auf das Bundesland an. Ich gehe mal davon aus, dass Abordnung überall der Mitbestimmung bedürfen. Also ist der Personalrat die erste Anlaufstelle. Eine sicheren Weg die Abordnung zu verhindern, wenn diese nicht besonders weit weg geht gibt es aber leider nicht.

    Halt mal kein Alt-68er, sondern leistungsorientiert. Das GG gewährt auch nur eine Würde des Einzelnen, keine Gleichwertigkeit. Die Zustände kommen insbesondere nicht von ungefähr. Aber du hast zumindest richtig erkannt, dass ich gezielt vernetze und zusammenarbeite.

    Durchaus Vermessen und es fragt sich: Entwicklung wohin? Zum HS? Reflektion ist autonom „vor dem Spiegel“ zu vollziehen, nicht heteronorm im „Diskurs“. Es ist müßig anzumerken, dass – auch du – Besonnenheit nötig hättest. Den „Schmiss“ dafür werde ich dir nicht setzen können.

    Das hat mich wirklich mitten ins Herz getroffen. Du bist ein wahrer Meister im Lesen von Menschen.

    Ich werde darüber nachdenken um meine Entlassung aus dem Schuldienst zu bitten.

    Ok, da sind wir bei dem Punkt, wo ich die Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr nachvollziehen kann.

    Man sollte sich IMHO schon darüber klar sein, welche Ansprüche formal beide Seiten aneinander stellen können und welche nicht. Und für ein freiwilliges Entgegenkommen - um nichts anderes handelt es sich bei dieser üblichen Praxis - auch bereit sein, nicht jeden eigenen Anspruch mit der Goldwaage zu bemessen.

    Verstehe ich nicht. Muss ich aber nicht, in der Grundschule ist ja scheinbar eh alles anders, als im normalen Leben.

    Dem habe ich ja ausdrücklich zugestimmt - da gibt es nichts zu diskutieren.

    Nur kann eben umgekehrt auch nicht erwartet werden, unterichtsfreie Arbeitszeit automatisch zu Hause verbringen zu können. Einen ergonomisch zulässigen Arbeitsplatz in der Schule einzurichten, sollte im Konfliktfall keine große Hürde darstellen.

    Für jede Lehrkraft? Du unterschätzt die Kosten bei weitem. Ein richtig eingerichteter Büroarbeitsplatzt kostet locker 10k€ und dann mal die vorhandenen Stelle an der Schule. Und das Raum muss auch da sein.

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