Kosten für Kopien
Kopien sollen weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen, sondern aktuelle, erweiternde Sachverhalte oder ergänzende Informationen liefern. Ein vertretbares Maß an Fotokopien darf dabei aus urheberrechtlichen Gründen nicht überschritten werden.
Viele Schulen ersparen es den Schülerinnen und Schülern, sich nützliche Zusatzmaterialien individuell zu kopieren, indem sie die Kopien gebündelt in Klassenstärke erstellen. Für Papier, Toner, Strom und die Abnutzung des Kopiergeräts fallen Material- und Betriebskosten an. Aus Praktikabilitätsgründen wird zum Ausgleich dieser Kosten zu Beginn des Schuljahres einmalig ein bestimmter Betrag als „Kopiergeld“ eingesammelt, anstatt jede Kopie einzeln abzurechnen. Ein konkreter Betrag hinsichtlich der zumutbaren Anschaffungskosten ist weder im Hessischen Schulgesetz noch in der Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit benannt.
Werden die eingesammelten Kopiergelder im laufenden Schuljahr nicht vollständig benötigt, sind die restlichen Mittel an die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Erziehungsberechtigten am Ende des Schuljahres zurückzugeben.