Kann mir jemand sagen, welche Rolle die Vertrauensperson hat, die bei der Einladung zu einem Gespräch mit der Schulleitung mitgenommen werden darf?
Mein Wissen aus der freien Wirtschaft: die Vertrauensperson vermittelt zwischen AG und AN. Ist das im ÖD genauso?
Genauso ist es. Ich habe das als Personalrat auch schon gemacht. Ich war mehr oder weniger passiv, solange alles im Sinne der Person war die mich mitnehmen wollte. Wenn sich der Gespräch in eine ungünstige Richtung entwickelt, dann muss man halt nachsteuern. Ob es darüber irgendeine Vorschrift gibt weiß ich allerdings nicht.